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   BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02   

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https://dejure.org/2003,645
BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02 (https://dejure.org/2003,645)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2003 - VIII R 47/02 (https://dejure.org/2003,645)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - VIII R 47/02 (https://dejure.org/2003,645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a, b
    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kinderbetreuung keine Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterbrechung der Ausbildung während der Elternzeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schulzeit zur Kinderbetreuung unterbrochen - kein Kindergeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch für volljähriges Kind bei Unterbrechung der Berufsausbildung zur Betreuung eigenen Kindes; Erfordernis der tatsächlichen Durchführung von auf die Ausbildung gerichteten Maßnahmen; Fehlende Vergleichbarkeit der Elternzeit mit Erkrankung und ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, BErzGG
    Berufsausbildung; Elternzeit; Kindergeld; Unterbrechung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 106
  • NJW 2004, 248 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1926 (Ls.)
  • BB 2003, 2389
  • DB 2003, 2474
  • BStBl 2003, 848
  • BStBl II 2003, 848
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Auch verkennt der Senat nicht, dass die für einen Steuerpflichtigen unvermeidbare Sonderbelastung durch Unterhaltsverpflichtungen seine steuerliche Leistungsfähigkeit mindert und deshalb nicht unberücksichtigt bleiben darf (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26/84 und 4/86, BVerfGE 82, 60, 87, BStBl II 1990, 653, und vom 10. November 1998 2 BvR 1057, 1226, 980/91, BVerfGE 99, 216, 233, BStBl II 1999, 182).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 53/99 R

    Anspruch auf Waisenrente bei Unterbrechung der Ausbildung wegen Erziehung eines

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundessozialgericht (BSG) in anderem Zusammenhang entschieden hat, dass eine Berufsausbildung auch in der Zeit vorliegt, in der eine Ausbildung tatsächlich nicht stattgefunden hat, weil von dem Recht auf Erziehungsurlaub nach § 15 BErzGG (jetzt: Elternzeit) Gebrauch gemacht worden ist (BSG-Urteile vom 29. April 1997 5 RJ 84/95, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 1030, und vom 26. Januar 2000 B 13 RJ 53/99 R, SozR 3-2600 § 48 SGB VI Nr. 3).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Dass der Gesetzgeber einen Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen hat, ist anerkannt (vgl. z.B. BVerfG-Entscheidungen vom 20. Dezember 1966 1 BvR 320/57, 70/63, BVerfGE 21, 12, 27, BStBl III 1967, 7, und vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, BStBl II 1997, 518, m.w.N.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Er darf atypische Fälle unberücksichtigt lassen, wenn eine Einbeziehung nur unter Schwierigkeiten zu bewältigen wäre und hiervon nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG; BVerfG-Urteil vom 28. April 1999 1 BvL 22, 34/95, BVerfGE 100, 59, 90, m.w.N.).
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Vielmehr erfährt er eine unterschiedliche Auslegung entsprechend dem gesetzlichen Zusammenhang, in den er gestellt ist (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1984 VI R 69/83, BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH befindet sich in Berufsausbildung, zu der nach einhelliger Rechtsprechung auch die Schulausbildung rechnet, wer auf den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen gerichtete Maßnahmen ergreift, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 92/01

    Kindergeld: Übergangszeit von mehr als 4 Monaten

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf sein Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 92/01 (nicht veröffentlicht).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01

    Zivildienst und Studium als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Der Wortlaut stellt also auf die tatsächliche Durchführung von auf die Ausbildung gerichteten Maßnahmen und nicht auf das Weiterbestehen eines Ausbildungsverhältnisses ab (vgl. auch Urteil des Senats vom 14. Mai 2002 VIII R 61/01, BFHE 199, 210, BStBl II 2002, 807).
  • BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 84/95

    Anspruch auf Waisenrente bei Bezug von Erziehungsgeld

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundessozialgericht (BSG) in anderem Zusammenhang entschieden hat, dass eine Berufsausbildung auch in der Zeit vorliegt, in der eine Ausbildung tatsächlich nicht stattgefunden hat, weil von dem Recht auf Erziehungsurlaub nach § 15 BErzGG (jetzt: Elternzeit) Gebrauch gemacht worden ist (BSG-Urteile vom 29. April 1997 5 RJ 84/95, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 1030, und vom 26. Januar 2000 B 13 RJ 53/99 R, SozR 3-2600 § 48 SGB VI Nr. 3).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
    Dass der Gesetzgeber einen Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen hat, ist anerkannt (vgl. z.B. BVerfG-Entscheidungen vom 20. Dezember 1966 1 BvR 320/57, 70/63, BVerfGE 21, 12, 27, BStBl III 1967, 7, und vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, BStBl II 1997, 518, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 20.06.2002 - VI 35/02

    Zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit und die damit verbundene

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 2 K 2487/16

    Kindergeld ist auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung

    Der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG stellt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02 (BStBl II 2003, 848) nicht auf das formale Weiterbestehen eines Ausbildungsverhältnisses ab, sondern darauf, dass auf die Ausbildung gerichtete Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.
  • BFH, 24.09.2009 - III R 79/06

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der

    Ein Kind, das als Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Elternzeit nach den §§ 15, 20 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der im Streitzeitraum geltenden Fassung (BErzGG) seine Berufsausbildung in vollem Umfang unterbricht, befindet sich in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, m.w.N.).

    Daher tritt grundsätzlich eine Unterbrechung der Ausbildung ein, sobald es an Maßnahmen fehlt, die geeignet sind, dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Ausübung des angestrebten Berufs zu dienen (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; Senatsurteil vom 20. Juli 2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067).

    Denn der Begriff der Berufsausbildung ist nicht einheitlich zu verstehen, sondern entsprechend dem gesetzlichen Zusammenhang unterschiedlich auszulegen (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; ebenso BSG-Urteil in SozR 3-2600 § 48 Nr. 3).

    Die Gesetzesbegründung (BTDrucks 13/1558, S. 164) macht deutlich, dass diese Änderung zur Anpassung an das Einkommensteuerrecht zur Folge hat, dass die Zeiten der Unterbrechung der Ausbildung durch Erziehungsurlaub (seit 1. Januar 2001: Elternzeit) ebenso wie im EStG auch im Rahmen des BKGG keine Zeiten der Berufsausbildung sind (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).

    Denn in solchen Fällen hat ein Kind den Willen, sich der Ausbildung zu unterziehen, ist aber aus objektiven Gründen wegen Erkrankung oder wegen des Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG daran gehindert, weil ihm die Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; ebenso für ein Kind in Untersuchungshaft Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2067).

    Diesen durfte der Gesetzgeber vernachlässigen, zumal eine steuerliche Entlastung der Eltern im Rahmen von § 33a Abs. 1 EStG möglich ist (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; ferner BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

  • BFH, 31.08.2021 - III R 42/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 15.07.2003 - VIII R 47/02 (BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c) für den Fall zugelassen, dass die Ausbildung infolge einer Erkrankung oder wegen der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (§ 3 Abs. 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes --MuSchG--) unterbrochen wird.

    Vorausgesetzt wurde insoweit jedoch, dass das Kind einen Ausbildungsplatz hat und ausbildungswillig ist (BFH-Urteile in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c, sowie in BFH/NV 2006, 2067, unter II.1.c).

  • BFH, 31.08.2021 - III R 41/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 15.07.2003 - VIII R 47/02 (BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c) für den Fall zugelassen, dass die Ausbildung infolge einer Erkrankung oder wegen der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (§ 3 Abs. 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes --MuSchG--) unterbrochen wird.

    Vorausgesetzt wurde insoweit jedoch, dass das Kind einen Ausbildungsplatz hat und ausbildungswillig ist (BFH-Urteile in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c, sowie in BFH/NV 2006, 2067, unter II.1.c).

  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 64/08

    Kindergeldanspruch für schwangere Kinder während des Mutterschutzes

    Soweit es um die Unterbrechung der Berufsausbildung zum Zwecke der Betreuung des eigenen Kindes im Rahmen der Elternzeit nach §§ 15, 20 Abs. 1 BErzGG geht, verneint der BFH in dieser Zeit unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung (BTDrucks 13/1558, S. 164) allerdings jedenfalls den Berücksichtigungstatbestand Berufsausbildung (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848: Unterbrechung der Schulausbildung).

    Zwar sei ein Kind, das seinen Ausbildung infolge Erkrankung und während der Schutzfristen nach §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unterbreche (DA-FamEStG 63.3.2.7 Abs. 3, BStBl I 2004, 742), in dieser Zeit nicht anders zu behandeln, als ein Kind, das sich erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemühe, und das deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen sei (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).

