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   BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03   

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BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03 (https://dejure.org/2004,1771)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2004 - XI R 62/03 (https://dejure.org/2004,1771)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - XI R 62/03 (https://dejure.org/2004,1771)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung an die Prozesspartei von Fristversäumnissen, verschuldet durch Angestellte eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters auf Grund eines sogenannten Büroversehens - Pflicht zur Darlegung eines Organisationsfehlers - Konkrete Einzelanweisung eines Rechtsanwalts an ...

  • Judicialis

    FGO § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei konkreter Einzelanweisung an Kanzleiangestellte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung nach verspäteter Klageerhebung durch Telefax ? Entschuldigung der Fristversäumnis wegen Missachtung konkreter Einzelanweisung durch sonst zuverlässige Kanzleiangestellte ? Im Allgemeinen ordnungsgemäße Büroorganisation Voraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    BFH nimmt erneut zur Fristenkontrolle Stellung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 56
    Organisationsmangel; Wiedereinsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 9
  • NJW-RR 2004, 1435
  • BB 2004, 1266
  • DB 2004, 1246
  • BStBl II 2004, 564
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 27.08.2001 - VII B 6/01

    Beschwerde - Beschwerdefrist - Zulassungsgründe - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Wie dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. August 2001 VII B 6/01 (nicht veröffentlicht --n.v.--, juris StRE200151269) zu entnehmen sei, reiche es für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus, dass der Prozessvertreter eine Einzelanweisung erteilt habe, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte.

    Die Auffassung der Kläger stehe im Widerspruch zum BFH-Beschluss vom 27. August 2001 VII B 6/01 (n.v.).

    Das FG hat die Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu Unrecht unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 27. August 2001 VII B 6/01 (n.v.) versagt.

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des FG auch nicht aus dem BFH-Beschluss vom 27. August 2001 VII B 6/01 (n.v.), denn dort war die Wiedereinsetzung damit begründet worden, dass die Einzelanweisung befolgt worden sei (ebenso BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 VII B 132/99 n.v., juris StRE200050562).

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZB 4/00

    Fristversäumung aufgrund einer Einzelanweisung

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Die Kanzleiangestellte habe im Streitfall --anders als im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Juli 2000 VII ZB 4/00 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2823)-- die Klagefrist auch nicht im Fristenbuch gestrichen.

    Mit ihrer Revision rügen die Kläger insbesondere unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH Verletzung des § 56 FGO (BGH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VI ZB 38/02, Betriebs-Berater --BB-- 2003, 707; in NJW 2000, 2823).

    Dies gilt auch bei der (konkreten) Anweisung, einen Schriftsatz an das Gericht per Telefax zu übermitteln (vgl. BGH in BB 2003, 707; Beschlüsse vom 23. April 1997 XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930; in NJW 2000, 2823, m.w.N.; in NJW-RR 2002, 1289).

  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Mit ihrer Revision rügen die Kläger insbesondere unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH Verletzung des § 56 FGO (BGH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VI ZB 38/02, Betriebs-Berater --BB-- 2003, 707; in NJW 2000, 2823).

    Einer nochmaligen Rückfrage, ob der Anweisung Folge geleistet wurde, bedarf es daher ebenso wenig wie einer Überprüfung des Sendeprotokolls durch den Rechtsanwalt oder Steuerberater (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 21. September 2000 2 AZR 163/00, BAGE 95, 365; BGH-Beschlüsse vom 1. Juli 2002 II ZB 11/01, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1289, m.w.N.; vom 20. April 2000 VII ZB 11/00, Versicherungsrecht --VersR-- 2001, 214; in BB 2003, 707; vom 1. Februar 2001 I ZB 39/00, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2002, 380; vom 17. Juni 1998 VIII ZB 14/98, NJW-RR 1998, 1444).

    Dies gilt auch bei der (konkreten) Anweisung, einen Schriftsatz an das Gericht per Telefax zu übermitteln (vgl. BGH in BB 2003, 707; Beschlüsse vom 23. April 1997 XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930; in NJW 2000, 2823, m.w.N.; in NJW-RR 2002, 1289).

  • BGH, 01.07.2002 - II ZB 11/01

    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Ausgangskontrolle;

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Einer nochmaligen Rückfrage, ob der Anweisung Folge geleistet wurde, bedarf es daher ebenso wenig wie einer Überprüfung des Sendeprotokolls durch den Rechtsanwalt oder Steuerberater (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 21. September 2000 2 AZR 163/00, BAGE 95, 365; BGH-Beschlüsse vom 1. Juli 2002 II ZB 11/01, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1289, m.w.N.; vom 20. April 2000 VII ZB 11/00, Versicherungsrecht --VersR-- 2001, 214; in BB 2003, 707; vom 1. Februar 2001 I ZB 39/00, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2002, 380; vom 17. Juni 1998 VIII ZB 14/98, NJW-RR 1998, 1444).

