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   BFH, 18.07.2000 - VII R 32, 33/99, VII R 32/99, VII R 33/99   

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https://dejure.org/2000,1075
BFH, 18.07.2000 - VII R 32, 33/99, VII R 32/99, VII R 33/99 (https://dejure.org/2000,1075)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2000 - VII R 32, 33/99, VII R 32/99, VII R 33/99 (https://dejure.org/2000,1075)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - VII R 32, 33/99, VII R 32/99, VII R 33/99 (https://dejure.org/2000,1075)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 25 Abs. 3 Satz 2, § 36 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4; AO 1977 §§ 118, 130, 220, 228, 229, 254 Abs. 1, §§ 270, 273, 276 Abs. 3 und 6

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Fälligkeit - Anrechnungsverfügung - Ausweisung einer Abschlußzahlung

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Fälligkeit - Anrechnungsverfügung - Ausweisung einer Abschlußzahlung

  • Judicialis

    EStG § 25 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § ... 36 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 36 Abs. 4; ; AO 1977 § 118; ; AO 1977 § 130; ; AO 1977 § 220; ; AO 1977 § 228; ; AO 1977 § 229; ; AO 1977 § 254 Abs. 1; ; AO 1977 § 270; ; AO 1977 § 273; ; AO 1977 § 276 Abs. 3; ; AO 1977 § 276 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsverjährung bei der Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 273, AO 1977 § 268, GG Art 6
    Aufteilung; Lohnsteuerabzugsbeträge; Steuerhinterziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 405
  • NVwZ 2001, 359
  • BB 2000, 2458
  • BStBl II 2001, 133
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 16.10.1986 - VII R 159/83

    Änderung einer mit dem Steuerbescheid verbundenen Abrechnung von Vorauszahlungen

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Sie sind deshalb in ihrer rechtlichen Beurteilung von einer Steuerfestsetzung zu trennen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1986 VII R 159/83, BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405; vom 11. November 1966 VI R 68/66, BFHE 87, 514, BStBl III 1967, 214; vom 24. Juni 1977 VI R 175/74, BFHE 122, 510, BStBl II 1977, 805, und vom 14. November 1984 I R 232/80, BFHE 142, 408, BStBl II 1985, 216).

    Die Anrechnungsverfügung und die Feststellung einer Abschlusszahlung ist ein deklaratorischer (bestätigender) Verwaltungsakt, dessen Außenwirkung (§ 118 AO 1977) sich je nach dem Ergebnis der Anrechnung in einem Leistungsgebot oder in einer Erstattungsverfügung äußert (Senatsurteil in BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405).

    Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405 beiläufig davon gesprochen hat, Fehler in einer Steuerabrechnung, die sich zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken, könnten gemäß § 130 Abs. 1 AO 1977 "innerhalb der Zahlungsverjährung" zurückgenommen werden, und damit hat zum Ausdruck bringen wollen, eine Änderung der Anrechnungsverfügung nach § 130 AO 1977 könne nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Ergehen der Einkommensteuerbescheide vorgenommen werden (so offenbar, jedoch ohne nähere Begründung Tischer in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 36 EStG Rdnr. 81; Scholtz in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 36 Rdnr. 181 q; Seemann in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 36 Rdnr. 27; unklar Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 157 AO 1977 Tz. 9), könnte er daran infolge der in § 36 Abs. 4 EStG getroffenen Fälligkeitsregelung für die Einkommensteuer nicht festhalten.

  • BFH, 15.04.1997 - VII R 100/96

    Fehlerhafte Anrechnung von Steuern - Nachteilige Änderung des

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Dieses Ergebnis ist indes dadurch zu rechtfertigen, dass die Änderung einer Anrechnungsverfügung zwar nicht an eine Frist, wohl aber nach der Rechtsprechung des Senats an die strengen Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO 1977 gebunden ist (Senatsurteil vom 15. April 1997 VII R 100/96, BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787, m.w.N.), die der Schutzbedürftigkeit des Steuerpflichtigen und einem etwaigen Vertrauen in die Richtigkeit der Anrechnungsverfügung die vom Gesetzgeber für geboten erachtete Rechnung tragen.

    Dass hinsichtlich des Abrechnungsbescheides, der faktisch an die Stelle der Anrechnungsverfügung des Einkommensteuerbescheides 1985 tritt und deshalb von ihr nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 abweichen darf (Senatsurteil in BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787), jene Voraussetzungen im Streitfall erfüllt sind, ist offenkundig; denn nach dieser Vorschrift ist die Rücknahme einer Anrechungsverfügung nicht davon abhängig, dass der durch sie begünstigte Steuerpflichtige die Verfügung dadurch erwirkt hat, dass er selbst das FA arglistig getäuscht hat; eine Täuschung durch Dritte reicht jedenfalls dann aus, wenn der Steuerpflichtige sich deren Tun zurechnen lassen muss (Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 141/97, BFH/NV 1999, 433).

  • BFH, 24.06.1977 - VI R 175/74

    Steuererstattung - Anrechnung von Vorauszahlungen - Einbehaltung von

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Sie sind deshalb in ihrer rechtlichen Beurteilung von einer Steuerfestsetzung zu trennen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1986 VII R 159/83, BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405; vom 11. November 1966 VI R 68/66, BFHE 87, 514, BStBl III 1967, 214; vom 24. Juni 1977 VI R 175/74, BFHE 122, 510, BStBl II 1977, 805, und vom 14. November 1984 I R 232/80, BFHE 142, 408, BStBl II 1985, 216).

    Die Steueranrechnung (-abrechnung) stellt vielmehr einen von der Steuerfestsetzung gesonderten Verwaltungsakt dar, der allerdings nicht rechtsbegründend (konstitutiv) wirkt, da er keine Rechte und Pflichten zur Entstehung bringt, die der Steuerpflichtige nicht auch ohne ihn hätte (vgl. schon BFH-Urteile in BFHE 87, 514, BStBl III 1967, 214, und in BFHE 122, 510, BStBl II 1977, 805).

  • BFH, 11.11.1966 - VI R 68/66

    Berichtigung der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen in Steuerbescheiden bei

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Sie sind deshalb in ihrer rechtlichen Beurteilung von einer Steuerfestsetzung zu trennen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1986 VII R 159/83, BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405; vom 11. November 1966 VI R 68/66, BFHE 87, 514, BStBl III 1967, 214; vom 24. Juni 1977 VI R 175/74, BFHE 122, 510, BStBl II 1977, 805, und vom 14. November 1984 I R 232/80, BFHE 142, 408, BStBl II 1985, 216).

    Die Steueranrechnung (-abrechnung) stellt vielmehr einen von der Steuerfestsetzung gesonderten Verwaltungsakt dar, der allerdings nicht rechtsbegründend (konstitutiv) wirkt, da er keine Rechte und Pflichten zur Entstehung bringt, die der Steuerpflichtige nicht auch ohne ihn hätte (vgl. schon BFH-Urteile in BFHE 87, 514, BStBl III 1967, 214, und in BFHE 122, 510, BStBl II 1977, 805).

  • BFH, 13.12.1989 - X R 83/88

    Rechtmäßigkeit der Erweiterung einer Außenprüfungsanordnung (zeitliche und

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Auch wenn indes eine Klage mehrere selbständige Streitgegenstände umfasst, ist eine von dem FG ausgesprochene Revisionszulassung nur dann auf einzelne von ihnen beschränkt, wenn eine solche Beschränkung in der Entscheidung ausdrücklich und eindeutig ausgesprochen wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548; BFH-Beschluss vom 4. Oktober 1994 I B 56/94, BFH/NV 1995, 687).
  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Vielmehr hat insoweit erst die Feststellung der strittigen Abschlusszahlung in der geänderten Anrechnungsverfügung des FA die Fälligkeit der festgesetzten Einkommensteuerschuld ausgelöst, und zwar unbeschadet dessen, dass die Fälligkeit einer Steuerforderung allerdings sonst nicht von einem Leistungsgebot (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO 1977; s. hierzu Senatsbeschluss vom 16. März 1995 VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950) abhängig ist, dessen unselbständiger Bestandteil die Steuerabrechnung ist (BFH-Beschluss vom 23. Juni 1993 X B 134/91, BFHE 172, 9, BStBl II 1994, 38), in welchem sich aber die Rechtswirkung einer Anrechnungsverfügung nicht erschöpft.
  • BFH, 15.11.1997 - IX B 73/97

    Annahme der Beschränkung einer Zulassung bei einer Revision

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Aus einem in den Entscheidungsgründen genannten Zulassungsgrund ergibt sich eine solche ausdrückliche und eindeutige Beschränkung der Revisionszulassung auf einzelne Streitgegenstände in der Regel nicht (BFH-Beschluss vom 15. November 1997 IX B 73/97, BFH/NV 1998, 607).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Das EStG spricht jedoch die Frage der Fälligkeit in § 36 Abs. 4 EStG an, wonach ein sich nach der Abrechnung (§ 36 Abs. 2 Satz 2 EStG) ergebender Überschuss zuungunsten des Steuerpflichtigen (sog. Abschlusszahlung) sofort bzw. einen Monat nach Bekanntgabe des Steuer(festsetzungs)bescheides fällig wird; von einem sich nach der Abrechnung ergebenden Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen heißt es, er werde nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides ausgezahlt (§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG), womit gemeint ist, er werde sofort mit der Bekanntgabe fällig (Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523; Brenner in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 36 Rdnr. G 56).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 141/97

    Haftungsbescheid; Zuständigkeit; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Dass hinsichtlich des Abrechnungsbescheides, der faktisch an die Stelle der Anrechnungsverfügung des Einkommensteuerbescheides 1985 tritt und deshalb von ihr nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 abweichen darf (Senatsurteil in BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787), jene Voraussetzungen im Streitfall erfüllt sind, ist offenkundig; denn nach dieser Vorschrift ist die Rücknahme einer Anrechungsverfügung nicht davon abhängig, dass der durch sie begünstigte Steuerpflichtige die Verfügung dadurch erwirkt hat, dass er selbst das FA arglistig getäuscht hat; eine Täuschung durch Dritte reicht jedenfalls dann aus, wenn der Steuerpflichtige sich deren Tun zurechnen lassen muss (Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 141/97, BFH/NV 1999, 433).
  • BFH, 04.10.1994 - I B 56/94

    Berücksichtigung der Akkumulationsrücklage

    Auszug aus BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
    Auch wenn indes eine Klage mehrere selbständige Streitgegenstände umfasst, ist eine von dem FG ausgesprochene Revisionszulassung nur dann auf einzelne von ihnen beschränkt, wenn eine solche Beschränkung in der Entscheidung ausdrücklich und eindeutig ausgesprochen wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548; BFH-Beschluss vom 4. Oktober 1994 I B 56/94, BFH/NV 1995, 687).
  • BFH, 14.11.1984 - I R 232/80

    Keine Sprungklage bei begehrter anderweitiger Anrechnung einbehaltener

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85

    Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit -

  • BFH, 15.06.1982 - VIII B 138/81

    Aufhebung der Vollziehung - Lohnsteuerabzugsbetrag - Vorleistung

  • BFH, 30.04.1996 - VII R 122/94

    Erstattungsansprüche der Rechtsnachfolgerin einer GmbH für entrichtete

  • BFH, 16.03.1995 - VII S 39/92

    Rechtsnatur des Leistungsgebots - Differenzierung zwischen Zahlungsaufforderung

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

  • BFH, 04.06.1981 - VIII B 31/80

    Vollziehung - Aussetzung - Einkommensteuerbescheid

  • BFH, 26.02.2008 - VIII R 1/07

    Sinn und Zweck der auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs.

    Die Anrechnungsverfügung stellt einen selbstständigen, von der Steuerfestsetzung zu unterscheidenden, rechtsbestätigenden Verwaltungsakt dar, der Teil des Erhebungsverfahrens ist (BFH-Urteile vom 15. April 1997 VII R 100/96, BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787; vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Die Anrechnungsverfügung stellt einen selbstständigen, von der Steuerfestsetzung zu unterscheidenden, rechtsbestätigenden Verwaltungsakt dar, der Teil des Erhebungsverfahrens ist (BFH-Urteile vom 15. April 1997 VII R 100/96, BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787; vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133).
  • BFH, 25.10.2011 - VII R 55/10

    Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung -

    Er zieht lediglich die rechnerischen Folgen aus anderweit begründeten Rechten und Pflichten (Urteil des Senats vom 18. Juli 2000 VII R 32-33/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133).
  • BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der

    Hierzu beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99 (BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133) sowie auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

    Das Urteil des Senats in BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133 stehe dem nicht entgegen; denn es betreffe einen Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen, nämlich einen Fall, in dem wegen der Fälligkeitsregelung des § 36 Abs. 4 Satz 1 EStG der festgesetzte Einkommensteueranspruch mangels Anforderung einer Abschlusszahlung noch nicht fällig geworden und damit kein Verjährungsbeginn eingetreten sei.

    Denn die Anrechnungsverfügung ist ein deklaratorischer, bestätigender Verwaltungsakt; er begründet keine Ansprüche, die nicht bereits unabhängig von der Anrechnungsverfügung bestehen, sondern zieht lediglich die rechnerischen Folgen aus anderweit begründeten Rechten und Pflichten (Urteil des Senats in BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - 5 K 1492/02

    Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs aus zu Unrecht erfolgter Anrechnung

    Auch der BFH sei der Auffassung, dass die Änderung einer Anrechnungsverfügung (abgesehen von der in § 130 Abs. 3 AO vorgesehenen Frist) ohne Bindung an eine Verjährungsfrist möglich sei (Hinweis auf BFH BStBl II 2001, 133 ).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergebe sich aus der vom Beklagten in Bezug genommenen BFH-Entscheidung vom 18. Juli 2000 (BStBl II 2001, 133 ), dass die streitgegenständliche Anrechnungsverfügung wegen Zahlungsverjährung nicht mehr geändert werden könne.

    Im BFH-Urteil vom 18. Juli 2000 (BStBl II 2001, 133 ) stelle das Gericht nochmals klar, dass wegen der Fälligkeitsregelung des § 36 Abs. 4 EStG Änderungen von Anrechnungsverfügungen nach §§ 130 und 131 AO und außerhalb der Zahlungsverjährung vorgenommen würden.

    Nichts folgt nichts anderes aus dem Urteil des BFH vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99, BStBl II 2001, 133 ).

    Der BFH hat in dem vom Beklagten in Bezug genommenen Urteil vom 18. Juli 2000 (VII R 32, 33/99, BStBl II 2001, 133 ) u.a. ausgeführt:.

    Der Senat sieht sich im Übrigen bestätigt durch den lediglich deklaratorischen Charakter der Anrechnungsverfügung, die an den materiellen Steueranspruch anknüpft (BFH vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99, BStBl II 2001, 133 ).

  • BFH, 23.01.2019 - XI R 15/16

    Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten

    b) Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist nach der Rechtsprechung des BFH aber nur wirksam, wenn sie im Urteil ausdrücklich und eindeutig ausgesprochen wird (BFH-Urteile vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28, unter 1., Rz 16, m.w.N.; vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133, unter 2.a, Rz 32; vom 18. März 2004 V R 19/03, BFH/NV 2004, 1281, unter II.1., Rz 18; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, unter II.1., Rz 20; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 292) und damit dem Postulat der Rechtsmittelklarheit entspricht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2009  1 BvR 2298/09, BVerfGK 16, 362, Rz 16 ff., m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2009 - VII R 51/08

    Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung - Ermessen bei der

    Dass bei Ausweis einer zu geringen Abschlusszahlung die festgesetzte Einkommensteuer nicht fällig wird und damit nicht zahlungsverjähren kann, wie der Senat in dem Urteil vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99 (BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133) aus dem Wortlaut des § 36 Abs. 4 EStG gefolgert hat, lässt sich dann freilich nicht aufrechterhalten, zumal dies, wie der Senat bereits in dem Urteil in BFHE 220, 225, BStBl II 2008, 504 angemerkt hat, die fragwürdige Folge hätte, dass der Ausweis einer zu geringen Abschlusszahlung, nicht jedoch der einer zu hohen, ohne Bindung an die Frist des § 228 AO korrigiert werden könnte.
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 172/05

