Rechtsprechung
   BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,520
BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03 (https://dejure.org/2006,520)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2006 - VI R 21/03 (https://dejure.org/2006,520)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - VI R 21/03 (https://dejure.org/2006,520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufwendungen zur Herrichtung eines Arbeitszimmers - Telearbeitsplatz

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 lit. b § 9 Abs. 5
    Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes, Betätigungsmittelpunkt; Prinzip der Abschnittsbesteuerung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer ? Aufwendungen für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes als vorab entstandene Werbungskosten ? Betätigungsmittelpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einrichtekosten für Telearbeitsplätze

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug für Telearbeitsplatz

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktuelle BFH-Entscheidung - Werbungskostenabzug für Telearbeitsplatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einrichtekosten für Telearbeitsplätze

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes als Werbungskosten; Voraussetzungen für einen unbeschränkten Werbungskostenabzug; Betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 v.H. der ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Telearbeitsplatz zu Hause - Versicherungsmathematiker kann die Kosten unbeschränkt von der Steuer absetzen

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Kosten für Heimarbeitsplatz können absetzbar sein

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zur Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers in Vorbereitungsphase

  • beck.de (Leitsatz)

    Aufwendungen für die Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für Einrichtung eines Telearbeitsplatzes als Werbungskosten abziehbar

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5
    Arbeitszimmer; Telearbeitsplatz; Vorab entstandene Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 158
  • NJW 2006, 2655
  • NZM 2006, 670
  • MMR 2006, 670
  • BB 2006, 1484
  • DB 2006, 1408
  • BStBl II 2006, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 19/04

    Häusliche Arbeitszimmer - beschränkter Abzug von Renovierungskosten vor Bezug der

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    a) Ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für das Herrichten eines häuslichen Arbeitszimmers für eine nachfolgende berufliche Tätigkeit als Werbungskosten abziehbar sind, bestimmt sich im Hinblick auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nach den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit (zuletzt Senatsurteile vom 2. Dezember 2005 VI R 63/03, BStBl II 2006, 329, BFH/NV 2006, 871; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BStBl II 2006, 328, BFH/NV 2006, 666).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    Dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Würdigung lediglich eine indizielle Bedeutung zu (z.B. Senatsurteile vom 13. November 2002 VI R 28/02, BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59; VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62, und VI R 104/01, BFHE 201, 100, BStBl II 2004, 65; BFH-Urteile vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).
  • FG Nürnberg, 08.03.2001 - IV 343/98

    Aufwendungen eines arbeitslosen Arbeitnehmers für ein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    Die zu erwartenden Umstände dieser künftigen Nutzung sind daher auch dafür maßgeblich, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Vorbereitungsaufwendungen den bestehenden gesetzlichen Abzugsbeschränkungen unterliegen (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. August 2003 3 K 292/99, EFG 2004, 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2004 10 K 4057/04 E, EFG 2005, 779; FG Nürnberg, Urteil vom 8. März 2001 IV 343/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 681; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 19 Rz. 60 Stichwort "Arbeitszimmer" unter 1.; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz. 567e; zustimmend Siegers, Anmerkung in EFG 2005, 781).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    Dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Würdigung lediglich eine indizielle Bedeutung zu (z.B. Senatsurteile vom 13. November 2002 VI R 28/02, BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59; VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62, und VI R 104/01, BFHE 201, 100, BStBl II 2004, 65; BFH-Urteile vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    Dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Würdigung lediglich eine indizielle Bedeutung zu (z.B. Senatsurteile vom 13. November 2002 VI R 28/02, BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59; VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62, und VI R 104/01, BFHE 201, 100, BStBl II 2004, 65; BFH-Urteile vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).
  • BFH, 02.12.2005 - VI R 63/03

    Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    a) Ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für das Herrichten eines häuslichen Arbeitszimmers für eine nachfolgende berufliche Tätigkeit als Werbungskosten abziehbar sind, bestimmt sich im Hinblick auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nach den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit (zuletzt Senatsurteile vom 2. Dezember 2005 VI R 63/03, BStBl II 2006, 329, BFH/NV 2006, 871; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BStBl II 2006, 328, BFH/NV 2006, 666).
  • BFH, 21.02.2003 - VI R 14/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienst-Mitarbeiters

