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   BFH, 31.07.2002 - X R 48/99   

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https://dejure.org/2002,647
BFH, 31.07.2002 - X R 48/99 (https://dejure.org/2002,647)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2002 - X R 48/99 (https://dejure.org/2002,647)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - X R 48/99 (https://dejure.org/2002,647)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 2; BGB §§ 1372 ff

  • Wolters Kluwer

    Veranlagung zur Einkommensteuer - Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages im Zusammenhang mit der Beendigung einer Zugewinngemeinschaft - Entgeltliches Geschäft - Vertrag zur Regelung von Scheidungsfolgen - ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; BGB § 1372 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 § 15 Abs. 2; BGB §§ 1372 ff.
    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugewinnausgleich wegen Scheidung: Übertragung eines (verlustbringenden) Betriebs (Fitness-Centrum) auf die Ehefrau ist entgeltlich ? Abgrenzung zur Liebhaberei bei Vereinbarung einer Veräußerungsfrist von fünf Jahren, um Betriebsschulden abzubauen ? Dadurch abgekürzter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Betriebsübertragung - Betriebsübertragung bei Ehescheidung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1 Nr 2, EStG § 15
    Gewerbebetrieb; Gewinnerzielungsabsicht; Liebhaberei; Rechtsnachfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 504
  • NJW-RR 2003, 534
  • FamRZ 2003, 529 (Ls.)
  • BB 2003, 513
  • DB 2003, 530
  • BStBl II 2003, 282
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat der BFH den Prognosezeitraum abstrakt auf 30 Jahre festgelegt (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2000, 726).

    Die Rechtsprechung des BFH lässt es --jedenfalls inzidenter-- zu, dass auch der Zeitraum der Fortführung des Betriebes durch den Rechtsnachfolger bei der Bemessung des Prognosezeitraums zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

    Ob ausnahmsweise anderes gilt, wenn der Betrieb unentgeltlich auf einen Rechtsnachfolger übergeht (so zur Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 23. Juli 1992 IV B 3 -S 2253- 29/92, BStBl I 1992, 434; Jakob/Hörmann, Finanz-Rundschau --FR-- 1989, 665, 675; Lang, FR 1997, 201, 205; kritisch Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 262), kann hier dahinstehen, weil entgegen der Auffassung der Beteiligten eine entgeltliche Betriebsübergabe vorliegt.

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    aa) Hinsichtlich der Bemessung des dabei zugrunde zu legenden Prognosezeitraums hat die Rechtsprechung des BFH --je nach Art des Betriebes und der jeweils einschlägigen Einkunftsart-- anerkannt, dass ein Betrieb mehrere Generationen umfassen kann; dies gilt vor allem bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).

    Inwieweit dieser Grundsatz Änderungen erfährt, wenn erst bei einem unentgeltlich erwerbenden Rechtsnachfolger ein nachhaltiger Abbau der Verluste eintritt (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, betr. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft), kann im Streitfall schon deshalb dahinstehen, weil die frühere Ehefrau des Klägers dessen Fitnessbetrieb --wie unter 1. a cc dargestellt-- entgeltlich erworben hat.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Dies erfordert nach näherer Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, m.w.N.).

    Die hiernach erforderliche Gewinnerzielungsabsicht lässt sich als innere Tatsache nur aufgrund äußerer Indizien feststellen; dabei können einzelne Umstände einen Anscheinsbeweis dafür liefern, ob der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung innerhalb des der Prognose zugrunde zu legenden Zeitraums geeignet ist, einen Gewinn zu erwirtschaften (BFH-Entscheidung in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c).

  • BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74

    Übertragung des Miteigentumsanteils - Einfamilienhaus - Ehegatte - Entgeltlicher

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389).

    Dies vorausgesetzt ist nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74 (BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389, m.w.N) davon auszugehen, dass der im Streitfall geschlossene Auseinandersetzungsvertrag neben der etwaigen Abgeltung künftiger Unterhaltsansprüche und der Ansprüche aus der Übertragung von Vermögenswerten (insbesondere GmbH-Anteil und 50 v.H. des Erlöses aus der Veräußerung des Grundstücks X) durch die frühere Ehefrau auf den Kläger auch der Erfüllung des bis zum Vertragsschluss entstandenen Zugewinnausgleichsanspruchs der früheren Ehefrau dienen sollte und damit die Übertragung des Fitness-Centrums in Erfüllung des Auseinandersetzungsvertrages entgeltlicher Natur ist.

  • BFH, 15.05.2002 - X R 3/99

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger für den Fall, dass für die Zeit zwischen Auseinandersetzungsvereinbarung bis zur Übertragung des Fitness-Centrums ein Übergang zur Liebhaberei anzunehmen sein sollte, Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben des Fitness-Centrums nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 15. Mai 2002 X R 3/99 (BStBl II 2002, 809) geltend machen kann, soweit sie auch im Falle einer bei Abschluss des Auseinandersetzungsvertrags vollzogenen Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe abziehbar gewesen wären.
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Kann er innerhalb des derart verkürzten Progenosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Kann er innerhalb des derart verkürzten Progenosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394).
  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Revisionrechtlich nachprüfbar ist danach auch, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten erforscht und zutreffend gewürdigt hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 V R 75/98, BFH/NV 2002, 547, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Dies erfordert nach näherer Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99

    Honorareinnahmen

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
    Für die Gewinnprognose ist nämlich allein auf den Betrieb in der Art und Weise, wie er im Streitzeitraum durch den Steuerpflichtigen geführt wurde, abzustellen (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, betr. Einkünfte aus selbständiger Arbeit eines Steuerberaters).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95

    Liebhaberei: Gewinne des Einzelrechtsnachfolgers

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Es handelt sich um eine innere Tatsache, die --wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge-- nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, jeweils unter II.1.b).
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

    a) Ergebnisprognose Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht setzt eine Prognose über den während der gesamten betrieblichen Tätigkeit (sog. Totalperiode) erzielbaren Totalgewinn voraus (BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Es handelt sich um eine innere Tatsache, die --wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge-- nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, unter II.1.b, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.1.b).

    Denn Schuldzinsen sind auch nach dem Übergang zur Liebhaberei noch zu berücksichtigen, soweit sie auf denjenigen Teil der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen und ablösbaren Verbindlichkeiten entfallen, der mit dem erzielbaren Erlös aus der Veräußerung des gesamten Aktivvermögens nicht hätte getilgt werden können (Senatsurteile vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II.5., und in BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.3.).

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