Rechtsprechung
   BFH, 09.02.2006 - IV R 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3926
BFH, 09.02.2006 - IV R 23/04 (https://dejure.org/2006,3926)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2006 - IV R 23/04 (https://dejure.org/2006,3926)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - IV R 23/04 (https://dejure.org/2006,3926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 6b Abs. 10 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; HGB §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6b Abs. 10 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002; HGB §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2

  • Judicialis

    EStG § 6b Abs. 10; ; HGB § 124 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise bei Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG i.d.F. des StEnlG 1999/2000/2002

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    1999: Rechtsträgerbezogene Auslegung von § 6b EStG ? Keine Übertragung der stillen Reserven des Sonderbetriebsvermögens auf eine Investition im Gesamthandsvermögen ? Keine Besonderheiten bei einer ?Einmanngesellschaft? ? Auslegung des Begriffs ?Gesamthandsvermögen? in § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Übertragung stiller Reserven zwischen Schwestergesellschaften

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung stiller Reserven zwischen Schwestergesellschaften

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Veräußerungsgewinnen auf Beteiligungen an Personengesellschaften; Verschaffung von Abschreibungsverlusten als Gesellschaftszweck einer Personengesellschaft ; Begriff des Gesamthandsvermögens bei einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft; Einschränkung ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6b Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 6b Abs 10, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, StEntlG 1999/2000/2002
    Gesellschafter; Grundstück; Personengesellschaft; Personenidentität; Rechtsträgerwechsel; Reinvestitionsrücklage; Sonderbetriebsvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 259
  • BB 2006, 1099
  • BB 2006, 1159
  • BB 2007, 41
  • DB 2006, 1033
  • DB 2007, 25
  • BStBl II 2006, 538
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 K 40/01

    Abzug für Herstellungskosten und Anschaffungskosten für Grund und Boden;

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV R 23/04
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) vom 7. April 2004 2 K 40/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1042 veröffentlicht.
  • BFH, 15.11.2017 - VI R 44/16

    Kein Rückgängigmachen eines zu Lasten des Gesamthandsvermögens einer

    ee) Schließlich überzeugt auch der Hinweis des FA auf § 6b EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) und das BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 IV R 23/04 (BFHE 212, 259, BStBl II 2006, 538) nicht.
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02

    Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von

    Ebenso hat sie für die Bildung und Übertragung gewinnmindernder Rücklagen nach § 6b EStG entschieden (vgl. --einschließlich Ausnahmen betreffend Rechtslage in den Jahren 1999 bis 2001-- Senatsurteil vom 9. Februar 2006 IV R 23/04, BFHE 212, 259, BStBl II 2006, 538).
  • FG Köln, 17.10.2011 - 7 K 3218/09

    Änderung eines Steuerbescheids zur Berücksichtigung eines Gewinns aus der

    Dementsprechend konnte der Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes aus einem Einzelunternehmen im Zeitraum der Geltung dieser Vorschrift nicht mehr anteilig auf Investitionen im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an der der Einzelunternehmer beteiligt ist, übertragen werden (vgl. dazu etwa Schmidt, in: Schmidt, EStG, 21. Auflage 2002, § 15 Rn 415; siehe in diesem Zusammenhang auch BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 IV R 23/04, BFHE 212, 259; BStBl. II 2006, 538 m.w.N.).

    Der Senat hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die im vorliegenden Fall anzuwendende Fassung des § 6b EStG, die lediglich für drei Jahre galt (vgl. dazu etwa BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 IV R 23/04, BFHE 212, 259; BStBl. II 2006, 538 sowie im Gesamtzusammenhang auch BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 IV R 42/08, BFHE 229, 340; BStBl. II 2010, 820).

    Es liegt im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums, wenn der Gesetzgeber im Hinblick auf eine steuerliche Förderungsmaßnahme zunächst von einer gesellschafterbezogenen zu einer gesellschaftsbezogenen Betrachtungsweise wechselt und er diese Änderung - etwa, weil sie sich seiner Auffassung nach nicht bewährt hat - nach drei Jahren für die Zukunft wieder rückgängig macht und zur alten Rechtslage zurückkehrt (vgl. BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 IV R 42/08, BFHE 229, 340; BStBl. II 2010, 820 und vom 9. Februar 2006 IV R 23/04, BFHE 212, 259; BStBl. II 2006, 538; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. April 2004 2 K 40/01, EFG 2004, 1042; Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 22/2006 Anm. 1).

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 22/07

    Keine Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch

    Die Zugehörigkeit zu einem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters reicht nicht aus (Senatsurteil vom 9. Februar 2006 IV R 23/04, BFHE 212, 259, BStBl II 2006, 538, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht