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   BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98   

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BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98 (https://dejure.org/1999,809)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1999 - IV R 73/98 (https://dejure.org/1999,809)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1999 - IV R 73/98 (https://dejure.org/1999,809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; DMBilG § 50 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Schluß des Wirtschaftsjahres - Korregierung des Betriebsvermögens - Gewinn eines Folgejahres - Steuerliche Rückwirkung - Veranlagung

  • Judicialis

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; DMBilG § 50 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wird ein für das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres maßgebender Wertansatz korrigiert, der sich auf die Höhe des Gewinns eines Folgejahres auswirkt, so stellt dies ein rückwirkendes Ereignis für die Besteuerung des Folgejahres dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2
    Änderung; Bilanz; Grundstück; Rückwirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 5
  • BB 1999, 2601
  • BB 2000, 656
  • DB 1999, 2551
  • BStBl II 2000, 18
  • NZG 2000, 278
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.06.1968 - IV R 238/67

    Rechtskräftige Entscheidung - Gewinnentstehung - Entnahme eines Grundstücks -

    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des BFH, daß insoweit eine Berichtigung nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) vom 16. Oktober 1934 möglich war (vgl. nur Senatsurteile vom 23. Januar 1958 IV 263/56 U, BFHE 66, 337, BStBl III 1958, 130, und vom 27. Juni 1968 IV R 238/67, BFHE 92, 363, BStBl II 1968, 583; ferner BFH-Urteil vom 7. Februar 1969 VI R 174/67, BFHE 95, 41, BStBl II 1969, 314, jeweils m.w.N.; vgl. auch Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs vom 19. November 1949 I 4/49, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, Kontrollratgesetz Nr. 12 Art. VIII, Rechtsspruch 8).

    Entscheidend ist allein, daß es zu einem neuen Wertansatz für dieses Grundstück gekommen ist und der materielle Bilanzenzusammenhang es gebietet, den berichtigten Wertansatz bei der Gewinnermittlung für das Streitjahr zugrunde zu legen (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 92, 363, BStBl II 1968, 583; Martens, StuW 1972, 193, 199).

  • BVerfG, 29.11.1974 - 1 BvR 80/74
    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 StAnpG als Grundlage für eine vom Prinzip des Bilanzenzusammenhangs geforderte Folgeänderung für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt (Beschluß vom 29. November 1974 1 BvR 80/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1975, 82).
  • BFH, 07.02.1969 - VI R 174/67

    Veranlagungssteuern - Abschnittsprinzip - Grundlagen der Besteuerung -

    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des BFH, daß insoweit eine Berichtigung nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) vom 16. Oktober 1934 möglich war (vgl. nur Senatsurteile vom 23. Januar 1958 IV 263/56 U, BFHE 66, 337, BStBl III 1958, 130, und vom 27. Juni 1968 IV R 238/67, BFHE 92, 363, BStBl II 1968, 583; ferner BFH-Urteil vom 7. Februar 1969 VI R 174/67, BFHE 95, 41, BStBl II 1969, 314, jeweils m.w.N.; vgl. auch Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs vom 19. November 1949 I 4/49, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, Kontrollratgesetz Nr. 12 Art. VIII, Rechtsspruch 8).
  • BFH, 11.02.1998 - I R 98/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Körperschaftsteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    a) Ob die Korrektur des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut, das Teil des Betriebsvermögens am Schluß des Wirtschaftsjahres ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 für die Steuerfestsetzung eines Folgejahres darstellt, bei der sich der Wertansatz gewinnerhöhend oder -mindernd auswirkt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) noch nicht entschieden (offengelassen im Beschluß vom 23. Juli 1997 X B 35/97, BFH/NV 1998, 182, und im Urteil vom 11. Februar 1998 I R 98/97, BFH/NV 1998, 1315).
  • BFH, 26.10.1988 - II R 55/86

    Nachträgliches Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nur bei Änderung

    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    Die Sachverhaltsbezogenheit dieses Merkmals schließt es somit aus, eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 vorzunehmen, wenn sich nur die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts geändert hat (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1988 II R 55/86, BFHE 154, 493, BStBl II 1989, 75).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 193/84

    Zur Grundlagenfunktion des Körperschaftsteuerbescheides für den

    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    3b; v. Wedelstädt, Der Betrieb --DB-- 1993, 1543, 1545; ders. in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 175 AO 1977 Rz. 52; von Wallis in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 175 AO 1977 Anm. 14b; Groh, DB 1998, 1931, 1933; Lauer, Die Korrekturvorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abgabenordnung, 108 f.; Woerner/Grube, Die Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten, 8. Aufl., 130; ebenso für die Gliederungsrechnung i.S. des § 30 des Körperschaftsteuergesetzes BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 193/84, BFHE 144, 565, BStBl II 1986, 93, unter 4. der Gründe).
  • BFH, 23.07.1997 - X B 35/97

    Nicht ausreichende Darlegung von Zulassungsgründen einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    a) Ob die Korrektur des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut, das Teil des Betriebsvermögens am Schluß des Wirtschaftsjahres ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 für die Steuerfestsetzung eines Folgejahres darstellt, bei der sich der Wertansatz gewinnerhöhend oder -mindernd auswirkt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) noch nicht entschieden (offengelassen im Beschluß vom 23. Juli 1997 X B 35/97, BFH/NV 1998, 182, und im Urteil vom 11. Februar 1998 I R 98/97, BFH/NV 1998, 1315).
  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    Das Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ist daher materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal des Steueranspruchs für das Folgejahr (BFH-Urteil vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443; Schmidt/Heinicke, a.a.O.) und damit Teil des Sachverhalts, der (auch) dieser Steuerfestsetzung zugrunde liegt.
  • RFH, 19.08.1931 - VI A 441/30
    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    Zur Begründung hat er sich darauf bezogen, daß die Höhe des Vorjahresendvermögens nach dem in § 13 EStG 1925 enthaltenen Grundsatz der "Bilanzidentität" gleichzeitig das Anfangsvermögen des nächsten Jahres bilde und deshalb verfahrensrechtlich ein Tatbestandsmerkmal für die nächstjährige Gewinnberechnung darstelle, das durch die Neuveranlagung oder Berichtigung nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit entfalle und durch den geänderten Bilanzansatz ersetzt werde (RFH-Urteile vom 19. August 1931 VI A 441/30, RStBl 1931, 908, und vom 2. September 1931 VI A 1664/30, RStBl 1932, 159).
  • BFH, 10.08.1988 - II B 138/87

    Auferlegung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen

    Auszug aus BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht nach § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, weil sie durch ihren Antrag, die Revision zurückzuweisen, kein eigenes Kostenrisiko i.S. von § 135 Abs. 3 FGO getragen und das Verfahren auch nicht durch selbständige, über das Vorbringen der Klägerin hinausgehende Ausführungen gefördert hat (vgl. BFH-Beschluß vom 10. August 1988 II B 138/87, BFHE 153, 519, BStBl II 1988, 842; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 139 Rz. 34).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.09.1998 - 3 K 2500/96

    Klagebefugnis einer Personengesellschaft selbst; Definition eines rückwirkenden

  • BFH, 27.03.1962 - I 136/60 S

    Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs, der Bilanzkontinuität und der

  • BFH, 23.01.1958 - IV 263/56 U

    Berechnung des steuerbegünstigten nicht entnommenen Gewinnes

  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

  • BFH, 04.02.1958 - I 297/56 U

    Einkommensermittlung bei Gewerbesteuerrückstellung in der Bilanz eines vom

  • BFH, 30.06.2005 - IV R 11/04

    Korrektur eines Wertansatzes des Vorjahresendvermögens als rückwirkendes Ereignis

    Wird ein für das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres maßgebender Wertansatz korrigiert, der sich auf die Höhe des Gewinns der Folgejahre auswirkt, so stellt dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Veranlagung für die Folgejahre dar (Bestätigung des Senatsurteils vom 19. August 1999 IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18).

    a) Mit Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98 (BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18) hat der Senat entschieden, dass die zur Grundlage einer Steuerfestsetzung oder gesonderten Gewinnfeststellung gewordene Korrektur des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut, das Teil des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 für die Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung eines Folgejahres darstellt, bei der sich der Wertansatz gewinnerhöhend oder -mindernd auswirkt (zustimmend Theisen, Kommentierte Finanzrechtsprechung --KFR-- F. 2 AO § 175, 1/00, S. 91; König in Pahlke/König, Abgabenordnung, § 175 Rz. 48).

