Rechtsprechung
   BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2083
BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99 (https://dejure.org/2000,2083)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2000 - VIII R 2/99 (https://dejure.org/2000,2083)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - VIII R 2/99 (https://dejure.org/2000,2083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1, Abs. 21, § 21 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, § 15, § 16 Abs. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1, Abs. 21, § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1, § 15, § 16 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvermögen - Veräußerungsgewinn - Selbstgenutzte Wohnung - Steuerbefreiung - Veräußerung während Vermietung

  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1; ; EStG § 52 Abs. 21; ; EStG § 21 Abs. 3; ; EStG § 21 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 15; ; EStG § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Veräußerung einer selbstgenutzten Wohnung im Betriebsvermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1, Abs. 21, § 21 Abs. 3 i. V. mit Abs. 2 Satz 1, § 15, § 16 Abs. 1
    Veräußerung einer zum Betriebsvermögen gehörenden selbstgenutzten Wohnung - Veräußerungsgewinn sachlich steuerpflichtig - Steuerbefreiung nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG setzt Zurechnung des Nutzungswerts im Jahr 1986 und im Jahr der Veräußerung voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15
    Betriebsvermögen; Steuerfreiheit; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 457
  • NJW 2001, 2656 (Ls.)
  • NZM 2001, 684
  • BB 2000, 2034
  • DB 2000, 1997
  • BStBl II 2001, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 184/79

    Nutzungswertermittlung bei einer im Gesamthandseigentum von mehreren Personen

    Auszug aus BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99
    Für den Besteuerungstatbestand des § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG ist das Tatbestandsmerkmal "im eigenen Haus" gleichermaßen bei Alleineigentum, Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum erfüllt, weil "eigen" im Sinne dieser Vorschrift jede Form von Eigentum erfasst (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 1983 VIII R 184/79, BFHE 138, 60, BStBl II 1984, 128).

    Da die Wohnung im Jahr 1986 auch von beiden Mitunternehmern gemeinsam genutzt wurde, unterlag sie in vollem Umfang und nicht etwa nur anteilig der Nutzungswertbesteuerung (vgl. BFH in BFHE 138, 60, BStBl II 1984, 128).

  • BFH, 16.10.1997 - IV R 6/97

    Wohnungsüberlassung im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99
    Zweck dieser Vorschrift ist es, dass der Betriebsinhaber die Wohnung, deren Nutzungswert ihm bisher zuzurechnen war, entnehmen kann, ohne die mit dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung zwangsweise aufgedeckten stillen Reserven versteuern zu müssen (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1997 IV R 6/97, BFH/NV 1998, 827; vom 6. August 1998 IV R 6/98, BFH/NV 1999, 175).

    § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG ist in den erkennbaren Sinnzusammenhang gestellt, dass durch die Steuerfreiheit des Entnahme- oder Veräußerungsgewinns Härten vermieden werden sollen, die infolge des gesetzlich angeordneten Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung wegen der zwangsweisen Aufdeckung der stillen Reserven aufgetreten wären (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 827).

  • BFH, 06.08.1998 - IV R 6/98

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99
    Zweck dieser Vorschrift ist es, dass der Betriebsinhaber die Wohnung, deren Nutzungswert ihm bisher zuzurechnen war, entnehmen kann, ohne die mit dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung zwangsweise aufgedeckten stillen Reserven versteuern zu müssen (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1997 IV R 6/97, BFH/NV 1998, 827; vom 6. August 1998 IV R 6/98, BFH/NV 1999, 175).

    Nur in diesem Fall konnte es durch die Einführung der sog. Konsumgutlösung zur zwangsweisen Aufdeckung stiller Reserven kommen; vermietete Wohnungen waren nicht betroffen (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 175, 176, unter 3. b der Gründe).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99
    Ziel der Auslegung ist die Feststellung des Inhalts einer Norm, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. Juni 1973 1 BvL 39/69 und 14/72, BVerfGE 35, 263, 278).
  • FG München, 17.11.1998 - 16 K 100/97

    Steuerfreie Veräußerung einer Wohnung des Betriebsvermögens

    Auszug aus BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 236 veröffentlicht.
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

    Ist danach der Anteil am Gesellschaftsvermögen steuerrechtlich ebenso ein "eigener" Anteil wie der Anteil am Gemeinschaftsvermögen, liegt in der Nutzung dieses Anteils am Gesamthandsvermögen die Nutzung eines "eigenen" Rechts (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275; vom 21. Februar 1989 IX R 246/84, BFH/NV 1990, 25, zu § 21 Abs. 2 EStG; a.A. Meyer-Scharenberg, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1991, 1309, 1310 f.).
  • FG Hessen, 30.01.2006 - 7 K 2467/01

    Klagebefugnis einer Bruchteilsgemeinschaft; Wegfall der Steuerfreiheit eines

    Auch nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 09.05.2000 VIII R 2/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 275, sei § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG nur auf solche Wohnungen anwendbar, für die im Zeitpunkt der Entnahme oder Veräußerung ein Nutzungswert noch anzusetzen sei, wovon im Streitfall jedoch nicht ausgegangen werden könne.

