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   BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98   

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https://dejure.org/2005,731
BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98 (https://dejure.org/2005,731)
BFH, Entscheidung vom 14.09.2005 - VI R 148/98 (https://dejure.org/2005,731)
BFH, Entscheidung vom 14. September 2005 - VI R 148/98 (https://dejure.org/2005,731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer Zusatzversorgungskasse auf eine andere kein Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Behandlung von Sonderzahlungen - Sonderzahlungen bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse bzw. des -systems

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von Pauschalierungsvoraussetzungen von § 40b Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) hinsichtlich Zuwendungen an eine nicht rechtsfähige Versorungseinrichtung; Einordnung von Zuwendungen als Arbeitslohn; Ausgleichszahlungen als steuerpflichtige Umlagezahlungen in ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 40b Abs 1 S 1, EStG § 40 Abs 3, EStG § 11
    Sonderzahlung; Zufluß; Zukunftssicherung; Zusatzversorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 443
  • BB 2005, 2449
  • DB 2005, 2447
  • BStBl II 2006, 532
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 32/04

    Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse wegen Schließung des Umlagesystems

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98
    Es liegt wirtschaftlich so, als hätte der Arbeitgeber die Zahlungen an den Arbeitnehmer und dieser sie an die Pensionskasse geleistet (vgl. das BFH-Urteil vom heutigen Tag VI R 32/04, zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).

    Der Senat lässt dahinstehen, ob die ursprünglich bei der ZVK versicherten Arbeitnehmer der Klägerin durch die Ausgleichszahlungen einen Vorteil erlangt haben (vgl. dazu BFH-Urteil vom heutigen Tag VI R 32/04).

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, m.w.N.; Küttner/Thomas, Personalbuch 2005, Stichwort: Arbeitsentgelt, Rz. 48 ff.).
  • BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96

    Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98
    Zum Arbeitslohn gehören auch Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesen nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern (Zukunftssicherung), wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen die Versorgungseinrichtung erwirbt (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung --LStDV--; BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406).
  • BFH, 07.07.1972 - VI R 116/69

    Zukunftsicherungs-Freibetrag in Ausnahmefällen auch für Ruhegeldempfänger

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98
    So hat der Senat entschieden, dass Pauschalzuweisungen eines Arbeitgebers an eine betriebliche Pensionskasse zur Abdeckung von Fehlbeträgen des Deckungskapitals Arbeitslohn der aktiven Arbeitnehmer oder der Pensionäre sind, wenn die Beiträge zu Pensionskassen allein vom Arbeitgeber getragen werden und die Höhe der laufenden Beiträge versicherungsmathematisch nicht exakt kalkuliert wurde (BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69, BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890).
  • BFH, 22.09.1995 - VI R 52/95

    Nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes sind

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 22. September 1995 VI R 52/95 (BFHE 179, 72, BStBl II 1996, 136) entschieden, dass die Pauschalierungsvoraussetzungen des § 40b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch hinsichtlich Zuwendungen an eine nicht rechtsfähige Versorgungseinrichtung vorliegen und deshalb die Sache an das Finanzgericht (FG), das gegenteiliger Auffassung war, zurückverwiesen.
  • BFH, 09.12.2010 - VI R 57/08

    Beiträge des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG

    Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532; vom 12. April 2007 VI R 55/05, BFHE 217, 558, BStBl II 2007, 619; vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876; vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385; vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532; vom 12. April 2007 VI R 55/05, BFHE 217, 558, BStBl II 2007, 619; vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876; vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; in BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385; jeweils m.w.N.).

    Gleiches hat der Senat für Sonderzahlungen entschieden, die ein Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse geleistet hatte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532).

  • BFH, 22.04.2010 - VI R 40/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und

    Zugleich wurde ihm mitgeteilt, dass die Versteuerung fehlerhaft gewesen sei, wie sich aus dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. September 2005 VI R 148/98 (BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532) ergebe.

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532 fließt zwar den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu, wenn der Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen leistet.

    Im Streitfall erfolgte die abschließende Zeichnung der Eingabewertbögen zu den Einkommensteuerbescheiden 2001, 2002 und 2003 unstreitig jedoch jeweils vor der Veröffentlichung des BFH-Urteils in BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532 in der Ausgabe Nr. 11 des BStBl II 2006, das am 24. Juli 2006 ausgegeben wurde.

    Dies ergibt sich vor allem aus dem Umstand, dass die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen die Revisionsverfahren VI R 32/04 und VI R 148/98 geführt und in diesen Verfahren stets die Auffassung vertreten hat, dass es sich bei Sonderumlagen in Versorgungssysteme um Arbeitslohn handele.

  • FG Niedersachsen, 21.02.2017 - 14 K 155/15

    Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung durch einen

    Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BStBl II 2001, 815; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532; in BStBl II 2009, 385; jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 11 K 202/07

    Einordnung von Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse als

    Zur Begründung berief sie sich auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren VI R 154/99 und VI R 148/98.

