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   BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03   

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https://dejure.org/2004,503
BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03 (https://dejure.org/2004,503)
BFH, Entscheidung vom 05.08.2004 - VI R 40/03 (https://dejure.org/2004,503)
BFH, Entscheidung vom 05. August 2004 - VI R 40/03 (https://dejure.org/2004,503)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine Verpflegungsmehraufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen einer Flugbegleiterin am Heimatflughafen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hotelkosten als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ? Keine Verpflegungsmehraufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen einer Flugbegleiterin am Heimatflughafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

  • IWW (Kurzinformation)

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hotelkosten = Werbungskosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung der Aufwendungen für Hotelübernachtungen am Ort der regelmäßgen Arbeitsstätte einer Flugbegleiterin als Werbungskosten im Einkommenssteuerrecht; Anforderujgen an das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Anspruch auf Verpflegungskosten für ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, LStR 1999 R 37 Abs 2 S 3
    Dienstreise; Fortbildungskosten; Regelmäßige Arbeitsstätte; Verpflegungsmehraufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 225
  • NJW 2004, 3448 (Ls.)
  • BB 2004, 2224
  • DB 2004, 2297
  • BStBl II 2004, 1074
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    Denn auch Kosten für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen gehören zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BStBl II 2003, 534 unter C. II. 1.).

    Das folgt aus der Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst am Werktor beginnen zu lassen; auch im Schnittbereich von beruflicher Sphäre und privater Lebensführung liegende Mobilitätskosten werden dementsprechend als Werbungskosten anerkannt (BVerfG-Beschluss in BStBl II 2003, 534).

    bb) Das steht jedoch --anders als das FG meint-- einem Abzug der Hotelkosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht entgegen, wie aus dem objektiven Nettoprinzip folgt (vgl. BVerfG in BStBl II 2003, 534; s. dazu oben unter b).

    Seither hat sich die Rechtslage jedoch durch die Neuregelung der doppelten Haushaltsführung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (s. Art. 1 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995, BGBl 1, 1250, und Art. 1 Nr. 7 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003, BGBl 1, 2645) sowie durch die Entscheidung des BVerfG in BStBl II 2003, 534 (s. dazu oben unter b) so grundlegend geändert, so dass der Senat nicht von der vorgenannten Entscheidung des XI. Senats abweicht.

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 59/97

    Reisekosten bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    Wie das FG zutreffend entschieden hat, genügen dafür gelegentliche Hotelübernachtungen nicht (gl.A. BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216).

    cc) Zwar hat der XI. Senat zur Einkommensteuer 1994 entschieden, Kosten gelegentlicher Hotelübernachtungen am Beschäftigungsort könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (Urteil in BFH/NV 1998, 1216).

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 190/97

    Fortbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Pflegeberufe

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    a) Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 2003 VI R 190/97, BFHE 203, 111, BFH/NV 2003, 1646 unter Bezugnahme auf R 37 Abs. 2 Satz 1 LStR, insoweit seit den Streitjahren unverändert).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    a) Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, sind Werbungskosten; sie müssen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv seiner Förderung dienen (vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BFH/NV 2004, 872, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2002 - VI R 53/01

    Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    Der Betriebssitz oder sonstige Stätten oder Einrichtungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht, können nebeneinander bestehende regelmäßige Arbeitsstätten sein (BFH-Urteil vom 7. Juni 2002 VI R 53/01, BFHE 199, 329, BStBl II 2002, 878).
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84

    1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    Es ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsstätten haben kann (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BFHE 155, 362, BStBl II 1989, 296).
  • BFH, 26.02.2003 - VI R 30/02

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen auch dann vor, wenn die

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    Denn dort befanden sich betriebliche Einrichtungen ihres Arbeitgebers, die die Klägerin mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsuchte, um einen Teil ihrer Arbeitsleistung --in Gestalt der Flugvor- und Nachbereitung sowie gelegentlicher Fortbildung-- zu erbringen (ebenso für einen Flugzeugführer BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 30/02, BFHE 201, 308, BStBl II 2003, 495).
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85

    Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    Denn es fehlt an der erforderlichen, auf eine gewisse Dauer angelegten ständigen Nutzungsmöglichkeit (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1988 VI R 85/85, BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990; von Bornhaupt, a.a.O., § 9 Rdnr. G 52; Lang in Littmann/Bitz/ Pust, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 9 EStG Rn 331; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 9 Rz. 143).
  • FG Hamburg, 25.04.2003 - VI 237/01

    Werbungskostenabzug bei Flugbegleiterinnen

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 92 veröffentlicht.
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Zu den als Werbungskosten zu berücksichtigenden Mobilitätskosten gehören auch die Aufwendungen für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht (Senatsurteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791, und VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).

    Durch das fortdauernde und wiederholte Aufsuchen erhielt der Betriebssitz gegenüber den Tätigkeitsstätten des Klägers bei den an den übrigen Wochentagen durchzuführenden Kundenbesuchen eine hinreichend zentrale Bedeutung, um ihn typisierend als regelmäßige Arbeitsstätte ansehen zu können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 16. November 2005 VI R 12/04, BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Dagegen genügt allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer den Betriebssitz oder sonstige Einrichtungen des Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht, für sich betrachtet nicht, um eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (so aber noch etwa Senatsurteil vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074, für den Heimatflughafen einer Flugbegleiterin).
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