Rechtsprechung
| BFH, 28.06.2000 - X R 24/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AO 1977 § 5, § 109 Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 2, § 149 Abs. 2 Satz 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, § 102
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 5, § 109 Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 2, § 149 Abs. 2 Satz 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, § 102
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Fristverlängerung zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen - Allgemeine Verwaltungsanordnung für Jahressteuererklärungen nicht ermessensfehlerhaft - Anforderungen an Entscheidung über Fristverlängerung im Einzelnen
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fortsetzungsfeststellungsklage bei Streit um Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.11.1994 - VIII 402/92
- BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 192, 32
- NJW 2000, 3736 (Ls.)
- NVwZ-RR 2000, 847
- BB 2000, 1930
- DB 2000, 2000
- BStBl II 2000, 514
Wird zitiert von ... (53)
- BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02
Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch …
Dies gilt im Falle der Überprüfung einer Ermessensentscheidung jedenfalls dann, wenn vom Kläger --wie im Streitfall-- schlüssig vorgetragen wird, es liege eine Ermessensreduzierung auf Null vor (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, m.w.N.).a) Im Streitfall hat sich der das Verpflichtungsbegehren des Klägers ablehnende Verwaltungsakt spätestens mit Einreichung der Steuererklärung nach Klageerhebung erledigt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
Ein solches Feststellungsinteresse ist bei hinreichend konkret gegebener Wiederholungsgefahr anzunehmen, so insbesondere, wenn um Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen gestritten wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
Diese in ihren Anforderungen gestuften Ermessensrichtlinien gestatten dadurch sowohl der allgemeinen Arbeitsbelastung der von den Steuerpflichtigen Beauftragten als auch individuellen Sonderbelastungen der Erklärungspflichtigen --zunächst im vereinfachten Verfahren, sodann auf besonderen Antrag-- in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
- BFH, 21.02.2006 - IX R 78/99
Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen - Zulässigkeit des Übergangs …
Nach den die Zulässigkeit der Revision betreffenden und damit vom Revisionsgericht (im sog. Freibeweis) zu treffenden Feststellungen (…s. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 118 Rz. 44) haben sich die streitbefangenen Verwaltungsakte zwischenzeitlich dadurch erledigt, dass die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen 1997 im Jahre 2000 beim (für die Veranlagung der Kläger zuständigen) FA eingereicht worden sind; hierdurch erübrigt sich die von den Klägern angestrebte positive Sachentscheidung (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II. 1. a;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 57).b) Zu Unrecht machen die Kläger geltend, nach den in diesen Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage des § 109 AO 1977 festgelegten Grundsätzen (zur Zulässigkeit und dem Umfang einer Ermessensbindung vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514) ergebe sich für sie in jedem Fall ein Anspruch auf Fristverlängerung bis zum 28. Februar 1999.
Zum einen sind solche allgemeinen Arbeitsüberlastungen mit der (nach den Ländererlassen) generellen Fristverlängerung bis zum 30. September des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres "abgegolten" und nicht geeignet, weitere Fristverlängerungen, auch nicht im "vereinfachten Verfahren", zu rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II. 2. b bb).
- BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
Fristverlängerung für Steuererklärungen
Der Regelungsgehalt der Ablehnung hat sich spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung des Klägers am 18. August 2000 i.S. des § 124 Abs. 2 AO 1977 erschöpft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, m.w.N.).Das in einem solchen Fall erforderliche berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, hat das FG sowohl im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr als auch auf die Höhe des Verspätungszuschlags (…BFH-Urteil vom 25. November 1988 VI R 137/85, BFH/NV 1989, 279) zutreffend bejaht (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
Die in diesen Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage des § 109 AO 1977 festgelegten Grundsätze (zu deren Zulässigkeit und dem Umfang einer Ermessensbindung vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514) gelten nicht für den Kläger als Steuerpflichtigen, sondern nur für die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen ihrer Beratertätigkeit wahrzunehmenden Erklärungsfristen.
- BFH, 18.11.2005 - XI B 192/04
NZB: Verfahrensmangel
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in dem vom Finanzgericht (FG) zitierten Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95 (BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514) grundsätzlich mit dem Anspruch auf Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Verwaltungserlasse auseinander gesetzt.Denn dadurch erübrigte sich die von der Klägerin erstrebte positive Entscheidung über die Fristverlängerung (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II.1.a der Gründe).
