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   BFH, 23.03.2005 - III R 91/03   

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https://dejure.org/2005,690
BFH, 23.03.2005 - III R 91/03 (https://dejure.org/2005,690)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2005 - III R 91/03 (https://dejure.org/2005,690)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2005 - III R 91/03 (https://dejure.org/2005,690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2
    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld bei gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in den Haushalt mehrerer Berechtigter S. 19

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlung von Kindergeld an den Elternteil, den die Eltern in ihrer Vereinbarung bestimmt haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt beider Elternteile

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer kriegt das Kindergeld?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes getrennt lebender Eltern in die Haushalte beider Elternteile; Pflicht zur Bestimmung des Empfängers von Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern; Begriff der "Haushaltsaufnahme"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 2, EStG § 64 Abs 3
    Getrenntleben; Haushaltszugehörigkeit; Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 338
  • NJW 2005, 2175
  • NVwZ 2005, 1464 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1173
  • FamRZ 2005, 1246 (Ls.)
  • BB 2005, 1266
  • DB 2005, 1362
  • BStBl II 2008, 752
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00

    PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
    Eine Berechtigtenbestimmung i.S. von § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
    Die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten muss einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFH/NV 2005, 616).
  • FG Niedersachsen, 23.09.2003 - 15 K 542/99

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des gezahlten

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 515 veröffentlicht.
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Soweit in anderen rechtlichen Zusammenhängen die Festlegung des hauptsächlichen Aufenthalts des Kindes bei einem Elternteil unausweichlich ist, steht die Bestimmung des Lebensmittelpunkts eines Kindes regelmäßig vor dem Hintergrund der praktikablen Festlegung öffentlich-rechtlicher Rechtsfolgen und dient hier etwa zur Vereinfachung der Auszahlung öffentlicher Leistungen (vgl. BFH FamRZ 2005, 1173, 1174; Senatsbeschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 45/15 - FamRZ 2016, 1053 Rn. 12 f. - jeweils zum Kindergeld) oder der verlässlichen ordnungsrechtlichen Zuordnung einer Person (BVerwG FamRZ 2016, 44 - zum Melderecht; vgl. Hennemann NZFam 2016, 825).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

    § 64 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG sind entsprechend anwendbar, wenn das Kind - wie bei einem Wechselmodell - in den getrennten Haushalten beider Berechtigter nahezu gleichwertig aufgenommen worden ist (vgl. BFH Beschluss vom 15. Januar 2014 - V B 31/13 - juris Rn. 4 und FamRZ 2005, 1173, 1174).
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Dies schließt es aus, die Eltern darüber entscheiden zu lassen, wo der Lebensmittelpunkt liegt und der Unterkunftsbedarf anfällt (vgl zur melderechtlich relevanten Einigung der Eltern auf das Bestehen eines Hauptwohnsitzes im Fall eines Wechselmodells BVerwG vom 30.9.2015 - 6 C 38.14 - BVerwGE 153, 89; vgl ferner zur elterlichen Bestimmung des Kindergeldberechtigten in einem solchen Fall BFH vom 23.3.2005 - III R 91/03 - BFHE 209, 338; vgl zur Behandlung des Wechselmodells in den unterschiedlichen Rechtsgebieten auch BGH vom 1.2.2017 - XII ZB 601/15 - BGHZ 214, 31 RdNr 19; Dürbeck in Staudinger, BGB, 2018, § 1684 RdNr 263 ff; Hennemann, NZFam 2016, 825) .
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