Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2006 - VII B 324/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Keine Befristung einer Ergänzungsabgabe

  • RA Kotz

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Ergänzungsabgabe muss nicht befristet sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß; Ergänzungsabgabe muss nicht befristet sein

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Ergänzungsabgabe muss nicht befristet sein

Kurzfassungen/Presse (13)

  • IWW (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag: Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit im Jahr 2002

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.7.2006)

    Solidaritätszuschlag // Befristung verfassungsrechtlich nicht erforderlich

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes verneint

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  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit von Solidaritätszuschlag

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Der Solidaritätszuschlag darf ständig erhoben werden

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlaggesetz 1995 ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    BFH bestätigt Solidaritätszuschlaggesetz

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag rechtmäßig

  • lawinfo.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag: Immer noch keine endgültige Klärung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag: Der Staat darf weiter kassieren

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag: Der Staat darf weiter kassieren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Sonstiges


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • anwaltskanzlei-menzel.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesfinanzhof wird über Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages entscheiden

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 213, 573
  • NJW 2006, 2656 (Ls.)
  • BB 2006, 1730
  • DB 2006, 1659
  • BStBl II 2006, 692



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Wird zitiert von ... (19)  

  • FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08  

    Solidaritätszuschlaggesetz verfassungsmäßig?

    Gegen den ab 1995 (nicht befristet) erhobenen Solidaritätszuschlag, konkret für das dortige Streitjahr 2002, habe der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692).

    a) Der Solidaritätszuschlag ist eine Steuer im Sinne des § 3 Abs. 1 AO (dazu BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 693).

    b) Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 28. Juni 2006 (VII B 324/05, BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 693; dortiges Streitjahr 2002) das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. September 2005 (12 K 6263/03 E, EFG 2006, S. 371) bestätigt und in Bezug auf das SolZG 1995 Folgendes ausgeführt:.

    Dieter Steinhauff merkt zur Entscheidung des 7. Senats des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, Nachfolgendes an (jurisPR-SteuerR 36/2006 Anm. 4, S. 2, erschienen am 4. September 2006):.

    Andreas Rohde und Marcus Geschwandtner besprechen in NJW 2006, S. 3332 (3335) insbesondere den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 (BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692) und kommen zu folgendem Ergebnis:.

    Den Annahmen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, eine zeitliche Befristung gehöre nicht zum Wesen der Ergänzungsabgabe (Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69, BVerfGE 32, S. 333, 342; Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 694), folgt das vorlegende Finanzgericht nicht.

    Der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und der des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69, BVerfGE 32, S. 333, 340; Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 694), eine Ergänzungsabgabe dürfe dauerhaft erhoben werden, wenn sich nach ihrer Einführung für den Bund neue Aufgaben ergäben, für deren Erfüllung die bei der allgemeinen Verteilung des Steueraufkommens zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht ausreichten, so dass eine erneute Einführung der Ergänzungsabgabe und damit auch die Fortführung einer bereits bestehenden möglich sei, folgt das vorlegende Finanzgericht nicht.

    Das Bundesverfassungsgericht stellt damit in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1972 (1 BvL 16/69, BVerfGE 32, S. 333) und ihm folgend der Bundesfinanzhof mit seinem Beschluss vom 28. Juni 2006 (VII B 324/05, BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692) die bei der verfassungsrechtlichen Interpretation des Begriffs "Ergänzungsabgabe" maßgeblichen Vorstellungen des Verfassungsgebers nicht vollständig dar.

  • FG München, 18.08.2009 - 2 K 108/08  

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes für den

    Das Grundgesetz definiert den verfassungsrechtlichen Steuerbegriff nicht, er ist jedoch der einfachgesetzlichen Vorschrift des § 3 Abs. 1 AO sinngemäß zu entnehmen (BVerfG, Beschluss v. 2.10.1973, 1 BvR 345/73; BVerfG, Urteil v. 6.11.1984, 2 BvL 19, 20/83, 2 BvR 363, 491/83; BFH, Beschluss v. 28.6.2006, VII B 324/05; FG Münster, Urteil v. 27.9.2005, 12 K 6263/03 E).

