Rechtsprechung
   BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4, § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 124 Abs. 2, § 126 Abs. 1; GVG §§ 21f, 21e Abs. 3 Satz 1; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Senatsbesetzung beim FG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Übertragung des Rechtsstreits auf Einzelrichter

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 190, 47
  • BB 2000, 86
  • BB 2001, 1293
  • BStBl II 2000, 88
  • NVwZ 2000, 838 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)  

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B  

    Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Ein Richter, der dem Gericht nicht mehr angehört, ist nicht iS des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG verhindert (Bundesfinanzhof , Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 -, BFHE 190, 47, 51; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 -, NJW 1986, 1366, 1367).

    Die Bestellung eines Übergangsvorsitzenden, der sich in die betreffende Rechtsmaterie erst einarbeiten muss, zudem für eine möglicherweise voraussehbar nur kurze Zeitspanne, würde in einem solchen Fall keinen merklichen Gewinn für die Rechtsprechung des Spruchkörpers bieten, weil die Übergangszeit bereits verstrichen sein würde, bevor er nach Einarbeitung den von ihm erwarteten richtungsweisenden Einfluss auf die Rechtsprechung des Spruchkörpers ausüben und in der seinem Amt entsprechenden Weise durch seine besondere Erfahrung und Qualifikation für die Rechtsprechung des Spruchkörpers bürgen könnte (BFHE 190, 47, 53/54 unter Hinweis auf BGHZ 20, 355; ähnlich Gummer in Zöller, ZPO, 25. Aufl 2005, § 21e GVG RdNr 39d).

    Der BFH hat zutreffend dargelegt, dass es ungeachtet der Verpflichtung der staatlichen Stellen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine zügige Besetzung frei werdender Vorsitzenden-Stellen zu sorgen, aus unterschiedlichen und vor allem nicht ohne Weiteres aufklärbaren und als vermeidbar oder unvermeidbar zu bewertenden Gründen zu Verzögerungen bei der Wiederbesetzung einer frei werdenden Stelle kommen kann (BFHE 190, 47, 53 f).

    In der Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes wird zur Dauer der zulässigen Vakanz im Senatsvorsitz angenommen, diese sei jedenfalls so lange hinzunehmen, wie dadurch keine wesentlich gewichtigere Beeinträchtigung der bei ordnungsgemäßer Besetzung des Spruchkörpers zu erwartenden Arbeitsweise zu erwarten ist als bei einem längeren Urlaub oder einer länger dauernden Krankheit des Vorsitzenden (BFHE 190, 47, 53).

  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02  

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88, unter 2. und 3., m.umf.N.; Ruban in Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 9).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03  
    Als Verhinderung, die eine entsprechende Anwendung des § 21 f Abs. 2 Satz 1 GVG rechtfertigt, ist indes auch die Vakanz im Vorsitz anzusehen, die durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, durch Abordnung oder durch Tod des Stelleninhabers ausgelöst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 NJW 1986, 1366; Beschluss vom 11. Juli 2001 BVerwG 1 DB 20.01 NJW 2001, 3493; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99 BFHE 190, 47).

    Der Zustand bis zur Wiederbesetzung der Stelle kann nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 a.a.O.; Beschluss vom 11. Juli 2001 BVerwG 1 DB 20.01 a.a.O.; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99 a.a.O.).

    Entsprechend anwendbar ist § 21 f Abs. 2 Satz 1 GVG nach dem endgültigen Ausscheiden eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper jedenfalls solange, wie durch die Vakanz im Vorsitz keine wesentlich gewichtigere Beeinträchtigung der bei ordnungsgemäßer Besetzung des Spruchkörpers zu erwartenden Arbeitsweise zu erwarten ist als bei einem längeren Urlaub oder einer längerdauernden Krankheit (vgl. BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99 a.a.O.).

mehr
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11  

    Recht auf den gesetzlichen Richter (ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung bei Vergabe

    Die Ansicht, es liege angesichts der Dauer des Besetzungsverfahrens eine nicht nur vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden vor, die eine Vertretung durch den Stellvertreter gemäß § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG nicht mehr erlaube, ist nach Ansicht des Senats zwar nicht zwingend, aber jedenfalls vertretbar und ersichtlich frei von Willkür (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 154; BFHE 190, 47; BVerwG NJW 2001, 3493; BSG NJW 2007, 2717).
  • BFH, 21.11.2012 - II B 78/12  

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des

    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO für eine Übertragung des Rechtsstreits aufgeführten materiellen Voraussetzungen, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat, sind nicht als tatbestandliche Voraussetzungen für das Übertragungsermessen des FG, sondern lediglich als der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogene Leitlinien eines dem FG eingeräumten Ermessens zu verstehen (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88).
  • BSG, 15.03.2006 - B 6 KA 34/06 B  
    Ein Richter, der dem Gericht nicht mehr angehört, ist nicht i.S. des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG verhindert ( Bundesfinanzhof , Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 -, BFHE 190, 47, 51; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 -, NJW 1986, 1366, 1367 ).