    Mit den Gegenmeinungen hat er sich im Urteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18 ausführlich auseinander gesetzt.

    Das Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ist daher materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal des Steueranspruchs für das Folgejahr und damit Teil des Sachverhalts, der (auch) dieser Steuerfestsetzung zugrunde liegt (Senatsurteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18).

    In diesem Sinne hat --worauf das FG zutreffend hinweist-- der Senat schon in seinem Urteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18 entschieden (unter 2. der Gründe).

    Dementsprechend hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18 darauf hingewiesen, dass es der materielle Bilanzenzusammenhang ist, der es gebietet, den geänderten Bilanzansatz des Vorjahres auch den Veranlagungen der Folgejahre zugrunde zu legen.

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Eine andere rechtliche Beurteilung des unverändert bleibenden Sachverhalts genügt insoweit nicht (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2011 - IV B 83/10

    Änderung des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahrs als rückwirkendes

    aa) Wie das Finanzgericht (FG) zutreffend entschieden hat, folgt nach der Rechtsprechung des BFH aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, dass die zur Grundlage einer Steuerfestsetzung oder gesonderten Gewinnfeststellung gewordene Korrektur des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut, das Teil des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres ist, ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für die Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung eines Folgejahres darstellt, bei der sich der Wertansatz gewinnerhöhend oder -mindernd auswirkt (BFH-Urteile vom 19. August 1999 IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18; vom 30. Juni 2005 IV R 11/04, BFHE 210, 196, BStBl II 2005, 809; vom 25. Oktober 2007 III R 39/04, BFHE 219, 294, BStBl II 2008, 226).

    Darüber hinaus ist höchstrichterlich geklärt, dass es nicht darauf ankommt, ob sich das Vorjahresendvermögen aufgrund einer Bilanzberichtigung, einer Bilanzänderung oder aufgrund anderer, nicht mit einer förmlichen Bilanzkorrektur verbundener Umstände ändert; maßgeblich ist vielmehr, dass die Änderung Auswirkungen auf die Gewinnermittlung eines Folgejahres hat, für das eine bestandskräftige Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung vorliegt (BFH-Urteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18).

    Mit den von der Klägerin angeführten kritischen Ansichten in der Literatur hat sich der BFH bereits in den Urteilen in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18 (unter 1.b der Entscheidungsgründe) und in BFHE 210, 196, BStBl II 2005, 809 (unter 1.a der Entscheidungsgründe) auseinandergesetzt.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelte es sich dabei --wie sich u.a. aus den BFH-Urteilen in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18 (unter 1.b der Entscheidungsgründe) und in BFHE 210, 196, BStBl II 2005, 809 (unter 1.a der Entscheidungsgründe) ergibt-- nicht um eine bloße Änderung der rechtlichen Beurteilung durch den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt).

    Auf die Fragen, ob es sich bei den rückgängig gemachten Änderungen um (nicht zulässige) Bilanzberichtigungen --wie die Klägerin einerseits ausgeführt hat-- oder um die Nichtvornahme einer Bilanzberichtigung --wie die Klägerin andererseits meint-- handelte, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BFH-Urteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18, unter 1.b der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 13.02.2003 - IV R 72/00

    Bewertung von Vieh, Durchschnittswerte der FinVerw

    Wie der BFH in seinem Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98 (BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18) entschieden habe, stelle die Korrektur eines Wertansatzes in einer Schlußbilanz ein Ereignis mit Rückwirkung (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung --AO 1977--) auch für die Veranlagung des Folgejahres dar.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Korrektur eines unrichtigen Bilanzansatzes ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 für das Folgejahr ist (s. das Senatsurteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf sein Urteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18, sowie seinen Beschluss in BFH/NV 2001, 308 Bezug.