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    Auf der Grundlage dieses Verständnisses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen unbeschränkten Werbungskostenabzug dann nicht erfüllt, wenn der qualitative Schwerpunkt einer Betätigung außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt oder wenn der Aufgabenbereich eines Steuerpflichtigen so vielfältig und gestreut ist, dass seine Betätigung keinem konkreten Mittelpunkt zugeordnet werden kann (Senatsurteil vom 21. Februar 2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl II 2004, 68).
  • FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 K 4057/04

    Vorweggenommene Werbungskosten; Aufwendungen; Häusliches Arbeitszimmer;

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    Die zu erwartenden Umstände dieser künftigen Nutzung sind daher auch dafür maßgeblich, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Vorbereitungsaufwendungen den bestehenden gesetzlichen Abzugsbeschränkungen unterliegen (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. August 2003 3 K 292/99, EFG 2004, 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2004 10 K 4057/04 E, EFG 2005, 779; FG Nürnberg, Urteil vom 8. März 2001 IV 343/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 681; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 19 Rz. 60 Stichwort "Arbeitszimmer" unter 1.; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz. 567e; zustimmend Siegers, Anmerkung in EFG 2005, 781).
  • FG Niedersachsen, 20.08.2003 - 3 K 292/99

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers; Weiterbildung im früher ausgeübten

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    Die zu erwartenden Umstände dieser künftigen Nutzung sind daher auch dafür maßgeblich, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Vorbereitungsaufwendungen den bestehenden gesetzlichen Abzugsbeschränkungen unterliegen (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. August 2003 3 K 292/99, EFG 2004, 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2004 10 K 4057/04 E, EFG 2005, 779; FG Nürnberg, Urteil vom 8. März 2001 IV 343/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 681; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 19 Rz. 60 Stichwort "Arbeitszimmer" unter 1.; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz. 567e; zustimmend Siegers, Anmerkung in EFG 2005, 781).
  • FG München, 23.10.2002 - 10 K 2741/01

    Kein Werbungskostenabzug für Umbau eines erst im Folgejahr tatsächlich als

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 928 abgedruckt.
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • FG Münster, 27.01.2005 - 12 K 1320/03

    Vergünstigungen bei Entnahme und Betriebsveräußerung nach Hofübernahme

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17

    Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines

    d) Für den Fall gewinn- oder umsatzabhängiger Kaufpreisabreden macht die Rechtsprechung eine Ausnahme vom dargestellten Grundsatz der stichtagsbezogenen Betrachtung auf den Veräußerungszeitpunkt und stellt für diesen Sonderfall auf die Realisation des Veräußerungsentgelts im Zeitpunkt des Zuflusses ab (BFH-Urteile vom 19.12.2018 I R 71/16, BFHE 264, 115, BStBl II 2019, 493 zu § 8b KStG; vom 27.10.2015 VIII R 47/12, BFHE 252, 80, BStBl II 2006, 600 mit Hinweis auf BFH-Urteile vom 17.07.2013 X R 40/10, BFHE 242, 58, BStBl 2013, 883 und vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532).

    Hieran und an der für die Annahme der Gewinnrealisierung erforderlichen Bestimmtheit der Kaufpreisforderung fehlt es im Regelfall bereits mit Rücksicht auf die Unwägbarkeiten sowohl der allgemeinen zukünftigen Entwicklung als auch im Hinblick auf die Stellung des einzelnen Unternehmens am Markt (BFH-Urteile vom 27.10.2015 VIII R 47/12, BFHE 252, 80, BStBl II 2006, 600; vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532).

    Als gewinn- bzw. umsatzabhängig hat der Bundesfinanzhof u.a. Kaufpreisforderungen angesehen, die auf der Abtretung von künftigen Gewinnanteilen aus dem Gewinnbezugsrecht des Erwerbers (BFH-Urteil vom 27.10.2015 VIII R 47/12, BFHE 252, 80, BStBl II 2006, 600), auf der Vereinbarung der Zahlung eines prozentualen Anteils des auf die veräußerte Beteiligung entfallenden Gewinnanteils auf Lebenszeit (BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532) oder auf der Vereinbarung eines variablen Kaufpreises, der von der tatsächlich verkauften Anzahl eines Produkts in einem festgelegten Zeitraum abhängig ist (BFH-Urteil vom 19.12.2018 I R 71/16, BFHE 264, 115, BStBl II 2019, 493), beruhten.

