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   BFH, 19.02.2004 - III R 54/01   

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https://dejure.org/2004,1588
BFH, 19.02.2004 - III R 54/01 (https://dejure.org/2004,1588)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2004 - III R 54/01 (https://dejure.org/2004,1588)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - III R 54/01 (https://dejure.org/2004,1588)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 26 Abs. 1; ; KO § 6; ; KO § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Erwerb einer Wohnung aus der Konkursmasse des Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage beim Erwerb vom Ehegatten?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkurs des Ehemanns ? Veräußerung des ihm gehörenden Hausgrundstücks durch Konkursverwalter an Ehefrau ? Anspruch der Ehefrau auf Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Zulage bei Erwerb vom Konkursverwalter des Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung einer Eigenheimzulage bei Anschaffung einer Wohnung vom Ehegatten; Eigentumserwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung durch Hoheitsakt; Kauf einer dem Ehemann gehörenden Wohnung vom Konkursverwalter

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Eigenheimzulage
    Begünstigungsvoraussetzungen für die Eigenheimzulage
    Besonderheiten
    Anschaffung vom Ehegatten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1
    Rettungserwerb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 212
  • FamRZ 2004, 1375 (Ls.)
  • BB 2004, 874 (Ls.)
  • DB 2004, 966 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 489
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 261/95

    Prozeßführungsbefugnis des Gesamtvollstreckungs-Verwalters

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
    Denn mit Eröffnung des Konkursverfahrens hat der Ehemann die Befugnis verloren, sein zur Konkursmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 6 Abs. 1 der Konkursordnung --KO--; vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. Juni 1996 IX ZR 261/95, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 1996, 1411).

    Nach h.M. handelt der Konkursverwalter in Ausübung des ihm übertragenen Amtes kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Gemeinschuldner als Träger der den Gläubigern als Haftungsobjekt zugewiesenen Konkursmasse (BGH-Urteil in WM 1996, 1411; Hess, a.a.O., § 6 Rz. 14 ff., m.w.N.).

  • BFH, 23.09.1992 - X R 159/90

    Ersteigerung einer Immobilie des Ehemanns ist keine Anschaffung

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
    a) Unter Anschaffung im Sinne der Vorschriften zur Förderung des Wohneigentums ist der entgeltliche Erwerb des bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums zu verstehen (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zu § 10e EStG).

    Der Erwerb des Grundstücks, damit die Familienwohnung erhalten bleibt, entspricht dem Erwerb einer Ersatzwohnung und damit der Zielsetzung des EigZulG (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zum Erwerb eines Grundstücks vom Ehegatten durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung).

  • FG Niedersachsen, 17.10.2001 - 3 K 458/00

    Ausschluss der Eigenheimzulage bei "Rettungserwerbs" des Ehegatten vor Konkurs;

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 521 veröffentlicht.
  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
    Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur antragsgemäßen Festsetzung der Eigenheimzulage (§§ 126 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. 100 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 51/00

    EigZul; Grundstückserwerb vom Ehegatten

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
    Diese Zielsetzung liegt dem EigZulG unverändert zugrunde (Senatsurteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399).
  • FG Hessen, 21.11.2005 - 11 K 518/05

    Keine Eigenheimzulage bei Erwerb einer Wohnung vom Ehegatten zur Abwendung der

    Der Beklagte lehnte mit Bescheid vom 21.08.2001 und mit Einspruchsentscheidung vom 19.01.2005 unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19.02.2004 (III R 54/01, BStBl II 2004, 489) und vom 23.09.1992 (X R 159/90, BStBl II 1993, 152) die Festsetzung von Eigenheimzulage für 2001 mit der Begründung ab, dass die Anschaffung einer Wohnung vom Ehegatten, der das uneingeschränkte Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Grundstück habe, nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) nicht begünstigt sei.

    Gleiches gilt bei dem Erwerb eines zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung vom Konkursverwalter (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl. II 2004, 489).

