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   BFH, 10.06.1999 - IV R 69/98   

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https://dejure.org/1999,2351
BFH, 10.06.1999 - IV R 69/98 (https://dejure.org/1999,2351)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1999 - IV R 69/98 (https://dejure.org/1999,2351)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - IV R 69/98 (https://dejure.org/1999,2351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 3, § 19 Abs. 3 Satz 1, § 164 Abs. 2 Satz 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    Freiberufliche Tätigkeit - Gesonderte Feststellung - Wohnsitzfinanzamt

  • Judicialis

    AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 3; ; AO 1977 § 19 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    - Zur gesonderten Gewinnfeststellung bei Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Wohnsitzgemeinde - Eine unter Vorbehalt der Nachprüfung stehende gesonderte Feststellung kann nach § 164 Abs. 2 AO aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, daß ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 3, § 19 Abs. 3 Satz 1, § 164 Abs. 2 Satz 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b
    Zuständigkeit der Finanzämter bei Freien Berufen - Tätigkeit in den Bezirken mehrerer Finanzämter - Aufhebung einer unzulässigen gesonderten Feststellung bei Vorbehalt der Nachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b, AO 1977 § 18 Abs 1 Nr 3, AO 1977 § 164 Abs 2
    Aufhebung; Feststellung; Steuerberater; Vorläufigkeit; Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 8
  • BB 1999, 1861
  • DB 1999, 1888
  • BStBl II 1999, 691
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.08.1995 - XI R 109/92

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit als

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 69/98
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb bereits im Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84 (BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195) angenommen, daß die Verletzung der §§ 18, 19 AO 1977 in der gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO 1977 getroffenen Zuordnung ein nicht heilbarer Rechtsfehler sei (ebenso z.B. BFH-Urteil vom 9. August 1995 XI R 109/92, BFH/NV 1996, 404).
  • BFH, 15.04.1986 - VIII R 325/84

    Abweichende Zuständigkeit für Betrieb und für Steuern vom Einkommen eines

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 69/98
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb bereits im Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84 (BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195) angenommen, daß die Verletzung der §§ 18, 19 AO 1977 in der gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO 1977 getroffenen Zuordnung ein nicht heilbarer Rechtsfehler sei (ebenso z.B. BFH-Urteil vom 9. August 1995 XI R 109/92, BFH/NV 1996, 404).
  • BGH, 09.11.2021 - II ZB 1/21

    Zurückweisung der auf Eintragung der Löschung der aufgelösten GmbH gerichteten

    Zwar kann ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Bescheid sowohl aufgrund besserer tatsächlicher Erkenntnis als auch aufgrund einer geänderten rechtlichen Beurteilung ohne Einschränkung in vollem Umfang aufgehoben oder geändert werden (BFHE 189, 8, 11), sei es auf Initiative des Finanzamts oder auf Antrag des Steuerpflichtigen nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO.
  • BFH, 21.10.2014 - I R 71/13

    Zuständigkeit zur gesonderten Feststellung freiberuflicher Einkünfte bei späterer

    Denn das Erfordernis der gesonderten Feststellung durch das Tätigkeitsfinanzamt soll dem Umstand Rechnung tragen, dass jene Behörde "näher am Fall" und mit den beruflichen Verhältnissen besser vertraut ist (BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 IV R 69/98, BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691; vom 17. Dezember 2003 XI R 13/01, BFH/NV 2004, 909; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 180 AO Rz 70).

    Aus diesem Grund liegt in der Verletzung der §§ 18, 19 AO in der gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO getroffenen Zuordnung ein nicht gemäß § 127 AO heilbarer Rechtsfehler (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 152, 27, BStBl II 1988, 230; in BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691, von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO § 127 Rz 13; Rozek in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 127 AO Rz 33; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 127 AO Rz 11, jeweils m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 12.01.2001 - V 1528/98

    Rechtmäßigkeit der gesonderten Feststellung der freiberuflichen Einkünfte eines

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  • BFH, 16.11.2006 - XI B 156/05

    Gesonderte Gewinnfeststellung Aussetzung des Einkommensteuerverfahrens

    Übt ein Steuerpflichtiger seine freiberufliche Tätigkeit in mehreren Gemeinden aus, ist für die dadurch erzielten Einkünfte nur eine gesonderte Feststellung durchzuführen; zuständig ist dann das FA, von dessen Bezirk aus die freiberufliche Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird, d.h. in dessen Bezirk der Schwerpunkt der Berufstätigkeit liegt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 69/98, BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691).

    Ist das FA, von dessen Bezirk aus die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird, zugleich das Wohnsitz-FA, so bedarf es für die außerhalb der Wohnsitzgemeinde erzielten Einkünfte keiner gesonderten Feststellung (BFH-Urteil in BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691).

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 13/01

    Freiberufliche Tätigkeit - gesonderte Feststellung

    Dadurch wird dem Gedanken der Sachnähe Rechnung getragen, weil dieses FA den größten Teil der Tätigkeit selbst beurteilen kann (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 69/98, BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691).

    Der Senat kann mangels entsprechender Feststellungen nicht entscheiden, ob der Kläger seine Lotsentätigkeit ggf. von dieser Station aus vorwiegend ausgeübt hat (vgl. hierzu BFH in BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691; in BFH/NV 1999, 747; ferner BFH-Urteile vom 15. Februar 1977 VIII R 34/73, BFHE 124, 467, BStBl II 1978, 328, und vom 17. Dezember 1998 IV R 43/98, BFH/NV 1999, 1190, sowie BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62) und ob diese im Bezirk des beklagten FA liegt.

  • BFH, 07.06.2022 - VIII B 51/21

    Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller

    c) Soweit die Kläger den Streitfall als grundsätzlich bedeutsam ansehen, weil der BFH in seinen Entscheidungen vom 10.06.1999 - IV R 69/98 (BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691), vom 12.06.2003 - XI B 8/03 (BFH/NV 2003, 1323), vom 28.10.2009 - VIII R 78/05 (BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455), vom 23.02.2011 - VIII B 126/10 (BFH/NV 2011, 1283), vom 12.07.2017 - X B 16/17 (BFHE 257, 523), vom 04.12.2014 - V R 16/12 (BFHE 248, 416) und vom 14.05.2002 - IX R 31/00 (BFHE 198, 319, BStBl II 2002, 712) Grundsätze zur Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit in Betriebsprüfungen aufgestellt habe, von denen das FG abgewichen sei, und es für klärungsbedürftig halten, ob diese Abweichung zulässig sei, werfen sie keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO auf.
  • BFH, 25.08.2015 - VIII R 53/13

    Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Einkünften aus

    bb) Auf dieser Grundlage ist nicht das beklagte FA, sondern das für die Steuerberaterpraxis in S zuständige Finanzamt für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der dort vom Kläger ausgeübten Tätigkeit zuständig, weil der Kläger diese Tätigkeit --wegen der dort erzielten höchsten Umsätze aus seiner steuerberatenden Tätigkeit (nach den Feststellungen des FG 61 % seiner Umsätze)-- i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 AO "vorwiegend" ausgeübt hat (zur Maßgeblichkeit der Umsätze Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1999 IV R 69/98, BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691; vom 27. August 2014 VIII R 16/13, juris).
  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 16/13

    Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Einkünften aus

    Vielmehr ist dies das für die Praxis in B-Stadt zuständige Finanzamt, weil der Kläger seine freiberufliche Tätigkeit dort --wegen der dort erzielten höchsten Umsätze aus seiner steuerberatenden Tätigkeit-- i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 AO "vorwiegend" ausübt (zur Maßgeblichkeit der Umsätze Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1999 IV R 69/98, BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691).
  • FG Thüringen, 22.09.2011 - 4 K 255/10

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsvereinbarung im Falle von gesonderten

    Der Senat kann bei dem vorliegenden Sachverhalt auch nicht den Ausführungen des Beklagten folgen, der unter Verweis auf die Entscheidungen des BFH vom 10.06.1999 (IV R 69/98, BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691) und vom 16.11.2006 (XI B 156/05, BFH/NV 2007, 401) die Auffassung vertritt, dass bei Einkünften ein und derselben Art grundsätzlich nur eine gesonderte Feststellung durchzuführen sei.

    Zuständig sein können damit nur ein Finanzamt und nicht mehrere Finanzämter (Urteil des BFH vom 10.06.1999 IV R 69/98, BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691).

  • BFH, 07.09.2000 - III R 39/98

    Investitionszulagenantrag bei Mehrfachzuständigkeit

    Eine Ausnahmeregelung für Großstädte, deren Gebiet auf mehrere FÄ aufgeteilt ist, trifft § 19 Abs. 3 Satz 1 AO 1977: Übt ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder --wie im Streitfall-- aus freiberuflicher Tätigkeit diese Tätigkeit innerhalb der Wohnsitzgemeinde, aber im Bezirk eines anderen FA als dem des Wohnsitz-FA aus, wird die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung nach dem Einkommen und Vermögen auf das Lage- oder Betriebs- bzw. Tätigkeits-FA verlagert, um im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung die sonst nach § 180 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO 1977 erforderlichen gesonderten Feststellungen zu vermeiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1999 IV R 69/98, BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99

    Grundsätzliche Bedeutung - Zuständiges Finanzamt - Berufstätigkeit -

  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der

  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der

  • FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03

    Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei vermuteten Scheingeschäften;

  • FG Nürnberg, 07.11.2001 - III 139/98

    Weiterleitung des fristgerecht eingereichten Investitionszulagenantrages ans

  • FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1

    Werbungskosten - Tarifbegünstigte Einbringung einer Rechtsanwaltspraxis in eine

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