Rechtsprechung
BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
"häusliches" Arbeitszimmer
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Wann ist ein Arbeitszimmer ein "häusliches Arbeitszimmer"?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung von Aufwendungen für das Arbeitszimmer als Werbungskosten ; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ; Einordnung eines im eigenen Einfamilienhaus befindlichen Arbeitszimmers
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 18.10.2001 - 11 K 967/99
- BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Papierfundstellen
- BFHE 202, 116
- NJW 2003, 2119
- NVwZ 2003, 1416 (Ls.)
- NZM 2003, 566
- BB 2003, 1270
- BB 2003, 1364
- BStBl II 2004, 75
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Anbau als häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFH/NV 2003, 550).b) In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7; in BStBl II 2003, 185, und in BFH/NV 2003, 550).
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (BFH in BFH/NV 2003, 550).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Der Senat hat insoweit festgestellt, dass das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der seinen Beruf teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus ausübt, Mittelpunkt i.S. der Abzugsbeschränkung ist, wenn er dort die für seinen Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten verrichtet ("qualitativer" Mittelpunkt - BFH-Urteile vom 13. November 2002 VI R 82/01, VI R 104/01, VI R 28/02 - die Entscheidungen sind zur Veröffentlichung bestimmt).Der Senat verweist auch insoweit auf seine Ausführungen in den bereits genannten Entscheidungen vom 13. November 2002 VI R 82/01, VI R 104/01 und VI R 28/02.
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185;… vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFH/NV 2003, 550).In diesem Sinne hat der Senat die "Häuslichkeit" eines Arbeitszimmers im Keller des von dem Steuerpflichtigen und seiner Familie bewohnten Einfamilienhauses grundsätzlich bejaht (BFH in BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Der Senat hat insoweit festgestellt, dass das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der seinen Beruf teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus ausübt, Mittelpunkt i.S. der Abzugsbeschränkung ist, wenn er dort die für seinen Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten verrichtet ("qualitativer" Mittelpunkt - BFH-Urteile vom 13. November 2002 VI R 82/01, VI R 104/01, VI R 28/02 - die Entscheidungen sind zur Veröffentlichung bestimmt).Der Senat verweist auch insoweit auf seine Ausführungen in den bereits genannten Entscheidungen vom 13. November 2002 VI R 82/01, VI R 104/01 und VI R 28/02.
- BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185;… vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFH/NV 2003, 550).b) In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7; in BStBl II 2003, 185, und in BFH/NV 2003, 550).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Der Senat hat insoweit festgestellt, dass das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der seinen Beruf teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus ausübt, Mittelpunkt i.S. der Abzugsbeschränkung ist, wenn er dort die für seinen Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten verrichtet ("qualitativer" Mittelpunkt - BFH-Urteile vom 13. November 2002 VI R 82/01, VI R 104/01, VI R 28/02 - die Entscheidungen sind zur Veröffentlichung bestimmt).Der Senat verweist auch insoweit auf seine Ausführungen in den bereits genannten Entscheidungen vom 13. November 2002 VI R 82/01, VI R 104/01 und VI R 28/02.
- BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
b) In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7;… in BStBl II 2003, 185, und in BFH/NV 2003, 550). - FG München, 18.10.2001 - 11 K 967/99
Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt eines angestellten …
Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Die Gründe des Urteils sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 902 abgedruckt.
- BFH, 23.03.2005 - III R 17/03
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der Tätigkeit bei Handelsvertreter
Hierbei kann das häusliche Arbeitszimmer selbst dann (noch) den Mittelpunkt einer beruflichen Betätigung bilden, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen (BFH-Urteile vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75, betreffend Handelsvertreter;… in BFH/NV 2005, 463, m.w.N.).Diese Grundsätze hat der BFH in einer Reihe von weiteren Entscheidungen zu Außendiensttätigkeiten durchgehend bestätigt (…vgl. BFH-Urteile vom 9. April 2003 X R 75/00, BFH/NV 2003, 917, betreffend einen selbständigen Layouter;… vom 9. April 2003 X R 52/01, BFH/NV 2003, 1172, betreffend Konstrukteur; vom 13. November 2002 VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62, betreffend im Außendienst tätige Produkt- und Fachberaterin; vom 13. November 2002 VI R 104/01, BFHE 201, 100, BStBl II 2004, 65, betreffend im Außendienst tätigen Verkaufsleiter; vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43, betreffend im Außendienst tätige Ärztin für den Medizinischen Dienst einer Krankenkasse;… in BFH/NV 2004, 1387; in BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75, m.w.N.;… vom 29. April 2003 VI R 86/01, BFH/NV 2003, 1174, betreffend Leitenden Vertriebsingenieur für den Einbau technischer Spezialanlagen; vom 26. Februar 2003 VI R 124/01, BFHE 202, 104, BStBl II 2004, 69).
Das Arbeitszimmer bildet nicht schon deshalb den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung, weil dort notwendige schriftliche Arbeiten erledigt werden, dieses Zimmer Anlaufstelle für Telefonate und Unterlagen ist und das Zimmer für die Berufstätigkeit insgesamt unverzichtbar ist (dazu auch BFH-Urteile in BFHE 202, 104, BStBl II 2004, 69; in BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75).
- BFH, 18.08.2005 - VI R 39/04
Häusliches Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses - …
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (BFH-Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350), für ein Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75), und für ein Arbeitszimmer in einem zur Wohnung gehörenden Hobbyraum im Keller eines Mehrfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 130/01, BFHE 202, 114, BStBl II 2004, 74). - BFH, 20.11.2003 - IV R 30/03
Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen
Ein Arbeitszimmer, das sich in einem selbst genutzten EFH befindet, ist danach grundsätzlich ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116).
- BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02
Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
Ein Arbeitszimmer, das sich in einem selbst genutzten Einfamilienhaus befindet, ist danach grundsätzlich ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75). - BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …
Ebenso dienen sie vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43, m.w.N., und BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75). - BFH, 31.03.2004 - X R 1/03
Handelsvertreter - häusliches Arbeitszimmer
a) Bewohnt der Steuerpflichtige --wie hier-- ein Einfamilienhaus, gehört in der Regel das gesamte Gebäude zur häuslichen Sphäre (BFH-Urteile vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43, und vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75, unter II. 2. b, m.w.N.).Dies gilt auch, wenn der als Arbeitszimmer genutzte Raum über einen eigenen Eingang verfügt (BFH-Urteil in BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75), und sogar dann, wenn dieser Raum --was vorliegend nicht einmal der Fall ist-- ausschließlich über einen separaten Eingang betreten werden kann (BFH-Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350, unter II. 2. d).
Diese Würdigung steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Tätigkeitsmittelpunkt von Handelsvertretern, bei denen im Regelfall die Außendiensttätigkeit prägend für das Berufsbild ist (BFH-Urteile vom 13. November 2002 VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62, unter II. 2. b; vom 26. Februar 2003 VI R 124/01, BFHE 202, 104, BStBl II 2004, 69, unter II. 3., und in BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75, unter II. 3. b).
- BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02
Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten
Wegen der Einzelheiten wird auf die zwischenzeitlich zu dieser Problematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen Bezug genommen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350; vom 5. Dezember 2002 IV R 7/01, BFHE 201, 166, BStBl 2003, 463; vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFH/NV 2003, 989). - BFH, 10.06.2008 - VIII R 52/07
Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus
Voraussetzung dafür ist, dass die für berufliche Zwecke genutzten Räumlichkeiten aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe mit den privaten Wohnräumen des Steuerpflichtigen als gemeinsame Wohneinheit verbunden sind, wie dies bei einem Arbeitszimmer im Keller des vom Steuerpflichtigen und seiner Familie bewohnten Einfamilienhauses (BFH-Urteil in BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139), in einem nur vom straßenabgewandten Garten aus zu betretenden Anbau (BFH-Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350), im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75), oder in einem zur Wohnung gehörenden Hobbyraum im Keller eines Mehrfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 130/01, BFHE 202, 114, BStBl II 2004, 74) der Fall ist. - BFH, 26.02.2003 - VI R 125/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (…BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 550), und für ein Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, zur Veröffentlichung bestimmt). - BFH, 26.02.2003 - VI R 160/99
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (…BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 550), und für ein Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, zur Veröffentlichung bestimmt). - BFH, 26.02.2003 - VI R 124/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- BFH, 28.08.2003 - IV R 38/01
Selbstgenutztes EFH; häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 15.12.2004 - XI R 14/03
Büroräume im Souterrain des selbstgenutzten Einfamilienhauses als häusliches …
- BFH, 30.01.2014 - VI B 125/13
Häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus - Einbindung eines Kellerraumes in …
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 7 K 194/03
Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors bei umfangreicher …
- BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
Häusliches Arbeitszimmer
- FG Hamburg, 06.09.2005 - II 477/03
Kellerraum in einem mit dem Lebensgefährten bewohnten Einfamilienhaus ist …
- FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 8/05
Mietzahlungen an die Ehefrau als berücksichtigungsfähige Werbungskosten für ein …
- FG Sachsen, 31.03.2004 - 7 K 655/01
Als Lagerraum und Büroraum genutzter Kellerraum eines Einfamilienhauses ist …
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 10 K 1863/16
Zum Betriebsausgabenabzug von Raumkosten und der privaten Nutzung betrieblicher …
- FG Köln, 13.05.2004 - 10 K 1408/99
Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers; Definition des Begriffs des …
- FG München, 27.01.2005 - 15 K 2216/03
Arbeitszimmer einer Kindergartenleiterin; Einkommensteuer 1998
- BFH, 21.07.2003 - VI B 66/02
Häuslichkeit eines Arbeitszimmers, das an die Familienwohnung angrenzt
- FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 11 K 98/08
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 78/06
Zur Abgrenzung eines --bloßen-- Lagerraums von einem häuslichen Arbeitszimmer
- FG Berlin, 10.07.2006 - 8 K 8092/03
Zur Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" im Sinne des § 4 Abs.5 Satz 1 …
- FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 510/11
Häusliche Einbindung des Arbeitszimmer eines selbständigen Steuerberaters
- FG Nürnberg, 09.10.2012 - 1 K 164/11
Häusliches Arbeitszimmer bei Raum im Keller eines allein genutzten …
- FG München, 12.11.2003 - 9 K 2293/03
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Zur Frage eines außerhäuslichen Arbeitszimmers
- FG München, 11.10.2012 - 10 K 1018/10
Kriterien für die Einordnung eines Arbeitszimmers im Dachgeschoss als häusliches …