Rechtsprechung
| BFH, 20.04.2004 - VIII R 4/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Beratungskosten für die fehlgeschlagene Gründung einer Kapitalgesellschaft - Keine Werbungskosten - Kein Liquidationsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1, 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 17 Abs. 4
Beratungskosten bei fehlgeschlagener GmbH-Gründung sind weder Werbungskosten aus § 20 EStG, noch Liquidationsverlust i.S.v. § 17 Abs. 4 EStG - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlgeschlagener Erwerb bei einer wesentlichen Beteiligung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fehlgeschlagene Gründung einer Kapitalgesellschaft: Beratungskosten als Anschaffungskosten der Beteiligung
- Betriebs-Berater
Fehlgeschlagene Gründung einer Kapitalgesellschaft: Beratungskosten als Anschaffungskosten
Kurzfassungen/Presse (3)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Beratungskosten bei fehlgeschlagener Gründung einer Kapitalgesellschaft
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Beteiligungskauf: Zinsen und Rechtsrat
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 6 K 144/98
- BFH, 20.04.2004 - VIII R 4/02
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 205, 292
- BB 2004, 1265
- BB 2004, 1266
- BB 2004, 2053
- DB 2004, 1240
- BStBl II 2004, 597
Wird zitiert von ... (16)
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05
Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen
Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, sind keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt (Anschluss an Senatsurteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597).Das gilt auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen und unabhängig davon, ob sie mittels einer wesentlichen Beteiligung an Kapitalgesellschaften bzw. eines vollständigen Erwerbs der Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften --wie hier vom Kläger und C.H. geplant-- oder mit Hilfe anderer Kapitalanlagen erzielt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, m.w.N.; vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597).
Gutachtenkosten sind grundsätzlich --wie der BFH in ständiger Rechtsprechung bereits entschieden hat-- Nebenkosten des Erwerbs (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile in BFHE 184, 275, BStBl II 1998, 102, unter II.3. der Gründe; in BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597;… Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 17 Rz 161;… von Bornhaupt und Schneider, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz B 750 "Beratungskosten" und § 17 Rz C 200; Strahl in Korn, § 17 EStG Rz 83; Hörger in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 17 Rz 176; Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 17 EStG Rz 193;… a.A. Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 20 Rz 230 "Beratungskosten", m.w.N.).
Die Formulierung des Senats in der Entscheidung in BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597, dies gelte uneingeschränkt nur für Nebenkosten, die nach dem endgültigen Entschluss des Steuerpflichtigen entstanden sind, die Kapitalanlage zu erwerben, widerstreitet dem nicht.
- FG Köln, 06.10.2010 - 13 K 4188/07
Due-Diligence-Kosten sind Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung
Unter Bezugnahme auf die Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs vom 20. April 2004 VIII 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597 und die Entscheidung aus dem Jahr 2007 legte der Beklagte § 8 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - i. V. m. den §§ 6, 5, 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG - und § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches - HGB - dahingehend aus, dass Beratungskosten, die nach Fassung der grundsätzlichen Entscheidung zum Erwerb von Beteiligungen anfallen, als Nebenkosten der Anschaffung zu qualifizieren seien.In der Grundsatzentscheidung im BStBl II 2004, 597 ging es um die Beratungskosten für die Erstellung eines Finanzierungsplanes und eines Businessplanes im Vorfeld eines beabsichtigten, später gescheiterten Unternehmenserwerbs.
Er führte aus, dass die Aussage in der Entscheidung BStBl II 2004, 597 nicht so zu verstehen sei, dass eine Erwerbsentscheidung gänzlich unumstößlich gefasst sein müsse, um von Anschaffungsnebenkosten auszugehen.
Die Entscheidung in BStBl II 2004, 597 fand weitgehende Akzeptanz.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich Abweichungen zwischen den Gewinneinkünften und den Überschusseinkünften auch daraus ergeben können, dass vergebliche Aufwendungen für den Erwerb eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BFH, BStBl II 2004, 597 unter II. 1. c. aa).
