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   BFH, 31.05.2000 - IX R 50, 51/97, IX R 50/97, IX R 51/97   

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https://dejure.org/2000,2760
BFH, 31.05.2000 - IX R 50, 51/97, IX R 50/97, IX R 51/97 (https://dejure.org/2000,2760)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2000 - IX R 50, 51/97, IX R 50/97, IX R 51/97 (https://dejure.org/2000,2760)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - IX R 50, 51/97, IX R 50/97, IX R 51/97 (https://dejure.org/2000,2760)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zweifamilienhauses - Teilentgeltlicher Erwerb - Bemessungsgrundlage - Selbstgenutzte Wohnung - Erhöhte Absetzungen

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; BGB § 1093

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7b; BGB § 1093
    Teilentgeltlicher Erwerb mit Wohnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 b
    Teilentgeltlicher Erwerb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 563
  • BB 2000, 1876
  • DB 2000, 1843
  • BStBl II 2001, 594
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 50/97
    Beim teilentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses, das eine vom Erwerber selbst genutzte Wohnung sowie eine Wohnung enthält, an der sich der Verkäufer ein Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der für die selbst genutzte Wohnung in Betracht kommenden erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der Verkehrswerte auf die beiden Wohnungen aufzuteilen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Auf die Revisionen der Kläger hat der Senat die Vorentscheidungen mit Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen.

    Das FG entschied im zweiten Rechtsgang, dass nach Maßgabe des Senatsurteils in BFHE 715, 70, BStBl II 1994, 927 bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten um den Anteil der nicht der Einkünfteerzielung der Kläger dienenden Obergeschosswohnung der Mutter der Klägerin zu vermindern sei, der sich aufgrund des Nutzflächenanteils dieser Wohnung abzüglich des kapitalisierten Werts des Wohnungsrechts ergebe.

    a) Der Erwerber eines Zweifamilienhauses, der nur eine der beiden Wohnungen für eigene Wohnzwecke nutzt, während die andere Wohnung vom Verkäufer aufgrund eines vorbehaltenen Wohnungsrechts bewohnt wird, kann erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG nur für den Anteil der Anschaffungskosten des Gebäudes beanspruchen, der auf die selbst genutzte Wohnung entfällt (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Vielmehr mindert das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. a, m.w.N.).

    Die Anschaffungskosten, ggf. zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, sind sodann auf die beiden Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude im Verhältnis der Verkehrswerte dieser Wirtschaftsgüter aufzuteilen (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. b, m.w.N.).

    Vom Verkehrswert der dem Wohnungsrecht unterliegenden Wohnung ist sodann der Kapitalwert des Wohnungsrechts abzuziehen (vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 887, 895 Tz. 55 Satz 6), wobei ein Bodenwertanteil des Wohnungsrechts nicht zu berücksichtigen ist (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. c, m.w.N.).

    Zwar entspricht dieser Verteilungsmaßstab den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927 (unter 2. c).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 50/97
    b) Der Senat ist nicht aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93, 2 BvR 1852 und 1853/97 (BStBl II 1999, 174, 193, 194) an einer abschließenden Entscheidung in der Sache gehindert.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93

    Kinderexistenzminimum II

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 50/97
    b) Der Senat ist nicht aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93, 2 BvR 1852 und 1853/97 (BStBl II 1999, 174, 193, 194) an einer abschließenden Entscheidung in der Sache gehindert.
  • BFH, 26.02.2002 - X R 4/00

    Postulationsfähigkeit des Behördenvertreters; Wohneigentumsförderung nach § 10 e

    Dabei hat es zu beachten, dass das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens mindert (BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 50/97, BFHE 191, 563, BStBl II 2001, 594).

    Die Anschaffungskosten (zuzüglich Anschaffungsnebenkosten) sind sodann auf die beiden Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude im Verhältnis der Verkehrswerte dieser Wirtschaftsgüter aufzuteilen (BFH-Urteil in BFHE 191, 563, BStBl II 2001, 594).

    Vom Verkehrswert der dem Wohnungsrecht unterliegenden Zimmer ist sodann der Kapitalwert des Wohnungsrechts abzuziehen (vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Tz. 55 Satz 6), wobei ein Bodenwertanteil des Wohnungsrechts nicht zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil in BFHE 191, 563, BStBl II 2001, 594).

