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   BFH, 21.04.2005 - V R 11/03   

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https://dejure.org/2005,1431
BFH, 21.04.2005 - V R 11/03 (https://dejure.org/2005,1431)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2005 - V R 11/03 (https://dejure.org/2005,1431)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2005 - V R 11/03 (https://dejure.org/2005,1431)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 12 Satz 2; ; UStG 1993 § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung einer "Starthilfe" der Deutschen Bundesbahn als umsatzsteuerbare Leistung; Abgrenzung Zuschuss vom Leistungsaustausch in Folge einer Lieferung; tauschähnlicher Umsatz; "nur zu einem geringen ...

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung einer "Starthilfe" der Deutschen Bundesbahn als umsatzsteuerbare Leistung; Abgrenzung Zuschuss vom Leistungsaustausch in Folge einer Lieferung; tauschähnlicher Umsatz; "nur zu einem geringen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übernahme der Betriebsführung auf Strecken der Bundesbahn mit sog. Starthilfe ? Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch ? Übereignung von Grundstücken mit Rückübereignungsverpflichtung ? Keine Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflichtige Starthilfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerpflichtige Starthilfen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernahme der Betriebsführung des Eisenbahnverkehrs als steuerbare Leistung; Verhältnis von zivilrechtlicher Übereignung und umsatzsteuerlicher Lieferung; Umsatzsteuer auch bei tauschähnlichen Geschäften; Starthilfe als echter Zuschuss

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verschaffung der Verfügungsmacht
    Formen der Verschaffung der Verfügungsmacht
    Keine Verschaffung der Verfügungsmacht trotz Eigentumsübertragung
    Grundsätzliches
    Zuschüsse
    Umsatzsteuerliche Behandlung
    Zuwendungen aus öffentlichen Kassen
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1993, UStG § 10 Abs 1 J: 1993
    Entgelt; Leistungsaustausch; Zuschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 50
  • BB 2005, 2566
  • DB 2005, 2506
  • BStBl II 2007, 63
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.06.1988 - III R 18/85

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Zurechnung von

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Bei einem Streitwert von annähernd 2, 5 Mio. DM und einem Unterliegen in Höhe von 24 105 DM kann ein Unterliegen "zu einem geringen Teil" jedoch nicht angenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348 bei 10 000 DM; BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822 bei 5 v.H. von 75 000 DM).
  • BFH, 22.02.1994 - VII B 114/92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme als Haftender für

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Bei einem Streitwert von annähernd 2, 5 Mio. DM und einem Unterliegen in Höhe von 24 105 DM kann ein Unterliegen "zu einem geringen Teil" jedoch nicht angenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348 bei 10 000 DM; BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822 bei 5 v.H. von 75 000 DM).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist zwar in der Regel mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628, unter II.1.b).
  • BFH, 08.12.1994 - V R 33/93

    Berechnung des Umsatzsteuer-Kürzungsanspruchs für neugegründete Unternehmen in

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Dieses Tatbestandsmerkmal kann zwar gegeben sein, wenn der unterliegende Beteiligte --wie im Streitfall das FA-- bei einer Kostenteilung nach § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO weniger als 5 v.H. der Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 V R 33/93, BFH/NV 1995, 666).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 66/96

    Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Dazu muss der Lieferer dem Abnehmer Wert, Substanz und Ertrag des Gegenstands der Lieferung unbedingt und endgültig überlassen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46, unter 2. c bb; vom 13. November 1997 V R 66/96, BFHE 184, 134).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 17/02

    Gegenseitiger Vertrag: Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394, mit Nachweisen).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Dazu muss der Lieferer dem Abnehmer Wert, Substanz und Ertrag des Gegenstands der Lieferung unbedingt und endgültig überlassen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46, unter 2. c bb; vom 13. November 1997 V R 66/96, BFHE 184, 134).
  • BFH, 19.02.2004 - V R 10/03

    Sog. Selbstwerbung von Holz

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Die Regelung erfasst auch den Fall, dass als Entgelt für eine Leistung eine Barzahlung mit einer Lieferung verbunden wird (sog. tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe; BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 V R 10/03, BFHE 205, 495, BStBl II 2004, 675).
  • FG Köln, 13.11.2002 - 3 K 2613/99

    "Starthilfe" der DB für andere Verkehrsunternehmen kein echter Zuschuss

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 885 veröffentlicht.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muss einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. dazu die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95, Landboden Agrardienste, Slg. 1997, I-7387, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 102; vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94, Mohr, Slg. 1996, I-959, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1996, 110, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 294).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    31 ff.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 2005 V R 11/03, BFH/NV 2005, 2320).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

    Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist in der Regel mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, unter II.1.; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFHE 217, 40, BFH/NV 2007, 1059, unter II.1.b).
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63, unter II.1.b aa, Rz 24; vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb, Rz 43; in BFHE 250, 268, BStBl II 2015, 862, Rz 20, mit zahlreichen Nachweisen).
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