Rechtsprechung
| BFH, 18.09.2002 - X R 5/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
EStG § 15 Abs. 2
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2
- IWW
- meyer-koering.de (Kurzinformation und Volltext)
Gewerblicher Grundstückshandel
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewerblicher Grundstückshandel bei Ankauf von zwei Grundstücken, unmittelbar anschließender Errichtung von Wohngebäuden (Ein- bzw. Mehrfamilienhaus) und Veräußerung noch während der Bauphase
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel bereits bei zwei Grundstücken, wenn bereits bei Erwerb unbedingte Veräußerungsabsicht bestand - NWB SteuerXpert START
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von zwei Objekten, die der Grundstückserwerber in unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Grundstückshandel (gewerblicher) bei An- und Verkauf von 2 Grundstücken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel bei lediglich 2 Verkäufen?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewerblicher Grundstückshandel bei An- und Verkauf zweier mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworbener Grundstücke
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel: Steuern schon auf 2 Hausgewinne
- financialmind.de (Kurzinformation)
Grundstückshandel: Steuern schon auf zwei Hausgewinne
Besprechungen u.ä.
- mds-moehrle.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Erfolgloser Grundstückshandel und Anlaufverluste beim gewerblichen Grundstückshandel (RA Dr. Ulrich Koops)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.05.1999 - V 602/96
- BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 200, 512
- NJW 2003, 2191
- NZM 2003, 689
- BB 2003, 714
- DB 2003, 483
- BStBl II 2003, 26
- BStBl II 2003, 286
- BStBl II 2003, 288
Wird zitiert von ... (24)
- BFH, 18.03.2004 - III R 25/02
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH
Der BFH hat allerdings in Anwendung der Entscheidung des Großen Senats inzwischen mehrfach, insbesondere bei Bebauungsfällen (…Urteil in BFH/NV 2003, 455;… Beschluss vom 20. Juni 2003 XI S 21/02, BFH/NV 2003, 1555), bei zwei bzw. sogar nur einem Objekt einen gewerblichen Grundstückshandel angenommen (…vgl. Urteile vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742; vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286;… vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291;… Beschluss vom 16. Juli 2003 X B 7/03, BFH/NV 2003, 1423; dazu auch Korth, Aktuelles Steuerrecht 2003, 211 ff.). - FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 7540/99
Errichtung nur eines Gewerbeobjekts (Supermarkt)
Indiz für einen solchen gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (sogenannte Drei-Objekt-Grenze, vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2002 X R 5/00, BFH/NV 2003, 544 m. w. N.).Diesen für eine unbedingte Veräußerungsabsicht und gegen eine private Vermögensverwaltung sprechenden Indizien steht nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 5/00 a. a. O. und X R 108/96, BFH/NV 2003, 455) gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß hinaus übernimmt; umso mehr gilt dies, wenn der Steuerpflichtige die unbedingte Veräußerungsabsicht zweifelsfrei bekundet oder in sonstiger Weise dokumentiert.
Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückhandels erforderliche unbedingte Veräußerungsabsicht ergibt sich im Streitfall aus der Tatsache, dass der Kläger bereits während der Bauphase über seinen Architekten Verkaufsverhandlungen mit dem späteren Erwerber aufgenommen hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 108/96, a.a.O. und X R 5/00, a.a.O.).
Der Rechtsprechung des 10. Senates des BFH ist dies nach Ansicht des erkennenden Senates jedenfalls in dieser Stringenz nicht zu entnehmen ( BFH-Urteile vom 18.9.2002 X R 5/00 a.a.O., X R 183/96 a.a.O. und X R 108/96 a.a.O.).
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels; …
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb, hier einen Händler, ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH Urteil vom 18.09.2002, X R 5/00, NV 2003, 544; Urteil vom 15.03.2005, X R 39/03, NV 2005, 1437).Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt (s. ausführlich BFH Großer Senat Beschluss vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; BFH Urteile vom 18.09.2002, X R 183/96, BStBl II 2002, 238 und X R 5/00, NV 2003, 544; BFH Urteil vom 28.04.2005, IV R 17/04, BStBl II 2005, 606).
Der Drei-Objekt-Grenze kommt allerdings nur Indizwirkung zu (nach Aussage des GrS für oder gegen eine von Anfang an bestehende "und u.U. auch nur bedingte Veräußerungsabsicht": s. Beschluss vom 10.12.2001 unter C III 5, so dass es auf diese Merkmale nicht ankommt, wenn andere Umstände zweifelsfrei eine von Anfang an (s. Beschluss GrS unter C III 5, BFH Urteil vom 18.09.2002, X R 5/00 a.a.O. S. 545: z.Zt. des Erwerbs) bestehende oder fehlende Veräußerungsabsicht ergeben.
Mit Urteilen vom 18.09.2002 (X R 183/96 unter II 3a, X R 5/00 II 1c; s.a. Urteil vom 15.03.2005, X R 39/03, NV 2005, 1437) hat der BFH betont, dass neben diesen vom Grossen Senat ausdrücklich genannten Ausnahmefällen andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen können.
- BFH, 20.07.2005 - X R 74/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer - …
Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels auch im Falle des Ankaufs und der Veräußerung von weniger als vier Objekten angenommen hat (vgl. hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe, und BFH-Urteile vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811;… vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455, und vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286), liegen die hierfür von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen ersichtlich nicht vor. - BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit …
Aus denselben Gründen entspricht der Vortrag des Klägers zur -seiner Meinung nach fehlenden- Übereinstimmung mit dem Urteil des BFH vom 18. September 2002 X R 5/00 (BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286) nicht den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz. - OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig; die Entscheidung des BFH in dieser Sache (AZ: X R 5/00) steht noch aus. - BFH, 18.03.2005 - XI S 31/04
Gewerblicher Grundstückshandel
Deshalb liegt auch bei der Errichtung und dem Verkauf von weniger als vier Objekten dann ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zweifelsfrei von vornherein eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286).Er hat demgemäß eine Nachhaltigkeit bei einer Mehrzahl von Verkäufen angenommen (vgl BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244; ebenso BFH-Urteil in BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286, m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …
Unabhängig von der Anzahl der veräußerten Objekte soll von einer gewerblichen Tätigkeit dann ausgegangen werden können, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist oder wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird (Beschluss des Großen Senates vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl. II 2002, 291; Urteile des BFH vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFHE 199, 551, BStBl. II 2002, 811; vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl. II 2003, 286; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl. II 2003, 294; vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04 BStBl. II 2006, 259).In den zeitlich nachfolgenden Entscheidungen des BFH, die die Frage des gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung von nicht mehr als drei Objekten betrafen, ist stets betont worden, dass die in unbedingter Veräußerungsabsicht entfalteten Aktivitäten einen Umfang erreicht hätten, dass von einer nachhaltigen Tätigkeit ausgegangen werden könne (Urteile des BFH vom 13. August 2002 VIII R 14/99 BFHE 199, 551, BStBl. II 2002, 811; vom 18. September 2002 X R 5/00 BFHE 200, 512, BStBl. II 2003, 286; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01 BFHE 201, 180,BStBl. II 2003, 294; vom 1. Dezember 2005, IV R 65/04, BSTBl.
- BFH, 19.05.2008 - IV B 88/07
Unterlassen einer Beteiligtenvernehmung durch das FG: Nachprüfung durch den BFH - …
Hinzu kam die kurzfristige Finanzierung (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286). - BFH, 30.01.2006 - X B 116/05
Divergenz; Verfahrensmangel; übergangener Beweisantrag
Unter diesen Umständen widerspricht es nicht nur nicht der Rechtsprechung des BFH, sondern stimmt mit deren Wertungen überein, wenn das FG die Tatsache, dass der Kläger die Objekte 4 und 5 bereits vor deren Fertigstellung (Bezugsfertigkeit) verkauft hatte, im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung ergänzend zur Rechtfertigung dafür herangezogen hat, weshalb trotz Überschreitens eines fünfjährigen (aber Einhaltung eines zehnjährigen) Verwertungszeitraums zwischen der ersten Veräußerung (Objekt 1) und der letzten Veräußerung (Objekt 6) von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen sei (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II. 3. a, vorletzter Absatz; vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286, unter II. 1. c, letzter Absatz;… vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455, unter II. 2. c, zweiter Absatz;… Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003 X B 7/03, BFH/NV 2003, 1423, unter 2.). - BFH, 25.02.2005 - III B 109/04
NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Verletzung der Aufklärungspflicht
- FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07
Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines …
- FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98
Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel …
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 4673/02
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreiten der sog.
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
- FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 4063/03
Vermietung und Verpachtung
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 1377/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Projektgesellschaft; …
- FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht; …
- FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung von zwei …
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
- FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb im Umlegungsverfahren
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 3835/11
Keine Steuerbefreiung für Arbeitslohn, der von einem Grenzgänger zur Schweiz zur …
- FG Hamburg, 23.08.2005 - VII 197/03
Gewerblicher Grundstückshandel
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