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   BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01   

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https://dejure.org/2002,1534
BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01 (https://dejure.org/2002,1534)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2002 - IV R 39/01 (https://dejure.org/2002,1534)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - IV R 39/01 (https://dejure.org/2002,1534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Existenzgründung - Zuschuss - Konkursausfallgeld - Zuwendung - Existenzgründungsbeihilfe - Europäischer Sozialfonds - Betriebseinnahme - Überbrückungsgeld - Steuerfreiheit - Existenzgründungszuschuss - Einkommensteuer

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 2 i.d.F. des JStG 1997

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 2 (i.d.F. des JStG 1997 JStG 1997)
    Existenzgründerzuschüsse nach dem ESF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 2
    Existenzgründungsbeihilfe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 374
  • BB 2002, 2006
  • DB 2002, 2084
  • BStBl 2002, 697
  • BStBl II 2002, 697
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.10.1996 - XI R 35/96

    Existenzgründer-Zuschüsse nach dem Sofortprogramm "Qualifizierung und Arbeit für

    Auszug aus BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01
    Schließlich füge sich die Gewährung von Existenzgründerzuschüssen nicht in die Systematik des § 3 Nr. 2 EStG ein und müsse daher besteuert werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1996 XI R 35/96, BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125).

    Er trägt vor, das vom FA zitierte Urteil des BFH (in BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125) könne nicht herangezogen werden.

    Der Zuschuss zur Förderung von Existenzgründern ist als Betriebseinnahme in der Gewinnermittlung des Klägers zu erfassen (vgl. BFH in BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125).

    Für die Beurteilung der Sachdienlichkeit dieser Unterscheidung steht dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zu (BFH in BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125; s.a. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758).

  • BFH, 24.01.1974 - IV R 76/70

    Tarifermäßigung für Ausgleichszahlungen, die ein Kommissionsagent erhält

    Auszug aus BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01
    Hiervon zu unterscheiden ist der sog. rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht --gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie-- als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1974 IV R 76/70, BFHE 111, 329, BStBl II 1974, 295; BFH-Beschluss vom 28. Mai 1993 VIII B 11/92, BFHE 171, 300, BStBl II 1993, 665, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.1993 - VIII B 11/92

    Kein erweiterter Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG bei

    Auszug aus BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01
    Hiervon zu unterscheiden ist der sog. rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht --gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie-- als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1974 IV R 76/70, BFHE 111, 329, BStBl II 1974, 295; BFH-Beschluss vom 28. Mai 1993 VIII B 11/92, BFHE 171, 300, BStBl II 1993, 665, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 21/97

    Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler

    Auszug aus BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01
    Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen sog. rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes, insbesondere die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zurückzugreifen ist (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220, m.w.N.; Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, 2. Aufl., S. 71 f.).
  • BVerfG, 03.05.1995 - 1 BvR 1176/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 32b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG i.d.F. des Zweiten

    Auszug aus BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01
    Für die Beurteilung der Sachdienlichkeit dieser Unterscheidung steht dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zu (BFH in BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125; s.a. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758).
  • FG Sachsen, 28.05.2001 - 3 K 1470/99

    Steuerfreiheit von Existenzgründungsbeihilfen; Einkommensteuer 1997

    Auszug aus BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1485 veröffentlicht.
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02

    Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG

    Eine Weiterung dieser Rechtsfolge in dem Sinne, dass allein aufgrund der Übernahme der unbeschränkten gesellschaftsrechtlichen Haftung die Berücksichtigung der bisher als verrechenbar festgestellten Verluste insgesamt --d.h. selbst dann, wenn der Gesellschafter z.B. durch Einlagen in das Gesamthandsvermögen oder Tilgung der Gläubigerforderungen für sie einzustehen hat-- ausgeschlossen wäre, weil vom Wortlaut des § 15a EStG lediglich die Verlustnutzung durch einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist) erfasst werde, läge jedoch nicht nur außerhalb des Regelungsanliegens des § 15a EStG; sie wäre zudem mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) nicht zu vereinbaren (zur Lückenfeststellung vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 39/01, BFHE 199, 374, BStBl II 2002, 697; vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2008 - II R 17/08

    Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKW mit

    Eine solche Lücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 2002 IV R 39/01, BFHE 199, 374, BStBl II 2002, 697).
  • BFH, 22.09.2011 - IV R 3/10

    Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG

    aa) Eine solche Lücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (vgl. hierzu und zum Folgenden BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 39/01, BFHE 199, 374, BStBl II 2002, 697, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2021 - III R 18/21

    Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem

    Hiervon zu unterscheiden ist der sog. rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht --gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie-- als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.01.1974 - IV R 76/70, BFHE 111, 329, BStBl II 1974, 295, und vom 26.06.2002 - IV R 39/01, BFHE 199, 374, BStBl II 2002, 697; BFH-Beschluss vom 28.05.1993 - VIII B 11/92, BFHE 171, 300, BStBl II 1993, 665, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2008 - II R 59/06

    Einheitswert 1935 für denkmalgeschütztes Wasserschloss im Beitrittsgebiet -

    Eine solche Lücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 39/01, BFHE 199, 374, BStBl II 2002, 697).
  • FG Sachsen, 25.01.2005 - 1 K 1489/04

    Keine Existenzgründer-Ansparrücklage für freiberuflich tätige GbR bei vorheriger

    Hiervon zu unterscheiden ist der sog. rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht - gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie - als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 - IV R 39/01, BStBl II 2002, 697 m.w.N.).

    Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen sog. rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes, insbesondere die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zurückzugreifen ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 - IV R 39/01, BStBl II 2002, 697).

  • BFH, 29.03.2006 - X R 55/04

    Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG für Handelsvertreterausgleichszahlung nach §

    Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen sog. rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte zurückzugreifen ist (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 39/01, BFHE 199, 374, BStBl II 2002, 697; in BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220).
  • FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund

  • FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05

    Veräußerung von Bezugsrechten

  • BFH, 13.08.2008 - II R 15/08

    Einbau eines Rußpartikelfilters vor Erstzulassung eines PKW keine nachträgliche

  • BFH, 29.10.2008 - II R 34/08

    Keine begünstigte Nachrüstung mit Rußpartikelfilter vor Erstzulassung - Kein

  • FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

  • BFH, 08.07.2004 - XI B 102/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Anwendbarkeit von § 3 Nr. 2 EStG)

  • FG München, 25.01.2023 - 6 K 1787/19

    Gewerbesteuermessbescheid

  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 430/10

    Zur Problematik der Vorsteuerkorrektur bei Gewährung sog. indirekter Rabatte

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.05.2010 - L 3 R 408/09

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von pauschalen Fahrtkostenerstattungen an

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2014 - 6 K 1479/09

    Einkommensergänzung für Notare weder steuerfrei noch tarifbegünstigt

  • FG Sachsen, 16.03.2009 - 8 V 179/07

    Existenzgründungszuschüsse nicht steuerfrei

  • FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

  • FG Köln, 22.01.2003 - 5 K 6622/00

    Keine Aussetzungszinsen, wenn Erfolglosigkeit der Anfechtung nur, weil die

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