    Er stellt eine von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen mit dem Zweck der Einnahmeerzielung allen Einkommensteuer- und Köperschaftsteuersubjekten auferlegte Geldleistung dar (BFH, Beschluss v. 28.6.2006, VII B 324/05; FG Münster, Urteil v. 27.9.2005, 12 K 6263/03 E).

    Die sich daraus ergebende Steuerbelastung steht nicht völlig außer Verhältnis zu der sich aus der Festsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ergebenden Steuerbelastung (vgl. auch BFH, Beschluss v. 28.6.2006, VII B 324/05).

    Vielmehr erfolgt die Einführung indirekter Steuern erfahrungsgemäß für eine längere Dauer, was dafür spricht, dass die Ergänzungsabgabe unbefristet erhoben werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss v. 9.2.1972, 1 BvL 16/69; BFH, Beschluss v. 28.6.2006, VII B 324/05).

    b) Mängel im Gesetzgebungsverfahren sind nicht ersichtlich und von der Klägerin auch nicht vorgetragen (vgl. hierzu BFH, Beschluss v. 28.6.2006, VII B 324/05; FG Münster, Urteil v. 27.9.05, 12 K 6263/03 E).

    Da der Gesetzgeber für den Veranlagungszeitraum 2005 aus diesem Grunde auch zum Erlass einer neuen Ergänzungsabgabe berechtigt gewesen wäre, war er auch zur Fortführung des Solidaritätszuschlags in diesem Zeitraum befugt (vgl. auch BFH, Urteil v. 28.6.2006, VII B 324/05).

  • BFH, 11.02.2009 - X R 51/06  

    Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs

    Das Musterverfahren sei vorgreiflich, weil die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags im Rahmen der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1708/06 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geprüft werde, welche sich gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 (BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692) richte, der nach dem vorgreiflichen Verfahren beim FG Münster (12 K 6263/03 E) ergangen sei.

    Die Anfechtung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags aus verfassungsrechtlichen Gründen muss sich hingegen gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags selbst richten (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692).

    Die Verfassungsbeschwerde gegen den BFH-Beschluss in BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692 im Nachgang zum Musterverfahren zur Festsetzung des Solidaritätszuschlags hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 11. Februar 2008 2 BvR 1708/06, Deutsche Steuerzeitung 2008, 229).

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  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10  

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

    Der Bundesfinanzhof ist in seinem Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII B 324/05 - (BFHE 213, 573, BStBl II 2006, S. 692) dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt und davon ausgegangen, dass keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabenerhebung nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995 im Veranlagungszeitraum 2002 bestünden.
  • BFH, 21.07.2011 - II R 50/09  

    Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß

    Der als Ergänzungsabgabe (vgl. § 1 Abs. 1 SolZG) für Veranlagungszeiträume ab 1998 erhobene Solidaritätszuschlag entspricht den Anforderungen, die verfassungsrechtlich an eine Ergänzungsabgabe zu stellen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692, betr.

    Selbst während des Laufes einer eingeführten Ergänzungsabgabe können sich für den Bund neue Aufgaben ergeben, für deren Erfüllung die bei der allgemeinen Verteilung des Steueraufkommens zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht ausreichen, so dass die erneute Einführung der Ergänzungsabgabe und damit auch die Fortführung einer bereits bestehenden gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 32, 333, BStBl II 1972, 408; BFH-Beschluss in BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692).

  • BFH, 21.07.2011 - II R 52/10  

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für

    Der als Ergänzungsabgabe (vgl. § 1 Abs. 1 SolZG) für Veranlagungszeiträume ab 1998 erhobene Solidaritätszuschlag entspricht den Anforderungen, die verfassungsrechtlich an eine Ergänzungsabgabe zu stellen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692, betr.

    Selbst während des Laufes einer eingeführten Ergänzungsabgabe können sich für den Bund neue Aufgaben ergeben, für deren Erfüllung die bei der allgemeinen Verteilung des Steueraufkommens zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht ausreichen, so dass die erneute Einführung der Ergänzungsabgabe und damit auch die Fortführung einer bereits bestehenden gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 32, 333, BStBl II 1972, 408; BFH-Beschluss in BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692).

  • FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 4077/08  

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts Münster im Urteil vom 27.09.2005 (Az. 12 K 6263/03 E, EFG 2006, 371 bis 374, bestätigt durch BFH Beschluss vom 28.06.2006 - Az. VII B 324/05 - BFHE 213, 573, BStBl. II 2006, 692) verwiesen.

    Dies spricht gerade dafür, dass die Ergänzungsabgaben unbefristet erhoben werden dürfen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.02.1972, 1 BvL 16/69, BVerfGE 32, 333 bis 344, BStBl. II 1972, 408 bis 411, BFH-Beschluss vom 28.06.2006 VII B 324/05, BFHE 212, 573, BStBl. II 206, 692).

    Mängel im Gesetzgebungsverfahren sind nicht ersichtlich und von den Klägern auch nicht vorgetragen (vgl. hierzu ansonsten BFH-Beschluss vom 28.06.2006, VII B 324/05, BStBl. II 2006, 692, FG Münster, Urteil vom 27.09.2005, 12 K 6263/03 E, EFG 2006, 371).

  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 1708/06  

    Solidaritätszuschlag - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

    den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2006 - VII B 324/05 -.
  • FG Köln, 14.01.2010 - 13 K 1287/09  

    Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2007 noch verfassungsgemäß

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z. B. Finanzgericht Münster, Urt. vom 27. September 2005 12 K 6263/03 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 371; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 394/05, BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692; BFH-Beschluss vom 28. April 2009 I B 199/08, nicht veröffentlicht; Finanzgericht München, Urt. vom 18. August 2009 2 K 108/08, EFG 2010, 166; Finanzgericht Münster, Urteil vom 8. Dezember 2009 1 K 4077/08 E, juris; teilweise zu anderen Streitjahren) und wohl auch den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreites davon aus, dass das SolzG 1995 vom 23. Juni 1993 (Bundesgesetzblatt - BGBl - I 1993, 944, 975 f.), neugefasst durch die Bekanntgabe vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4130) in der im Streitjahr 2007 geltenden Fassung (entsprechend Art. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 2878) formell verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist.

    Der Begriff der Ergänzungsabgabe besagt lediglich, dass diese Abgabe die Einkommen- und die Körperschaftsteuer, also auf Dauer angelegte Steuern, ergänzen, d. h. in einer gewissen Akzessorietät zu ihnen stehen soll (BFH, BStBl II 2006, 692).

  • BFH, 24.07.2008 - II B 38/08  

    Verfassungsmäßigkeit des Einigungsvertrags und des Solidaritätszuschlags - Erlass

    Danach ist die Erhebung des Solidaritätszuschlags verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 28. Februar 1996 XI R 83, 84/94, BFH/NV 1996, 712, die Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. November 1999 2 BvR 1167/96, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 797, nicht zur Entscheidung angenommen; BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 2006 XI B 143/05, BFH/NV 2006, 1886; vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692, die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde durch Beschluss des BVerfG vom 11. Februar 2008 2 BvR 1708/06, Deutsche Steuer-Zeitung 2008, 229, nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 28.04.2009 - I B 199/08  

    Darlegungsanforderungen bei Angriffen gegen Solidaritätszuschlag - keine

  • BFH, 11.09.2007 - VI B 146/05  

    ArbG-Anteil zur Gesamtsozialversicherung

  • FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 12 V 58/10  

    Keine Aussetzung der Vollziehung wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des

  • BFH, 29.05.2007 - IX B 206/04  

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1991

  • BFH, 01.04.2009 - II B 20/09  

    Rechtswidrige Aussetzung eines Klageverfahrens wegen einer beim BFH anhängigen

  • FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07  

    Steuerrecht - Einnahmen einer Immobilie aus Überlassung als Antennenstandort

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2009 - 1 K 739/04  

    Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - zeitanteilige Kürzung bei

  • FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1675/09  

    Auslegung eines Einspruchs; Verwaltungsakt; Einspruchsbegründung; Offenbare

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07  

    Kfz.-Kosten von Behinderten bei Zuschuss zum behindertengerechten Umbau des

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