  • BFH, 26.02.2014 - VI R 40/12

    Häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

    aa) Zutreffend verweist das FG zwar hinsichtlich der Frage, ob die Abzugsbeschränkungen für das häusliche Arbeitszimmer ohne weiteres auf Aufwendungen eines Arbeitnehmers für einen häuslichen Telearbeitsplatz übertragen werden können, auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 2006 VI R 21/03 (BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600).
  • BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

    Der Werbungskostencharakter der Aufwendungen und damit die Möglichkeit ihrer Abziehbarkeit schon im Streitjahr ergeben sich aus der beabsichtigten zukünftigen beruflichen Nutzung (Senatsentscheidungen vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600).

    Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung steht dem nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600).

  • BFH, 27.10.2011 - VI R 71/10

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und

    Nach der zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 1996 ergangenen Rechtsprechung des BFH bestimmt sich bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit --teilweise zu Hause und teilweise auswärts-- ausübt, der Mittelpunkt danach, ob er im Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 65/05, BFH/NV 2007, 1133; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328).

    Die für den Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen werden auch mit dem Begriff des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkts der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen umschrieben (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1133; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304; in BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600; vom 6. Juli 2005 XI R 87/03, BFHE 210, 493, BStBl II 2006, 18; vom 9. April 2003 X R 75/00, BFH/NV 2003, 917).

  • FG Nürnberg, 26.10.2006 - IV 83/06

    Geschäftszimmer eines Gerichtsvollziehers als Mittelpunkt der gesamten

    Der Streitfall lasse sich daher mit dem vom BFH mit Urteil vom 23. Mai 2006 (Az. VI R 21/03) entschiedenen Fall vergleichen, bei dem der Arbeitgeber die Arbeitsfläche in den Firmenräumen verringert habe und dadurch der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dort liege, wo die qualitativ höherwertigere Tätigkeit erbracht werde.

    Dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Würdigung lediglich eine indizielle Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteile vom 23.05.2006, VI R 21/03, BStBl. II 2006, 600; vom 06.07.2005 IX R 87/03, BStBl. II 2006, 18; Blümich/Wied, EStG, § 4 Rz. 854; Schmidt/Heinicke, EStG, § 4 Rz. 594).

    Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen unbeschränkten Werbungskostenabzug sind zwar dann nicht erfüllt, wenn der qualitative Schwerpunkt einer Betätigung außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt oder wenn der Aufgabenbereich des Steuerpflichtigen so vielfältig und gestreut ist, dass seine Betätigung keinem konkreten Mittelpunkt zugeordnet werden kann (vgl. BFH-Urteil a.a.O. in BStBl. II 2006, 600).

    Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung kann jedoch im häuslichen Arbeitszimmer liegen, wenn der Steuerpflichtige in qualitativer Hinsicht gleichwertige Arbeitsleistung am häuslichen Arbeitsplatz und außerhalb dieses häuslichen Arbeitsplatzes ableistet (vgl. BFH-Urteil a.a.O. in BStBl. II 2006, 600).

    Im Übrigen könnte der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung auch dann im häuslichen Arbeitszimmer liegen, wenn ein weiterer qualitativer Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Klägers im Außendienst läge und dann eine in qualitativer Hinsicht gleichwertige Arbeitsleistung teilweise am häuslichen Arbeitsplatz und teilweise im Außendienst erbracht wird (vgl. BFH-Urteil a.a.O. in BStBl. II 2006, 600).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern -

    Nur wenn ein Steuerpflichtiger eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausübe, die in qualitativer Hinsicht gleichwertig sowohl im häuslichen Arbeitszimmer als auch am außerhäuslichen Arbeitsort erbracht werde, liege der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung dann im häuslichen Arbeitszimmer, wenn der Steuerpflichtige mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer tätig werde (BFH-Urteil vom 23. Mai 2006 - VI R 21/03, BStBl lI 2006, 600; BMF-Schreiben vom 03. April 2007, BStBl I 2007, 442, Tz. 8-10).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09

    Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insofern von dem dem Urteil des BFH vom 23. Mai 2006 VI R 21/03 (BStBl II 2006, 600) zu Grunde liegenden Sachverhalt (dort: gleichwertige Arbeitsleistung zeitlich überwiegend am häuslichen Telearbeitsplatz).

    Nach Würdigung der besonderen Umstände des Streitfalls, insbesondere der die Einrichtung des Telearbeitsplatzes betreffenden Regelungen der Dienstvereinbarung(en), ist nach Auffassung des Senats der vom Kläger genutzte Raum schon prinzipiell nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers gleichzustellen, der dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG unterliegt (offen gelassen im BFH- Urteil vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, a.a.O.).

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11

    Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und

    Nach der zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 1996 ergangenen Rechtsprechung des BFH bestimmt sich bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit --teilweise zu Hause und teilweise auswärts-- ausübt, der Mittelpunkt danach, ob er im Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind (ständige Rechtsprechung; s. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 65/05, BFH/NV 2007, 1133; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328).

    Die für den Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen werden auch mit dem Begriff des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkts der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen umschrieben (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1133; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304; in BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600; vom 6. Juli 2005 XI R 87/03, BFHE 210, 493, BStBl II 2006, 18; vom 26. Juni 2003 IV R 9/03, BFHE 202, 529, BStBl II 2004, 50; vom 9. April 2003 X R 75/00, BFH/NV 2003, 917).

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - 9 K 2096/12

    Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers

    Die zu erwartenden Umständen bestimmen für die hier angefallenen Vorbereitungsaufwendungen die Abziehbarkeit nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG (BFH-Urteil vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600 m.w.N.).
  • FG München, 19.01.2015 - 6 K 806/14

    Postzusteller: Keine regelmäßige Arbeitsstätte im Zustellbezirk (Rechtslage bis

    Übt ein Telearbeiter im häuslichen Arbeitszimmer und im Büro des Arbeitgebers qualitativ gleichwertige Tätigkeiten aus, ist der Mittelpunkt der Tätigkeiten dort, wo der Telearbeiter zeitlich überwiegend tätig ist (vgl. BFH vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BStBl II 2006, 600).
  • FG Bremen, 15.09.2016 - 1 K 18/16

    Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei

  • FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08

    Abzug von Aufwendungen i.R.d. Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer und

  • FG Schleswig-Holstein, 23.11.2020 - 3 K 1/20

    Einkommensteuer: Bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung sofort abziehbar

  • BFH, 16.07.2014 - X R 49/11

    Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten - Mittelpunkt der gesamten

  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11

    Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 146/13

    Abzugsbegrenzung für häusliches Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

  • FG Düsseldorf, 08.08.2013 - 11 K 1705/12

    Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer - Arbeitsvertragliche

  • FG Köln, 31.03.2008 - 14 K 2865/07

    Zulassung einer Revision

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1396/07

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 65/05

    Häusliches Arbeitszimmer: "Mittelpunkt" der Tätigkeit

  • FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 292/19

    Einordung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei ärztlicher

  • BFH, 21.11.2013 - VIII B 134/12

    Heimischer Telearbeitsplatz des Mitunternehmers einer Partnerschaftsgesellschaft

  • FG Köln, 17.04.2013 - 4 K 1778/10

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ausbilderin für Lehrer an einem Studienseminar

  • FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12

    Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer -

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 2045/09

    Häusliches Arbeitszimmer bei Hochschullehrer

  • FG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 6 K 610/14

    Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt eines Dirigenten und

  • BFH, 13.03.2007 - VI B 96/06

    Häusliches Arbeitszimmer; Erwerbsmittelpunkt

  • BFH, 19.12.2007 - VIII B 84/07

    Zweiter Rechtsgang: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03

    Abgrenzung Gewerbebetrieb - freiberufliche Tätigkeit bei einer Praxis für

  • FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 11 K 98/08

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines

  • FG München, 10.09.2008 - 10 K 2577/07

    Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung:

  • FG München, 10.03.2014 - 8 K 1704/11

    Häusliches Arbeitszimmer

  • FG München, 27.04.2010 - 13 K 4285/07

    (Arbeitszimmer der Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes als Mittelpunkt der

  • FG München, 31.01.2013 - 10 K 1093/10

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht