Rechtsprechung
| BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99 |
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Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung
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Steuerbegünstigte Teilanteilsveräußerung nur bei quotaler Mitveräußerung des wesentlichen Sonderbetriebsvermögens
Besprechungen u.ä.
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Entscheidungsbesprechung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 22)
Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen (Notar Dr. Sebastian Spiegelberger, Rosenheim)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.05.1999 - 11 K 4433/96
- BFH, 03.01.2000 - XI R 35/99
- BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 192, 419
- NJW 2001, 534
- BB 2000, 2503
- BStBl II 2001, 26
Wird zitiert von ... (30)
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05
Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …
Soweit der BFH im Urteil vom 12. April 2000 XI R 35/99 (BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26) erstmals ausdrücklich die Notwendigkeit einer quotalen Veräußerung auch des Sonderbetriebsvermögens für eine Tarifbegünstigung ausgesprochen hat, lag darin keine einen Vertrauensschutz begründende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.Erstmals mit Urteil des FG Düsseldorf vom 6. Mai 1999 11 K 4433/96 F (EFG 1999, 699, Vorinstanz zum BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 35/99, BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26) sei die quotale Mitübertragung von Sonderbetriebsvermögen verlangt worden.
Soweit sich der XI. Senat des BFH im Urteil in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26 und der IV. Senat des BFH im Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98 (BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173) auf das BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87 (BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635) bezögen, sei dieser Fall nicht einschlägig; denn dort sei der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert worden.
Jedoch setzt die Steuervergünstigung die --anteilige-- Mitveräußerung auch des Sonderbetriebsvermögens voraus, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen enthält (BFH-Urteile in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; in BFHE 211, 312, BStBl II 2006, 176; in BFHE 211, 305, BStBl II 2006, 173).
b) Soweit der BFH im Urteil in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26 für die Gewährung der Tarifbegünstigung erstmals ausdrücklich die quotale Mitveräußerung von Sonderbetriebsvermögen, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen umfasst, verlangt hat, lag darin keine Änderung der Rechtsprechung (vgl. ausführlich dazu BFH-Urteil in BFHE 216, 559, BStBl II 2007, 524).
- BFH, 14.02.2007 - XI R 30/05
Steuerrecht - Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage?
Erstmals mit Urteil vom 12. April 2000 XI R 35/99 (BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26) habe der BFH die quotale Mitveräußerung von Sonderbetriebsvermögen gefordert.Von einer Rechtsprechungsänderung sei daher auch der XI. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26 nicht ausgegangen.
Die Veräußerung des Anteils an einem Mitunternehmeranteil war jedoch vor Inkrafttreten des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858) nicht tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht anteilig veräußerte, sondern weiterhin der Gesellschaft zur Nutzung überließ (Senatsurteil in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; BFH-Urteil in BFHE 211, 305, BStBl II 2006, 173, m.w.N.).
a) Das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26, wonach der Gewinn bei der Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil nur dann tarifbegünstigt ist, wenn auch ein entsprechender Bruchteil des Sonderbetriebsvermögens veräußert wird, enthält keine Rechtsprechungsänderung.
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Betriebsveräußerung - Sonderbetriebsvermögen kann zur Steuerfalle werden
Diese Ansicht wird auch im Urteil vom 12. April 2000 XI R 35/99 (BFHE 192, 419) geteilt; zudem hat der XI. Senat des BFH ausdrücklich offen gelassen, ob an der bisherigen Rechtsprechung zur Begünstigung der Veräußerung von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils festgehalten werden könne.Zwar hat W.W. bei dieser Würdigung das Grundstück --abweichend von den Sachverhalten, über die der IV. und XI. Senat zu befinden hatten (Urteile in BFH/NV 2000, 1554, und in BFHE 192, 419)-- nicht zurückbehalten; die Fortführung des Grundstücksbuchwerts führt jedoch auch bei einer solchen, beide Rechtsgeschäfte verklammernden Betrachtung dazu, dass W.W. die stillen Reserven der wesentlichen Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens weder ganz noch anteilig versteuert hat und damit --mangels zusammengeballter Gewinnrealisierung bezüglich des 10 %igen Teils seines Mitunternehmeranteils-- die Annahme einer begünstigten Teilanteilsveräußerung ausscheidet.
- FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 794/03
Freiberufliche GbR; Steuerberatungspraxis; Tarifbegünstigung; …
Zum einen habe die Entscheidung des BFH vom 12.04.2000 (XI R 35/99 BStBl II 2001, 26) dazu geführt, dass entgegen bis dahin bestehender Praxis auch bei Teilanteilsveräußerungen eine quotale Übertragung des Sonderbetriebsvermögens gefordert worden sei.Durch das Urteil des BFH vom 12.04.2000 (BStBl II 2001, 26) sei keine Verschärfung der Rechtsprechung eingetreten.
Wird ein Anteil veräußert, ohne dass ein entsprechender Bruchteil des Sonderbetriebsvermögens mitveräußert wird, so ist nicht ein vollständiger Teilanteil Gegenstand der Veräußerung (vgl. BFH vom 12.04.2000, XI R 35/99, BStBl II 2001, 26; BFH vom 24.08.2000, IV R 51/98, BStBl II 2005, 173; sowie bereits BFH vom 02.10.1997, IV R 84/96, BStBl II 1998, 104; BFH vom 19.03.1991, VIII R 76/87, BStBl II 1991, 635).
Auch Sonderbetriebsvermögen kann zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen rechnen (BFH BStBl II 2001, 26 m.w.N.).
Das Finanzamt konnte sich mit dieser Rechtsauffassung auf die Entscheidungen des BFH vom 12.04.2000, XI R 35/99, BStBl II 2001, 26) und vom 24.08.2000 (IV R 51/98, BStBl II 2005, 173) stützen.
- BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
Die Tarifbegünstigung eines Gewinns aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils oder eines Teils von diesem nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 2, 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 EStG setzt daher voraus, dass auch das Sonderbetriebsvermögen des veräußernden Mitunternehmers (anteilig) mitveräußert wird, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen enthält (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 XI R 35/99, BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; in BFHE 211, 312, BStBl II 2006, 176; in BFHE 222, 320, BStBl II 2008, 863).Denn dann sind durch die Veräußerung nicht alle in den Mitunternehmeranteilen ruhenden stillen Reserven aufgedeckt worden (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; in BFHE 222, 320, BStBl II 2008, 863).
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04
Steuerrecht - Verbindliche Auskunft des Finanzamtes
Die Rechtslage ist inzwischen durch den Bundesfinanzhof geklärt (BFHE 192, 419, 421; 192, 534, 538).Das Betriebsgrundstück gehört zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen (BFHE 192, 419, 422; vgl. ferner BFHE 192, 534, 537).
- FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04
Keine Tarifvergünstigung gem. § 34 EStG bei Teilanteilsveräußerung eines …
Der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 12. April 2000, XI R 35/99 BStBl II 2001, 26), die dies erfordere (sog. Korrespondenz-Rechtsprechung), sei nicht zu folgen, weil ein Zusammenhang zwischen dem Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und seinem Sonderbetriebsvermögen nicht bestehe und demzufolge auch durch die Veräußerung eines Anteils des Mitunternehmeranteils nicht berührt werde.Eine begünstigte Veräußerung eines Anteils am Vermögen setze aber nach der Rechtsprechung des BFH in seinen Entscheidungen vom 12. April 2000, BStBl II 2001, 26, vom 24. August 2000, BFH/NV 2000, 1554 sowie vom 6. Dezember 2000, VIII R 21/00, BFH/NV 2001, 548 gerade die anteilige Veräußerung des Sonderbetriebsvermögens voraus.
Dies habe der BFH bereits im Urteil vom 12. April 2000, XI R 35/99 BStBl II 2001, 26 angezweifelt und sei vom FG Münster in dessen Entscheidung vom 9. Juli 2003, EFG 2003, 1618 ablehnend entschieden worden, weil die Begünstigung der Teilanteilsveräußerung nicht dem Zweck der Steuervergünstigung gem. § 34 EStG entspreche.
a) Für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, erforderlich, dass nicht nur ein Anteil am Gesamthandvermögen der Gesellschaft veräußert wird, sondern im Fall des Vorliegens von Sonderbetriebsvermögen, das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zu rechnen ist, auch ein entsprechender Anteil am Sonderbetriebsvermögen übertragen werden muss (BFH-Urteile vom 12. April 2000, XI R 35/99 BStBl II 2001, 26, vom 24. August 2000, IV R 51/98 BStBl II 2005, 173 s. unter 3. der Gründe, vom 10. November 2005, IV R 29/04 BStBl II 2006, 173 unter 2. der Gründe und vom 14. Februar 2007 XI R 30/05 BStBl II 2007, 524).
a) Das Urteil des BFH vom 12. April 2000 (XI R 35/99, BStBl II 2001, 26), wonach der Gewinn bei der Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil nur dann tarifbegünstigt ist, wenn auch ein entsprechender Bruchteil des Sonderbetriebsvermögens veräußert wird, enthält keine Rechtsprechungsänderung.
- BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05
Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als …
Hiergegen legte der Kläger Einspruch ein, den das FA unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. April 2000 XI R 35/99 (BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26) als unbegründet zurückwies.Jedoch setzt die Steuervergünstigung die (anteilige) Mitveräußerung des Sonderbetriebsvermögens voraus, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen enthält (BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; vom 12. April 2000 XI R 35/99, BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194).
- BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
Unternehmensnachfolge - MU-Anteil nicht ohne anteiliges Sonderbetriebsvermögen …
Unter dieser Prämisse muss das bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils geltende Erfordernis, dass die stillen Reserven der zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen aufzudecken sind, erst recht für die Übertragung eines Teils an einem Mitunternehmeranteil gelten (ebenso Urteil des FG Düsseldorf vom 6. Mai 1999 11 K 4433/96, EFG 1999, 699, Revision eingelegt, Az. des BFH XI R 35/99). - BFH, 10.11.2005 - IV R 29/04
Steuerrecht - Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR
Die Veräußerung des Anteils an einem Mitunternehmeranteil war jedoch auch nach der vor In-Kraft-Treten der genannten Änderung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG geltenden Rechtslage nicht tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht anteilig mit übertragen, sondern der Gesellschaft weiterhin zur Nutzung überlassen hat (BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, und vom 12. April 2000 XI R 35/99, BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26). - FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 472/04
Steuerbegünstigung auf den Gewinn aus der Veräußerung eines anteiligen …
- OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 23 U 28/03
Steuerberaterhaftung - Haftungsbewehrte Pflicht des Steuerberaters zur Einholung …
- BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08
Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung …
- BFH, 01.02.2006 - XI R 41/04
Betriebsveräußerung - wesentliche Betriebsgrundlage
- FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07
Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils erzielten …
- FG Münster, 18.01.2007 - 3 K 4009/04
Betriebsvermögen: § 13a ErbStG bei Übertragung eines KG-Anteils mit …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 6288/01
- BFH, 18.07.2008 - VIII B 170/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Zur notwendigen Beiladung der Gesellschaft im …
- FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06
Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns; …
- BFH, 11.07.2008 - IV B 121/07
Sonderbetriebsvermögen - keine quotale Begrenzung - Fehlen von …
- BFH, 28.04.2009 - VIII B 42/08
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 01.04.2005 - VIII B 157/03
Veräußerung von Teilen von Mitunternehmeranteilen
- OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 23 U 17/05
Umfang der Pflicht zur Prüfung der Rechtslage durch einen Steuerberater bei …
- BFH, 28.07.2006 - IX B 82/05
Sonderbetriebsvermögen
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes …
- FG Köln, 21.06.2006 - 14 K 506/03
Buchwertfortführung nach Einbringung von MU-Anteilen in eine KapG
- FG Brandenburg, 05.06.2002 - 2 K 2992/00
Rechtsbehelfsfrist bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das …
- FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03
An Gesellschaft vermieteter PKW des Gesellschafters als Sonderbetriebsvermögen
- FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
Teilanteilsübertragung Sonderbetriebsvermögen; Buchwertfortführung bei …
- FG Niedersachsen, 25.10.2011 - 15 K 10217/09
Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997
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