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des BFH dahingehend zu verstehen, dass sie sich nur auf solche Wohnungen bezieht, deren Nutzungswert dem Betriebsinhaber noch im Entnahme- oder Veräußerungszeitpunkt zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.2000 a.a.O.).

    Der Kern der BFH-Entscheidung vom 09.05.2000 a.a.O. liegt nämlich in der Aussage, dass § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG für die Steuerfreiheit ausdrücklich eine Wohnung fordert, die - noch - im Zeitpunkt der Entnahme oder Veräußerung der Nutzungswertbesteuerung unterliegen muss.

    Bei einer vermieteten Wohnung konnten durch den Wegfall der Nutzungswertbesteuerung keine Härten auftreten, die der Milderung durch Gewährung einer Steuerfreiheit bedurft hätten (vgl. insoweit auch Völlmeke, Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 09.05.2000 a.a.O., HFR 2000, 882).

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01

    GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte

    Ist danach der Anteil am Gesellschaftsvermögen steuerrechtlich ebenso ein "eigener" Anteil wie der Anteil am Gemeinschaftsvermögen, liegt in der Nutzung dieses Anteils am Gesamthandsvermögen die Nutzung eines "eigenen" Rechts (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275; vom 21. Februar 1989 IX R 246/84, BFH/NV 1990, 25, zu § 21 Abs. 2 EStG; a.A. Meyer-Scharenberg, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1991, 1309, 1310 f.).
  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    Da die Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken im Veranlagungszeitraum 1990 zeitweise fortbestand und deshalb für dieses Jahr eine Nutzungswertbesteuerung in Betracht kam (vgl. zur Abgrenzung Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275), konnte der Kläger für dieses Jahr gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 2 und 4 EStG a.F. die Nutzungswertbesteuerung abwählen.
  • BFH, 27.11.2008 - IV R 16/06

    Kein kraft Gesetzes zur Vertretung berufener Geschäftsführer bei

    Voraussetzung ist, dass der Nutzungswert der entnommenen oder veräußerten Wohnung dem Betriebsinhaber noch im Entnahme- oder Veräußerungszeitpunkt zuzurechnen war (BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07

    Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu

    Die Abwahl der Nutzungswertbesteuerung und die daran anknüpfende Steuerfreiheit des Entnahmegewinns sind jedoch nur dann möglich, wenn im Zeitpunkt der Abwahl die Voraussetzungen für die Nutzungswertbesteuerung vorgelegen haben (BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275).
  • BFH, 22.01.2002 - VIII R 9/01

    Betriebsaufspaltung - verpachtetes Gebäude als Sonderbetriebsvermögen des

    Im Übrigen hat der erkennende Senat mit Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99 (BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275) entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer zum Betriebsvermögen gehörenden und im Jahre 1986 selbstgenutzten Wohnung selbst dann nicht nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG steuerbefreit ist, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Veräußerung vermietet war.
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02

    LuF; Nutzungswertbesteuerung; Entnahme

    b) Die Vorinstanz hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Senatsurteile vom 16. Oktober 1997 IV R 6/97, BFH/NV 1998, 827, und vom 6. August 1998 IV R 6/98, BFH/NV 1999, 175, sowie BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275) zwar zu Recht angenommen, grundsätzlich sei nur eine einzige, und zwar die vom Steuerpflichtigen genutzte Wohnung begünstigt.
  • FG Niedersachsen, 26.08.2005 - 11 K 11215/02

    Entnahmeprivileg; Betriebsvermögen; Vorweggenommene Erbfolge; Altenteil;

    Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entnahme oder Veräußerung die tatbestandlichen Voraussetzungen der Nutzungswertbesteuerung erfüllt sein müssen (BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BStBl II 2001, 275 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 13 K 197/96

    Keine steuerfreie Entnahme einer zweiten, im Jahr 1986 nicht der

    Die Steuerfreiheit kann sich nur auf eine einzige selbstgenutzte Wohnung des Land- und Forstwirts beziehen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1997 IV R 6/97, BFH/NV 1998, 827 ; vom 6. August 1998 IV R 6/98, BFH/NV 1999, 175 ; vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFH/NV 2000, 1391 ).
  • FG Hamburg, 07.02.2017 - 2 K 142/15

    Einkommensteuer: Zur steuerfreien Entnahme des Grund und Bodens bei Beendigung

  • FG Düsseldorf, 10.11.2005 - 11 K 3298/03

    Anspruch auf Berücksichtigung des Verlustes aus der Vermietung eines gemeinsam

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht