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   BFH, 10.11.2004 - II R 24/03   

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https://dejure.org/2004,2106
BFH, 10.11.2004 - II R 24/03 (https://dejure.org/2004,2106)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2004 - II R 24/03 (https://dejure.org/2004,2106)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2004 - II R 24/03 (https://dejure.org/2004,2106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2, § 171 Abs. 8 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ErbStG bis Ende 1995 § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2; ErbStG ab 1996 § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2, § 171 Abs. 8 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ErbStG bis Ende 1995 § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2; ErbStG ab 1996 § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Erklärung zur Inanspruchnahme des Freibetrages ist rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2, § 171 Abs. 8 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ErbStG bis Ende 1995 § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2; ErbStG ab 1996 § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • Judicialis

    AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 1; ; AO... 1977 § 165 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 171 Abs. 8 Satz 1; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; ErbStG bis Ende 1995 § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2; ; ErbStG ab 1996 § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach Eintritt der Bestandskraft abgegebene Erklärung des Schenkers nach § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO - Übertragung von Kommanditanteilen unter Vorbehalt eines lebenslänglichen Nießbrauchs als begünstigter ...

  • datenbank.nwb.de

    Freibetrag bei Übertragung von BV

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erklärung des Schenkers, den Freibetrag für Betriebsvermögen in Anspruch zu nehmen ? Nach Bestandskraft der Schenkungsteuerbescheide ? Rückwirkendes Ereignis ? Abweichung von Verwaltungsauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung eines Steuerbescheids bei einer nach Eintritt der formellen Bestandskraft der ursprünglichen Steuerfestsetzung abgegebenen Erklärung; Erklärung des Schenkers, den Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen in Anspruch zu nehmen, als rückwirkendes ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen - Freibetrag wurde trotz Bestandskraft gewährt

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 J: 1977, ErbStG § 13 Abs 2a S 1 Nr 2 J: 1974
    Betriebsvermögen; Erklärung; Freibetrag; Nachträgliches Ereignis; Schenker; Schenkungsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 364
  • BB 2005, 311
  • BB 2005, 312
  • BB 2005, 89
  • DB 2005, 144
  • BStBl II 2005, 182
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 10.11.2004 - II R 24/03
    Bei der nach Eintritt der formellen Bestandskraft der ursprünglichen Steuerfestsetzung abgegebenen Erklärung, den Freibetrag in Anspruch nehmen zu wollen, handelt es sich um ein nachträglich eingetretenes Ereignis (vgl. zu diesem Begriff BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. a).

    Ob ein Ereignis ausnahmsweise steuerlich in die Vergangenheit zurückwirkt, richtet sich allein nach den Normen des jeweils einschlägigen materiellen Steuerrechts (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. c).

  • BFH, 12.07.1989 - X R 8/84

    Antrag auf Realsplittung bei nachträglicher Zustimmung des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 10.11.2004 - II R 24/03
    Es muss ein Bedürfnis bestehen, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an die nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteil vom 12. Juli 1989 X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957, unter 1. a).

    Der Steuerpflichtige kann auch nicht auf die Möglichkeit verwiesen werden, beim FA eine Erstreckung des wegen der ungewissen Werte aufgenommenen Vorläufigkeitsvermerks auf das "ungewisse Sachverhaltsmerkmal" der künftigen Abgabe einer Inanspruchnahmeerklärung durch den Schenker anzuregen (ablehnend zu einem Verweis auf die Möglichkeit eines Antrags nach § 165 AO 1977 in Fällen rückwirkender Ereignisse auch BFH-Urteil in BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957, unter 1. b ee).

  • BFH, 05.03.2020 - II B 99/18

    Nachträgliche Option zur Vollverschonung

    b) Nach Auffassung des Klägers ist das FG von dem Urteil des BFH vom 10.11.2004 - II R 24/03 (BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182) abgewichen.

    c) Im Fall, der dem BFH-Urteil in BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182 zugrunde lag, hatte das Finanzamt den Schenkungsteuerbescheid bezüglich der noch nicht endgültig festgestellten Werte nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig erlassen.

    Darüber hinaus ist das BFH-Urteil in BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182 auch zu einer anderen Rechtslage ergangen.

    Der BFH hat die nachträgliche Erklärung des Schenkers, den Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen nach dem damaligen § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in Anspruch zu nehmen, vor allem deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zugelassen, weil es dem Schenker vor der endgültigen Festsetzung an einer hinreichend sicheren Grundlage für seine Entscheidung, den Freibetrag entweder für die bereits vollzogene Übertragung in Anspruch zu nehmen oder aber sich die Inanspruchnahme des Freibetrags für spätere Übertragungen von Betriebsvermögen vorzubehalten, fehlte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182, Rz 16).

    Entscheidend war nach Auffassung des BFH, dass der Schenker mit seiner Erklärung nach damaligem Recht für alle weiteren innerhalb der nächsten zehn Jahre stattfindenden Übertragungsvorgänge unwiderruflich an der Inanspruchnahme des Freibetrags gehindert war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182, Rz 16).

  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Als rückwirkendes Ereignis hat der BFH auch Anträge beurteilt, mit denen der Steuerpflichtige nachträglich ein Wahlrecht ausübt (Urteile vom 12. Juli 1989 X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957 --Antrag auf Realsplitting nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides--; vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49 --Antrag auf Gewinnübertragung nach § 6c EStG nach Erlass des FG-Urteils--; vom 10. November 2004 II R 24/03, BStBl II 2005, 182 --Inanspruchnahmeerklärung des Schenkers als rückwirkendes Ereignis--).
  • BFH, 20.08.2014 - X R 33/12

    Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes

    Die von der Rechtsprechung bisher angenommenen Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in aller Regel dadurch gekennzeichnet, dass zumindest bei einer übergreifenden Betrachtung noch keine vollständige Bestandskraft eingetreten war (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2005 III R 22/02, BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690: ein Antrag auf getrennte Veranlagung, den ein Ehegatte vor Bestandskraft des ihm gegenüber ergangenen Zusammenveranlagungsbescheids stellt, ist für den anderen Ehegatten als rückwirkendes Ereignis anzusehen; BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182: die Erklärung des Schenkers, den schenkungsteuerrechtlichen Freibetrag für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen zu wollen, ist dann ein rückwirkendes Ereignis, wenn die Schenkungsteuerfestsetzung hinsichtlich des Betriebsvermögens noch vorläufig ist; anders jedoch BFH-Urteil vom 12. Januar 1994 II R 72/91, BFHE 173, 226, BStBl II 1994, 302: der Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes auf Anwendung des ab dem 1. Januar 1983 geltenden Rechts auf Erwerbsvorgänge vor diesem Stichtag stellt auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn nicht nur die Grunderwerbsteuerfestsetzung, sondern auch die Festsetzung einer Nachsteuer bereits bestandskräftig geworden ist).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 72/06

    Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag

    Es muss ein Bedürfnis bestehen, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an die nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1367/20

    Steuerrechtliche Behandlung unternehmensbezogener Sanierungserträge -

    Es muss ein Bedürfnis bestehen, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an die nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteile vom 12.07.1989 - X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957 und vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182).

    Die Ausübung eines Antragswahlrechts kann ein rückwirkendes Ereignis sein, wenn die Antragstellung nicht nur eine Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.01.1994 - II R 72/91, BFHE 173, 226, BStBl II 1994, 302; vgl. auch BFH-Urteile vom 12.07.1989 - X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957 und vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182).

    Auch der BFH hat im Urteil vom 12.01.1994 (II R 72/91, BFHE 173, 226, BStBl II 1994, 302), auf das sich die Gegenauffassung zur Begründung eines rückwirkenden Ereignisses beruft, den Antrag zur Umgestaltung des Steuerrechtsverhältnisses nach Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr zugelassen (ähnlich auch BFH-Urteil vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182).

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1362/20

    Unternehmensbezogene Sanierungserträge im Einkommensteuerrecht und

    Es muss ein Bedürfnis bestehen, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an die nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteile vom 12.07.1989 - X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957 und vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182).

    Die Ausübung eines Antragswahlrechts kann ein rückwirkendes Ereignis sein, wenn die Antragstellung nicht nur eine Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.01.1994 - II R 72/91, BFHE 173, 226, BStBl II 1994, 302; vgl. auch BFH-Urteile vom 12.07.1989 - X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957 und vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182).

    Auch der BFH hat im Urteil vom 12.01.1994 (II R 72/91, BFHE 173, 226, BStBl II 1994, 302), auf das sich die Gegenauffassung zur Begründung eines rückwirkenden Ereignisses beruft, den Antrag zur Umgestaltung des Steuerrechtsverhältnisses nach Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr zugelassen (ähnlich auch BFH-Urteil vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182).

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 32/05

    Antrag auf betragsmäßige Erweiterung eines bereits vorliegenden begrenzten

    Auch das vom X. Senat in dem Urteil in BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957 angeführte Argument, der Unterhaltsleistende könne nicht auf die Möglichkeit verwiesen werden, beim FA einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO 1977 anzuregen (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182), trifft für die Erweiterung des Antrags in gleicher Weise zu wie für einen erstmaligen Antrag.
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1362/20 zurück zur Übersicht Seite drucken
    Es muss ein Bedürfnis bestehen, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an die nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteile vom 12.07.1989 - X R 8/84, BFHE 157, 484 , BStBl II 1989, 957 und vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364 , BStBl II 2005, 182 ).

    Die Ausübung eines Antragswahlrechts kann ein rückwirkendes Ereignis sein, wenn die Antragstellung nicht nur eine Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.01.1994 - II R 72/91, BFHE 173, 226 , BStBl II 1994, 302 ; vgl. auch BFH-Urteile vom 12.07.1989 - X R 8/84, BFHE 157, 484 , BStBl II 1989, 957 und vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364 , BStBl II 2005, 182 ).

    Auch der BFH hat im Urteil vom 12.01.1994 ( II R 72/91, BFHE 173, 226 , BStBl II 1994, 302 ), auf das sich die Gegenauffassung zur Begründung eines rückwirkenden Ereignisses beruft, den Antrag zur Umgestaltung des Steuerrechtsverhältnisses nach Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr zugelassen (ähnlich auch BFH-Urteil vom 10.11.2004 - II R 24/03, BFHE 207, 364 , BStBl II 2005, 182 ).

  • FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 3699/16

    Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens,

    Der Kläger bezieht sich zur Begründung weiter auf das Urteil des BFH vom 10.11.2004 (II R 24/03, BStBl II 2005, 182), wonach eine nach Eintritt der formellen Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheids abgegebene Erklärung des Schenkers, den Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen nach § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG bis Ende 1995 (§ 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der seit 1996 geltenden Fassung) in Anspruch zu nehmen, als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen sei, solange es hinsichtlich der Wertansätze des übertragenen Betriebsvermögens noch an einer endgültigen Schenkungsteuerfestsetzung fehlt und insoweit eine Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO unter Berücksichtigung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 Satz 1 AO noch möglich sei.

    Der X. Senat des BFH führt dazu im Urteil vom 20.08.2014 aus: "Die von der Rechtsprechung bisher angenommenen Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in aller Regel dadurch gekennzeichnet, dass zumindest bei einer übergreifenden Betrachtung noch keine vollständige Bestandskraft eingetreten war (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2005 III R 22/02, BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690: ein Antrag auf getrennte Veranlagung, den ein Ehegatte vor Bestandskraft des ihm gegenüber ergangenen Zusammenveranlagungsbescheids stellt, ist für den anderen Ehegatten als rückwirkendes Ereignis anzusehen; BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 24/03, BFHE 207, 364, BStBl II 2005, 182: die Erklärung des Schenkers, den schenkungsteuerrechtlichen Freibetrag für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen zu wollen, ist dann ein rückwirkendes Ereignis, wenn die Schenkungsteuerfestsetzung hinsichtlich des Betriebsvermögens noch vorläufig ist; anders jedoch BFH-Urteil vom 12. Januar 1994 II R 72/91, BFHE 173, 226, BStBl II 1994, 302: der Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes auf Anwendung des ab dem 1. Januar 1983 geltenden Rechts auf Erwerbsvorgänge vor diesem Stichtag stellt auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn nicht nur die Grunderwerbsteuerfestsetzung, sondern auch die Festsetzung einer Nachsteuer bereits bestandskräftig geworden ist).".

  • FG Düsseldorf, 11.11.2020 - 4 K 3410/18

    Voraussetzungen für die nachträgliche Option zur Vollverschonung; Antrag auf

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings zu § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der bis Ende 1995 geltenden Fassung entschieden (Urteil vom 10.11.2014 II R 24/03, BStBl. II 2005, 182), dass eine nach Eintritt der formellen Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheids abgegebene Erklärung des Schenkers, den Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen nach dem damals geltenden § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in Anspruch zu nehmen, als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen ist, solange es hinsichtlich der Wertansätze des übertragenen Betriebsvermögens noch an einer endgültigen Schenkungsteuerfestsetzung fehlt und insoweit eine Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO unter Berücksichtigung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 Satz 1 AO noch möglich ist.

    Darüber hinaus betraf das BFH-Urteil vom 10.11.2014 (a.a.O.) eine andere Rechtslage.

  • FG Düsseldorf, 30.04.2008 - 4 K 51/06

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Vorerwerbs bei der Ermittlung der

  • BFH, 20.01.2005 - II R 56/02

    SchSt; BV-Freibetrag

  • FG Münster, 15.09.2022 - 1 K 2751/20

    Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten

  • FG Köln, 14.11.2006 - 9 K 2612/04

    Betriebsvermögensfreibetrag, Bewertungsabschlag

  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 5 K 809/12

    Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Nichtstellung oder verspäteter Stellung des

  • FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 292/03

    Bindung eines Schenkers an eine von ihm vorgenommene Aufteilung des

  • FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08

    Keine Berücksichtigung eines bei einem Vorerwerb nicht verbrauchten Rests des

  • FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01

    Rückwirkender Wegfall des Schenkungsteuer-Freibetrags wegen Überführung

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