Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2002 - X R 5/00   

Volltextveröffentlichungen (12)

mehr
  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Ankauf von zwei Grundstücken, unmittelbar anschließender Errichtung von Wohngebäuden (Ein- bzw. Mehrfamilienhaus) und Veräußerung noch während der Bauphase

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel bereits bei zwei Grundstücken, wenn bereits bei Erwerb unbedingte Veräußerungsabsicht bestand

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von zwei Objekten, die der Grundstückserwerber in unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grundstückshandel (gewerblicher) bei An- und Verkauf von 2 Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel bei lediglich 2 Verkäufen?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei An- und Verkauf zweier mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworbener Grundstücke

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Steuern schon auf 2 Hausgewinne

  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Grundstückshandel: Steuern schon auf zwei Hausgewinne

Besprechungen u.ä.

  • mds-moehrle.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Erfolgloser Grundstückshandel und Anlaufverluste beim gewerblichen Grundstückshandel (RA Dr. Ulrich Koops)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2
    Drei-Objekt-Grenze; Errichtung; Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 200, 512
  • NJW 2003, 2191
  • NZM 2003, 689
  • BB 2003, 714
  • DB 2003, 483
  • BStBl II 2003, 26
  • BStBl II 2003, 286
  • BStBl II 2003, 288



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02  

    Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Der BFH hat allerdings in Anwendung der Entscheidung des Großen Senats inzwischen mehrfach, insbesondere bei Bebauungsfällen (Urteil in BFH/NV 2003, 455; Beschluss vom 20. Juni 2003 XI S 21/02, BFH/NV 2003, 1555), bei zwei bzw. sogar nur einem Objekt einen gewerblichen Grundstückshandel angenommen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742; vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286; vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291; Beschluss vom 16. Juli 2003 X B 7/03, BFH/NV 2003, 1423; dazu auch Korth, Aktuelles Steuerrecht 2003, 211 ff.).
  • FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 7540/99  

    Errichtung nur eines Gewerbeobjekts (Supermarkt)

    Indiz für einen solchen gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (sogenannte Drei-Objekt-Grenze, vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2002 X R 5/00, BFH/NV 2003, 544 m. w. N.).

    Diesen für eine unbedingte Veräußerungsabsicht und gegen eine private Vermögensverwaltung sprechenden Indizien steht nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 5/00 a. a. O. und X R 108/96, BFH/NV 2003, 455) gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß hinaus übernimmt; umso mehr gilt dies, wenn der Steuerpflichtige die unbedingte Veräußerungsabsicht zweifelsfrei bekundet oder in sonstiger Weise dokumentiert.

    Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückhandels erforderliche unbedingte Veräußerungsabsicht ergibt sich im Streitfall aus der Tatsache, dass der Kläger bereits während der Bauphase über seinen Architekten Verkaufsverhandlungen mit dem späteren Erwerber aufgenommen hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 108/96, a.a.O. und X R 5/00, a.a.O.).

    Der Rechtsprechung des 10. Senates des BFH ist dies nach Ansicht des erkennenden Senates jedenfalls in dieser Stringenz nicht zu entnehmen ( BFH-Urteile vom 18.9.2002 X R 5/00 a.a.O., X R 183/96 a.a.O. und X R 108/96 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04  

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels;

    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb, hier einen Händler, ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH Urteil vom 18.09.2002, X R 5/00, NV 2003, 544; Urteil vom 15.03.2005, X R 39/03, NV 2005, 1437).

    Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt (s. ausführlich BFH Großer Senat Beschluss vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; BFH Urteile vom 18.09.2002, X R 183/96, BStBl II 2002, 238 und X R 5/00, NV 2003, 544; BFH Urteil vom 28.04.2005, IV R 17/04, BStBl II 2005, 606).

    Der Drei-Objekt-Grenze kommt allerdings nur Indizwirkung zu (nach Aussage des GrS für oder gegen eine von Anfang an bestehende "und u.U. auch nur bedingte Veräußerungsabsicht": s. Beschluss vom 10.12.2001 unter C III 5, so dass es auf diese Merkmale nicht ankommt, wenn andere Umstände zweifelsfrei eine von Anfang an (s. Beschluss GrS unter C III 5, BFH Urteil vom 18.09.2002, X R 5/00 a.a.O. S. 545: z.Zt. des Erwerbs) bestehende oder fehlende Veräußerungsabsicht ergeben.

    Mit Urteilen vom 18.09.2002 (X R 183/96 unter II 3a, X R 5/00 II 1c; s.a. Urteil vom 15.03.2005, X R 39/03, NV 2005, 1437) hat der BFH betont, dass neben diesen vom Grossen Senat ausdrücklich genannten Ausnahmefällen andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen können.

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