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   BFH, 18.05.2006 - III R 25/05   

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https://dejure.org/2006,2112
BFH, 18.05.2006 - III R 25/05 (https://dejure.org/2006,2112)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2006 - III R 25/05 (https://dejure.org/2006,2112)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - III R 25/05 (https://dejure.org/2006,2112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 39; BGB § 362, § 433 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1, § 15, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 3; KStG § 8 Abs. 3

  • IWW
  • Judicialis

    AO 1977 § 39; ; BGB § 362; ; BGB § 433 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 15; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 20 Abs. 3; ; KStG § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnrealisierung bei Veräußerung eines Grundstücks; verdeckte Gewinnausschüttung bei Fehlbeträgen bei der von einer GmbH betriebenen Gaststätte

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnrealisierung bei Veräußerung eines Grundstücks; verdeckte Gewinnausschüttung bei einer von einer GmbH betriebenen Gaststätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewinnrealisierung bei Veräußerung eines Grundstücks

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betrieb einer Gaststätte durch eine GmbH ? Keine Zurechnung von kalkulatorischen Fehlbeträgen der Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung ? Veräußerung eines Grundstücks ? Realisierung mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums ? Späterer Übergang von Nutzen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gaststätten-Fehlbeträge

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsgrundstück - Gewinnrealisierung bei Verkauf eines Betriebsgrundstücks

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsgrundstück - Gewinnrealisierung bei Verkauf eines Betriebsgrundstücks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gaststätten-Fehlbeträge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG); Rechtliche Behandlung von bei einer Nachkalkulation festgestellten Fehlbeträgen; Gewinnermittlung aus der Veräußerung eines Grundstücks bei späterem Übergang von ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewinnrealisierung tritt spätestens mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch ein! (IMR 2006, 103)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1, EStG § 16, EStG § 34, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1, AO 1977 § 41, KStG § 8 Abs 3 S 2
    Betriebsaufspaltung; Faktische Beherrschung; Familie; Steuersatz; Strohmann; Treuhand; Veräußerung; Verdeckte Gewinnausschüttung; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 499
  • NZM 2006, 671
  • BB 2006, 1673
  • BB 2006, 1945
  • BB 2007, 2
  • BB 2007, 39
  • DB 2006, 1770
  • NZG 2006, 678
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03

    VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen

    Auszug aus BFH, 18.05.2006 - III R 25/05
    Eine vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84, BFHE 156, 126, BStBl II 1989, 419; vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266).

    Eine vGA kann auch anzunehmen sein, wenn der Vorteil einer dem Gesellschafter nahe stehenden Person zugewendet wird; das "Nahestehen" in diesem Sinne kann auf familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, schuldrechtlichen oder rein tatsächlichen Bindungen beruhen (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BFHE 182, 184, BStBl II 1997, 301, unter II.A.1.a der Gründe; in BFH/NV 2005, 1266; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 20 Rz. 75; Schlotter in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 20 Rn. 299).

  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 18.05.2006 - III R 25/05
    Dazu müsste das rechtliche Eigentum in der Weise ausgehöhlt sein, dass ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausübt und den zivilrechtlichen Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann, so dass diesem kein Herausgabeanspruch zusteht oder seinem Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung zukommt (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).

    Nach den im Streitfall getroffenen Vereinbarungen durfte der Kläger das Grundstück nach dem Eigentumserwerb der Bank aber nur noch eineinhalb Jahre bis zur vereinbarten Übergabe nutzen, er war dabei Fremdbesitzer (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1331; Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 39 Rz. 26).

  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus BFH, 18.05.2006 - III R 25/05
    Dazu müsste das rechtliche Eigentum in der Weise ausgehöhlt sein, dass ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausübt und den zivilrechtlichen Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann, so dass diesem kein Herausgabeanspruch zusteht oder seinem Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung zukommt (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14

    Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht

    Dies geschieht, wenn der Kaufvertrag wirtschaftlich erfüllt ist, d.h. der Verkäufer seine Leistung im Wesentlichen erbracht hat und deshalb sein Anspruch auf die Zahlung nicht mehr mit ungewöhnlichen Risiken belastet erscheint; von diesem Zeitpunkt an ist das veräußerte Wirtschaftsgut nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht mehr dem Veräußerer, sondern dem Erwerber zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499, m.w.N.).

    Bei der Veräußerung von Grundstücken ist dies regelmäßig der Fall, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr, d.h. das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 der Abgabenordnung --AO--), auf den Erwerber übergegangen sind (BFH-Urteil in BFHE 213, 499).