    Dieser formale Gesichtspunkt ist aber nach der Rechtsprechung des BFH für die Gewährung der Eigenheimzulage unerheblich (vgl. hierzu im Einzelnen BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01 a.a.O.).

    Der Erwerb einer bereits im Eigentum eines Ehegatten stehenden, eigengenutzten Wohnung durch den anderen Ehegatten erfüllt den Förderzweck des EigZulG nicht, da damit eine bereits vorhandene Familienwohnung lediglich von einem Ehegatten auf den anderen und ohne Minderung des Familienbudgets durch Zahlung eines Kaufpreises an Dritte übertragen wird (vgl. hierzu im Einzelnen BFH-Urteil vom 19. Februar III R 54/01 a.a.O.).

    In den vom BFH entschiedenen Fällen in den Verfahren X R 159/90 und III R 54/01 wäre das Grundvermögen ohne die Anschaffung aus der Konkursmasse bzw. den Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung jeweils durch den Ehegatten voraussichtlich an Fremde gegangen, mithin der Familie verlorengegangen.

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 6/08

    Eigenheimzulage: Nicht begünstigter Erwerb vom Ehegatten

    Etwas anderes gilt nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152) sowie beim Erwerb einer zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung vom Konkursverwalter (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).

    Erwirbt ein Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörende Familienwohnung vom Konkursverwalter, so liegt deshalb keine Anschaffung "vom Ehegatten" vor, weil mit der Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens der Eigentümer die Verfügungsbefugnis verliert (BFH-Urteil in BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).

  • FG Niedersachsen, 11.07.2007 - 7 K 95/05

    Eigenheimzulagebegünstigung eines Objekterwerbes vom Ehegatten im Falle drohender

    Dagegen erhob die Klägerin Einspruch, mit dem sie auf das BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BStBl. II 2004, 489 hinwies.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. Februar 2004, III R 54/01, BStBl II 2004, 489) liegt kein Erwerb vom Ehegatten vor i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG vor, wenn über das Vermögen des Ehemannes das Konkursverfahren eröffnet worden ist und der Anspruchsberechtigte das zur Konkursmasse des Ehemannes gehörende Einfamilienhaus vom Konkursverwalter erwirbt.

  • FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05

    Keine Eigenheimzulage für den Sicherungserwerb eines hälftigen

    Der durch den BFH mit Urteil vom 19. Februar 2004 (III R 54/01, BStBl - II 2004, 489) behandelte Fall unterscheide sich lediglich darin, dass der Vertragsschließende dort nicht der Ehegatte, sondern der Konkursverwalter war, obwohl sich der Rechtsträger nicht geändert habe.

    Dieser handelt in Ausübung des ihm übertragenen Amtes kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Gemeinschuldner als Träger der den Gläubigern als Haftungsobjekt zugewiesenen Konkursmasse (vgl. hierzu im Einzelnen BFH- Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489) Beim Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung liegt kein Kauf vom Ehegatten, sondern ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (BFH- Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152).

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 29/05

    AK; Ablösung Nießbrauch

    Denn Zweck des Gesetzes ist es, die Vermögensbildung durch den Erwerb von Wohneigentum insbesondere für sog. Schwellenhaushalte und Familien mit Kindern zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489; s.a. BTDrucks 13/2235, S. 14).
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 77/07

    Eigenheimzulage bei Ehegatten

    Etwas anderes gilt nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152) sowie beim Erwerb einer zur (Konkurs-)Insolvenzmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung vom (Konkurs-)Insolvenzverwalter (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).
  • BFH, 14.12.2005 - IX B 140/05

    Eigenheimzulage: beschlagnahmte Wohnung - Erwerb vom Ehegatten

    Zwar liegt keine Anschaffung "vom" Ehegatten vor, wenn der Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörende Familienwohnung vom Konkursverwalter erwirbt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).
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