    Dies gilt auch bei der (konkreten) Anweisung, einen Schriftsatz an das Gericht per Telefax zu übermitteln (vgl. BGH in BB 2003, 707; Beschlüsse vom 23. April 1997 XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930; in NJW 2000, 2823, m.w.N.; in NJW-RR 2002, 1289).

  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung -

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Danach kann trotz einer konkreten, die Fristversäumnis ausschließenden Einzelanweisung Wiedereinsetzung nur bei einer ordnungsgemäß organisierten Ausgangskontrolle gewährt werden, wenn diese das Versäumnis nicht aufgedeckt hätte (BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818; bestätigt durch Beschluss vom 5. August 1997 VII B 74/97, BFH/NV 1998, 192).
  • BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99

    Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des FG auch nicht aus dem BFH-Beschluss vom 27. August 2001 VII B 6/01 (n.v.), denn dort war die Wiedereinsetzung damit begründet worden, dass die Einzelanweisung befolgt worden sei (ebenso BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 VII B 132/99 n.v., juris StRE200050562).
  • BFH, 16.08.1999 - VIII R 9/99

    Begründung eines FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter auf ein sog. Büroversehen, so muss er innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, insbesondere muss er vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden und wann bzw. wie er seine Bürokräfte entsprechend belehrt und wie er die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489; vom 3. August 2001 VIII R 9/99, BFH/NV 2002, 43).
  • BFH, 05.08.1997 - VII B 74/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Absendung eines

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Danach kann trotz einer konkreten, die Fristversäumnis ausschließenden Einzelanweisung Wiedereinsetzung nur bei einer ordnungsgemäß organisierten Ausgangskontrolle gewährt werden, wenn diese das Versäumnis nicht aufgedeckt hätte (BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818; bestätigt durch Beschluss vom 5. August 1997 VII B 74/97, BFH/NV 1998, 192).
  • BFH, 04.11.1999 - X B 81/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Ein festgestellter Organisationsmangel ist danach im Allgemeinen nicht ursächlich für die Fristversäumnis, wenn eine diesen Mangel ausgleichende konkrete Einzelanweisung an Bürobedienstete erteilt, jedoch von diesen nicht befolgt wird (BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, unter 3.).
  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
    Ein festgestellter Organisationsmangel ist danach im Allgemeinen nicht ursächlich für die Fristversäumnis, wenn eine diesen Mangel ausgleichende konkrete Einzelanweisung an Bürobedienstete erteilt, jedoch von diesen nicht befolgt wird (BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, unter 3.).
  • BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZB 11/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung einer Einzelanweisung

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 39/00

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung einer Einzelanweisung

  • BFH, 24.07.2002 - VII B 150/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

  • BGH, 17.06.1998 - VIII ZB 14/98

    Verschulden bei Mißachtung einer Einzelweisung des Rechtsanwalts

  • BFH, 03.08.2001 - VIII R 9/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • FG Niedersachsen, 20.04.2016 - 9 K 178/14

    Anerkennung der Zahlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags als

    Wiedereinsetzung ist auch dann zu gewähren, wenn ein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe, in dessen Kanzlei durch organisatorische Maßnahmen im Grundsatz eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle gewährleistet war, einer Kanzleiangestellten, die sich als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03, BStBl. II 2004, 564).
  • BFH, 29.11.2007 - VIII B 58/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vortrag und Glaubhaftmachung von Tatsachen bei einem

    Was das in der Beschwerdebegründung angegebene BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03 (BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564) anbelangt, so haben es die Kläger versäumt, abstrakte Rechtssätze sowohl des angegriffenen FG-Urteils als auch der vermeintlichen Divergenzentscheidung herauszuarbeiten und gegenüberzustellen.

    Soweit die Kläger die Divergenz darin zu erblicken glauben, dass das BFH-Urteil in BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564 insoweit nicht beachtet worden sei als darin gefordert werde, die Darlegungsanforderungen nicht zu überspannen und im Zweifel den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, so kann offenbleiben, ob diese Aussage des BFH überhaupt die Qualität eines entscheidungstragenden Rechtssatzes hat.

  • BFH, 12.10.2006 - II R 26/05

    Grundstückskaufvertrag; wirtschaftliches Eigentum; Rückabwicklung

    Das Verschulden der Fachangestellten seines Prozessbevollmächtigten ist ihm nicht als eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03, BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2006 - IX B 154/05

    Berechnung der Spekulationsfrist; Kapitalerhöhung gegen Einlage als entgeltlicher

    Dieses Versäumnis ist indes unverschuldet, denn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein zuverlässiger Mitarbeiter seinen konkreten Anweisungen folgt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2004 XI R 62/03, BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04

    Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher

    Der Verfahrensbevollmächtigte konnte diesen Verlauf nicht voraussehen und beeinflussen, ihn trifft daher kein Verschulden an der Fristversäumnis (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004, XI R 62/03 BStBl II 2004, 564).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2008 - 11 K 486/05

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Es ist zwar anerkannt, dass ein Rechtsanwalt das Versehen bzw. die Versäumnis einer zuverlässigen Kanzleiangestellten, die er durch eine konkrete Einzelanweisung mit der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes betraut, nicht als eigenes Verschulden zu vertreten hat, wenn diese über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet worden ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. Februar 2003 VI ZB 38/02, BB 2003, 707; BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03, BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564 - jeweils m.w.N.).

    Dieser Sichtweise steht nicht das Urteil des XI. Senats des BFH vom 26. Februar 2004 (XI R 62/03, BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564) entgegen.

  • BFH, 29.05.2008 - II B 68/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem Büroversehen

    Soweit die Klägerinnen vortragen, das FG sei bei den Anforderungen, die an die Darlegung eines nicht zu vertretenden Büroversehens zu stellen seien, von der Rechtsprechung des BFH --insbesondere von dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03 (BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564)-- abgewichen, fehlt es bereits an einer Gegenüberstellung voneinander abweichender tragender Rechtssätze aus der Vorentscheidung sowie aus den zitierten Entscheidungen des BFH.

    Der Sachvortrag in dem Fall, über den der BFH in BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564 zu entscheiden hatte und in dem sich die Aussage findet, die Darlegungsanforderungen dürften nicht überspannt werden, war jedenfalls wesentlich komplexer und substantiierter als der formelhafte Sachvortrag im Streitfall.

  • BFH, 17.06.2005 - VI R 69/04

    Wiedereinsetzung - Postausgang - Erledigungs- und Ausgangskontrolle

    b) Eine der Kanzleiangestellten X für den 9. Dezember 2004 erteilte konkrete Einzelanweisung zur sofortigen Absendung des Schriftsatzes (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03, BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564, m.w.N.) lässt sich dem Vortrag des Klägers nicht entnehmen.
  • BFH, 30.07.2009 - VI R 56/08

    Wiedereinsetzung bei versäumter Klagefrist - Hinreichend substantiiertes

    Die Revision kann sich nicht mit Erfolg auf den Grundsatz berufen, dass ein Mangel der erforderlichen Fristen- und Postausgangskontrolle für die Versäumung der Frist ursächlich sein muss (Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rz 22, m.w.N.; BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03, BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564), und es an der Ursächlichkeit fehlt, wenn eine diesen Mangel ausgleichende konkrete Einzelanweisung an Bürobedienstete erteilt, aber nicht befolgt worden ist.
  • FG Düsseldorf, 22.05.2012 - 13 K 2265/11

    Erforderlichkeit der Kontrolle des Sendeberichtes bei Übersendung fristwahrender

    Einer nochmaligen Rückfrage, ob der Anweisung Folge geleistet wurde, bedarf es daher ohne besonderen Anlass ebenso wenig wie einer Überprüfung des Sendeprotokolls durch den Rechtsanwalt oder Steuerberater (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.3.1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818; vom 22.4.2004 VII B 369/03, BFH/NV 2004, 1285 sowie BFH-Urteil vom 26.2.2004 XI R 62/03, BStBl II 2004, 564 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BFH, 27.07.2010 - IX B 174/09

    Zur Wiedereinsetzung bei Einzelanweisung des Prozessbevollmächtigten -

  • BFH, 28.05.2009 - VI R 24/07

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei Einzelanweisung

  • BFH, 05.03.2007 - VII B 189/06

    MinÖSt: Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV

  • BSG, 18.01.2006 - B 6 KA 41/05 R

    Nichteinhaltung der Revisionsfrist durch eine Kassenärztliche Vereinigung,

  • BFH, 04.08.2005 - II B 40/05

    Einheitsbewertung - Bescheid gegenüber früherem Grundstückseigentümer;

  • BFH, 25.11.2009 - II B 94/09

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Eintragung der Begründungsfrist in

  • BFH, 21.08.2009 - II B 184/08

    Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei der Fristversäumung durch eine Finanzbehörde

  • FG München, 22.11.2021 - 7 K 1778/20

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist

  • BFH, 23.08.2004 - X B 74/03

    Mögliche Mitverursachung für das Versäumen der Frist durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - L 9 KR 45/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; Anforderungen an

  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19

    Verfahrensrecht - Welche Anforderungen sind an einen Wiedereinsetzungsantrag zu

  • OVG Saarland, 27.10.2004 - 1 W 35/04

    Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Beförderungsentscheidung;

  • FG München, 06.09.2005 - 7 K 725/03

    Erneuter Gerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung bei veränderter

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