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 16/06

    Kein kraft Gesetzes zur Vertretung berufener Geschäftsführer bei

    Der Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken wird im Regelfall dann realisiert, wenn Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. März 1990 III R 70/87, BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733; vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398; vom 25. Januar 1996 IV R 114/94, BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382; vom 28. März 2000 VIII R 77/96, BFHE 191, 339, BStBl II 2002, 227; ebenso zu § 10e EStG BFH-Urteil vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; zur vorherigen Gewinnrealisierung, wenn das zivilrechtliche Eigentum vor der Übergabe des Grundstücks übergeht, BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499).
  • FG Münster, 23.06.2009 - 13 K 2760/05

    Versteuerung eines Veräußerungsgewinns; Auslegung der Begriffe Anschaffung und

    Dazu müsste das rechtliche Eigentum in der Weise ausgehöhlt sein, dass ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausübt und den zivilrechtlichen Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann, so dass diesem kein Herausgabeanspruch zusteht oder seinem Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung zukommt (BFH-Urteile vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891; vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499; BFH/NV 2006, 1747; vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 19/11

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Anteilserwerb durch Mantelkauf und gleichzeitigem

    Denn die Annahme einer vGA auf Seiten der GmbH und andererseits ihrer Gesellschafter ist materiell-rechtlich voneinander unabhängig; zwischen den Bescheiden der Gesellschaft und der Gesellschafter besteht keine Bindungswirkung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14

    Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Grundstücken eines noch zu

    Dies geschieht, wenn der Kaufvertrag wirtschaftlich erfüllt ist, d.h. der Verkäufer seine Leistung im Wesentlichen erbracht hat und deshalb sein Anspruch auf die Zahlung nicht mehr mit ungewöhnlichen Risiken belastet erscheint; denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552); von diesem Zeitpunkt an ist das veräußerte Wirtschaftsgut nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht mehr dem Veräußerer, sondern dem Erwerber zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499; Crezelius in Kirchhof, EStG, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn. 144 ff; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 5 Rz. 608).
  • FG Köln, 30.11.2006 - 1 K 6927/02

    Keine Sonderabschreibungen nach dem FördG nach vollständiger Rückabwicklung eines

    Die Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft würde nicht ausreichen, vielmehr müsste das rechtliche Eigentum in der Weise ausgehöhlt sein, dass dem rechtlichen Eigentümer kein Herausgabeanspruch zustünde oder dem Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung zukäme (BFHUrteil vom 18.5.2006 III R 25/05, HFR 2006, 1083 - 1084).
  • FG Nürnberg, 20.11.2009 - VII 141/06

    Verdeckte Gewinnausschüttungen aus fiktiven Rechnungen einer Schwester-GmbH

    Eine vGA ist ein Vermögensvorteil, den eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung zuwendet, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei Anwendung der entsprechenden Sorgfalt sie unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (vgl. BFH-Urteile vom 22.09.2004 III R 9/03, BStBl II 2003, 160; vom 18.05.2006 III R 25/05, DStR 2006, 1359; BFH-Beschluss vom 14.07.1998 VIII B 38/98, BFH/NV 1998, 1582; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, § 20 Rn. 61 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 164/06

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb, Verdeckte Gewinnausschüttung

    Der Kläger hat auch keine konkreten Umstände vorgetragen, die es nahe gelegt hätten, dass andere, z. B. Personal das Geld unterschlagen hätten (siehe BFH vom 18.05.2006 III R 25/05, BFHE 213, 499 , HFR 2006, 1083).
  • FG Niedersachsen, 20.07.2012 - 11 K 87/10

    Zuführungskosten als Werbungskosten bei verdeckter Gewinnausschüttung

    Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Urt. v. 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl. II 1997, 301 m.w.Nachw.; Urt. v. 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722; Urt. v. 18. Mai 2006 III R 25/05, BFH/NV 2006, 1747).
  • FG München, 31.03.2010 - 10 K 3596/08

    Gewerblicher Grundstückshandel bei kurzfristiger Eigennutzung des Objekts

    Bei der Veräußerung von Grundstücken ist die Kaufpreisforderung im Regelfall zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind, es sei denn der Eigentumsübergang findet ausnahmsweise vor Besitzübergang statt (BFH-Urteil vom 18.05.2006 III R 25/05, BFHE 213, 499).
  • FG Baden-Württemberg, 03.12.2007 - 6 K 136/07

    Keine Teilwertabschreibung aufgrund Rückabwicklung von Verträgen - Keine vGA

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