    Die Bestellung eines Übergangsvorsitzenden, der sich in die betreffende Rechtsmaterie erst einarbeiten muss, zudem für eine möglicherweise voraussehbar nur kurze Zeitspanne, würde in einem solchen Fall keinen merklichen Gewinn für die Rechtsprechung des Spruchkörpers bieten, weil die Übergangszeit bereits verstrichen sein würde, bevor er nach Einarbeitung den von ihm erwarteten richtungsweisenden Einfluss auf die Rechtsprechung des Spruchkörpers ausüben und in der seinem Amt entsprechenden Weise durch seine besondere Erfahrung und Qualifikation für die Rechtsprechung des Spruchkörpers bürgen könnte ( BFHE 190, 47, 53/54 unter Hinweis auf BGHZ 20, 355; ähnlich Gummer in Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 21e GVG RdNr. 39d ).

    Der BFH hat zutreffend dargelegt, dass es ungeachtet der Verpflichtung der staatlichen Stellen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine zügige Besetzung frei werdender Vorsitzenden-Stellen zu sorgen, aus unterschiedlichen und vor allem nicht ohne Weiteres aufklärbaren und als vermeidbar oder unvermeidbar zu bewertenden Gründen zu Verzögerungen bei der Wiederbesetzung einer frei werdenden Stelle kommen kann ( BFHE 190, 47, 53 f ).

    In der Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes wird zur Dauer der zulässigen Vakanz im Senatsvorsitz angenommen, diese sei jedenfalls so lange hinzunehmen, wie dadurch keine wesentlich gewichtigere Beeinträchtigung der bei ordnungsgemäßer Besetzung des Spruchkörpers zu erwartenden Arbeitsweise zu erwarten ist als bei einem längeren Urlaub oder einer länger dauernden Krankheit des Vorsitzenden ( BFHE 190, 47, 53 ).

  • BFH, 28.05.2003 - III B 87/02  

    NZB: Befangenheitsgesuch

    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88, unter 2. und 3., m.umf.N.; in BFH/NV 2003, 640; Ruban in Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 9).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05  

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Dieser Beschluss ist nach § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO unanfechtbar und kann regelmäßig auch im Rechtsmittelverfahren nicht überprüft werden (vgl. § 124 Abs. 2 FGO; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88).
  • BFH, 25.06.2001 - V B 6/01  
    Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellt, weil die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88, m.w.N.; vom 17. April 1996 VI R 105/95, BFH/NV 1996, 767, und vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725).

    - dass bei der Ausübung des Übertragungsermessens möglicherweise --wie der VII. Senat des BFH im Urteil in BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88 erwägt-- andere Überlegungen wie die Belastung des Spruchkörpers, die Gefahr unterschiedlicher --von der Auffassung des voll besetzten Senats abweichender-- Entscheidungen des Einzelrichters, die richterliche Erfahrung des nach dem Mitwirkungsplan des Spruchkörpers voraussichtlich befassten Berichterstatters von Bedeutung sein könnten,.

  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 20.02.2001 - IX R 94/97  

    Rechtsstreitübertragung auf Einzelrichter

  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03  

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

  • BFH, 06.11.2006 - II B 45/05  

    NZB: Übertragung auf den Einzelrichter, nicht ordnungsgemäße Besetzung

  • BFH, 15.05.2007 - I B 120/06  

    Kein Besetzungsmangel bei vorhersehbarer Vakanz; Zweifel an einem

  • BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08  

    Nur greifbar gesetzwidrige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

  • BFH, 08.09.2006 - II B 42/05  

    Ordnungsgemäße Besetzung eines Spruchkörpers bei Vakanz der Vorsitzendenstelle

  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06  

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 10.03.2005 - VI B 166/04  

    Entfernungspauschale - Verfassungsmäßigkeit; Übertragung des Rechtsstreits auf

  • BFH, 30.03.2004 - III S 16/03  

    Aufwendungen zum Umgang mit den Kindern

  • BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10  

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung -

  • BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03  

    Bindungswirkung einer vZTA

  • BFH, 30.01.2009 - IV B 24/08  

    Einzelrichter: Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters

  • BFH, 16.12.2002 - VII B 94/02  

    Befangenheit

  • BFH, 16.07.2004 - VII B 206/03  

    Reichweite der Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

  • BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96  

    Keine Verfahrensrevision bei ermessensfehlerhafter Entscheidung über Verbindung

  • BFH, 12.10.2006 - VII B 326/05  

    Anti-Dumping-Zoll - Einräder aus China

  • BFH, 15.12.2009 - VIII B 211/08  

    Zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit nur ausnahmsweise

  • BFH, 24.04.2002 - I B 134/01  

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verlust des Ablehnungsrechtes

  • BFH, 20.06.2001 - III B 42/01  
  • BFH, 09.01.2002 - VII B 275/01  

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

  • BFH, 20.04.2006 - IV B 148/04  
  • BFH, 09.03.2007 - IV B 141/05  

    Fehlende namentliche Benennung des Einzelrichters im Übertragungsbeschluss kein

  • OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07  

    Rüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung: Zulässigkeit der sechsmonatigen

  • BFH, 14.12.2011 - VIII B 26/10  

    NZB: Befangenheit, Divergenz

  • BFH, 25.05.2012 - VIII B 155/11  

    Befangenheitsantrag, Aussetzung

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06  

    Berücksichtigung des Leerstandes von Wohnraum bei der Bewertung der

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht