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   BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01   

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https://dejure.org/2005,1794
BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01 (https://dejure.org/2005,1794)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2005 - VI R 118/01 (https://dejure.org/2005,1794)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2005 - VI R 118/01 (https://dejure.org/2005,1794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen Reise, die sowohl eine Betriebsveranstaltung als auch eine aus ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interessen durchgeführte Betriebsbesichtigung umfasst

  • datenbank.nwb.de

    Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen Reise mit Betriebsveranstaltung und Betriebsbesichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer-Reise

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktuelle BFH-Urteile - Wann sind Betriebsveranstaltungen "steuerfrei"?

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Kombination des Betriebsausflugs mit Betriebsbesichtigung

  • IWW (Kurzinformation)

    Voraussetzungen "steuerfreier" Betriebsveranstaltungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer-Reise

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufteilung von Sachzuwendungen an einen Arbeitnehmer auf Grund einer zweitägigen Reise wegen einer Betriebsveranstaltung und einer Betriebsbesichtigung; Begriff der "Betriebsveranstaltung"; Ansehung von Aufwendungen des Arbeitgebers für eine derartige Reise als ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gestaltungsspielräume nutzen - "Betriebsveranstaltungen" steueroptimal gestalten - mit Prüfungsschema

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, LStR Abschn 72
    Arbeitslohn; Betriebsbesichtigung; Betriebsveranstaltung; Üblichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 55
  • NJW 2006, 1759
  • BB 2006, 595
  • DB 2006, 596
  • BStBl II 2006, 444
  • NZA-RR 2006, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90

    Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen können im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, so dass sie keinen Arbeitslohn für die daran teilnehmenden Arbeitnehmer darstellen (BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655, und vom 6. Dezember 1996 VI R 48/94, BFHE 182, 142, BStBl II 1997, 331).

    Die lohnsteuerrechtliche Wertung derartiger Zuwendungen hat der BFH seit dem Urteil in BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655 nicht mehr davon abhängig gemacht, ob die Vorteilsgewährung der Höhe nach üblich ist, sondern hat eine Freigrenze angenommen, bei deren Überschreitung die Zuwendungen in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren sind.

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Berechnung, ob die Freigrenze überschritten ist, alle Aufwendungen des Arbeitgebers einzubeziehen, die durch die Betriebsveranstaltung veranlasst sind (BFH-Urteile in BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655; vom 25. Mai 1992 VI R 91/89, BFHE 168, 266, BStBl II 1992, 856).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Die neuere Rechtsprechung des BFH hat die Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, insbesondere bei Reisen, zudem ausdrücklich zugelassen (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFH/NV 2005, 2290, Der Betrieb --DB-- 2005, 2330).

    Die hiernach gebotene Aufteilung der Reise nach dem Verhältnis der Zeitanteile entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFH/NV 2005, 2290 ergibt im Streitfall, dass die Aufwendungen der Klägerin, die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnen sind, die Freigrenze von 200 DM je teilnehmendem Arbeitnehmer nicht überschritten haben.

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 91/89

    Aufwendungen für mehrtägige Betriebsveranstaltung mit Besichtigung des

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Berechnung, ob die Freigrenze überschritten ist, alle Aufwendungen des Arbeitgebers einzubeziehen, die durch die Betriebsveranstaltung veranlasst sind (BFH-Urteile in BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655; vom 25. Mai 1992 VI R 91/89, BFHE 168, 266, BStBl II 1992, 856).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 168, 266, BStBl II 1992, 856 zwischen einem Betriebsausflug als geselliger Veranstaltung und einer Betriebsbesichtigung, die aus dienstlichen Gründen erforderlich sein kann, unterschieden (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 1985 III 45/82, EFG 1985, 499).

  • BFH, 06.12.1996 - VI R 48/94

    Aufwendungen für übliche Betriebsveranstaltungen sind auch bei geringfügiger

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen können im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, so dass sie keinen Arbeitslohn für die daran teilnehmenden Arbeitnehmer darstellen (BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655, und vom 6. Dezember 1996 VI R 48/94, BFHE 182, 142, BStBl II 1997, 331).
  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit einem gewissen Eigengewicht, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offen steht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406, und vom 9. Juni 1978 VI R 197/75, BFHE 125, 260, BStBl II 1978, 532; R 72 Abs. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR--).
  • BFH, 09.06.1978 - VI R 197/75

    Zuwendung von Weihnachtspäckchen außerhalb einer Betriebsveranstaltung als

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit einem gewissen Eigengewicht, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offen steht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406, und vom 9. Juni 1978 VI R 197/75, BFHE 125, 260, BStBl II 1978, 532; R 72 Abs. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR--).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen können im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, so dass sie keinen Arbeitslohn für die daran teilnehmenden Arbeitnehmer darstellen (BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655, und vom 6. Dezember 1996 VI R 48/94, BFHE 182, 142, BStBl II 1997, 331).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 151/00

    Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung führen beim

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 16. November 2005 VI R 151/00 (zur Veröffentlichung bestimmt) festgehalten.
  • FG Münster, 22.03.2001 - 2 K 1787/99

    Nachversteuerung von Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines zweitägigen

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 86 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 151/99

    Aufwendungen für eine zweitägige Betriebsveranstaltung bei Einhaltung der

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01
    Mit Urteil vom 16. November 2005 VI R 151/99 (zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat außerdem entschieden, dass eine länger als einen Tag dauernde Veranstaltung ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers nicht ausschließt, wenn dessen Aufwendungen anlässlich dieser Veranstaltung die Freigrenze nicht überschreiten.
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