    Den Ausnahmefall, bei dem die Eltern des Kindes diesem gegenüber in der Zeit unterhaltspflichtig seien, in der es das eigene Kind betreue, habe der Gesetzgeber vernachlässigen dürfen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    In allen anderen Fällen führt die Unterbrechung einer Berufsausbildung zwecks Betreuung eines eigenen Kindes jedoch dazu, dass das Kind nicht mehr gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für das Kindergeld berücksichtigungsfähig ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    c) Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung, nach der ein Kind nicht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a oder c EStG zu berücksichtigen ist, wenn es die Berufsausbildung zum Zwecke der Betreuung des eigenen Kindes unterbricht oder aus diesem Grund ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz unterbleiben (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; Senatsurteil vom 24. September 2009 III R 83/08, BFH/NV 2010, 619).
  • BFH, 15.12.2021 - III R 43/20

    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem

    b) Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall zugelassen wurde, dass die Ausbildung infolge einer Erkrankung oder wegen der Schutzfristen vor und nach der Entbindung unterbrochen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.07.2003 - VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c; Senatsurteil vom 13.06.2013 - III R 58/12, BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834).

    Vorausgesetzt wurde insoweit jedoch, dass das Kind einen Ausbildungsplatz hat und ausbildungswillig ist (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2067, unter II.1.c).

  • BFH, 13.06.2013 - III R 58/12

    Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit

    aa) Der BFH hat bereits entschieden, dass ein Kind während der Unterbrechung seiner Ausbildung aufgrund der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG grundsätzlich weiter zu berücksichtigen ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; vom 24. September 2009 III R 79/06, BFH/NV 2010, 614); dies entspricht auch der Ansicht der Verwaltung (Dienstanweisung zur Durchführung des Familienausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG-- 63.3.2.7 Abs. 3, BStBl I 2002, 393; DA-FamEStG 63.3.2.8 Abs. 3 Satz 1, BStBl I 2012, 774).
  • FG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 4 K 1003/07

    Zur Frage des Kindergeldanspruchs bei Unterbrechung der Ausbildungsplatzsuche

    Anders als nach dem bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Recht habe der Gesetzgeber für das steuerrechtliche Kindergeld nach dem EStG die Berücksichtigung von volljährigen Kindern im Erziehungsurlaub bzw. in der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz nicht vorgesehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02).

    So ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass sich ein Kind, das seine Berufsausbildung zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes in vollem Umfang unterbricht, in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung befindet, da die Unterbrechung der Ausbildung in diesem Falle wegen eines eigenen, der Förderung des Eltern-Kind-Verhältnisses dienenden Entschlusses erfolgt (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848).

    Ein Anderes gilt bei Unterbrechung einer Ausbildung lediglich dann, wenn das Kind aus objektiven Gründen, z.B. wegen Erkrankung oder wegen des Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG, an der Fortsetzung der Ausbildung gehindert ist, weil ihm die Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848; BFH-Urteil vom 24. September 2009 III R 79/06, BFH/NV 2010, 614).Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG ist auch nicht verfassungskonform dahin gehend auszulegen, dass eine Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Betreuung des eigenen Kindes nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BStBl II 2004, 123).

    Der in der Rechtsprechung des BFH anerkannte Ausnahmefall, dass eine Unterbrechung einer Ausbildung wegen Krankheit oder wegen eines Beschäftigungsverbots aufgrund des MuSchG unschädlich ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848 und vom 24. September 2009 III R 79/06, BFH/NV 2010, 614), ist im Streitfall nicht gegeben.

    Diesen durfte der Gesetzgeber vernachlässigen, zumal eine steuerliche Entlastung der Eltern im Rahmen von § 33a Abs. 1 EStG möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BStBl II 2004, 123 und vom 24. September 2009 III R 79/06, BFH/NV 2010, 614; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2004 VIII B 242/03, BFH/NV 2004, 1403).

  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom

  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

  • FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18

    Erlass zurückgeforderten Kindergeldes wegen sachlicher Unbilligkeit

  • FG Düsseldorf, 26.04.2019 - 7 K 1093/18

    Kindergeld: Ausbildungswilligkeit des Kindes kann durch eine nachträgliche

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 R 2/16 R

    Kein Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten

  • BFH, 20.07.2006 - III R 69/04

    Kindergeld: Kind in Untersuchungshaft

  • BFH, 24.09.2009 - III R 83/08

    Keine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind, wenn ernsthafte

  • FG München, 27.01.2016 - 7 K 713/15

    Anspruch auf Kindergeld, Bezug von Kindergeld, Einspruchsverfahren,

  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die

  • BFH, 09.09.2020 - III R 15/20

    Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02

    Kindergeldanspruch für die volljährige Tochter bei Unterbrechung der

  • BFH, 07.10.2021 - III R 48/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

  • FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19

    Die Grundsätze zum Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung

  • BFH, 31.08.2021 - III R 43/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

  • BFH, 26.04.2013 - III S 34/12

    Kindergeld für ein Kind, das sein eigenes Kind betreut - Keine grundsätzliche

  • BFH, 31.08.2010 - III B 61/10

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der

  • BFH, 07.10.2021 - III R 8/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

  • FG Münster, 01.07.2020 - 11 K 1832/19

    Einkommensteuer: Anspruch auf Kindergeld nach einer Erkrankung des Kindes während

  • FG Thüringen, 06.04.2017 - 1 K 276/15

    Weiterbewilligung von Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches Kind während

  • FG Bremen, 22.01.2004 - 4 K 33/03

    Kein Kindergeldanspruch bei Unterbrechung der Berufsausbildung des Kindes zur

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 5243/09

    Kein Anspruch auf Kindergeld für die Zeit der einjährigen Untersuchungshaft des

  • FG München, 15.10.2008 - 10 K 4166/07

    Kein Kindergeldanspruch bei Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung nach

  • FG München, 27.02.2008 - 10 K 931/07

    Berufsausbildung durch Fernlehrgang

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10288/08

    Kein Kindergeld für Kind in Haft

  • BFH, 22.01.2004 - VIII B 289/03

    Rückforderung von Kindergeld

  • BFH, 02.09.2011 - III B 163/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung

  • BFH, 24.09.2009 - III R 70/07

    Ausbildung durch Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung während einer

  • FG Münster, 30.04.2009 - 11 K 998/06

    Anspruch auf Kindergeld für eine alleinerziehende in den Niederlanden arbeitende

  • FG Hessen, 03.12.2008 - 2 K 2177/07

    Kindergeldanspruch - Nachweis der Berufsausbildung im Rahmen eines Studiums an

  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 7 K 391/18

    Kindergeld: Berücksichtigung bei Erkrankung während der Ausbildung

  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 56/04

    Kindergeld: Studium und Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes

  • BFH, 18.03.2009 - III R 64/07

    Anspruch auf Kindergeld bei unentgeltlichem Friedensdienst des Kindes im Ausland

  • BFH, 27.12.2011 - III B 187/10

    Kindergeld für ein Kind, das ALG II bezieht und ein Kleinkind allein erzieht -

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 4 K 157/06

    Zur Frage der Kindergeldberechtigung bei der Ableistung von Freiwilligendiensten

  • FG München, 27.02.2008 - 10 K931/07

    Bestehen eines Kindergeldanspruchs für ein sich vermeintlich in der

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 371/09

    Kein Kindergeldanspruch nach Geburt des Enkelkindes: Unterhaltsanspruch gegen

  • BFH, 18.05.2004 - VIII B 242/03

    Übergangszeit i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG

  • FG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 K 154/16

    Kindergeld: Anforderung an die Anerkennung einer Berufsausbildung -

  • FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 814/08

    Kein Kindergeld für ein ausbildungssuchendes Kind, das sich nach Ablauf der

  • FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kindergeld während der Berufsausbildung des

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2022 - 2 K 2067/20

    Versäumnis eines Termins bei der Agentur für Arbeit führt nicht zum Wegfall des

  • FG Nürnberg, 09.05.2012 - 3 K 896/11

    Berücksichtigung des an einem ausländischen Ferngymnasium eingeschriebenen

  • FG Köln, 17.07.2008 - 14 K 3413/07

    Teilnahme an einem Fernlehrgang als kindergeldberechtigende Ausbildung i.S.d.

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2003 - 4 V 518/03

    Kindergeldanspruch der Eltern nur während des Mutterschutzes, nicht aber während

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2019 - 1 K 186/17

    Unschädlichkeit einer Unterbrechung der Berufsausbildung eines volljährigen

  • FG Münster, 09.08.2013 - 14 K 4138/10

    Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz als Voraussetzung für die Gewährung

  • FG Sachsen, 23.09.2010 - 8 K 1712/09

    Gegenstand des Einspruchsverfahrens gegen einen Kindergeld-Aufhebungsbescheid;

  • FG Sachsen, 27.02.2013 - 8 K 962/12

    Kein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei objektiver

  • FG München, 18.08.2010 - 10 K 2169/09

    Keine Berufsausbildung bei unzureichenden Lernanstrengungen in einem Fernlehrgang

  • FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 687/04

    Wertung der Einreichung von Unterlagen durch das Kind bei der Familienkasse als

  • FG Münster, 08.06.2011 - 10 K 3649/09

    Kind in Haft ist nicht ausbildungsplatzsuchend

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04

    Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes

  • VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 1856/19

    Gewährung von Waisengeld bei krankheitsbedingter Beendigung der Ausbildung

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