Rechtsprechung
| BFH, 27.09.2001 - X R 134/98 |
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Erlass von Säumniszuschlägen und Steuerschulden - Persönliche Billigkeitsgründe bei vermögenslosem Steuerpflichtigen - Anforderungen an außergerichtliches Vorverfahren - Keine Erlassbefugnis des Finanzgerichts, sondern Entscheidung durch Verpflichtungsurteil (§ 101 FGO)
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Billigkeitserlass, um den Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz zu ermöglichen?
Kurzfassungen/Presse (2)
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Auch uneintreibbare Schulden belasten die Zukunft
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 20.03.1997 - 10 K 7339/94
- BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 196, 400
- BB 2002, 342
- DB 2002, 670
- BStBl II 2002, 176
Wird zitiert von ... (53)
- FG Köln, 06.11.2002 - 11 K 1612/00
Erlass von Säumniszuschlägen
Schließlich könne auch unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 27.09.2001 (X R 134/98, BStBl II 2002, 176) nicht festgestellt werden, dass die Klägerin durch die Steuerrückstände gehindert gewesen sei, eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen.In keinem Fall darf es Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis selbst erlassen (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2001 X R 134/98, BStBl II 2002, 176).
§ 227 AO betrifft nach Wortlaut und systematischer Stellung im Erhebungsverfahren nur die in der Einziehung liegenden Unbilligkeiten; auf den Vorteil, der im Erlöschen der Steuerschulden (§ 47 AO; hier: Säumniszuschläge) gesehen werden könnte, kommt es deshalb nicht entscheidend an (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2002, 176, 179).
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die Verhältnisse ausnahmsweise anders z.B. dann zu beurteilen, wenn die Steuerrückstände (hier: Säumniszuschläge) den Steuerpflichtigen hindern, eine neue (selbständige) Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sich so eine eigene, von Sozialhilfeleistungen unabhängige wirtschaftliche Existenz aufzubauen (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2001 X R 134/98, BStBl II 2002, 176).
Der erkennende Senat schließt daraus, das die Steuerrückstände den Steuerpflichtigen nicht hindern dürfen, überhaupt eine neue Erwerbstätigkeit zum Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz aufzunehmen; das vom Bundesfinanzhof in Klammern gesetzte Wort "selbständige" als Ergänzung zum Wort Erwerbstätigkeit ist als Erläuterung der Erwerbstätigkeit anzusehen, die sich im Urteilsfall (vgl. BFH in BStBl II 2002, 176, 179) auf eine Taxikonzession gründen und zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit mit gewerblichem Einkünften führen sollte.
Der Erlaß ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für die Klägerin verbunden und er wirkt sich auf ihre Existenz konkret aus (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.03.1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171;… vom 24.04.1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692; BFH in BStBl II 2002, 176, 179).
Er hat deshalb insoweit den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht umfassend und einwandfrei ermittelt, obgleich der Untersuchungsgrundsatz auch im Erlaßverfahren gilt (vgl. BFH in BStBl II 2002, 176, 179).
Diese mangelnde Sachverhaltsermittlung und die daraus resultierende Nichtberücksichtigung der Möglichkeit, dass die Klägerin nach dem (vollständigen) Erlaß der Säumniszuschläge eine Berufstätigkeit aufnehmen und sich so eine neue wirtschaftliche Existenz wiederaufbauen kann, führen zur Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung (vgl. BFH in BStBl II 2002, 176, 179 unter Hinweis auf Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 5 AO, Rnr. 37).
- FG Köln, 14.05.2009 - 2 K 2241/02
Anwendung des "alten" Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens auf "ausländische" …
Auch diese schließt in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise das außergerichtliche Vorverfahren förmlich ab ( BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BStBl II 2002, 176).§ 44 Abs. 1 FGO fordert die erfolglose Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nicht nur, um die Finanzgerichte vor nicht hinreichend vorbereiteten Klagen zu schützen, sondern hat auch Bedeutung für den Rechtsuchenden, der so einen zusätzlichen kostenlosen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, und gibt der Verwaltung die Möglichkeit der Selbstkontrolle ( BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, a.a.O.).
Der Schutz des Steuerpflichtigen, den § 44 FGO nicht zuletzt anstrebt, würde sich ins Gegenteil verkehren ( BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
zum Erlass aus Billigkeitsgründen
Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung des den Erlass ablehnenden Bescheides darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 05.06.2009 - 4 O 71/09 - BFH, Urt. v. 27.09.2001 - X R 134/98 -, zit. nach juris).Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit kommt deshalb ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BFH, Urt. v. 27.09.2001 - X R 134/98 -, zit. nach juris).
Die Behörde kann ihr Ermessen nämlich nur dann sachgerecht ausüben, wenn sie den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt (BFH, Urt. v. 27.09.2001, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2007 - 4 O 137/07
Zum Erlass von Gewerbesteuern
Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung des den Erlass ablehnenden Bescheides darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 12. März 2007 - 4 O 69/07 - BFH, Urt. v. 27. September 2001 - X R 134/98 -, zit. nach JURIS).Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit kommt deshalb grundsätzlich weder eine zinslose Stundung noch ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen in Betracht (vgl. BFH, Urt. v. 27. September 2001 - X R 134/98 -, zit. nach JURIS).
Ob die Verhältnisse ausnahmsweise dann anders zu beurteilen sind, wenn die Steuerrückstände den Steuerpflichtigen hindern, eine neue (selbständige) Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sich so eine eigene, von Sozialhilfeleistungen unabhängige wirtschaftliche Existenz aufzubauen, weil der Erlass in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden ist (so BFH, Urt. v. 27. September 2001 - X R 134/98 -, zit. nach JURIS zu einer Taxikonzession), muss nicht abschließend entschieden werden.
- VG Köln, 28.01.2009 - 23 K 1375/08 Nur in Fällen, in denen der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeschränkt ist, dass nur eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts als ermessensgerecht in Betracht kommt (sogenannte Ermessensreduzierung auf Null) kann das Gericht eine Verpflichtung der Behörde zum Erlass aussprechen, zum Ganzen vgl. nur Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 - GmS - OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355, 366 ff.; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 42.88 -, Buchholz 401.0, § 222 AO Nr. 1; ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. nur Beschluss vom 14. Januar 2002 - XI B 146/00 - (juris); Urteil vom 27. September 2001 - X R 134/98 -, BFHE 196, 400; Loose in Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 227 AO Randziffer 147.
Sie sind nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein säumiger Steuerpflichtiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde, ständige Rechtsprechung, vgl. nur Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. September 2001, a.a.O.; Urteil vom 30. März 2006 - V R 2/04 -, BFHE 212, 23; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 240 AO Randziffer 56 m. w. N.
Die Behörde kann ihr Ermessen nämlich nur dann sachgerecht ausüben, wenn sie den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, vgl. nur Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. September 2001, a. a. O.; Beschluss vom 13. März 1990 - VII S 3/90 -, BFH/NV 1991, 171; Tipke/Kruse, a. a. O., § 227 AO Randziffer 95; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, § 114 Randziffer 25; Marwinski in Brandt/Sachs, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 3. Auflage 2009, Kapitel B Randziffer 153 jeweils m. w. N.
- FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03
Erlass von Säumniszinsen in voller Höhe
In keinem Fall darf es Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis selbst erlassen (BFH, Urteil vom 27.11.2001, X R 134/98, BStBl II 2002, 177).Sie sind nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein säumiger Steuerpflichtiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 27.11.2001, X R 134/98 BStBl II 2002, 176 ).
Insofern bedarf es aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (BFH, Urteil vom 27.11.2001, X R 134/98 a.a.O.; BFH, Urteil vom 19.12.2000, VII R 63/99, BStBl II 2001, 217 ).
- BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem …
Zwar kann auch eine unvollständige Rechtsbehelfsentscheidung, die einzelne Begehren des Einspruchsführers unberücksichtigt lässt, die Sachentscheidungsvoraussetzung des erfolglos durchgeführten Vorverfahrens nach § 44 Abs. 1 FGO erfüllen (BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, m.w.N.). - BFH, 29.03.2007 - IX R 17/06
Säumniszuschläge auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen - § 37 …
Das FG hat im Streitfall die Ermessensausübung des FA zu Unrecht lediglich auf das Vorliegen einer Ermessensreduzierung auf Null geprüft und eine solche wegen sachlicher Unbilligkeit bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176). - FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06
Abgabenordnung/Gaststättengesetz: Zur Erteilung einer steuerlichen …
Dies widerspreche den durch den BFH im Urteil vom 27.09.2001 ( X R 134/98, BStBl II 2002, 176 ) aufgestellten Grundsätzen.Die Kläger können sich daher nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BFH vom 27.09.2001 ( X R 134/98, BFHE 196, 400 , BStBl II 2002, 176 ) berufen, die sich mit den Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden aus persönlichen Billigkeitsgründen befasst.
