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   BFH, 19.02.1999 - I R 105-107/97, I R 105/97, I R 106/97, I R 107/97   

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https://dejure.org/1999,564
BFH, 19.02.1999 - I R 105-107/97, I R 105/97, I R 106/97, I R 107/97 (https://dejure.org/1999,564)
BFH, Entscheidung vom 19.02.1999 - I R 105-107/97, I R 105/97, I R 106/97, I R 107/97 (https://dejure.org/1999,564)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 1999 - I R 105-107/97, I R 105/97, I R 106/97, I R 107/97 (https://dejure.org/1999,564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, § 27; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Umsatztantieme - Tantiemevereinbarung - Erstattung von Aufwendungen - Dienstreise - VGA

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; KStG § 27; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2, § 27; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6
    VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatztantieme - Tantiemevereinbarung - Erstattung von Aufwendungen - Dienstreise - VGA

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatztantieme - Tantiemevereinbarung - Erstattung von Aufwendungen - Dienstreise - VGA

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Umsatztantieme

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verdeckte Gewinnausschüttung
    Fallgruppen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaftergeschäftsführer; Reisekosten; Tantieme; Umsatztantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 61
  • NJW 1999, 1655
  • BB 1999, 885
  • DB 1999, 882
  • BStBl II 1999, 321
  • NZG 1999, 621
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 867/12

    Zulässigkeit einer Umsatztantieme bei ausschließlicher Zuständigkeit für den

    In seinem Prüfungsbericht vom 13. Dezember 2007 stellte sich der eingesetzte Prüfer unter anderem auch auf den Standpunkt, dass eine zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung der an die X gezahlten Umsatztantieme im Arbeitsvertrag nicht festgehalten worden sei und dass diese Vertragsgestaltung daher nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 1999 - I R 105-107/97 (BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321) eine verdeckte Gewinnausschüttung darstelle.

    Auch in dem vom Beklagten herangezogenen BFH-Urteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321 sei der dortige Gesellschafter-Geschäftsführer vorrangig mit Akquisitionstätigkeiten befasst und daher nicht ausschließlich für den Vertrieb zuständig gewesen.

    bb) Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des für die Besteuerung der Körperschaften zuständigen I. Senats des BFH ist im Zusammenhang mit der Frage nach der steuerlichen Anerkennung von Erfolgsbeteiligungen für einen Gesellschafter-Geschäftsführer davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter im Regelfall eine Erfolgsvergütung in Form einer Gewinn- und nicht in Form einer Umsatztantieme gewährt, da eine Umsatzbeteiligung unter Vernachlässigung des eigenen Gewinnstrebens der Kapitalgesellschaft die Gefahr einer Gewinnabsaugung in sich birgt (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321, unter II. A., m. w. N.).

    Als ein solcher besonderer wirtschaftlicher Rechtfertigungsgrund wird von der Rechtsprechung zum einen die Aufbau- und/oder Umbauphase eines Unternehmens und zum anderen eine ausschließliche Vertriebszuständigkeit des Tantiemebegünstigten anerkannt (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 6. April 2005 - I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058, in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321, und in BFH/NV 1994, 124).

    (2) In seinem Urteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321 (unter II. A.) führt der BFH aus:.

  • BFH, 05.06.2002 - I R 69/01

    VGA bei umsatzabhängiger Festvergütung

    Wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben einem monatlichen Festgehalt jährlich eine weitere Festvergütung für den Fall gezahlt, dass eine bestimmte Umsatzgrenze erreicht wird, ist eine vGA regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Gesamtvergütung ihrer Höhe nach unangemessen ist (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die einschlägigen Entscheidungen des erkennenden Senats Bezug genommen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321, m.w.N.).

    Bleibt die so verstandene Tantieme steuerlich unbeanstandet, ist auf die weiteren Erwägungen der Beteiligten und des FG, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umsatztantieme während der Aufbauzeit einer neu gegründeten Gesellschaft ausnahmsweise anzuerkennen ist, nicht mehr einzugehen (vgl. dazu m.w.N. Senatsurteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

  • FG München, 22.10.2007 - 7 K 4673/05

    Beurteilung einer einem Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Umsatztantieme

    Dabei ist im Zusammenhang mit der Frage nach der steuerlichen Anerkennung von Erfolgsbeteiligungen für einen Gesellschafter-Geschäftsführer davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter im Regelfall eine Erfolgsvergütung in Form einer Gewinn- und nicht in Form einer Umsatztantieme gewährt, da eine Umsatzbeteiligung unter Vernachlässigung des eigenen Gewinnstrebens der Kapitalgesellschaft die Gefahr einer Gewinnabsaugung in sich birgt (BFH-Urteile vom 19. Februar 1999 -I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321;vom 6. April 2005 -I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058, jew. m.w.N.).

    Vorliegend scheitert die Anerkennung der Umsatztantieme indes an ihrer fehlenden zeitlichen Begrenzung; eine solche ist zur Vermeidung einer künftigen Gewinnabsaugung und einer die Rendite vernachlässigenden Umsatzsteigerung insbesondere (aber nicht nur) bei beherrschenden Gesellschaftsverhältnissen notwendig (BFH-Urteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; BFH-Beschluss vom 9. Juli 2007 -I B 123/06, n.v. [[...]], jew. m.w.N.).

    Denn das Vorliegen einer vGA kann nicht von der Annahme abhängen, dass eine ggf. notwendige Begrenzung der Umsatztantieme im Einzelfall von den hierzu befugten Personen nachträglich herbeigeführt wird (Vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

    Der Umstand, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin dies im Streitfall dennoch getan hat, kann daher aus einer rückschauenden Betrachtung nicht dazu führen, dass die Vereinbarung der zeitlich nicht begrenzten Umsatztantieme anzuerkennen ist (BFH-Urteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321;vom 9. Juni 2004 -I B 10/04, BFH/NV 2004, 1424).

    c) Auf die Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer B die Klägerin entgegen seiner gesellschaftsvertraglichen Stellung gar nicht beherrscht hat, kommt es danach nicht mehr an (s. hierzu aber BFH-Urteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

  • BFH, 15.03.2000 - I R 74/99

    Gewinntantieme als vGA

    Dies hat der Senat im Hinblick auf Umsatztantiemen wiederholt entschieden (Senatsurteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321); für eine Gewinntantieme gilt dasselbe.

    Auch insoweit sind die für Umsatztantiemen geltenden Regeln (hierzu Senatsurteile in BFH/NV 1994, 124; in BFH/NV 1996, 508, und in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; Senatsbeschluss vom 28. September 1995 I B 201/94, BFH/NV 1996, 365) auf die Gewinntantieme übertragbar.

    Denn zum einen gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats das Erfordernis der zeitlichen Begrenzung unabhängig von dem Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (Urteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321, 322 f.).

  • BFH, 06.04.2005 - I R 10/04

    GmbH-Geschäftsführer: Umsatztantieme als vGA

    Denn eine Umsatzbeteiligung, die unabhängig von der Erzielung von Erträgen zu gewähren ist, steht dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; in BFH/NV 2005, 248; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 1273, jeweils m.w.N.).

    Im Übrigen wäre für die Anerkennung einer Umsatztantieme auch während einer Aufbau- oder Umbauphase eine zeitliche und höhenmäßige Begrenzung der Provision erforderlich (BFH-Urteile in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; in BFH/NV 1994, 124), um einer nachhaltigen Vernachlässigung der Rendite vorzubeugen.

  • BFH, 09.06.2004 - I B 10/04

    VGA: Umsatztantieme

    Das gilt auch dann, wenn der Tantiemeberechtigte die GmbH nicht beherrscht, sondern nur Minderheitsgesellschafter ist (Senatsurteil vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

    Eine vGA liegt vielmehr nicht vor, wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die die Gewährung einer umsatzabhängigen Vergütung ausnahmsweise als sachgerecht erscheinen lassen (Senatsurteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124, und in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321, 322; Senatsbeschluss vom 30. August 1995 I B 114/94, BFH/NV 1996, 265).

    c) Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass zwar eine Umsatztantieme unter Umständen für die Aufbauphase einer Gesellschaft steuerlich anerkannt werden kann, jedoch in einem solchen Fall die Begrenzung auf die Aufbauphase auch im Verhältnis zu einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer von vornherein eindeutig begrenzt sein muss (Senatsurteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

  • FG Nürnberg, 19.07.2022 - 1 K 1489/20

    Besteuerung von Umsatztantiemen

    Die Qualifizierung dieser Umsatztantiemen als vGA sah der Betriebsprüfer als geboten an, da die Klägerin die Voraussetzungen, unter denen der BFH (unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 19.02.1999 I R 105 - 107/97, BStBl II 1999, 321) die Vereinbarung einer Umsatztantieme als zulässig erachtet habe, nicht erfüllt habe.

    Im vorliegenden Fall entspreche die Vereinbarung jedoch nicht den Kriterien, die der BFH in seinem Urteil vom 19.02.1999 I R 105-107/97 (BStBl II 1999, 321) dargestellt habe.

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. das BFH-Urteil vom 19.02.1999 a. a. O. sowie den BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I B 70/10, juris) entschieden, dass eine Umsatztantieme nur im Ausnahmefall (Gründungs- oder Aufbauphase) steuerlich anzuerkennen ist, diese jedenfalls zeitlich und höhenmäßig begrenzt ist und dass es hierbei unbeachtlich ist, ob der Begünstigte lediglich Minderheitsgesellschafter ist.

  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 891/98

    Umsatztantiemen als vGA

    Denn eine Umsatzbeteiligung birgt die Gefahr einer Gewinnabsaugung, während das eigene Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft vernachlässigt werden zu werden droht (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 19.02.1999 - I R 105-107/97, BStBl. II 1999, 321 [322] m.N.).

    Hierzu zählt insbesondere die Aufbauphase eines Unternehmens (BFH, Urteil vom 19.02.1999, a.a.O.).

    Derartige Begrenzungen sind erforderlich, um künftige Gewinnabsaugungen und eine die Rendite vernachlässigende Umsatzsteigerung auszuschließen (in diesem Sinne: BFH, Urteil vom 19.02.1999, a.a.O.; BFH, Urteil vom 20.09.1995 - I R 130/94, BFH / n.v. 1996, 508 [509]; BFH, Urteil vom 19.05.1993 - I R 83/92, BFH/NV 1994, 124 [125]; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 23.03.1998 - 8 K 8303/97, EFG 1998, 1218 [1219]).

  • BFH, 04.03.2009 - I R 45/08

    VGA und andere Ausschüttung bei Versorgungszahlungen - Berichtigung nach § 129

    Denn eine unabhängig von der Erzielung von Erträgen geschuldete Umsatzbeteiligung kann dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen stehen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden (z.B. Senatsurteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; vom 6. April 2005 I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058, m.w.N.; s. auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1273; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 685; Lang in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 8 Abs. 3 KStG nF Rz 498 ff., und Klingebiel, ebenda, Anh. zu § 8 Abs. 3 "Umsatztantieme").

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Begünstigte als beherrschender oder als Minderheitsgesellschafter anzusehen ist (Senatsurteil in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 685; Lang in Dötsch/Jost/Pung/Witt, a.a.O., § 8 Abs. 3 KStG nF Rz 505).

  • FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 6 K 5337/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Bemessung der Pension nach Umsatztantieme

    Eine Umsatzbeteiligung, die unabhängig von der Erzielung von Erträgen zu gewähren ist, steht dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124;vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321 jeweils m.w.N.).

    Dies gilt, entgegen der Ansicht der Klägerin, auch, wenn der durch die Umsatztantieme begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer Minderheitsgesellschafter ist (BFH Urteile vom 19.02.1999 I R 105-107/97, I R 105/97, I R 106/97 I R 107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321).

  • FG München, 16.07.2002 - 6 K 5032/00

    Verkaufsprovisionen als Umsatztantieme; Körperschaftsteuer 1993 u. 1994;

  • BFH, 15.03.2000 - I R 73/99

    VGA; Tantieme i.H.v. 75 v. H. des Jahresüberschusses

  • FG München, 18.09.2001 - 6 K 1835/99

    Angemessenheit von Pachtzahlungen bei Betriebsaufspaltung; Körperschaftsteuer

  • FG München, 18.06.2002 - 6 K 5076/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Umsatztantieme; Körperschaftsteuer 1996;

  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98

    Modifizierte Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG München, 23.09.2003 - 6 K 2405/01

    Umsatztantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer und Rückstellung für

  • BFH, 27.03.2007 - I B 72/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (zum Ansatz einer verdeckten

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Annahme zulassungsfreier Revision durch

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2007 - 1 K 129/01

    Tantieme an Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ohne eine im Voraus

  • BFH, 27.04.2000 - I R 88/99

    Bemessungsgrundlage

  • BFH, 12.10.2010 - I B 70/10

    Grundsätzliche Bedeutung: Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 355/00

    Umsatztantieme im Maklergewerbe als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG München, 27.04.2001 - 6 K 810/98

    Umsatztantieme auch bei Maklertätigkeit in der Regel verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - I 141/99

    Zur Angemessenheit einer Gewinntantieme

  • FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 110/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Veranlassung der Vermögensminderung durch das

  • BFH, 11.08.2004 - I R 40/03

    Gesellschafter-Geschäftsführer: keine Untergrenze für die Bandbreite der

  • FG Hessen, 15.01.2004 - 4 K 3169/02

    Provisionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer im Maklergewerbe als

  • FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 1252/10

    Rückstellung für Vertragspflege, Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 08.02.2007 - I B 104/06

    VGA; umsatzabhängige Tantieme

  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

  • FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 72/98

    Aufwendungen für ein Gutachten über den Unternehmenswert als Gewinnausschüttung

  • FG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - I 192/01

    Tantiemevereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Bremen, 17.10.2003 - 1 V 59/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vereinbarung einer Umsatztantieme und Zahlung

  • FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 116/01

    Umsatzbemessene Weihnachtsgratifikation als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Saarland, 13.12.2001 - 1 K 56/98

    Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Gehaltszahlungen an

  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 13 V 50/04

    Anwendung des Art.10 DBA-Schweiz auf an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG München, 19.01.2000 - 7 V 4999/99

    Rohgewinnprovision als verdeckte Gewinnausschüttung; Antragsvoraussetzungen für

  • FG München, 07.10.2004 - 6 V 3036/04

    Verdeckte Gewinnausschüttungen; Rechtschutzbedürfnis an Aussetzung der

  • FG Berlin, 10.02.2003 - 8 K 8263/99

    Umsatztantieme ohne vertragliche Begrenzung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Nürnberg, 20.07.1999 - I 202/97

    VGA bei Mehrfachgeschäftsführung

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