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   BFH, 19.06.2001 - X R 83/98   

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https://dejure.org/2001,1520
BFH, 19.06.2001 - X R 83/98 (https://dejure.org/2001,1520)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2001 - X R 83/98 (https://dejure.org/2001,1520)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - X R 83/98 (https://dejure.org/2001,1520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verspätet abgegebene Steuererklärung - Festsetzung eines Verpätungszuschlages - Ermessenfehlerhafte Festsetzung - Bearbeitung einer Steuererklärung - Abschließende Veranlagung

  • Judicialis

    FGO § 102; ; AO 1977 § 5; ; AO 1977 § 109 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 149 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 152 Abs 1, AO 1977 § 109 Abs 1 S 2
    Bearbeitung; Ermessen; Steuererklärung; Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 558
  • NVwZ 2002, 255
  • BB 2001, 1994
  • BB 2002, 187
  • BStBl II 2001, 618
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus BFH, 19.06.2001 - X R 83/98
    Sie rechtfertigen allenfalls eine Fristverlängerung im "vereinfachten Verfahren", keinesfalls aber --sofern sie nicht zu konkreten Sonderbelastungen führen, die im Verlängerungsantrag entsprechend dargestellt werden-- eine Abgabefrist über den 29. Februar 1992 hinaus (vgl. Senats-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus BFH, 19.06.2001 - X R 83/98
    Er hat insoweit zugleich repressiven und präventiven Charakter (Begründung zum Entwurf einer Abgabenordnung, BTDrucks VI/1982, S. 129 zu § 97).
  • BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00

    AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46

    Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist grundsätzlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn das FA die Veranlagung erst ein halbes Jahr nach Abgabe der Steuererklärung vornimmt, der Steuerpflichtige zuvor aber eine großzügig gewährte Fristverlängerung um mehr als ein halbes Jahr überzogen hatte (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BStBl II 2001, 618).

    Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt worden sind, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).

    Der Senat folgt insoweit dem Urteil des X. Senats des BFH in BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618.

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Dieses Merkmal ist aber nur für das Ausmaß der begangenen Pflichtverletzung von Bedeutung; der präventive Charakter des Verspätungszuschlags und damit auch seine Bedeutung für das künftige Abgabeverhalten bleiben davon unberührt (BFH in BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Dieses Kriterium hat Bedeutung im Hinblick auf das Ausmaß der begangenen Pflichtverletzung, weniger aber im Hinblick auf den präventiven Charakter des Verspätungszuschlags und damit auf das künftige Abgabeverhalten (so auch BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BStBl II 2001, 618).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von dem bereits zitierten Urteil des X. Senats in BStBl II 2001, 618 ab, nach welchem die abschließende Zeichnung 71 Tage nach Eingang der Erklärung für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags unschädlich sei.

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Dieser Teil der Entscheidung unterliegt gemäß § 102 FGO nur der eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BFH-Urteile in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60; vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).
  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 19/09

    Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR

    Der Ermessensteil der Entscheidung unterliegt gemäß § 102 FGO nur der eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BFH-Urteile in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60; vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).
  • FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 110/18

    Aussetzung der Vollziehung: Berücksichtigung eines Fristverlängerungsantrages bei

    Da der Verspätungszuschlag nach dem Willen des Gesetzgebers aber auch präventiven Charakter hat, der Steuerpflichtige also zur künftigen fristgerechten Abgabe der Steuererklärungen angehalten werden soll, ist nicht nur auf das laufende "Veranlagungsgeschäft" abzustellen (BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BStBl. II 2001, 618).

    Dies kann im Einzelfall innerhalb eines Zeitrahmens, der vorliegend als angemessen bezeichnet werden kann, zu Verzögerungen der Bearbeitung führen, deren Ursachen letztlich nicht aufgeklärt werden können und die der betroffene Steuerpflichtige hinnehmen muss (BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BStBl. II 2001, 618).

  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater;

    Zögert ein Wirtschaftsprüfer / Steuerberater die Erstellung der eigenen Erklärung bis zu dem Zeitpunkt um die Jahreswende hinaus, in dem er wie alle Berufskollegen erfahrungsgemäß und deshalb vorhersehbar mit einem gerade auch aufgrund von Gesetzesänderungen (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 28.06.2000 - X R 24/95, BStBl II 2000, 514, 519, und vom 19.06.2001 - X R 83/98, BStBl II 2001, 618, 621) besonders hohen Arbeitsanfall rechnen muss, dann kann er sich damit nicht mehr entschuldigen; von den gesetzgeberischen Maßnahmen, die eine noch über das jeweilige Folgejahresende hinausgeschobene Abgabe der Einkommensteuererklärungen 1998 und 1999 rechtfertigen sollten, datieren das KonTraG und das KapCoRiLiG bereits vom 27.04.1998 bzw. vom 24.02.2000.
  • BFH, 22.04.2008 - X B 122/07

    Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    b) Der Kläger macht ferner geltend, der beschließende Senat habe in seinem Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98 (BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618) den Rechtssatz aufgestellt, der Verspätungszuschlag habe präventiven Charakter.
  • BFH, 05.06.2002 - X R 40/01

    Heilung von Formmängeln

    Somit kommt die Möglichkeit, nach § 152 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen, nicht in Betracht (vgl. Senats-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618; zuletzt BFH-Urteil vom 26. September 2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120, m.w.N.), zumal auch die Einkommensteuererklärungen für die Vorjahre und die Folgejahre großenteils ebenfalls verspätet eingereicht worden waren.
  • FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07

    Bekanntgabe an den Steuerberater bei "gespaltener Bekanntgabevollmacht" -

    Diese Ermessensentscheidung des Bekl unterliegt gemäß § 102 Satz 1 FGO nur eingeschränkter richterlicher Überprüfung dahingehend, ob die Behörde den im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gegebenen entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens eingehalten und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigungsvorschrift entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteile in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, und vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 108/04

    Verspätungszuschlag

  • FG Hessen, 08.08.2011 - 8 V 1281/11

    Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • FG Münster, 25.05.2012 - 4 K 4650/11

    Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 4 K 4500/08

    Hinreichende Bestimmtheit von Vorläufigkeitsvermerken - Begründung der

  • FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 253/14

    Abgabenordnung: Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegenüber nur einem

  • FG Hessen, 19.02.2021 - 9 K 939/20

    Ermessensverspätungszuschlag bei Einkommensteuerveranlagung mit Guthaben

  • FG Sachsen, 14.03.2003 - 1 V 2297/02

    Rechtliche Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlages;

  • FG München, 21.07.2003 - 13 K 4589/02

    Ermessensausübung bei Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Verspätungszuschlag

  • FG München, 17.09.2002 - 13 K 1925/01

    Verspätungszuschlag; Ermessensausübung; repressiver und präventiver Charakter des

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.03.2003 - 1 V 2297/02

    Ausübung des Ermessens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Aussetzung

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