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   BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00   

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https://dejure.org/2001,1936
BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00 (https://dejure.org/2001,1936)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2001 - VII R 33/00 (https://dejure.org/2001,1936)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - VII R 33/00 (https://dejure.org/2001,1936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    MinöStV § 53 Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung bei Zahlungsausfall

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Mineralölsteuer: Vergütung bei Forderungsausfall

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStDV § 53
    Selbstbehalt; Steuererstattung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 78
  • BB 2001, 1672
  • DB 2001, 1762
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00
    Das angefochtene Urteil beruhe auf einer falschen Auslegung der Vergütungsregelung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 MinöStV und der dazu ergangenen Selbstbehaltrechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97 (BFHE 187, 177).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 187, 177 grundlegend und seitdem wiederholt entschieden hat, ist die Vergütungsregelung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 MinöStV verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Steuerbetrag in Höhe von 10 000 DM, der bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers des Mineralöllieferanten überschritten sein muss, als echter Selbstbehalt anzusehen ist, der in jedem Fall vom Verkäufer des zum normalen Steuersatz versteuerten Mineralöls bei Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers zu tragen ist.

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Auszug aus BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00
    Nur der sorgfältige, nicht aber auch der sorglose Kaufmann, verdient die, wenn auch bescheidene, Entlastung von der Mineralölsteuer (vgl. den Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).
  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00
    Übersteigt der Gesamtbetrag der Steuer hingegen die 10 000 DM-Grenze, ist sodann für jede der drei ausgefallenen Forderungen (Teilforderungen) getrennt für sich zu prüfen, ob die Vergütungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 MinöStV erfüllt sind (vgl. dazu etwa den Senatsbeschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217).
  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Auszug aus BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00
    Deutlich wird dies insbesondere im Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97 (BFHE 188, 199), in dem der Senat ausgeführt hat, dass das dort angefochtene Urteil der Vorinstanz deshalb keinen Bestand haben kann, weil "abgesehen davon" (d.h. von der Nichtbeachtung des Abzugs des Selbstbehalts) die vom dortigen Kläger beantragte Vergütung (ausgefallene Mineralölsteuer in Höhe von 27 987, 90 DM) auch deshalb nicht beansprucht werden kann, "weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht erfüllt sind".
  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00
    Entsprechend verhielt es sich im Urteil vom 2. Februar 1999 VII R 18/98 (BFHE 188, 208), wo es allerdings an der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts fehlte.
  • BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04

    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).

    Der Verordnungsgeber ging offensichtlich davon aus, dass nur derjenige einen finanziellen Ausgleich seines Schadens durch die Allgemeinheit verlangen kann, der im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtet und wie ein sorgfältiger Kaufmann handelt (Senatsentscheidungen in BFHE 195, 78, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).

  • BFH, 19.04.2007 - VII R 45/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).
  • BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).
  • BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05

    Gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs zur Erlangung einer

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ, erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).
  • BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07

    Zu den Voraussetzungen für eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).
  • BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06

    Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).
  • BFH, 11.01.2011 - VII R 11/10

    Erhalt des Mineralölsteuervergütungsanspruchs nur bei rechtzeitiger Anmeldung der

    Die genannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).
  • BFH, 15.12.2020 - VII R 11/19

    Entlastung von der Energiesteuer bei Zahlungsausfall

    Die Voraussetzungen der Steuerentlastung sind für jede ausgefallene Forderung getrennt zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 22.05.2001 - VII R 33/00, BFHE 195, 78, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2001, 415 zu § 53 der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung --MinöStV--).
  • BFH, 05.03.2007 - VII B 189/06

    MinÖSt: Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81).
  • BFH, 09.08.2002 - VII B 311/01

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Überwachung der Außenstände

    So versteht es sich von selbst, dass eine nachfolgende Lieferung u.U. gar nicht mehr erfolgen darf, wenn diese Folge bei ordnungsgemäßer Überwachung der Außenstände aus vorangegangenen Lieferungen geboten ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06

    Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen

  • FG Hamburg, 16.08.2005 - IV 118/04

    Mineralölsteuer: Erstattung von Mineralölsteuer bei Insolvenz des Warenempfängers

  • FG Hamburg, 29.10.2007 - 4 K 111/06

    Anspruch auf Mineralölsteuererstattung bei Erfolglosigkeit

  • FG Hamburg, 26.02.2007 - 4 K 219/06

    Mineralölsteuer: Vergütung der Mineralölsteuer bei Zahlungsausfall

  • FG Hamburg, 13.04.2010 - 4 K 160/09

    Vergütung von Mineralölsteuer: Zur Rechtsverfolgung des Zahlungsanspruchs, bei

  • FG Hamburg, 02.10.2009 - 4 K 107/09

    Mineralölsteuerentlastung gemäß § 60 EnergieStG

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