Rechtsprechung
   BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Geschlossener Immobilienfonds - Keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durch Rückzahlung oder Erstattung von Anschaffungskosten - Provisionsnachlässe des Eigenkapitalvermittlers gegenüber dem Fonds zugunsten bestimmter Anleger mindern deren Anschaffungskosten auch bei - unzutreffender - Berücksichtigung als sofort abziehbare Werbungskosten

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Provisionsnachlässe des Eigenkapitalvermittlers an Fonds-Gesellschafter sind Anschaffungspreisminderungen der Immobilie

  • Betriebs-Berater

    Provisionsnachlässe durch Eigenkapitalvermittler mindern Anschaffungskosten auch bei Zahlung an den Fonds

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Agio; Eigenkapital; Feststellungsverfahren; Nachlaß; Sondereinnahme

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Änderung von Feststellungsbescheiden bei Rückerstattung von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen an Anleger geschlossener Fonds (Kick-Back)" von Vors. RiFG Hans-Joachim Beck, original erschienen in: DStR 2003, 1564 - 1565.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 198, 425
  • BB 2002, 1138
  • BB 2002, 1742
  • DB 2002, 1083
  • BStBl II 2002, 796



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Wird zitiert von ... (63)  

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04  

    Immobilienanlagen - Prospekthaftung

    Zurückgeflossene Anschaffungskosten können daher nicht als "negative Werbungskosten" der Einkommensteuer unterworfen sein (BFHE 198, 425 = BStBl. II 2002, 796).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04  

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Voraussetzung einer solchen Verknüpfung der Schadensersatzleistung mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wäre, dass die Ersatzleistung sich ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des überlassenen Gegenstands darstellen würde oder jedenfalls als Entgelt, welches in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart steht und damit durch sie veranlasst wäre (vgl. BFH BB 2002, 1742, 1743).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 6 K 6534/03  

    Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen eines geschlossenen

    Die Klägerin verwies auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2002 (Az. IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796).

    Das Urteil des BFH vom 26. Februar 2002 (Az. IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796) sei auf den Streitfall nicht anzuwenden.

    Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, mit weiteren Nachweisen) Anleger, die sich an Immobilienfonds der im Streitfall zu beurteilenden Art beteiligen, regelmäßig nicht als Bauherren, sondern als Erwerber des bebauten Grundstücks an.

    Ausreichend ist vielmehr ein wirtschaftlicher Zusammenhang, der gegeben ist, wenn der maßgebende Anlass für den Minderungsvorgang in der Anschaffung liegt (BFH in BStBl II 2002, 796).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BStBl II 2002, 796;vom 15. Dezember 2005 IV R 23/05; BFH/NV 2006, 941) mindern Provisionsnachlässe, die ein Eigenkapitalvermittler den Fondsgesellschaftern gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, die Anschaffungskosten der Immobilie im Sinne von § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.

    Der Anwendung der Rechtsprechung steht nicht entgegen, dass die Entscheidung des BFH vom 26. Februar 2002 (in BStBl II 2002, 796) zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und damit zu Überschusseinkünften erging, während vorliegend Gewinneinkünfte im Streit sind; denn der einheitliche Anschaffungskostenbegriff des § 255 Abs. 1 HGB gilt gleichermaßen im Bereich der Gewinneinkünfte wie im Bereich der Überschusseinkünfte (vgl. BFH, Urteile vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345;vom 19. Juli 1994 VIII R 58/92, BFHE 176, 317, BStBl II 1995, 362;vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).

    Fehleinschätzungen sind ausschließlich über das Verfahrensrecht zu lösen (BFH, Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796 mit weiteren Nachweisen).

    Nur diese Feststellung ist somit Streitgegenstand (vgl. BFH in BStBl II 2002, 796 mit weiteren Nachweisen).

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