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 14 K 2307/11
Bestattungskosten, Einkommen, Härte, Kostenpflichtiger, Auswahl, Erlass, …
vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urt. v. 27. September 2001, X R 134/98 -, Juris; BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42/88 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom 28. Februar 2011, - 14 A 451/10 -, www.nrwe.de.Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit kommt deshalb grundsätzlich weder eine zinslose Stundung noch ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen in Betracht vgl. BFH, Urt. v. 27. September 2001, - X R 134/98 -, Beschl. v. 21. April 1999, - VII B 347/98 - m.w.N., beide Juris.
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 14 K 2308/11
Bestattungskosten, Einkommen, Härte, Kostenpflichtiger, Auswahl, Erlass, …
- BFH, 19.05.2004 - III R 36/02
Veranlagungswahlrecht; Untätigkeitsklage
- BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05
Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG
- BFH, 15.10.2008 - I B 113/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung in einer Kirchensteuersache
- OVG Sachsen, 07.08.2012 - 5 A 298/09
Grundsteuererlass, Erlassbedürftigkeit, Insolvenz, Freigabe, Restschulbefreiung
- FG Münster, 27.05.2004 - 2 K 1307/02
- FG Münster, 29.05.2008 - 3 K 1892/07
Ganzer oder teilweiser Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis …
- BFH, 11.03.2003 - VII B 208/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
- FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 2096/03
Steuererlass; sachliche und persönliche Billigkeitsgründe
- FG München, 19.12.2007 - 14 K 4704/05
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass von Einfuhrabgaben und …
- VG Köln, 28.01.2009 - 23 K 5501/07
- BFH, 27.05.2009 - X R 34/06
Entscheidung über nicht anhängige Klage als Verfahrensfehler - Rentenbescheide …
- BFH, 10.05.2007 - III R 67/06
Antrag auf schlichte Änderung; Bindung eines die Kindergeldfestsetzung …
- BFH, 18.07.2002 - V B 52/02
Erlass von Steuerschulden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 451/10
Übernahme der Friedhofsgebühren vom Sozialhilfeträger im Falle der Unzumutbarkeit …
- BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10
Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen …
- OVG Thüringen, 20.08.2002 - 4 ZKO 817/98
Kommunale Steuern; Erlass der Grundsteuer aus persönlichen und sachlichen …
- FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 101/04
Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2007 - 4 K 225/05
Keine sachliche Unbilligkeit bei Verlust der Förderung nach § 10e EStG …
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 49/09
Teilerlass einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden …
- FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
Erlass aus Billigkeitsgründen zum Erhalt der Anwaltszulassung
- FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08
Keine Fristverlängerung für Steuerberater in eigener Angelegenheit
- FG Köln, 30.01.2003 - 10 K 5589/02
Erlass von Einkommensteuer
- FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 395/01
Fehlende sachliche und persönliche Billigkeit bei Antrag auf Erlass hinterzogener …
- FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Festsetzung …
- FG Düsseldorf, 04.09.2006 - 1 K 2709/04
Herabsetzung einer Einkommensteuer; Steuermindernde Berücksichtigung von …
- FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 38/05
Anforderungen an die Ermessensausübung i.R.e. Entscheidung über die Rücknahme …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 14 A 121/10
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen § 163 und § 227 …
- FG Hamburg, 20.08.2007 - 1 K 118/07
Kindergeld, Finanzgerichtsordnung: Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer …
- FG Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 12 K 122/06
Billigkeitsmaßnahmen für Vorsteuerberichtigung bei Übergang zur …
- FG München, 22.04.2010 - 14 K 2464/08
Erlass von Branntweinsteuer und Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen
- FG München, 22.04.2010 - 14 K 2464/09
Erlass von Branntweinsteuer und Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 14 E 1202/10
Ausschluss der Erlassbedürftigkeit bei Verwenden der Leistungen nach dem …
- FG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - 11 K 258/02
Von einem Grenzgänger zur Schweiz allein getragene Beiträge zur …
- FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06
Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen …
- FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 72/06
Erlass von Rückerstattungszinsen
- FG München, 19.03.2009 - 14 K 3886/06
Billigkeitserlass: Erforderlichkeit der Begründung der unterlassenen …
- VG Köln, 13.04.2010 - 23 L 376/10
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LA 217/02
Grundsteuererlass; Pfändungsschutz; Steuererlass; Unbilligkeit
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 6 A 10451/08
- VG Gelsenkirchen, 16.02.2010 - 5 L 107/10
Vollstreckung, eidesstattliche Versicherung, Erlassgründe, Zahlungsunfähigkeit, …
- FG München, 26.10.2010 - 14 K 2094/09
Erlass von Steuerschulden
- VG Köln, 21.07.2011 - 24 L 785/11