- BFH, 28.10.2009 - VIII R 22/07
Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter zu den …
bb) Dementsprechend gehören selbst vergeblich aufgewandte Beratungskosten anlässlich der fehlgeschlagenen Gründung einer Kapitalgesellschaft zu den Anschaffungsnebenkosten einer - erstrebten - Beteiligung und nicht zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597, m. w. N.).
- BFH, 16.09.2004 - X R 19/03
Provision für "Kombi-Rente" - Keine reine Kreditvermittlungsgebühr - kein voller …
Dementsprechend sind weder bei den Einkünften aus Kapitalvermögen die Aufwendungen zum Erwerb der Kapitalanlage (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934;… vom 20. Juni 2000 VIII R 37/99, BFH/NV 2000, 1342, unter II.2.b, und vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597) noch bei den sonstigen Einkünften aus Leibrenten die Aufwendungen zum Erwerb der Rentenanwartschaft sofort abziehbare Werbungskosten (BFH-Urteile vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, unter 2.a b;… vom 7. Februar 1990 X R 204/87, BFH/NV 1990, 762, und in BFHE 197, 114, unter II.4.b). - FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 11 K 4602/10 Es würden die von der Rechtsprechung für vorab entstandene Betriebsausgaben oder Werbungskosten entwickelten Grundsätze entsprechend gelten (BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597).
Das BFH-Urteil vom 20. April 2004 (VIIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597) und der BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 (…IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265) beträfen Fälle, in denen es zur Gründung der Kapitalgesellschaft bzw. zum Erwerb einer qualifizierten Beteiligung nicht gekommen sei.
Nach den Grundsätzen der BFH-Entscheidungen vom 7. Mai 2009 (…IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265) und 20. April 2004 (VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597) sei § 17 Abs. 1, 4 EStG nicht auf Verluste anwendbar, die dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einem geplanten, aber fehlgeschlagenen Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an einer bereits gegründeten und später wieder aufgelösten Kapitalgesellschaft entstanden seien, wenn der Steuerpflichtige weder eine Beteiligung noch eine Anwartschaft auf eine solche Beteiligung erworben habe.
Für die Berücksichtigung der Aufwendungen als Anschaffungskosten sind die BFH-Entscheidungen vom 20. April 2004 (VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597) und 7. Mai 2009 (…IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265) ohne unmittelbare Bedeutung.
- FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Bürgschaftsübernahme durch Arbeitnehmer der GmbH bei geplanter wesentlicher …
Dies gilt zum anderen aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Beteiligung als Gesellschafter anstrebt und daraus Einkünfte im Sinne von §§ 17 oder 20 EStG erzielen kann; denn ein Veranlassungszusammenhang mit einer Einkunftsart kann auch dann bestehen, wenn der Steuerpflichtige erst später Einkünfte aus dieser Einkunftsart erzielt (sog. vorweggenommene Aufwendungen) oder wenn es ihm trotz einer entsprechenden Absicht nicht gelingt, Einkünfte aus dieser Einkunftsart zu erzielen (sog. vergebliche Werbungskosten oder fehlgeschlagene Anschaffungskosten, vgl. BFH, Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BStBl. II 2004, 597).Dies gilt nicht nur dann, wenn die geplante Gründung der Kapitalgesellschaft nicht zustande kommt und damit das Tatbestandsmerkmal des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG "Kapitalgesellschaft" nicht erfüllt ist (BFH in BStBl. II 2004, 597; s. auch Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Anm. 193), sondern auch dann, wenn zwar eine Kapitalgesellschaft besteht, der Steuerpflichtige aber nicht Gesellschafter dieser Kapitalgesellschaft wird; denn auch dann fehlt es an einem Tatbestandsmerkmal des § 17 EStG, nämlich der Veräußerung von Anteilen (an einer Kapitalgesellschaft) durch den Steuerpflichtigen.
Die Qualifizierung als (nachträgliche) Anschaffungskosten verdrängt einen etwaigen Werbungskostencharakter der Aufwendungen (vgl. BFH in BStBl. II 2004, 597; s. auch FG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2001 VI 252/99, EFG 2001, 1435).
- BFH, 19.12.2007 - VIII B 43/07
Grundsätzliche Bedeutung - Kein sofortiger Abzug von Gutachtenkosten als …
b) Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02 (BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597, m.umf.N.) erkannt, dass vergeblich aufgewandte Beratungskosten im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Gründung einer Kapitalgesellschaft zu den Anschaffungsnebenkosten der --erstrebten-- Beteiligung und nicht zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören.Zugleich hat der Senat in dieser Entscheidung klargestellt, dass die Formulierung im BFH-Urteil in BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597, wonach die Zuordnung von Beratungskosten zu den Anschaffungsnebenkosten nur uneingeschränkt dann gelte, wenn sie nach dem endgültigen Entschluss des Steuerpflichtigen entstanden seien, die Kapitalanlage zu erwerben, nicht dahingehend zu verstehen sei, dass bereits eine gänzlich unumstößliche Erwerbsentscheidung getroffen worden sein müsse, sondern es vielmehr dabei um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes gehe, wonach steuerrechtlich relevante Aufwendungen nur dann vorlägen, wenn die Beziehung zwischen den Aufwendungen und einer --bestimmten-- Einkunftsart klar erkennbar sei.
- FG München, 12.11.2008 - 10 K 3779/07
Darlehensverlust eines angestellten Angehörigen des Alleingesellschafters als …
Solche sind bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Privatvermögens jedoch grundsätzlich steuerlich nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 20.04.2004 BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597 m.w.N.).Denn dies würde nach dem Wortlaut der Vorschrift voraussetzen, dass der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft relevant beteiligt war und die Beteiligung in seinem Privatvermögen gehalten hat (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597).
- BFH, 07.09.2005 - VIII R 80/99
Kapitalvermögen: Zurechnung von Einkünften
Zwar gehören nach der Rechtsprechung des BFH bei den Einkünften aus Kapitalvermögen die für den Erwerb einer Kapitalanlage anfallenden Anschaffungskosten oder Anschaffungsnebenkosten nicht zu den Werbungskosten (Urteile vom 17. April 1997 VIII R 47/95, BFHE 184, 275, BStBl II 1998, 102, m.w.N.; vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114; vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597; vom 16. September 2004 X R 19/03, BFHE 207, 528). - FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
Abzugsfähigkeit vergeblicher Due-Diligence Aufwendungen - Abzugsverbot nach § …
In der Grundsatzentscheidung im BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02 a.a.O ging es um die Beratungskosten für die Erstellung eines Finanzierungsplanes und eines Businessplanes im Vorfeld eines beabsichtigten, später gescheiterten Unternehmenserwerbs.Er führte aus, dass die Aussage in der Entscheidung BStBl II 2004, 597 nicht so zu verstehen sei, dass eine Erwerbsentscheidung gänzlich unumstößlich gefasst sein müsse, um von Anschaffungsnebenkosten auszugehen.
- BFH, 07.05.2009 - IX B 221/08
Beteiligung als Voraussetzung des § 17 EStG
- FG Köln, 17.11.2004 - 13 K 3695/04
Gründungskosten einer (kapital)vermögensverwaltenden KG sind keine Werbungskosten …
- FG Münster, 15.03.2005 - 12 K 3837/02
Veräußerung von Geschäftsanteilen
- FG Münster, 20.01.2010 - 7 K 5023/07
Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG
- FG München, 01.02.2006 - 10 K 3128/03
Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag; Kapitalerträge; Werbungskosten
- FG Münster, 15.06.2005 - 12 K 3837/02
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