Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,519
BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99 (https://dejure.org/2001,519)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2001 - IV R 81/99 (https://dejure.org/2001,519)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - IV R 81/99 (https://dejure.org/2001,519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Objektiv negative Gewinnprognose - Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Steuerberater - Hinnahme von Verlusten

  • Judicialis

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Steuerberater ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Liebhaberei bei Freiberuflern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18
    Freiberufliche Tätigkeit; Liebhaberei; Steuerberater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 382
  • NJW 2001, 3359
  • BB 2001, 1723
  • DB 2001, 1807
  • BStBl II 2002, 276
  • BStBl II 2002, 277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99
    Das ist dann der Fall, wenn ein betrieblicher Totalgewinn erstrebt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3.).

    Einzelne Umstände können dabei einen Anscheinsbeweis liefern (BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c).

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99
    Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" muss eine derartige Gewinnerzielungsabsicht bestehen (BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).

    Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, und vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).

  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99
    Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, und vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).
  • FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - V 1576/98

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einem Steuerberater

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99
    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 119 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen aus: Spätestens 1991 sei erkennbar gewesen, dass nach der Art der Betriebsführung objektiv keine Gewinne hätten erzielt werden können.
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist eine derartige Gewinnerzielungsabsicht zu fordern (BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276; in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, und vom 26. April 1989 VI R 104/86, BFH/NV 1989, 696).

    Bei den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG müssen allerdings zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteile in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; in BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, m.w.N.); eine Vermutung für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht lässt sich jedenfalls nicht schon aus dem Umstand herleiten, dass eine solche Tätigkeit häufig aus Passion betrieben wird (BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93).

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler

    Daraus auf eine steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei zu schließen, ist aber nur gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (sog. subjektiver Liebhabereibegriff seit Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c bb (1); BFH-Urteile vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663; vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276; vgl. auch z.B. Hutter, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1998, 344; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 2 Rdnr. 22, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist eine derartige Gewinnerzielungsabsicht zu fordern (BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, und vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276).

    Bei anderen Tätigkeiten, wie etwa den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (Senatsurteil in BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, zu 2. a der Entscheidungsgründe, m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht