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   BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96   

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BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96 (https://dejure.org/2000,1097)
BFH, Entscheidung vom 02.05.2000 - IX R 71/96 (https://dejure.org/2000,1097)
BFH, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - IX R 71/96 (https://dejure.org/2000,1097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung eines Flugzeugs - Luftfahrzeugrolle - Sonderleistung des Vermieters - Gewerbliche Tätigkeit - Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Einkunftsart bei Flugzeugvermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 Nr 1
    Flugzeug; Gewerbebetrieb; Sonstige Einkünfte; Verlust; Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 84
  • BB 2000, 1774
  • BB 2000, 2081
  • BB 2001, 240
  • DB 2000, 1742
  • BStBl II 2000, 467
  • EFG 1996, 428 (FG
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96
    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit ist erst dann --ausnahmsweise-- anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht).
  • BFH, 30.06.1999 - IX R 68/96

    Überschußerzielungsabsicht bei GbR-Gesellschaftern

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96
    Darüber hinaus muss das FG prüfen, ob die Kläger bei der Vermietung des Flugzeugs mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt und damit den Tatbestand des § 21 Abs. 1 EStG auch in subjektiver Hinsicht erfüllt haben (z.B. Senatsurteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, und IX R 68/96, BFHE 189, 378, BStBl II 1999, 718).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96
    Voraussetzung ist ferner, dass sie über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinausgeht (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).
  • BFH, 30.06.1999 - IX R 83/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentümern

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96
    Darüber hinaus muss das FG prüfen, ob die Kläger bei der Vermietung des Flugzeugs mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt und damit den Tatbestand des § 21 Abs. 1 EStG auch in subjektiver Hinsicht erfüllt haben (z.B. Senatsurteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, und IX R 68/96, BFHE 189, 378, BStBl II 1999, 718).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Erwerb, Vermietung und Veräußerung von in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen sind gewerbliche Tätigkeiten, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14).

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit ist erst dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N., und vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).

  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Die gegen die im Anschluss an die Betriebsprüfung ergangenen Bescheide gerichteten Einsprüche blieben zunächst unbearbeitet, weil die Beteiligten den Ausgang der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren IX R 71/96 und IX R 99/97 abwarteten.

    Mit Urteilen vom 2. Mai 2000 IX R 71/96 (BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467) und IX R 99/97 (BFH/NV 2001, 14) entschied der BFH über diese Revisionen.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Vermietung von Flugzeugen (BFH-Urteile in BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und in BFH/NV 2001, 14).

    Ist geplant, ein Luftfahrzeug während seiner gesamten Nutzungsdauer zu vermieten, so ist der Bereich der bloßen Vermögensverwaltung nicht überschritten (BFH-Urteil in BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467).

  • FG Bremen, 25.06.2015 - 1 K 68/12

    Inländische Betriebsstätte einer vermögensverwaltenden gewerblich geprägten GmbH

    Die Gebrauchsüberlassung muss insoweit in den Hintergrund treten (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84 , BStBl II 2000, 467 ).
  • FG Münster, 10.03.2021 - 11 K 3030/15

    Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer

    Dieses Tatbestandsmerkmal, das der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre sowie anderen Einkunftsarten andererseits dient, wird in der Rechtsprechung vornehmlich dann untersucht, wenn der Einsatz substantieller Vermögenswerte zu beurteilen ist, so etwa beim Handel mit Grundstücken (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 23.11.2011 IV B 107/10, BFH/NV 2012, 414), bei der Veräußerung beweglicher Wirtschaftsgüter (vgl. u.a. Urteil vom 26.06.2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289) und bei der Vermietung und Verpachtung (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 02.05.2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510 - Vermietung einer Segelyacht; in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N.- Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467 - Vermietung eines Flugzeugs).
  • FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12

    Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    Diese Voraussetzungen werden vornehmlich dann untersucht, wenn der Einsatz substantieller Vermögenswerte zu beurteilen ist, so etwa beim Grundstückshandel (BFH-Beschluss vom 23.11.2011 - IV B 107/10, BFH/NV 2012, 414, m.w.N.), bei der Veräußerung beweglicher Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 26.06.2007 - IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289) und bei der Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteil vom 02.05.2000 - IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467).
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, und in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 9/07

    Rücknahme eines unanfechtbaren rechtswidrigen Haftungsbescheids

    Die im Bescheid angeführte Rechtsgrundlage (§ 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG) sei nach neuerer Rechtsauffassung nicht einschlägig, weil das Vermieten von in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG und damit zu einer Vermietung von unbeweglichem Vermögen führe (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14).

    a) Der im Streitfall in Rede stehende Haftungsbescheid vom 28. März 2001 ist nach der zutreffenden Auffassung des FG und der Beteiligten rechtswidrig, da die ihm zugrunde liegende Zahlung von Vergütungen für die Überlassung einer unbeweglichen Sache (hier: ein in die Luftfahrzeugrolle eingetragenes Flugzeug; s. insoweit BFH-Urteile in BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467; in BFH/NV 2001, 14) an einen ausländischen Gläubiger eine Steuerabzugspflicht gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG und den Haftungstatbestand des § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG nicht auslöst.

  • FG Münster, 16.04.2015 - 3 K 1402/12

    Ermittlung des Werts einer vermögensverwaltend tätigen KG

    Den Einspruch wies der Beklagte durch Einspruchsentscheidung vom 02.04.2012 unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 02.05.2000 (IX R 71/96, BStBl. II 2000, 467) und des Finanzgerichts München vom 09.06.2007 (13 K 2602/03, zitiert nach juris) zurück.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 02.05.2000 IX R 71/96, BStBl. II 2000, 467 und FG München, Urteil vom 09.06.2007 13 K 2602/03, zitiert nach juris), nach der derartige Fondsgesellschaften keine gewerblichen Einkünfte sondern solche aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG erzielen.

  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

    Zwar werden nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom 8. Oktober 2009 (BGBl I S. 3366, 3862), vor der Verkündung dieser Entscheidung zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2013 (BGBl I S. 4318), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Schiffen, die im Schiffsregister eingetragen sind, wie solche aus unbeweglichem Vermögen behandelt, obwohl Schiffe im bürgerlich-rechtlichen Sinn bewegliche Sachen sind (vgl. BFH, Urteil vom 2. Mai 2000 - IX R 71/96 - BB 2000, 2081 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2015 - 16 K 10021/14

    Nichtvorliegen gewerblicher Einkünfte bei der Vermietung von für jeweils 20 Jahre

  • FG Hessen, 23.11.2006 - 4 K 3437/04

    Rücknahme; Verwaltungsakt; Haftungsbescheid; Ermessen; Ermessensreduzierung auf

  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2005 - 8 K 72/04

    Gewerblichkeit der Maschinen an einen Geschäftspartner vermietenden GbR

  • BFH, 25.07.2000 - XI B 41/00

    Nichtgeltung der Geprägetheorie bei Einzelunternehmen

  • FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05

    Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung

  • FG Niedersachsen, 01.11.2006 - 9 K 380/03

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Messezimmer als Werbungskosten bei den

  • FG Berlin, 21.07.2004 - 6 K 6078/02

    Einordnung der Vermietung eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb bei

  • FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05

    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung

  • FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01

    Voraussetzung für die Beurteilung von Einkünften einer Personengesellschaft als

  • FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03

    Einkommenssteuerliche Beurteilung von Einkünften aus der Vermietung von

  • FG München, 19.03.2002 - 12 K 3888/00

    Vermietung eines Wohnmobils ; Einkünfte aus Gewerbebetrieb ; Voraussetzungen

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