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   BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03, XI R 48/03   

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https://dejure.org/2004,1841
BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03, XI R 48/03 (https://dejure.org/2004,1841)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2004 - XI R 47/03, XI R 48/03 (https://dejure.org/2004,1841)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2004 - XI R 47/03, XI R 48/03 (https://dejure.org/2004,1841)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 2; ZVG § 90

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels; Ersteigerung eines Grundstücks durch einen Miterben, dem dieses bereits zur Hälfte gehört; Anforderungen an das Bestehen einer zumindest bedingten Veräußerungsabsicht

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; ZVG § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; ZVG § 90
    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb eines bereits zu 1/2 ererbten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung - Drei-Objekt-Grenze und Fünf-Jahres-Zeitraum - Umwandlung eines Mietwohngrundstücks in Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 2 ; ZVG § 90
    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb eines bereits zu 1/2 ererbten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung - Drei-Objekt-Grenze und Fünf-Jahres-Zeitraum - Umwandlung eines Mietwohngrundstücks in Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn des gewerblichen Grundstückshandels mit dem Erwerb eines Grundstücks durch eine Miterbin im Weg der Zwangsversteigerung ? Anschaffung nur des Grundstücksanteils des anderen Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Erwerb aus der Zwangsversteigerung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
    Keine Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
    Durch Erbfall übernommene Grundstücke

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1
    Anschaffung; Erbfolge; Gewerblicher Grundstückshandel; Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 263
  • BB 2004, 2678
  • DB 2005, 478
  • BStBl II 2005, 41
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95

    "Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Auch seien Grundstücke, die im Wege der Realteilung den einzelnen Gesellschaftern übertragen würden, nicht in einen gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).

    Im Unterschied zu dem BFH-Urteil in BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599 ist im Streitfall kein Erwerb im Wege der Realteilung gegeben; der maßgebliche Sachverhalt zeichnet sich vielmehr durch entgeltlichen Anteilserwerb aus.

  • BFH, 16.01.1996 - VIII R 11/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Weitere Maßnahmen, wie etwa erhebliche Modernisierungen, sind nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676).
  • BFH, 29.04.1992 - XI R 3/85

    Anschaffungskosten bei Erbenauseinandersetzung

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Der Erwerb des teilweise eigenen Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung aufgrund eines Vollstreckungstitels ist insoweit der Teilungsversteigerung ähnlich (dazu vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 XI R 3/85, BFHE 167, 529, BStBl II 1992, 727).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Werden vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mindestens vier Objekte veräußert, kann nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung regelmäßig von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen zu Beginn seiner Tätigkeiten weniger auf die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten als auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (sog. Drei-Objekt-Grenze; z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 Grs 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Die von der Klägerin erhobenen Einwendungen sind nicht geeignet, eine von Anfang an bestehende (zumindest) bedingte Verkaufsabsicht zu verneinen (dazu vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Ebenso markiert der Fünf-Jahres-Zeitraum, der sich sowohl auf die Zeit zwischen der Anschaffung/Errichtung und der Veräußerung des einzelnen Objekts als auch die Zeit zwischen den Veräußerungen bezieht (BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135), keine starre zeitliche Begrenzung; eine (geringfügige) Überschreitung kann (insbesondere bei Vorliegen anderer Anhaltspunkte) unbeachtlich sein.
  • BFH, 26.04.1977 - VIII R 196/74

    Teilversteigerung des Grundstücks - Aufhebung der Gemeinschaft - Zuschlag an

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Hier wie da ist das Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem Ersteher der Stellung eines Verkäufers und Käufers vergleichbar; in der Teilungsversteigerung eines Grundstücks zur Aufhebung der Gemeinschaft i.S. von § 180 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) werden durch den Zuschlag an einen Miteigentümer steuerrechtlich gesehen von ihm lediglich die ihm noch nicht gehörenden Miteigentumsanteile hinzuerworben (BFH-Urteil vom 26. April 1977 VIII R 196/74, BFHE 122, 458, BStBl II 1977, 714).
  • BFH, 05.05.2004 - XI R 25/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH kommt ein gewerblicher Grundstückshandel u.a. dadurch zustande, dass der Steuerpflichtige eine Anzahl bestimmter Objekte (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) kauft oder errichtet und sie in engem zeitlichen Zusammenhang anschließend veräußert (BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 25/03, BFH/NV 2004, 1399).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
    Der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung kann darin bestehen, dass der Inhaber das Vermögen --ggf. in zahlreichen Teilakten-- veräußert (BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    Eine (geringfügige) Überschreitung kann insbesondere bei Vorliegen anderer Anhaltspunkte unbeachtlich sein (BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 47/03, BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41, unter II.1. der Gründe).
  • BFH, 21.07.2016 - X R 56/14

    Ausnahme vom strengen sachenrechtlichen Objektbegriff beim gewerblichen

    Eine (geringfügige) Überschreitung kann insbesondere bei Vorliegen anderer Anhaltspunkte unbeachtlich sein (BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 47/03, BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41, unter II.1.).
  • BFH, 23.11.2011 - IV B 107/10

    Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels; Anzahl der Objekte im Fall der

    Der BFH geht jedoch in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann vorliegen kann, wenn ein Steuerpflichtiger ein Mietwohngrundstück erwirbt, die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandelt und diese dann in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb und der Aufteilung veräußert (z.B. BFH-Urteile vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057; vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747; vom 8. September 2004 XI R 47/03, BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41, unter II.2.; vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291).
  • BFH, 18.10.2007 - I B 148/07

    Kürzung bei der Gewerbesteuer für Wohnungsbauunternehmen

    Der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung kann darin bestehen, dass der Inhaber das Vermögen --gegebenenfalls in zahlreichen Teilakten-- veräußert (BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 47/03, BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41).

    In diesem Fall ist von vornherein keine "Nutzung von Grundbesitz i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten", sondern die "Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung" beabsichtigt (BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700; in BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41).

  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Dabei bildet die heranzuziehende Zeitspanne von fünf Jahren keine starre Grenze (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195, unter II. 3. c bb; vom 8. September 2004 XI R 47/03, 48/03, BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41, unter II. 1.), so dass auch erst nach Ablauf von fünf Jahren veräußerte Immobilien in die Betrachtung einbezogen werden können, ggf. mit Folgerungen für die Indizwirkung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089, unter II. 1. b; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738, unter II. 2., m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2007 - X B 118/06

    Divergenz: aktueller Rechtszustand im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung

    Der Kläger hätte sich insbesondere mit dem von ihm selbst genannten BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 47/03 (BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41) auseinanderzusetzen müssen.
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 11 K 1355/12

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    Eine (geringfügige) Überschreitung kann insbesondere bei Vorliegen anderer Anhaltspunkte unbeachtlich sein (BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 47/03, BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41, unter II. 1. der Gründe).
  • FG München, 10.03.2008 - 13 K 3694/05

    Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für eine neben der

    Die Q-KG hat sich auch nicht auf die bloße - noch der Vermögensverwaltung zuzurechnende (BFH-Urteil vom XI R 47, 48/03, BStBl II 2005, 41 ) - Parzellierung der Teilfläche aus FlNr.
  • BFH, 08.09.2004 - XI R 48/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb bei hälftigem Miteigentum

    XI R 47/03 XI R 48/03.
  • FG München, 10.11.2008 - 13 K 3694/05

    Ausschließlichkeit der Grundstücksnutzung und Grundstücksverwaltung als

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  • FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04

    Zur bedingten Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten GbR im Zusammenhang

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