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   BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99   

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https://dejure.org/2002,2386
BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99 (https://dejure.org/2002,2386)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2002 - IV R 74/99 (https://dejure.org/2002,2386)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - IV R 74/99 (https://dejure.org/2002,2386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche genutzte Flächen - Nicht buchführender Betrieb - Verpachtung - Eindeutige Erklärung - Finanzamt - Entnahme

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 13a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 S. 2, 4 § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 13a

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG §§ 4 Abs. 1 Satz 2 und 4, 6 Abs. 1 Nr. 4, 13a
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Entnahmefähigkeit nicht aktiv bewirtschafteter landwirtschaftlich genutzter Flächen - Anforderungen an die Entnahme: Eindeutige Erklärung gegenüber dem Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13 a
    Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 513
  • BB 2002, 822
  • DB 2002, 770
  • BStBl II 2002, 356
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.09.1997 - IV R 97/96

    Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung

    Auszug aus BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99
    Sie konnten daher nur durch endgültige Lösung des betrieblichen Zusammenhangs oder der persönlichen Zurechnung, nicht aber durch bloße Erklärung entnommen werden (z.B. Senatsurteile vom 12. November 1992 IV R 41/91, BFHE 170, 311, BStBl II 1993, 430, und vom 17. September 1997 IV R 97/96, BFH/NV 1998, 311).
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 139/85

    Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücksparzellen bei

    Auszug aus BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99
    Indifferente Wirtschaftsgüter, wie brachliegende Grundstücke, könnten durch bloße Erklärung gegenüber dem FA aus dem Betriebsvermögen entnommen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1987 IV R 139/85, BFH/NV 1989, 225).
  • BFH, 07.11.1996 - IV R 69/95

    Nutzungsänderung zu gewillkürtem Betriebsvermögen ist keine Entnahme, keine

    Auszug aus BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99
    Der Senat hat zwar ausgeführt, dass es sich beim Übergang zur Brachlage nicht um eine Nutzungsänderung handelt, die aus notwendigem Betriebsvermögen gewillkürtes, d.h. auch privat nutzbares Vermögen macht (Urteil vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, zu 3. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 30.11.1989 - IV R 49/88

    Bestimmung der Entnahme von Grundstücken aus den Betriebsvermögen auf den

    Auszug aus BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99
    Das habe der Kläger durch seine Erklärung vom 3. Mai 1990 getan (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 1989 IV R 49/88, BFH/NV 1991, 363).
  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

    Auszug aus BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99
    Sie konnten daher nur durch endgültige Lösung des betrieblichen Zusammenhangs oder der persönlichen Zurechnung, nicht aber durch bloße Erklärung entnommen werden (z.B. Senatsurteile vom 12. November 1992 IV R 41/91, BFHE 170, 311, BStBl II 1993, 430, und vom 17. September 1997 IV R 97/96, BFH/NV 1998, 311).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Zur Kundgabe des Entnahmewillens gehört insbesondere, dass der Steuerpflichtige innerhalb oder außerhalb seines Buchführungswerks die nahe liegenden steuerrechtlichen Folgerungen aus einer Entnahme zieht (vgl. Senatsurteile vom 9. August 1989 X R 20/86, 158, 316, BStBl II 1990, 128; vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III. 2. a der Gründe; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFH/NV 2002, 714).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

    Es konnte daher nur durch endgültige Lösung des betrieblichen Zusammenhangs oder der persönlichen Zurechnung, nicht aber durch bloße Erklärung entnommen werden (z.B. Senatsurteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2002 - IV R 66/00

    Einkommensteuer - Gewinn - Betriebsvermögen - Veräußerung - Entnahme - Verhältnis

    Ebenso wenig führte der von den Beteiligten übereinstimmend angenommene Übergang zur Brachlage zu einer steuerlich relevanten Nutzungsänderung (ständige Rechtsprechung des Senats; s. etwa Urteile vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, zu 3. der Entscheidungsgründe; vom 31. Mai 2001 IV R 73/00, BFHE 195, 551, BFH/NV 2001, 1485, und vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356).
  • FG München, 22.02.2005 - 13 K 1055/98

    Veränderung von Wirtschaftsgütern des gewillkürten Betriebsvermögens durch

    Sie können durch eindeutige Erklärung dem Finanzamt gegenüber jederzeit entnommen werden (vgl. Urteil des BFH vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BStBl II 2002, 356).

    Wegen der weit reichenden Konsequenzen muss eine solche Erklärung eindeutig und unmissverständlich sein (vgl. Urteil des BFH in BStBl II 2002, 356).

  • BFH, 22.12.2003 - IV B 86/02

    Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG muss die Entnahme eines zum notwendigen BV

    Der erkennende Senat hat bereits durch sein Urteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99 (BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356) entschieden, dass zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende landwirtschaftliche Nutzflächen nur durch endgültige Lösung des betrieblichen Zusammenhangs oder der persönlichen Zurechnung entnommen werden können.

    Demgemäß bewirkt nicht einmal die Nutzungsänderung in Gestalt einer Verpachtung des bisher selbst bewirtschafteten Grundstücks eine Entnahme (Senatsurteil in BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356).

  • BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche

    Anders als bei notwendigem Betriebsvermögen ist in diesem Fall aber eine Entnahme der verpachteten Flächen durch bloße Erklärung dem FA gegenüber jederzeit möglich (BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Eine derartige Entnahmeerklärung wird allerdings erst mit ihrem Zugang beim FA wirksam, weil die Entnahme als tatsächlicher Vorgang weder rückbezogen noch rückgängig gemacht werden kann (Senatsurteile vom 17. September 1997 IV R 97/96, BFH/NV 1998, 311, und vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 137/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ermittlungspflicht des

    Die Revision führte zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Rechtssache an das FG (Senatsurteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356).
  • BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11

    Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der

    Es ist aber in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass allein der Übergang eines bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zur Brachlage keine Nutzungsänderung darstellt, die aus notwendigem Betriebsvermögen gewillkürtes Betriebsvermögen macht (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Abzug dauernder Lasten, Freibetrag zur

    Die bloße Erklärung der Entnahme reicht allein nicht aus (BFH-Urt. v. 17. Januar 2002 IV R 74/99, BStBl. II 2002, 356, 357 m.w.Nachw.).
  • FG Münster, 20.07.2011 - 8 K 1252/10
  • BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02

    Verpachtung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche als notwendiges BV; Darlegung

  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 9 K 156/98

    Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils;

  • BFH, 11.02.2003 - IV B 18/01

    Verpachtung eines Teils der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Betriebsaufgabe

  • FG Niedersachsen, 27.08.2003 - 2 K 350/00

    Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft ; Gewinn aus Veräußerung eines

  • FG Hessen, 30.01.2003 - 2 K 1997/01

    Entnahme; Landwirtschaftliches Grundstück; Eigentümer; Entnahmeerklärung;

  • FG Sachsen, 03.04.2003 - 2 K 517/01

    Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft; Veräußerung von Betriebsvermögen;

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2003 - 2 K 517/01

    Zuordnung von hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Flächen zum Betriebs- oder

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