    Gleiches hat der BFH für Sonderzahlungen entschieden, die ein Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse leistet (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532).

    Durch den Wechsel ausgelöste Sonderzahlungen dienen mithin ausschließlich dem (eigen-)betrieblichen Interesse des Arbeitgebers an der Sicherstellung seiner Versorgungszusage (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532).

    Sonderzahlungen bzw. Pauschalzuweisungen führen allerdings unter der Voraussetzung zu Arbeitslohn der aktiven Arbeitnehmer und Pensionäre, dass sie vom Arbeitgeber zur Abdeckung von Fehlbeträgen des Deckungskapitals entrichtet werden, weil die laufenden Beiträge zunächst nicht versicherungsmathematisch exakt kalkuliert waren (BFH-Urteile vom 7. Juli 1972 VI R 116/69, BStBl II 1972, 890; vom 12. September 2001 VI R 154/99, BStBl II 2002, 22; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532 und VI R 32/04, BStBl II 2006, 500).

    Daraus folgt bspw., dass der Arbeitgeber, der die Versorgungsanwartschaften seiner Arbeitnehmer über Umlagen finanziert hat, für die finanziellen Folgen einstehen muss, die durch Änderung des Finanzierungssystem (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 32/04, BStBl II 2006, 500) oder mit einem Wechsel zu einer anderen Zusatzversorgungskasse (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532) entstehen.

    Der BFH verneint im Übrigen auch im Urteil vom 14. September 2005 VI R 148/98 (BStBl II 2006, 532) den von dem Beklagten angenommenen Charakter von "Umlagevorauszahlungen" bei einer durch Pauschalzuweisungen vermiedenen Umlagesatzerhöhung.

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der

    bb) Mit dieser Regelung, die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Wirkung für Zahlungen, die nach dem 23. August 2006 geleistet werden (§ 52 Abs. 35 EStG i.d.F. des JStG 2007), eingeführt wurde, reagierte der Gesetzgeber auf Urteile des vorlegenden Senats (vom 14. September 2005 VI R 148/98, BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532; vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528; vom 15. Februar 2006 VI R 64/05, BFH/NV 2006, 1272), in denen dieser --entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung-- entschieden hatte, dass die Sonderzahlungen des Arbeitgebers, die er anlässlich der Systemumstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung auf eine andere Zusatzversorgungskasse (ohne Umstellung des Finanzierungssystems) oder anlässlich seines Ausscheidens aus einer Zusatzversorgungskasse (sogenannte Gegenwertzahlungen) leistet, nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen.

    Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten durch die Erweiterung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG Besteuerungslücken geschlossen werden, die infolge der Rechtsprechung des vorlegenden Senats nach Ansicht des Gesetzgebers entstanden waren (Senatsurteile vom 14. September 2005 VI R 32/04, BFHE 210, 447, BStBl II 2006, 500; in BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532; in BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528; in BFH/NV 2006, 1272; vgl. BTDrucks 16/2712, 45 f.; BRDrucks 622/06, 75).

  • FG Düsseldorf, 05.05.2008 - 17 K 692/07

    Besteuerung des von der Stadtsparkasse gezahlten "Nachteilsausgleich" beim

    Zeitgleich teilte der Arbeitgeber dem Kläger mit, dass die Versteuerung fehlerhaft gewesen sei, wie sich aus dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs BFH vom 14. September 2005 VI R 148/98 (Bundessteuerblatt BStBl II 2006, 532) ergebe.

    Der BFH habe entschieden, dass Sonderzahlungen eines Arbeitsgebers an Zusatzversorgungskassen, die anlässlich der Systemumstellungen auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung an eine andere Zusatzversorgungskasse oder anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes oder der Länder geleistet würden, nicht zu Arbeitslohn bei aktiven Arbeitnehmern führten (Urteile vom 14. September 2005 VI R 32/04, BStBl II 2006, 500 und VI R 148/98, a.a.O. sowievom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BStBl II 2006, 528).

    Letzterer habe dann - nachdem das Verfahren seit dem Jahr 1998 anhängig gewesen sei - mit Urteil vom 14. September 2005 VI R 148/98 (a.a.O.) entschieden, dass kein steuerbarer Arbeitslohn vorliege.

    Die nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen führen zu einer niedrigeren Steuer, da die Besteuerung des Nachteilsausgleichs als Arbeitslohn rechtswidrig war (BFH Urteil vom 14. September 2005 VI R 148/98, a.a.O.).

    Ebenso wenig kann dessen Kenntnis von den seitens der Behörde angeführten Verfahren beim FG Düsseldorf zu Az. 12 K 7182/95 L (Urteil vom 17. September 1996; aufgehoben durch BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 148/98, a.a.O.) bzw. 15 K 6297/03 L (Urteil vom 25. August 2005, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1769) sowie vom Schriftverkehr Dritter (Stadt F) mit dem Finanzministerium des Landes NRW angenommen werden.

  • BFH, 22.04.2010 - VI R 27/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und

    Zugleich wurde ihm mitgeteilt, dass die Versteuerung fehlerhaft gewesen sei, wie sich aus dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. September 2005 VI R 148/98 (BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532) ergebe.

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532 fließt zwar den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu, wenn der Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen leistet.

    Im Streitfall erfolgte die abschließende Zeichnung der Eingabewertbögen zu den Einkommensteuerbescheiden 2001 und 2002 unstreitig jedoch jeweils vor der Veröffentlichung des BFH-Urteils in BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532 in der Ausgabe Nr. 11 des BStBl II 2006, das am 24. Juli 2006 ausgegeben wurde.

    Dies ergibt sich vor allem aus dem Umstand, dass die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen die Revisionsverfahren VI R 32/04 und VI R 148/98 geführt und in diesen Verfahren stets die Auffassung vertreten hat, dass es sich bei Sonderumlagen in Versorgungssysteme um Arbeitslohn handele.

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen

    Zudem findet nicht lediglich ein Wechsel von einer zu einer anderen umlagefinanzierten Versorgungskasse statt, bei der Sonderzahlungen vor Geltung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG nicht steuerbar waren (s. Senatsurteil vom 14.09.2005 - VI R 148/98, BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532).
  • BFH, 05.09.2006 - VI R 38/04

    Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog.

    Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 32/04, BFHE 210, 447, BStBl II 2006, 500; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532; vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BStBl II 2006, 528, jeweils m.w.N.).

    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (BFH-Urteile in BFHE 210, 447, BStBl II 2006, 500; in BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532).

    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; in BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532).

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 50/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der

  • BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO -

  • BFH, 12.04.2007 - VI R 55/05

    Zur Bedeutung des Begriffs "Beiträge" in § 40b EStG i.d.F. bis VZ 2004

  • FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 11 K 307/06

    Zahlungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 832/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 916/09

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Einkommensbescheids bei Erhöhung des

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1116/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

  • BFH, 17.10.2013 - VI R 44/12

    Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auch gegenüber dem Arbeitnehmer

  • BFH, 02.09.2010 - VI R 3/09

    Aufhebung einer Anrufungsauskunft mit Wirkung für die Zukunft - Rechtsnatur der

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1577/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

  • BFH, 15.09.2011 - VI R 36/09

    Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers

  • BFH, 15.02.2006 - VI R 92/04

    Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13

    Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer

  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 3 K 147/10

    Vergleichbarkeit des Vorsorgeverhältnisses zu verschiedenen Zweigen der

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 16/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

  • BFH, 05.07.2007 - VI R 47/02

    Beiträge an ausländischen Pensionsfonds gelten als Arbeitslohn

  • FG Düsseldorf, 22.08.2008 - 11 K 580/07

    Auswirkung des nachträglichen Bekanntwerdens von als Arbeitslohn behandelten und

  • FG Hamburg, 09.11.2017 - 6 K 14/17

    Haftung des Arbeitgebers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 4156/08

    Qualifizierung der anstelle einer Alterrente ausgezahlten Kapitalabfindung einer

  • BFH, 30.01.2008 - VI B 10/07

    Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache

  • FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 4 K 4895/07
  • BFH, 13.01.2011 - VI R 63/09

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO -

  • FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 5/07

    Arbeitgeberbeiträge i.S. d. § 3 Nr. 63 EStG

  • BFH, 13.01.2011 - VI R 62/09

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO -

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07

    Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines

  • FG Düsseldorf, 30.11.2006 - 8 K 2386/06

    Abänderungspflicht bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gem. § 173 Abs. 1

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 73/13

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Zahlung eines

  • BFH, 13.01.2011 - VI R 64/09

    Keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren - keine

  • FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06

    Einkommensteuergesetz: Negativer Arbeitsohn

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 141/07

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung vom Arbeitnehmer bezogener Leistungen aus

  • BFH, 15.02.2006 - VI R 64/05

    Wechsel der Zusatzversorgungskasse: Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers kein

  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07

    Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10

    Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen

  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 1000/12

    Anspruch eines im Vereinsregister eingetragenen kommunalen Arbeitgeberverbandes

  • FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09

    Verrechnung eines Bruttoarbeitslohns mit negativen Einnahmen durch den

  • FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 659/07

    Lohnsteuerpflichtigkeit der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleisteten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2021 - 7 A 11229/20

    Kindergartenrecht; hier: Ausgleichsbetrag an die Katholischen

  • FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 13 V 757/09

    Ernstliche Zweifel an Steuernachforderungen der Finanzverwaltung

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07

    Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn

  • FG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 V 801/09

    Ernstliche Zweifel an Steuernachforderungen der Finanzverwaltung

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 K 184/14

    Besteuerung der Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen

  • FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06

    Voraussetzungen der Änderung eines Steuerbescheides wegen nachträglich bekannt

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