    Beginn des Laufs der Verjährung bei Beruhen des Schadensersatzanspruchs des

    Der rechtmäßige Steuerbescheid hat deshalb grundsätzlich nur eine deklaratorische Funktion (vgl. BFHE 58, 294, 297; 192, 405, 408; Schuster in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO § 38 Rn. 12).
  • FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 22/10

    Körperschaftsteuer: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Diese stellen einen selbstständigen, von der Steuerfestsetzung zu unterscheidenden, rechtsbestätigenden Verwaltungsakt dar, der Teil des Erhebungsverfahrens ist (BFH Urteile vom 15.04.1997 VII R 100/96, BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787; vom 18.07.2000 VII R 32, 33/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133; vom 26.02.2008 VIII R 1/07, BFHE 220, 229, BStBl II 2008, 659).
  • FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 167/06

    Abgabenordnung: Erwirkung einer Anrechnungsverfügung durch unlautere Mittel

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des VII. BFH-Senats ist der Steuerpflichtige in Dreiecksverhältnissen in seinem Vertrauen auf eine begünstigende Anrechnungsverfügung nämlich nur dann nicht schutzwürdig, wenn die Verfügung durch eine arglistige Täuschung eines Dritten erwirkt worden ist, die sich der Steuerpflichtige zurechnen lassen muss (BFH-Urteil vom 18. Juli 2000 VII R 32/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133).

    Ein solches Zurechnungsverhältnis soll zum Beispiel bei Ehegatten gegeben sein, wenn sie die Zusammenveranlagung gewählt haben und deshalb nach § 25 Abs. 3 Satz 2 EStG gemeinsam eine Einkommensteuererklärung abgeben mussten (BFH-Urteil vom 18. Juli 2000 VII R 32/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133).

    Denn damit würde der Schutzbedürftigkeit des Steuerpflichtigen und einem etwaigen Vertrauen in die Richtigkeit des ihn begünstigenden Verwaltungsakts nicht die vom Gesetzgeber für geboten erachtete Rechnung getragen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 2000 VII R 32/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133).

  • BFH, 15.11.2022 - VII R 23/19

    Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

  • FG Saarland, 06.08.2010 - 2 K 1207/10

    Beginn der Zahlungsverjährung - Änderung einer Anrechnungsverfügung nach Ablauf

  • BFH, 09.12.2010 - VII R 3/10

    Keine Änderung der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater wegen

  • FG Hessen, 21.09.2004 - 10 K 3853/03

    Aufteilung der Steuerschuld bei geändertem Steuerbescheid

  • FG Hessen, 26.04.2007 - 4 K 1535/06

    Rücknahme einer einen zu hohen Erstattungsbetrag ausweisenden

  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/02

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.08.2011 - L 7 VE 1/10

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens

  • BFH, 17.05.2005 - I B 3/04

    Steuerbescheid; Abrechnungsmitteilung

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 951/10

    Genehmigung einer 620 m von einem Wohnhaus entfernten Windkraftanlage

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06

    Rückforderung von zu Unrecht angerechneten Steuerabzugsbeträgen; Verhältnis von

  • FG Nürnberg, 12.12.2008 - 7 K 1527/08

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer - Keine

  • FG München, 17.05.2001 - 13 K 458/97

    Rückgängigmachung der Körperschaftsteueranrechnung bei Aufhebung der

  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/03

    Anrechnung von entrichteten Vorauszahlungen oder einbehaltenen

  • FG Köln, 12.12.2001 - 11 K 6657/98

    AdV bei Aufteilung der Steuerschuld

  • VG Saarlouis, 05.05.2010 - 5 L 217/10

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen den vom VG angeordneten

  • FG Köln, 12.12.2001 - 11 K 6657/99

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer;

  • FG Schleswig-Holstein, 19.08.2004 - 5 K 255/02

    Abhängigkeit der Ermittlung eines Erstattungsgläubigers von dem nach dem

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