Rechtsprechung
   BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kinderbetreuung keine Berufsausbildung

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, b
    Unterbrechung der Berufsausbildung zum Zweck der Betreuung des eigenen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kindergeld: Keine Berufsausbildung, wenn volljähriges Kind Schulausbildung durch "Elternzeit" unterbricht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterbrechung der Ausbildung während der Elternzeit

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Nach 4 Monaten Schwangerschaft ist Schluss

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, BErzGG
    Berufsausbildung; Elternzeit; Kindergeld; Unterbrechung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 203, 106
  • NJW 2004, 248 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1926 (Ls.)
  • BB 2003, 2389
  • DB 2003, 2474
  • BStBl II 2003, 848



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BFH, 24.09.2009 - III R 79/06  

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der

    Ein Kind, das als Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Elternzeit nach den §§ 15, 20 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der im Streitzeitraum geltenden Fassung (BErzGG) seine Berufsausbildung in vollem Umfang unterbricht, befindet sich in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, m.w.N.).

    Daher tritt grundsätzlich eine Unterbrechung der Ausbildung ein, sobald es an Maßnahmen fehlt, die geeignet sind, dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Ausübung des angestrebten Berufs zu dienen (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; Senatsurteil vom 20. Juli 2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067).

    Denn der Begriff der Berufsausbildung ist nicht einheitlich zu verstehen, sondern entsprechend dem gesetzlichen Zusammenhang unterschiedlich auszulegen (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; ebenso BSG-Urteil in SozR 3-2600 § 48 Nr. 3).

    Die Gesetzesbegründung (BTDrucks 13/1558, S. 164) macht deutlich, dass diese Änderung zur Anpassung an das Einkommensteuerrecht zur Folge hat, dass die Zeiten der Unterbrechung der Ausbildung durch Erziehungsurlaub (seit 1. Januar 2001: Elternzeit) ebenso wie im EStG auch im Rahmen des BKGG keine Zeiten der Berufsausbildung sind (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).

    Denn in solchen Fällen hat ein Kind den Willen, sich der Ausbildung zu unterziehen, ist aber aus objektiven Gründen wegen Erkrankung oder wegen des Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG daran gehindert, weil ihm die Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; ebenso für ein Kind in Untersuchungshaft Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2067).

    Diesen durfte der Gesetzgeber vernachlässigen, zumal eine steuerliche Entlastung der Eltern im Rahmen von § 33a Abs. 1 EStG möglich ist (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; ferner BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01  

    Rückforderung von Kindergeld

    In allen anderen Fällen führt die Unterbrechung einer Berufsausbildung zwecks Betreuung eines eigenen Kindes jedoch dazu, dass das Kind nicht mehr gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für das Kindergeld berücksichtigungsfähig ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848).
  • FG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 4 K 1003/07  

    Zur Frage des Kindergeldanspruchs bei Unterbrechung der Ausbildungsplatzsuche

    Anders als nach dem bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Recht habe der Gesetzgeber für das steuerrechtliche Kindergeld nach dem EStG die Berücksichtigung von volljährigen Kindern im Erziehungsurlaub bzw. in der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz nicht vorgesehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02).

    So ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass sich ein Kind, das seine Berufsausbildung zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes in vollem Umfang unterbricht, in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung befindet, da die Unterbrechung der Ausbildung in diesem Falle wegen eines eigenen, der Förderung des Eltern-Kind-Verhältnisses dienenden Entschlusses erfolgt (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848).

    Ein Anderes gilt bei Unterbrechung einer Ausbildung lediglich dann, wenn das Kind aus objektiven Gründen, z.B. wegen Erkrankung oder wegen des Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG, an der Fortsetzung der Ausbildung gehindert ist, weil ihm die Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848; BFH-Urteil vom 24. September 2009 III R 79/06, BFH/NV 2010, 614).Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG ist auch nicht verfassungskonform dahin gehend auszulegen, dass eine Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Betreuung des eigenen Kindes nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BStBl II 2004, 123).

