Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2006 - V R 2/04   

Volltextveröffentlichungen (10)

mehr
  • rws-verlag.de

    Keine Akzessorietät von Säumniszuschlägen zur Hauptschuld, selbst bei Aufhebung der Steuerfestsetzung nach Insolvenzeröffnung

  • NWB SteuerXpert START
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    KO §§ 14, 63 Nr. 1, 106; AO §§ 227, 233a, 237, 240
    Nicht mehr als hälftiger Erlass der Säumniszuschläge für den Insolvenzschuldner bei Aufhebung der Steuerfestsetzung nach Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Säumniszuschlägen; Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der Sequestration

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erlass von Säumniszuschlägen - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der Sequestration nicht entbehrlich

  • ZIP-online.de

    Keine Akzessorietät von Säumniszuschlägen zur Hauptschuld, selbst bei Aufhebung der Steuerfestsetzung nach Insolvenzeröffnung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Zahlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 240, FGO § 118 Abs 1
    Erlass; Konkurs; Konkursverwalter; Sachliche Billigkeit; Säumniszuschläge

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 212, 23
  • ZIP 2006, 1266
  • BB 2006, 1260
  • BStBl II 2006, 612



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08  

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 240 Abs. 1 Satz 4 AO daher zwar bewusst in Kauf genommen, dass Säumniszuschläge auch dann zu entrichten sind, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist (BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/ NV 2000, 161; vom 30. März 2006 V R 2/04, BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, unter II. 2. a).

    c) Ein Erlass verwirkter Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt demnach nicht allein deshalb in Betracht, weil die Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen herabgesetzt worden ist oder möglicherweise geändert werden wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; in BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612).

  • BFH, 14.05.2008 - II B 49/07  

    Erlass verwirkter Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer bei späterer

    Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901; vom 30. März 2006 V R 2/04, BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, jeweils m.w.N.).

    Ein Erlass verwirkter Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt demnach nicht allein deshalb in Betracht, weil die Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen herabgesetzt worden ist oder möglicherweise geändert werden wird (vgl. BFH-Urteile vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; in BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612).

  • BFH, 02.08.2006 - I B 135/05  

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Entgegen der Ansicht der Klägerin weicht das angefochtene Urteil des FG nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO von der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den Voraussetzungen für einen Erlass von Säumniszuschlägen (dazu z.B. BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 2/04, BFH/NV 2006, 1381) ab.

    Denn das FG hat den Zweck des Zuschlags gemäß § 240 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) auf der Grundlage der BFH-Rechtsprechung herausgestellt und --da die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert, wenn "dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist" (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1381)-- als maßgebend angesehen, ob für die Klägerin eine Möglichkeit zur Zahlung der fälligen Steuern bestand.

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  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11  

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

    Das Finanzgericht (FG) ist nach Maßgabe der Rechtsgrundsätze in den zitierten Divergenz-Entscheidungen (s. a. BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161; vom 30. März 2006 V R 2/04, BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612) zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Ermessensfehler bei Ablehnung des begehrten Erlasses von Säumniszuschlägen für den maßgeblichen Zeitraum durch den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) auch im Hinblick auf § 240 Abs. 1 Satz 4 der Abgabenordnung nicht festzustellen ist.
  • FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05  

    Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass;

    a) Säumniszuschläge sind in der Regel (nur) zur Hälfte zu erlassen, wenn ihre Funktion als Druckmittel ihren Sinn verliert (ständige Rspr., vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30.03.2006 V R 2/04, BFH/NV 2006, 1381).

    Ebenso steht fest, dass sie nicht akzessorisch zur Hauptschuld sind und selbst dann nicht entfallen würden, wenn die angefochtene Steuerfestsetzung z.B. nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ersatzlos aufgehoben werden würde (BFH-Urteil vom 30.03.2006 a.a.O.).

  • FG München, 27.10.2011 - 10 K 2070/10  

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 240 Abs. 1 Satz 4 AO bewusst in Kauf genommen, dass Säumniszuschläge auch dann zu entrichten sind, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist (BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161; vom 30. März 2006 V R 2/04, BStBl II 2006, 612, unter II.2.a).

    25 d) Ein Erlass verwirkter Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt demnach nicht allein deshalb in Betracht, weil die Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen herabgesetzt worden ist oder möglicherweise geändert werden wird (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1991, 906; in BStBl II 2006, 612).

  • BFH, 28.08.2006 - II B 186/05  

    Ordnungsgemäße Rüge einer Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Die Klägerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass nach den von ihr angegebenen Urteilen des BFH der Erlass von Säumniszuschlägen über die Hälfte hinaus auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung möglich ist, es insofern aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit bedarf (so zuletzt BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 2/04, BFH/NV 2006, 1381).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2007 - 4 L 522/04  

    Zur Erhebung von Säumniszuschlägen bei einem Erschließungsbeitragsbescheid

    a) Eine (teilweise) Aufhebung des Beitragsbescheides in einem gerichtlichen Verfahren hat zwar auf Grund des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO keine Auswirkungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Mai 1995 - 80 B 50/95 -, zit. nach JURIS; BFH, Urt. v. 30. März 2006 - V R 2/04 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08  

    Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei

    Dieser Betrag der Stundungszinsen würde der Hälfte der Säumniszuschläge entsprechen, die auf alle rückständigen Steuern aus den nach der Steuerfahndung ergangenen Bescheiden angefallen sind, wenn das FA eine Stundung aller rückständigen Beträge ausgesprochen hätte (allgemein BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 2/04, BStBl II 2006, 612).
  • FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06  

    Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen

    Bei einer Stundung wären Zinsen nach § 234 AO festzusetzen gewesen, die auf den gestundeten Betrag entfallen; dieser Betrag der Stundungszinsen würde der Hälfte der Säumniszuschläge entsprechen, die auf alle rückständigen Steuern aus den nach der Steuerfahndung ergangenen Bescheiden angefallen sind (vgl. allgemein BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 2/04, BStBl II 2006, 612).
  • FG Köln, 25.03.2010 - 6 K 3467/06  

    Kein Erlass von Säumniszuschlägen auf eine Lohnsteuerhaftungsschuld nach Wegzug

  • VG Köln, 16.07.2008 - 23 K 4827/07  
  • VG Köln, 28.01.2009 - 23 K 1375/08  
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