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   BFH, 03.03.2004 - X R 135/98   

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https://dejure.org/2004,1461
BFH, 03.03.2004 - X R 135/98 (https://dejure.org/2004,1461)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2004 - X R 135/98 (https://dejure.org/2004,1461)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2004 - X R 135/98 (https://dejure.org/2004,1461)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12; AGBGB SH

  • Wolters Kluwer

    Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge - Übernahnme eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Vereinbarung der Nichtabänderbarkeit von Leistungen im Rahmen eines Altenteilsvertrages - Vereinbarung einer Leibrente - Vereinbarung ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 12; ; AGBGB SH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 12; AGBGB SH

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Vereinbarung einer dauernden Last bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Erbfolge mit Altenteilsvereinbarung ? Mögliche Umwandlung der Leibrente in dauernde Last durch nachträgliche Vereinbarung der Abänderbarkeit der Versorgungsleistungen für die Zukunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsvertrag - Von der Leibrente zu einer dauernden Last

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 323, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
    Altenteil; Dauernde Last; Landwirtschaft; Leibrente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 447
  • NJW 2004, 3655
  • NZM 2005, 514 (Ls.)
  • BB 2004, 2445
  • DB 2004, 1586
  • BStBl II 2004, 824
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Der steuerrechtliche Begriff der dauernden Last setzt abänderbare Leistungen/Bezüge voraus (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, 237, BStBl II 1992, 78).

    a) Die seit jeher von der Rechtsprechung zugelassene Möglichkeit, durch den Ausschluss der Rechte aus § 323 der Zivilprozessordnung (ZPO) eine beim Verpflichteten nur mit dem Ertragsanteil abziehbare und beim Berechtigten mit dieser Bemessungsgrundlage steuerbare Leibrente zu vereinbaren, hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 165, 225, 237, BStBl II 1992, 78 nicht aus rechtssystematischer Notwendigkeit, sondern aus Gründen gebotener Rechtskontinuität fortgelten lassen.

  • BFH, 27.11.1996 - X R 85/94

    Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Der erkennende Senat hat auf letzteren Gesichtspunkt insbesondere in Fällen entscheidungsleitend abgehoben, in denen ein typischer Leibgedings-/Altenteilsvertrag oder eine dem zivilrechtlichen Vertragstypus des Altenteilsvertrages vergleichbare Vereinbarung vorlag (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 589; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, jeweils m.w.N.).

    Wird durch gerichtlichen Vergleich ein vorbehaltenes Nutzungsrecht durch eine Leibrente abgelöst, ist dies anzuerkennen (BFH-Urteil in BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284).

  • BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Insbesondere hat er die "gleitende Vermögensübergabe" in der Weise ermöglicht, dass ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an dem übertragenen Vermögen im ursprünglichen Übergabevertrag oder mittels Vereinbarung der Ablösung gegen wiederkehrende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Versorgungsrente übergeleitet wird (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 19. September 1995 IX R 61/94, BFH/NV 1996, 324; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893 Tz. 9).
  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Insbesondere hat er die "gleitende Vermögensübergabe" in der Weise ermöglicht, dass ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an dem übertragenen Vermögen im ursprünglichen Übergabevertrag oder mittels Vereinbarung der Ablösung gegen wiederkehrende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Versorgungsrente übergeleitet wird (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 19. September 1995 IX R 61/94, BFH/NV 1996, 324; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893 Tz. 9).
  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Insbesondere hat er die "gleitende Vermögensübergabe" in der Weise ermöglicht, dass ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an dem übertragenen Vermögen im ursprünglichen Übergabevertrag oder mittels Vereinbarung der Ablösung gegen wiederkehrende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Versorgungsrente übergeleitet wird (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 19. September 1995 IX R 61/94, BFH/NV 1996, 324; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893 Tz. 9).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 148/90

    Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Der erkennende Senat hat auf letzteren Gesichtspunkt insbesondere in Fällen entscheidungsleitend abgehoben, in denen ein typischer Leibgedings-/Altenteilsvertrag oder eine dem zivilrechtlichen Vertragstypus des Altenteilsvertrages vergleichbare Vereinbarung vorlag (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 589; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1997 - III R 300/94

    Gestaltungsmißbrauch hinsichtlich sachlicher Verflechtung

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Insbesondere hat er die "gleitende Vermögensübergabe" in der Weise ermöglicht, dass ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an dem übertragenen Vermögen im ursprünglichen Übergabevertrag oder mittels Vereinbarung der Ablösung gegen wiederkehrende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Versorgungsrente übergeleitet wird (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 19. September 1995 IX R 61/94, BFH/NV 1996, 324; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893 Tz. 9).
  • BFH, 25.03.1992 - X R 38/86

    Abzugsfähigkeit von auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Im Streitfall haben der Kläger und sein Vater einen Altenteilsvertrag im Sinne des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein (AGBGB SH) vom 27. September 1974 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein --GVBl SH-- 1974, 357) geschlossen, jedenfalls aber einen Versorgungsvertrag, der dem landesrechtlich geregelten Altenteilsvertrag zumindest vergleichbar ist (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595).
  • BFH, 16.03.1999 - X R 87/95

    Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Der erkennende Senat hat auf letzteren Gesichtspunkt insbesondere in Fällen entscheidungsleitend abgehoben, in denen ein typischer Leibgedings-/Altenteilsvertrag oder eine dem zivilrechtlichen Vertragstypus des Altenteilsvertrages vergleichbare Vereinbarung vorlag (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 589; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
    Eine solche Vereinbarung kann ausdrücklich geschlossen werden; die Abänderbarkeit kann sich aber auch aus der Rechtsnatur des Versorgungsvertrages ergeben (ausführlich hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend z.B. Senatsurteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

  • FG Schleswig-Holstein, 20.08.1998 - V 797/97

    Nachträgliche Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

  • BFH, 13.04.2011 - X B 69/10

    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die

    Zwar trifft es zu, dass der Senat es in seinem Urteil vom 3. März 2004 X R 135/98 (BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824, unter II.2. vor a) --im ersten Schritt-- zunächst offen gelassen hat, ob bei einem typischen Altenteilsvertrag die Leistungen trotz ausdrücklichen Ausschlusses von § 323 ZPO als dauernde Last anzusehen seien.

    Entscheidend ist aber, dass der Senat im angeführten Urteil in BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824 (unter II.2.a) darauf verwiesen hat, dass von der Rechtsprechung seit jeher die Möglichkeit zugelassen worden ist, durch den Ausschluss der Rechte aus § 323 ZPO eine lediglich mit dem Ertragsanteil abziehbare und steuerbare Leibrente zu vereinbaren.

    Wenn die Rechtsprechung den Parteien eines Versorgungsvertrags die Möglichkeit eröffnet, auf geänderte Bedarfslagen mit der Umwandlung einer ursprünglich als Leibrente vereinbarten Zahlung in eine dauernde Last zu reagieren (Senatsurteil in BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824), dann besteht auch die Möglichkeit, eine ursprünglich als dauernde Last vereinbarte Versorgungsleistung bei geänderter Interessenlage in eine Leibrente umzuwandeln.

  • BFH, 16.06.2021 - X R 31/20

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und

    Das FG hat zutreffend auf den Versorgungsvertrag i.d.F. der Änderungsvereinbarung vom 18.11.2011, die mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senatsurteil vom 03.03.2004 - X R 135/98, BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824, unter II.2.) und daher für die Streitjahre 2012 bis 2014 galt, abgestellt.
  • BFH, 16.06.2021 - X R 29/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.06.2021 X R 31/20 -

    Das FG hat zwar zutreffend allein auf den Vertrag vom 16.12.1998 abgestellt und die Änderungsvereinbarung vom 29.12.2011, die nur mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senatsurteil vom 03.03.2004 - X R 135/98, BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824, unter II.2.) und daher noch nicht für das Streitjahr 2007 gelten konnte, außer Betracht gelassen.
  • BFH, 31.05.2005 - X R 26/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen

    - Der Senat hat mit Urteil vom 3. März 2004 X R 135/98 (BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824) entschieden, dass die Parteien einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge, die im Rahmen eines Altenteilsvertrages im Sinne der landesrechtlichen Ausführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch oder eines diesem vergleichbaren Versorgungsvertrages zunächst die Nichtabänderbarkeit der Leistungen und damit eine Leibrente vereinbart haben, im Nachhinein mit Wirkung für die Zukunft die Abänderbarkeit der Leistungen vereinbaren und damit die Leibrente in eine dauernde Last umwandeln können.
  • BFH, 26.07.2006 - X R 1/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Übergabe eines nicht ausreichend

    Haben die Vertragsparteien zunächst die Nichtabänderbarkeit der Leistungen und damit eine Leibrente vereinbart, können sie sich im Nachhinein mit Wirkung für die Zukunft auf die Abänderbarkeit der Leistungen verständigen und damit die Leibrente in eine dauernde Last umwandeln (Senatsurteil vom 3. März 2004 X R 135/98, BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824).
  • FG Niedersachsen, 04.11.2009 - 2 K 277/07

    Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ("private

    Auch in seiner Folgerechtsprechung zu den Beschlüssen des Großen Senats in BStBl II 2004, 95 und in BStBl II 2004, 100 hat der X. Senat des BFH das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ("private Versorgungsrente") als flexibles Instrument der Vermögensnachfolge fortentwickelt, mit dem die Vertragsbeteiligten auf Änderungen ihrer Interessen- und Bedarfslage reagieren können (z.B. Urteil vom 3. März 2004, X R 135/98, BStBl II 2004, 824: Anpassungsmöglichkeit).
  • FG München, 26.07.2005 - 6 K 85/03

    Einbeziehung von Sonderausgaben (Versorgungsleistungen) in das

    Auch sind die Zahlungen wegen ihrer Abänderbarkeit - Hinweis im Übergabevertrag auf § 323 der Zivilprozessordnung - als dauernde Last und nicht als Renten zu beurteilen und damit in vollem Umfang und nicht nur in Höhe eines Ertragsanteils abziehbar (s. BFH-Beschluss -Großer Senat- vom 15.7.1991 GrS 1/90 in BFHE 165, 225 , BStBl II 1992, 78 ; Urteil vom 3.3.2004 X R 135/98, BFHE 205, 447 , BStBl II 2004, 824 ).
  • FG Düsseldorf, 19.07.2004 - 17 K 191/02

    Nachträglich notariell vereinbarte Zahlungsverpflichtung als dauernde steuerliche

    Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BFH berufen, nach der ein Vorbehaltsnießbrauch durch eine private Versorgungsrente abgelöst werden kann (vgl. BFH vom 03.03.2004, X R 135/98, Deutsches Steuerrecht DStR 2004, 1206, 1207 ; BFH vom 27.11.1996, X R 85/94, BStBl II 1997, 284; BFH vom 03.06.1992, X R 147/88, BStBl II 1993, 98; BFH vom 19.09.1995 IX R 61/94, BFH/NV 1996, 324).
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