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   BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99   

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BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99 (https://dejure.org/2000,1112)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2000 - IV R 65/99 (https://dejure.org/2000,1112)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - IV R 65/99 (https://dejure.org/2000,1112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnfeststellungsbescheid - Betriebsaufgabe - Feststellung eines Aufgabegewinns - Erhöhung des laufenden Gewinns

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 1; ; AO 1977 § 174 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65 Abs. 1; AO (1977) § 174 Abs. 4
    Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 174 Abs 4
    Änderung; Bindung; Feststellungsbescheid; Urteil; Versicherungsentschädigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 207
  • BB 2000, 2244
  • DB 2000, 2355
  • BStBl II 2001, 89
  • NZG 2001, 95
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.07.1992 - XI R 54/89

    Änderung des Steuerbescheids (§ 174 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 AO

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99
    Mit der vom FG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision rügt die Klägerin eine fehlerhafte Anwendung des § 174 Abs. 4 AO 1977 und eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Juli 1992 XI R 54/89 (BFHE 168, 231, BStBl II 1992, 867).

    Die einschränkende Auslegung, die § 174 Abs. 4 AO 1977 durch das Urteil des XI. Senats in BFHE 168, 231, BStBl II 1992, 867 gefunden hat, steht einer Anwendung dieser Norm im Streitfall nicht entgegen.

    Der Streitfall ist mit dem Sachverhalt, der dem Urteil in BFHE 168, 231, BStBl II 1992, 867 zu Grunde gelegen hat, nicht vergleichbar.

    Soweit das FG-Urteil vom 16. November 1993 keine Bindungswirkung entfaltet, kann es auch nicht die im BFH-Urteil in BFHE 168, 231, BStBl II 1992, 867 betonte "abschließende Entscheidungskompetenz" beanspruchen.

  • BFH, 11.08.1994 - IV R 124/92

    Anwendung des § 52 Abs. 21 (jetzt Abs. 19) Satz 4 EStG bei Auflösung einer KG

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99
    Allerdings können die Höhe des laufenden Gewinns einerseits und die eines etwaigen Veräußerungs- oder Aufgabegewinns andererseits verschiedene Streitgegenstände bilden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 27. September 1973 IV R 212/70, BFHE 110, 453, BStBl II 1974, 121; vom 20. Januar 1977 IV R 3/75, BFHE 122, 2, BStBl II 1977, 509; vom 11. August 1994 IV R 124/92, BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253).

    So ist die Qualifikation eines Gewinns als laufender oder als steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn gesondert anfechtbar, wenn die Höhe des Gewinns nicht umstritten ist (Senatsurteil in BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253).

  • BFH, 27.09.1973 - IV R 212/70

    Vorläufige Veranlagung - Betriebsprüfung - Bescheide nach Betriebsprüfung -

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99
    Allerdings können die Höhe des laufenden Gewinns einerseits und die eines etwaigen Veräußerungs- oder Aufgabegewinns andererseits verschiedene Streitgegenstände bilden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 27. September 1973 IV R 212/70, BFHE 110, 453, BStBl II 1974, 121; vom 20. Januar 1977 IV R 3/75, BFHE 122, 2, BStBl II 1977, 509; vom 11. August 1994 IV R 124/92, BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253).

    Wenn das FA einen Veräußerungsgewinn zu hoch angesetzt hat, kann die mit der Herabsetzung des Veräußerungsgewinns verbundene Herabsetzung des Gesamtgewinns nicht durch Saldierung mit anderweitigen Fehlern bei der Ermittlung des laufenden Gewinns kompensiert werden (Senatsurteil in BFHE 110, 453, BStBl II 1974, 121).

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 334/82

    Unzureichende Substantiierung der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99
    Insoweit wird der Feststellungsbescheid nicht teilbestandskräftig (v. Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, Der Betrieb --DB-- 1997, 696, 698; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 334/82, BFH/NV 1988, 791).
  • BFH, 20.01.1977 - IV R 3/75

    Bezeichnung des Streitgegenstandes - Klage - Einheitlicher

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99
    Allerdings können die Höhe des laufenden Gewinns einerseits und die eines etwaigen Veräußerungs- oder Aufgabegewinns andererseits verschiedene Streitgegenstände bilden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 27. September 1973 IV R 212/70, BFHE 110, 453, BStBl II 1974, 121; vom 20. Januar 1977 IV R 3/75, BFHE 122, 2, BStBl II 1977, 509; vom 11. August 1994 IV R 124/92, BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253).
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99
    Einzelne Feststellungen sind allerdings nur insoweit gesondert anfechtbar, als sie eine rechtlich selbständige Würdigung beinhalten und eines rechtlich selbständigen Schicksals fähig sind (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544).
  • BFH, 21.11.1989 - VII R 3/88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids -

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99
    Es kommt insoweit allein darauf an, worüber das FG tatsächlich entschieden hat, nicht dagegen, worüber hätte entschieden werden sollen (BFH-Urteil vom 21. November 1989 VII R 3/88, BFH/NV 1990, 650; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 110 FGO Tz. 8; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, § 110 Anm. 15).
  • BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des

    c) Wird eine gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlage nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen, so steht das ihrer Prüfung nur dann nicht entgegen, wenn die Änderung einer anderen --ausdrücklich angefochtenen-- Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auch auf die nicht angefochtene Besteuerungsgrundlage hat (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 - IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89, unter 2.b, zur alternativen Qualifizierung einer Entschädigung als Aufgabegewinn oder laufender Gewinn; vom 23. Februar 2012 - IV R 32/09, Rz 31, zur Erforderlichkeit der zwangsläufigen Auswirkung im selben Jahr; vom 8. Juni 2017 - IV R 6/14, BFHE 258, 387, BStBl II 2017, 1053, Rz 21, zum tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder alternativ laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb; s.a. BFH-Beschluss vom 19. September 2017 - IV B 85/16, Rz 5).

    d) Liegt keine solche untrennbare Verknüpfung einer angefochtenen Besteuerungsgrundlage mit einer nicht angefochtenen Besteuerungsgrundlage vor, so kann eine steuerliche Auswirkung einer alleine gerichtlich angefochtenen Besteuerungsgrundlage auf eine nicht gerichtlich angefochtene andere Besteuerungsgrundlage durch die Finanzbehörde innerhalb der Grenzen des § 174 Abs. 4 der Abgabenordnung zum Gegenstand eines Korrekturverfahrens gemacht werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89).

  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12

    Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen

    aa) Die gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheide der Streitjahre können auch nach Eintritt der Rechtskraft dieses Revisionsurteils nochmals geändert werden (§ 110 Abs. 2 FGO i.V.m. § 174 Abs. 4 AO; BFH-Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89; s.a. Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 174 AO Rz 51).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 31/05

    Keine Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der gewerblichen Einkünfte im

    Soweit die Änderung einer gesondert festgestellten und mit der Klage angefochtenen Besteuerungsgrundlage Auswirkungen auf andere Besteuerungsgrundlagen hat, erstreckt sich die Anfechtung des Feststellungsbescheids auch auf materiell-rechtlich hiervon ebenfalls betroffene Besteuerungsgrundlagen; insoweit wird der Feststellungsbescheid nicht teilweise bestandskräftig (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89).
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