  • FG München, 16.04.2002 - 13 K 2597/92

    Änderung eines Bilanzpostens in einem Vorjahr als rückwirkendes Ereignis für den

    Für die Frage der Bilanzänderung bzw. Bilanzberichtigung eines der Vorjahre hat der BFH entschieden: Wird ein für das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres maßgebender Wertansatz korrigiert, der sich auf die Höhe des Gewinns eines Folgejahres auswirkt, so stellt dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Veranlagung für das Folgejahr dar (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2000, 18).

    b) Aus dem oben unter 1. zitierten BFH-Urteil, BStBl II 2000, 18 unter 1 b lässt sich entnehmen, dass der BFH auch davon ausgeht, dass das geänderte Betriebsvermögen erst in dem aufgrund Betriebsprüfung erlassenen Änderungsbescheid und nicht zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird.

    Die Änderungsbefugnis eines Folgejahres ohne die durchgehende Änderung der Vorjahre ergibt sich aus dem oben unter 1. zitierten BFH-Urteil, BStBl II 2000, 18 unter 1. b und unter 2.

  • BFH, 14.12.2004 - II R 35/03

    Erbschaftsteuer: Einkommensteuerbescheid als rückwirkendes Ereignis?

    Mit seiner Revision vertritt der Kläger --unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. August 1999 IV R 73/98 (BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18)-- weiterhin die Auffassung, die Änderung des der Einkommensbesteuerung zugrunde gelegten Wertansatzes sei für die Erbschaftsteuer ein rückwirkendes Ereignis.

    Aus dem vom Kläger herangezogenen BFH-Urteil in BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18 folgt nichts anderes.

  • BFH, 27.09.2006 - IV R 7/06

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2

    § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG erfasst nicht nur die Berichtigung einer Schlussbilanz, sondern auch die erforderliche Berichtigung einer Anfangsbilanz (vgl. auch Senatsurteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18, unter 1. b der Gründe, wonach bei bestandskräftigen Folgeveranlagungen die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung --AO 1977-- anwendbar ist; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 688).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2007 - 6 K 431/04

    Beschwer bei Anfechtung einer negativen Körperschaftsteuerfestsetzung - Umfang

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH -vom 19. August 1999 IV R 73/98 führt das FA in der Einspruchsentscheidung aus, dass die nachträgliche Berichtigung eines Bilanzpostens in der Schlussbilanz zum 31. Dezember 1991 zu einer Änderung der Anfangsbilanz 1992 und damit auch zur Berichtigung der bestandskräftigen Veranlagung des Jahres 1992 gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO führe.

    a) Mit Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98 (BStBl II 2000, 18) hat der BFH entschieden, dass die Korrektur eines Wertansatzes, welcher für das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres maßgebend ist und der sich auf die Höhe des Gewinns des Folgejahres auswirkt, hinsichtlich der Veranlagung für das Folgejahr ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung darstellt.

    b) In derEntscheidung vom 15. März 2000 VIII R 34/96 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV -2001, 297) führt der BFH unter Bezugnahme auf dieEntscheidung vom 19. August 1999 IV R 73/98 aus, dass die Auflösung einer Rückstellung in der Schlussbilanz eines Jahres zur Folge hat, dass die Anfangsbilanz des folgenden Jahres, aber auch gegebenenfalls die Schlussbilanz des Folgejahres nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO entsprechend zu korrigieren ist.

  • FG Hamburg, 22.07.2010 - 2 K 106/09

    Einkommensteuergesetz: Rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein solches rückwirkendes Ereignis auch dann vor, wenn sich der zur Grundlage einer Gewinnfeststellung gewordene Wertansatz eines Wirtschaftsguts, das Teil des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)) ist (Vorjahresendvermögen), ändert und diese Änderung Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung oder Gewinnfestsetzung eines Folgejahres hat (vgl. BFH, Urteil vom 30.06.2005 - IV R 11/04, BStBl. II 2005, 809; Urteil vom 19.08.1999 - IV R 73/98, BStBl. II 2000, 18).

    Das Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ist daher materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal des Steueranspruchs für das Folgejahr und damit Teil des Sachverhalts, der (auch) dieser Steuerfestsetzung zugrunde liegt (BFH, Urteil vom 19.08.1999, IV R 73/98, BStBl II 2000, 18; Urteil vom 30.06.2005, IV R 11/04, BStBl II 2005, 809; Heinicke in Schmidt, EStG, 29. Aufl. 2010, § 4 Rdnr. 688; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 175 Rdnr. 52; Koenig in Pahlke/Koenig, AO, 2. Aufl. 2009, Rdnr. 48).

    Für die Annahme eines rückwirkenden Ereignisses genügt es daher, dass ein Wertansatz, der Auswirkungen auf die Gewinnermittlung von Folgejahren hat - wie vorliegend geschehen - korrigiert wurde (vgl. BFH, Urteil vom 19.08.1999, IV R 73/98 a. a. O.; Urteil vom 30.06.2005, IV R 11/04, a. a. O.; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 175 Rdnr. 52; Koenig in Pahlke/Koenig, AO, 2. Aufl. 2009, Rdnr. 48).

  • FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16

    Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund

    Dies wird auch in dem das Urteil aufrecht erhaltendem Revisionsurteil des BFH deutlich, der vollumfänglich auf den geänderten Bilanzansatz abstellt und ebendiesen als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung qualifiziert (BFH, Urteil vom 19.08.1999, IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl. II 2000, 18).

    Dieser hat gar betont, es sei unerheblich, dass die Änderung auf einer tatsächlichen Verständigung beruhte (BFH, Urteil vom 19.08.1999, IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl. II 2000, 18, Rz. 14 aE).

  • FG Niedersachsen, 13.08.2002 - 6 K 646/99

    Bilanzberichtigung als rückwirkendes Ereignis

  • FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 2425/99

    Anwendbarkeit des § 13 Abs. 2 KStG für wiedervereinigungsbedingt nicht dem KStG

  • BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten

  • FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 173/07

    Körperschaftsteuer; Abgabenordnung: Zinsberechnung bei Zuführung zur Rückstellung

  • BFH, 25.08.2000 - IV B 150/99

    Bilanzberichtigung; abweichendes Wirtschaftsjahr

  • BFH, 29.10.2008 - I R 31/08

    Erfolgsneutrale Bildung organschaftlicher aktiver Ausgleichsposten

  • FG Schleswig-Holstein, 18.06.2002 - V 131/02

    Verständigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen

  • BFH, 15.03.2000 - VIII R 34/96

    Rückstellungen; steuerliches Abzugsverbot

  • FG Nürnberg, 05.11.2019 - 1 K 1550/17

    Korrekturmöglichkeit und Anleger-Aktiengewinn

  • FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04

    Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags bei atypischer Belastung

  • FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01

    Nachträgliche Änderung einer Vereinbarung in Gewinnverteilungsabrede;

  • FG Düsseldorf, 23.08.2007 - 14 K 5328/05

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung; Voraussetzungen für

  • FG Düsseldorf, 22.11.2007 - 14 K 336/06

    Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld; Auslegung von

  • BFH, 31.05.2005 - I B 182/04

    Rückwirkendes Ereignis

  • FG Münster, 01.09.2021 - 13 K 863/18

    Ansatz von Steuerrückstellungen einer GmbH; Änderung des Ansatzes eines

  • FG Münster, 15.05.2003 - 3 K 6841/00

    Steuererhöhung aufgrund nachträglich bekannt gewordener zutreffender

  • FG Münster, 25.02.2003 - 6 K 5165/00

    Änderung eines Steuerbescheides nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16

    Zum Eintritt des maßgebenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn eine

  • FG Münster, 25.09.2002 - 6 K 5165/00
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 4 V 215/17

    Aussetzung der Vollziehung: Anforderungen an den Nachweis ernsthafter Bemühungen

  • FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 2014/96

    Anerkennung einer Pensionszusage an den mitarbeitenden Ehegatten

  • FG Saarland, 19.09.2005 - 1 V 178/05

    Abgabenordnung; rückwirkendes Ereignis und Änderungsvorschrift (§§ 233a Abs. 2a,

  • FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

  • FG Berlin, 28.02.2000 - 8 K 8750/98

    1. Erstmaliger

  • FG Nürnberg, 06.11.2002 - V 375/99

    Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide

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