    Der in der Rechtsprechung des BFH anerkannte Ausnahmefall, dass eine Unterbrechung einer Ausbildung wegen Krankheit oder wegen eines Beschäftigungsverbots aufgrund des MuSchG unschädlich ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848 und vom 24. September 2009 III R 79/06, BFH/NV 2010, 614), ist im Streitfall nicht gegeben.

    Diesen durfte der Gesetzgeber vernachlässigen, zumal eine steuerliche Entlastung der Eltern im Rahmen von § 33a Abs. 1 EStG möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BStBl II 2004, 123 und vom 24. September 2009 III R 79/06, BFH/NV 2010, 614; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2004 VIII B 242/03, BFH/NV 2004, 1403).

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  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03  

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

    Einzubeziehen sind alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausbildung des angestrebten Berufes geeignet sind (BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; in BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07  

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die

    Volljährige Kinder werden dagegen nur berücksichtigt, wenn sie einen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 und 5 EStG erfüllen, bei denen der Gesetzgeber typisierend annimmt, dass den Eltern trotz der Volljährigkeit Unterhaltsaufwendungen entstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848), wie z.B. bei einem volljährigen Kind, das seine Ausbildung noch nicht beendet hat.
  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06  

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

    Einzubeziehen sind alle Maßnahmen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufes geeignet sind (BFH-Urteile vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523; vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).
  • BFH, 20.07.2006 - III R 69/04  

    Kindergeld - Anspruch bei Untersuchungshaft während der Ausbildung?

    a) Der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG stellt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02 (BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848) nicht auf das formale Weiterbestehen eines Ausbildungsverhältnisses ab, sondern darauf, dass auf die Ausbildung gerichtete Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.

    b) Nach dem Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848 gibt es aber von diesem Grundsatz Ausnahmen.

  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 64/08  

    Kindergeldanspruch für schwangere Kinder während des Mutterschutzes

    Soweit es um die Unterbrechung der Berufsausbildung zum Zwecke der Betreuung des eigenen Kindes im Rahmen der Elternzeit nach §§ 15, 20 Abs. 1 BErzGG geht, verneint der BFH in dieser Zeit unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung (BTDrucks 13/1558, S. 164) allerdings jedenfalls den Berücksichtigungstatbestand Berufsausbildung (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848: Unterbrechung der Schulausbildung).

    Zwar sei ein Kind, das seinen Ausbildung infolge Erkrankung und während der Schutzfristen nach §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unterbreche (DA-FamEStG 63.3.2.7 Abs. 3, BStBl I 2004, 742), in dieser Zeit nicht anders zu behandeln, als ein Kind, das sich erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemühe, und das deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen sei (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).

    Den Ausnahmefall, bei dem die Eltern des Kindes diesem gegenüber in der Zeit unterhaltspflichtig seien, in der es das eigene Kind betreue, habe der Gesetzgeber vernachlässigen dürfen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02  

    Kindergeldanspruch für die volljährige Tochter bei Unterbrechung der

    Ein Kind, welches als Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Elternzeit, seine Berufsausbildung in vollem Umfang unterbricht, befindet sich in dieser Zeit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht in Berufsausbildung (BFH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848).

    Auch die Gesetzesänderung, die § 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) mit der Einführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs ab dem 1. Januar 1996 erfahren hat, bestätigt die Auslegung, dass die Zeit der durch die Betreuung des eigenen Kindes verursachte Unterbrechung nicht zur Berufsausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zählt (BFH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848).

    In solchen Fällen nämlich hat das Kind den Willen, sich der Ausbildung zu unterziehen, ist aber aus objektiven Gründen wegen Erkrankung oder wegen des Beschäftigungsverbotes nach dem MuSchG daran gehindert (BFH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848).

  • BFH, 24.09.2009 - III R 83/08  

    Keine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind, wenn ernsthafte

    Er darf atypische Fälle unberücksichtigt lassen, wenn eine Einbeziehung nur unter Schwierigkeiten zu bewältigen wäre und hiervon nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, m.w.N.).

    Die Situation, bei der die Eltern des Kindes diesem gegenüber in der Zeit unterhaltspflichtig sind, in der es das eigene Kind betreut, ist daher ein Ausnahmefall, den der Gesetzgeber vernachlässigen durfte, zumal eine steuerliche Entlastung der Eltern im Rahmen von § 33a Abs. 1 EStG möglich ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, und vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).

  • BFH, 31.08.2010 - III B 61/10  

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der

  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09  

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

  • BFH, 22.01.2004 - VIII B 289/03  

    Rückforderung von Kindergeld

  • FG Bremen, 22.01.2004 - 4 K 33/03  

    Kein Kindergeldanspruch bei Unterbrechung der Berufsausbildung des Kindes zur

  • FG München, 27.02.2008 - 10 K 931/07  

    Berufsausbildung durch Fernlehrgang

  • BFH, 24.09.2009 - III R 70/07  

    Ausbildung durch Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung während einer

  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 56/04  

    Kindergeld: Studium und Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes

  • FG München, 15.10.2008 - 10 K 4166/07  

    Kein Kindergeldanspruch bei Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung nach

  • BFH, 18.03.2009 - III R 64/07  

    Anspruch auf Kindergeld bei unentgeltlichem Friedensdienst des Kindes im Ausland

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 5243/09  

    Kein Anspruch auf Kindergeld für die Zeit der einjährigen Untersuchungshaft des

  • BFH, 18.05.2004 - VIII B 242/03  

    Übergangszeit i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG

  • FG Hessen, 03.12.2008 - 2 K 2177/07  

    Kindergeldanspruch - Nachweis der Berufsausbildung im Rahmen eines Studiums an

  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08  

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

  • FG München, 27.02.2008 - 10 K931/07  

    Bestehen eines Kindergeldanspruchs für ein sich vermeintlich in der

  • FG Münster, 30.04.2009 - 11 K 998/06  

    Anspruch auf Kindergeld für eine alleinerziehende in den Niederlanden arbeitende

  • BFH, 02.09.2011 - III B 163/10  

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung

  • FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06  

    Kindergeld - Vorbereitung auf Wiederholungsprüfung

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 4 K 157/06  

    Zur Frage der Kindergeldberechtigung bei der Ableistung von Freiwilligendiensten

  • FG Köln, 17.07.2008 - 14 K 3413/07  

    Teilnahme an einem Fernlehrgang als kindergeldberechtigende Ausbildung i.S.d.

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10288/08  

    Kein Kindergeld für Kind in Haft

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04  

    Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes

  • BFH, 27.12.2011 - III B 187/10  

    Kindergeld für ein Kind, das ALG II bezieht und ein Kleinkind allein erzieht -

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2003 - 4 V 518/03  

    Kindergeldanspruch der Eltern nur während des Mutterschutzes, nicht aber während

  • FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 687/04  

    Wertung der Einreichung von Unterlagen durch das Kind bei der Familienkasse als

  • FG München, 18.08.2010 - 10 K 2169/09  

    Keine Berufsausbildung bei unzureichenden Lernanstrengungen in einem Fernlehrgang

  • FG Münster, 08.06.2011 - 10 K 3649/09  

    Kind in Haft ist nicht ausbildungsplatzsuchend

  • FG Nürnberg, 09.05.2012 - 3 K 896/11  

    Berücksichtigung des an einem ausländischen Ferngymnasium eingeschriebenen

  • FG Sachsen, 23.09.2010 - 8 K 1712/09  

    Gegenstand des Einspruchsverfahrens gegen einen Kindergeld-Aufhebungsbescheid;

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