Denn ebenso wie bei der Klage nach § 41 Abs. 1 FGO ist auch bei der Fortsetzungsfeststellungsklage ein berechtigtes Interesse an der erstrebten Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, erforderlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II.1.b der Gründe).
Der Sachverhalt des Streitfalles unterscheidet sich damit von demjenigen des BFH-Urteils in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; denn dort hatten die Kläger für die Folgejahre mit der gleichen Begründung wie für das Streitjahr eine Fristverlängerung beantragt, so dass die Wiederholungsgefahr auf der Hand lag.
- BFH, 19.08.2010 - VIII B 58/10
Nichtzulassungsbeschwerde - Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen
Wenn die Finanzverwaltung demgegenüber für Steuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, als Erleichterung für diese Berufsgruppen eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2008 und bei begründeten Einzelanträgen sogar eine weitere Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2009 vorsieht, ist das nicht zu beanstanden (vgl. dazu im Einzelnen auch BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).b) Die vom Kläger gerügte Abweichung der Vorinstanz von den BFH-Urteilen in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514 und vom 11. April 2006 VI R 64/02 (BFHE 213, 268, BStBl II 2006, 642) ist nicht gegeben.
Nämliches gilt für das BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514.
Wenn das FG in seiner Urteilsbegründung dazu ausführt, der Prozessbevollmächtigte des Klägers habe weder in seinem Fristverlängerungsantrag noch in der Einspruchsbegründung Gründe vorgetragen, die in seiner Person oder in der Person des Klägers gelegen und die Anhaltspunkte für eine Fristverlängerung gegeben hätten, ist eine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514 nicht erkennbar.
- BFH, 04.12.2001 - III B 90/01
Neues Zulassungsrecht; FGO-Novelle
a) Die Klägerin macht im Wesentlichen geltend, das Urteil des Finanzgerichts (FG) stehe mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 2000 X R 24/95 (BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514) nicht in Einklang.Sie stellt weder eine Rechtsfrage heraus, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich erscheint (…z.B. Beschluss des Senats vom 11. November 1998 III B 84/98, BFH/NV 1999, 646), noch leitet sie aus dem FG-Urteil einen abstrakten Rechtssatz ab, der mit einem Rechtssatz des Urteils des BFH in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514 in Widerspruch stehen könnte (…z.B. Beschluss des Senats vom 28. September 2000 III B 108/97, BFH/NV 2001, 418).
Die Beschwerde beschränkt sich auf die Angabe, das FG-Urteil widerspreche dem BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514.
Die Klägerin weist auf den ihrer Meinung nach bestehenden Widerspruch des FG-Urteils zu dem BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514 hin.
- FG München, 15.12.2000 - 13 K 2622/99
Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung; …
Sie entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und dem Regelungszweck (vgl. BFH-Urteil vom 28.06.2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514 zu den entsprechenden Verwaltungsgrundsätzen für das Kalenderjahr 1991).Sie rechtfertigen nicht weitere Fristverlängerungen (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 2000, 514, 519).
Die gestellten Anforderungen an eine überzeugende Antragsbegründung sind zumutbar, weil der steuerliche Berater allein in der Lage ist, die aus seiner Wissen- und Einflusssphäre stammenden Ausnahmegründe vorzubringen (BFH-Urteil, BStBl II 2000, 514, 519).
Da der Kläger seinen Fristverlängerungsantrag auf allgemeines Vorbringen stützte, durfte sich das FA bei Ablehnung des Fristverlängerungsantrags wegen der bestehenden Wechselwirkung zwischen Antragsbegründung und Ermessensentscheidung mit entsprechend allgemein gehaltenen Erwägungen, nämlich mit dem Hinweis auf sein Interesse am Fortgang der Veranlagungsarbeiten, begnügen (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 2000, 514, 519).
