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BFH, 17.05.2000 - I R 31/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Simons & Moll-Simons
GewStG § 9 Nr. 7 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1
- Wolters Kluwer
Beteiligung ausländischer Kapitalgesellschaft - Unmittelbare Beteiligung
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 9 Nr. 7 S. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 4 S. 1
Gewerbesteuer: Schachtelprivileg bei mittelbarer Beteiligung; Beteiligung eines inländischen Unternehmens an einer ausländischen Kapitalgesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 08.03.1999 - 9 K 1841/96
- BFH, 17.05.2000 - I R 31/99
Papierfundstellen
- BFHE 193, 137
- BB 2001, 34
- DB 2001, 76
- BStBl II 2001, 685
- NZG 2001, 179
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Münster, 08.03.1999 - 9 K 1841/96
Anteile an Kapitalgesellschaften als Gesamthandsvermögen
Auszug aus BFH, 17.05.2000 - I R 31/99
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 678 abgedruckt.
- FG Köln, 30.10.2002 - 4 K 5915/97
Einbeziehung mittelbarer Beteiligungen in gewerbesteuerliche Kürzungsvorschriften
In seinem Urteil vom 17.05.2000 I R 31/99 habe der 1. Senat des Bundesfinanzhofes die Rechtsauffassung der Klägerin bestätigt, wonach die sog. gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien nicht nur bei ausreichend hohen unmittelbaren Beteiligungen zum Zuge kämen.Die Zulässigkeit der organkreisbezogenen Ermittlungen bzw. der Zusammenrechnung mittelbarer und unmittelbarer Beteiligungen folge ohne weiteres aus dem im BFH-Urteil vom 17.05.2000 I R 31/99 bestätigten Rechtssatz, wonach für die Berechnung der im Rahmen der vorliegend einschlägigen Regelung maßgeblichen Beteiligungsgrenze von 10 v. H. abzustellen sei auf "jedwelche Form der Beteiligung".
eine zusammenrechnende Beurteilung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zu erfolgen hat (so möglicherweise Urteil des BFH vom 17.05.2000 I R 31/99, BFH/NV 2001, 268 = IStR 2001, 90, m. Anm. Wassermeyer = StBp 2001, 81, mit Anm. Gosch, im Gegensatz zu Urteil des BFH vom 21.08.1996 I R 186/94, BStBl. II 1997, 434).
Die Fragen, ob auch mittelbare Beteiligungen im Rahmen der gewerbesteuerlichen Kürzungsvorschriften zu berücksichtigen sind - die der BFH offenbar neuerdings bejahen will (vgl. Urteil des BFH vom 17.05.2000 I R 31/99, BFH/NV 2001, 268) - und eine zusammenrechnende Beurteilung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gerechtfertigt und zulässig ist - vgl. hierzu Urteil des BFH vom 21.08.1996 I R 186/94, BStBl. II 1997, 434 -, konnte damit auch hier dahinstehen.
- BFH, 20.08.2003 - I R 61/01
Verlustabzug bei mittelbarer Anteilsübertragung
Einen derartigen Fall hat der Senat beispielsweise in der Gewährung des gewerbesteuerrechtlichen Schachtelprivilegs für die Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gemäß § 9 Nr. 7 Satz 1 und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 GewStG erkannt (Urteil vom 17. Mai 2000 I R 31/99, BFHE 193, 137, BStBl II 2001, 685). - FG Köln, 30.10.2002 - 4 K 5916/97
Gewerbesteuer, Steuergegenstand, Kürzung
Im Übrigen werde auf das Urteil des BFH vom 17.05.2000 I R 31/99 sowie die Verfügung der OFD Hannover vom 15.07.2002 Bezug genommen.Die Möglichkeit einer Zusammenrechnung mittelbarer und unmittelbarer Beteiligungen sei auch nicht Gegestand des Verfahrens des BFH I R 31/99 gewesen.
- FG Köln, 31.08.2005 - 7 K 1000/04
§ 8b Abs. 6 KStG auf Mitunternehmerschaft anwendbar
Darüber hinaus habe der BFH in einer Entscheidung vom 17.05.2000 (BStBl. II 2001, 685) festgestellt, dass es für die Gewerbesteuerfreistellung nach dem nationalen Schachtelprivileg nicht darauf ankomme, ob die Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft nur mittelbar oder unmittelbar beteiligt sei. - FG Köln, 30.10.2002 - 4 K 5914/97
Hinzurechnungen: Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung
Im Übrigen werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Mai 2000 I R 31/99 und die Verfügung der OFD Hannover vom 15. Juli 2002 verwiesen, wonach für die Inanspruchnahme der Kürzungen auf Grund der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien jegliche Form der Beteiligung in dem gesetzlich bestimmten Umfang von 1/10 genüge. - FG Hamburg, 16.07.2002 - VII 130/98
Kürzung beim Gewerbekapital
Denn nach § 12 Abs. 3 Nr. 2a GewStG kommt es, ebenso wie nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 GewStG nicht darauf an, dass die Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft unmittelbar beteiligt ist (BFH vom 17.5.2000, I R 31/99, BStBl. II 2001, 685).