  • FG Hamburg, 15.09.2005 - V 106/05

    Keine Einkünfteerzielung durch Einräumung eines Wohnrechts; Eintragung eines

    Diese Entgeltsminderung vermag entgegen der Auffassung der Kläger einen Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 21 EStG nicht zu begründen; ebenso kann auch die Einräumung des Wohnungsrechtes eine Gegenleistung des Erwerbers nicht darstellen (BFH, Urteil vom 31.5.2000, IX R 50, 51/97 BFHE 191, 563 , BStBl II 2001, 594).
  • BFH, 31.05.2000 - IX R 51/97

    Zweifamilienhauses - Teilentgeltlicher Erwerb - Bemessungsgrundlage -

    Der Senat hat die Rechtssachen IX R 50/97 und IX R 51/97 gemäß § 121 Satz 1, § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
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   BFH, 31.05.2000 - IX R 51/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17721
BFH, 31.05.2000 - IX R 51/97 (https://dejure.org/2000,17721)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2000 - IX R 51/97 (https://dejure.org/2000,17721)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - IX R 51/97 (https://dejure.org/2000,17721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zweifamilienhauses - Teilentgeltlicher Erwerb - Bemessungsgrundlage - Selbstgenutzte Wohnung - Erhöhte Absetzungen

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; BGB § 1093

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 563
  • DB 2000, 1843
  • BStBl II 2001, 594
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 51/97
    Beim teilentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses, das eine vom Erwerber selbst genutzte Wohnung sowie eine Wohnung enthält, an der sich der Verkäufer ein Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der für die selbst genutzte Wohnung in Betracht kommenden erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der Verkehrswerte auf die beiden Wohnungen aufzuteilen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Auf die Revisionen der Kläger hat der Senat die Vorentscheidungen mit Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen.

    Das FG entschied im zweiten Rechtsgang, dass nach Maßgabe des Senatsurteils in BFHE 715, 70, BStBl II 1994, 927 bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten um den Anteil der nicht der Einkünfteerzielung der Kläger dienenden Obergeschosswohnung der Mutter der Klägerin zu vermindern sei, der sich aufgrund des Nutzflächenanteils dieser Wohnung abzüglich des kapitalisierten Werts des Wohnungsrechts ergebe.

    a) Der Erwerber eines Zweifamilienhauses, der nur eine der beiden Wohnungen für eigene Wohnzwecke nutzt, während die andere Wohnung vom Verkäufer aufgrund eines vorbehaltenen Wohnungsrechts bewohnt wird, kann erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG nur für den Anteil der Anschaffungskosten des Gebäudes beanspruchen, der auf die selbst genutzte Wohnung entfällt (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Vielmehr mindert das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. a, m.w.N.).

    Die Anschaffungskosten, ggf. zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, sind sodann auf die beiden Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude im Verhältnis der Verkehrswerte dieser Wirtschaftsgüter aufzuteilen (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. b, m.w.N.).

    Vom Verkehrswert der dem Wohnungsrecht unterliegenden Wohnung ist sodann der Kapitalwert des Wohnungsrechts abzuziehen (vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 887, 895 Tz. 55 Satz 6), wobei ein Bodenwertanteil des Wohnungsrechts nicht zu berücksichtigen ist (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. c, m.w.N.).

    Zwar entspricht dieser Verteilungsmaßstab den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927 (unter 2. c).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 51/97
    b) Der Senat ist nicht aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93, 2 BvR 1852 und 1853/97 (BStBl II 1999, 174, 193, 194) an einer abschließenden Entscheidung in der Sache gehindert.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93

    Kinderexistenzminimum II

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 51/97
    b) Der Senat ist nicht aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93, 2 BvR 1852 und 1853/97 (BStBl II 1999, 174, 193, 194) an einer abschließenden Entscheidung in der Sache gehindert.
  • BFH, 31.05.2000 - IX R 50/97

    Kaufpreis lt. Vertrag vom 17. Dezember 1983

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 51/97
    Der Senat hat die Rechtssachen IX R 50/97 und IX R 51/97 gemäß § 121 Satz 1, § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
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