- BFH, 26.09.2007 - I R 43/06
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der …
Zum anderen kann es daraus abzuleiten sein, dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, das FA werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (BFH-Urteile vom 29. April 1980 VII K 5/77, BFHE 130, 568, BStBl II 1980, 593; vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, 40, BStBl II 2000, 514, 518;… vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103;… Schmidt-Troje in Beermann/Gosch, a.a.O., § 100 FGO Rz 48, m.w.N.). - BFH, 19.06.2001 - X R 83/98
Verspätungszuschlag bei verspätet abgegebener und vom Finanzamt nicht alsbald …
Sie rechtfertigen allenfalls eine Fristverlängerung im "vereinfachten Verfahren", keinesfalls aber --sofern sie nicht zu konkreten Sonderbelastungen führen, die im Verlängerungsantrag entsprechend dargestellt werden-- eine Abgabefrist über den 29. Februar 1992 hinaus (vgl. Senats-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514). - BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09
Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und …
Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (…ständige Rechtsprechung und nahezu einhellige Auffassung, s. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12;… vom 22. Mai 2001 VII R 79/00, BFH/NV 2001, 1369; vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514;… vom 20. Dezember 2000 II R 74/99, BFH/NV 2001, 1027, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193;… vom 4. Juni 2008 I R 9/07, BFH/NV 2008, 1647; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 102 Rz 60 ff.;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 102 Rz 13, m.w.N.). - FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02
Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater; …
- FG Hamburg, 27.04.2012 - 6 K 95/11
Vorabanforderung von Steuererklärungen
- FG Hamburg, 27.04.2012 - 6 K 96/11
Vorabanforderung von Steuererklärungen
- VG Cottbus, 11.06.2009 - 6 L 323/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändung von Sozialleistungen (Altersrente) - …
- BFH, 12.06.2008 - VI B 62/07
Berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO - …
- BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
Fortsetzungsfeststellungsklage; Anhebung der ESt-Vorauszahlungen
- FG Sachsen, 20.05.2009 - 4 K 1352/08
Voraussetzungen einer zulässigen vorzeitigen Anforderung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2003 - 5 K 2441/01
Lohnpfändung und Anordnung gemäß § 319 AO i.V.m. §§ 850 c Abs. 4 , …
- BFH, 02.02.2009 - VIII B 28/08
Prüfungsanordnung - Einwendungen gegen Urteilstatbestand - Gesamtergebnis des …
- FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 15 K 365/11
Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung
- BFH, 22.04.2008 - X B 122/07
Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung
- FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 1 K 1752/07
Nur eingeschränktes Einsichtsrecht des Insolvenzverwalters in Steuerakten des …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung
- FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08
Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines …
- BFH, 16.11.2005 - XI B 195/04
Grundsätzliche Bedeutung
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 4/09
Kein negativer Progressionsvorbehalt für AV-Beiträge
- BFH, 28.06.2000 - X B 49/96
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 8/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07
Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte
- FG Hessen, 16.11.2000 - 11 K 2179/96
Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung; Wertersatz - Anfechtung durch …
- FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei …
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 9 K 162/04
Haftung von Ehegatten nach §§ 51, 55 UStDV 1995 beim Bau eines …
- FG Münster, 28.03.2012 - 6 K 4441/10
- FG Köln, 26.06.2002 - 14 K 3037/01
Zur Vollstreckungsbeschränkung bei Aufteilung der Gesamtschuld
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03
Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung im Quotenverfahren
- FG Münster, 06.07.2004 - 8 K 4314/02
Sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Zinsen auf Steuernachzahlungen
- FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
Von Dritten an Arbeitnehmer gezahlte Schmiergelder als sonstige Einkünfte - …
- FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3
- FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1776/10
Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters
- FG Düsseldorf, 29.07.2011 - 12 K 2461/11
Fristverlängerung bei Spitzensteuersatz
- FG Düsseldorf, 15.03.2012 - 12 K 509/12
Kontingentierungsverfahren der Finanzverwaltung für die Abgabe von …
- FG Bremen, 20.07.1999 - 299088K 2
Ermessensausübung des FA bei der Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags zur …
- FG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - I 66/00
Erlaß von Zinsen gem. § 233a AO wegen sachlicher Unbilligkeit
- FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 3 K 3086/08
Akteneinsicht im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung
- FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
- FG München, 15.06.2005 - 4 K 4977/03
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bei …
- FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2007 - 2 V 316/07
Haftung durch den faktischen GmbH-Geschäftsführer; Ermittlungspflicht bei …
- FG München, 18.11.2003 - 6 K 4637/01
Zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Voraussetzungen für eine …
- FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12
Finanz- und Abgaberecht
- FG Hessen, 17.02.2010 - 12 K 1359/09
Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung für die Abgabe der …
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