Rechtsprechung
   BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2310
BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06 (https://dejure.org/2006,2310)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2006 - IX R 25/06 (https://dejure.org/2006,2310)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2006 - IX R 25/06 (https://dejure.org/2006,2310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HGB § 255 Abs. 1; ; EigZulG § 1; ; EigZulG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 255 Abs. 1; EigZulG § 1 § 2
    Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Hof-Erbfolge als Anschaffungskosten der im Privatvermögen gehaltenen Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge als Anschaffungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Erbfolge in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb i. S. der Höfeordnung ? Eigenheimzulage wegen Anschaffung der zum Privatvermögen gehörenden Wohnung auf dem Hof durch Schuldübernahme ? Abgrenzung zur Verwaltungsauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Eigenheimzulage bei Hofübergabe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenheimzulage bei Hofübergabe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Eigenheimzulage; Übergang einer Wohnung als Hofbestandteil; Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eigenheimzulage: Landwirte können bei einer Hof-Übertragung i. R. d. vorweggenommenen Erbfolge Anspruch haben

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 S 1, EigZulG § 8 S 1
    Anschaffungskosten; Hofübergabe; Schuldübernahme; Teilentgeltlicher Erwerb; Wohnhaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 465
  • NZM 2007, 373
  • BB 2007, 92
  • DB 2007, 34
  • BStBl II 2007, 265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 90/61

    Übergabevertrag und Vermächtnis

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06
    Es mag auch sein, dass der Hofübergabevertrag im Wege der vorweggenommenen Hoferbfolge einer Verfügung von Todes wegen nahe steht (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juni 1962 V ZR 90/61, Neue Juristische Wochenschrift 1962, 1615), weil nach § 17 Abs. 2 HöfeO der Erbfall hinsichtlich des Hofs mit dem Zeitpunkt seiner Übertragung an einen hoferbenberechtigten Abkömmling zugunsten der anderen Abkömmlinge als eingetreten gilt.
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06
    Die zivilrechtliche und nur partiell bundesrechtliche (vgl. Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Nr. 1, Art. 125 des Grundgesetzes) Qualifizierung des Vorgangs nach der HöfeO ist hier nicht maßgeblich (vgl. zum Verhältnis des Steuerrechts zum Zivilrecht Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, Finanz-Rundschau 1992, 270).
  • BFH, 17.05.1966 - III 122/63
    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06
    Diese Fiktion hat aber, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, nur für die rechtlichen Verpflichtungen des Hoferben gegenüber den aus dem Erbfall Anspruchsberechtigten Bedeutung (vgl. zum Zweck BFH-Urteil vom 17. Mai 1966 III 122/63, BFHE 86, 384, BStBl III 1966, 477).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06
    Übernimmt der Erwerber im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Verbindlichkeiten des Veräußerers, so liegen in steuerrechtlicher Beurteilung grundsätzlich Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts vor, und zwar unabhängig davon, ob das Wirtschaftsgut unentgeltlich übertragen wird (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 3. b).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03

    EigZul - Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06
    Dem Erwerber entstehen durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31, und vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06
    Dem Erwerber entstehen durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31, und vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne

    Es liegt in Höhe der Schuldübernahme ein Entgelt vor (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.07.1990 - GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, Leitsatz 3; BFH-Urteile vom 06.09.2006 - IX R 25/06, BFHE 215, 465, BStBl II 2007, 265, unter II.1., Rz 8, und vom 17.04.2007 - IX R 56/06, BFHE 218, 53, BStBl II 2007, 956, unter II.1., Rz 10; HHR/Stobbe, § 6 EStG Rz 193 Stichwort "Schuldübernahme"; HHR/Musil, § 23 EStG Rz 231).
  • BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19

    AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer

    Beim Erwerb eines Einzelunternehmens oder -wirtschaftsguts macht es keinen Unterschied, ob der Erwerber die bestehenden Verpflichtungen übernimmt oder dem Veräußerer die zur Rückführung der Schulden erforderlichen Mittel zusätzlich entgilt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 - GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.3.; ständige Rechtsprechung vgl. nur Senatsurteil vom 06.09.2006 - IX R 25/06, BFHE 215, 465, BStBl II 2007, 265).
  • BFH, 18.10.2011 - IX R 15/11

    Einbringung einer privaten Verbindlichkeit in eine vermögensverwaltende

    Anschaffungskosten, zu denen auch die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers gehört (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2006 IX R 25/06, BFHE 215, 465, BStBl II 2007, 265, m.w.N.), sind nach § 255 Abs. 1 HGB diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 56/06

    Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

    Anschaffungskosten, zu denen auch die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers gehört (vgl. Bundesfinanzhofs --BFH--, Urteil vom 6. September 2006 IX R 25/06, BFH/NV 2007, 313, m.w.N), sind nach § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 24/10

    Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts als Anschaffungskosten oder als

    Anschaffungskosten, zu denen auch die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers gehört (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2006 IX R 25/06, BFHE 215, 465, BStBl II 2007, 265, m.w.N.), sind nach § 255 Abs. 1 HGB diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
  • BFH, 14.12.2010 - X B 120/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

    cc) Der Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 6. September 2006 IX R 25/06 (BFHE 215, 465, BStBl II 2007, 265) zugrunde liegt, ist ebenfalls nicht mit dem Streitfall vergleichbar.

    Im Urteil in BFHE 215, 465, BStBl II 2007, 265 hatte der BFH darüber zu befinden, ob die Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu Anschaffungskosten der Wohnung führt, wenn die im Privatvermögen gehaltene Wohnung zu einem Hof im Sinne der Höfeordnung gehört.

  • BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05

    Zur beibehaltenen Zuordnungsentscheidung übernommener Verbindlichkeiten zum

    Dem Erwerber entstehen durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 6. September 2006 IX R 25/06, BFH/NV 2007, 313, m.w.N.).

    Für die steuerliche Beurteilung kommt es dabei allein darauf an, dass die Wohnung --wie vom FG für den Senat bindend festgestellt (§ 118 Abs. 2 FGO)-- zum Privatvermögen und nicht zum ebenfalls übertragenen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634, unter II. 1., m.w.N., und in BFH/NV 2007, 313, unter II. 2.).

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 29/05

    AK; Ablösung Nießbrauch

    a) Anschaffungskosten (i.S. des § 8 Satz 1 EigZulG als Bemessungsgrundlage für den Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 EigZulG) sind --auch im Anwendungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 6. September 2006 IX R 25/06, BFH/NV 2007, 313)-- gemäß § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 57/06

    Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten für die Festsetzung zur

    a) Anschaffungskosten, zu denen auch die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers gehört (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2006 IX R 25/06, BFH/NV 2007, 313, m.w.N), sind nach § 255 Abs. 1 HGB diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 3 K 2497/08

    Keine Bildung einer Ansparrücklage bei im Zeitpunkt der Bilanzerstellung im Wege

    Vor diesem Hintergrund kann offen gelassen werden, ob der Kläger seinen Elektroinstallationsbetrieb wirklich unentgeltlich auf seinen Sohn übertragen hat oder ob nicht vielmehr - angesichts der im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge eingegangenen Verpflichtung des Sohnes zur Begleichung der bis zum 31. Dezember 2006 entstandenen privaten Steuerschulden der Kläger - von einer vom Beklagten bislang nicht berücksichtigten Teilentgeltlichkeit auszugehen ist (BFH, Urteil vom 8. November 1990 IV R 73/87, BStBl II 1991, 450; Urteil vom 6. September 2006 IX R 25/06, BStBl II 2007, 265), wobei der erkennende Senat im letzteren Falle aufgrund des gerichtlichen Verböserungsverbots an einer Erhöhung der Einkommensteuerfestsetzung gehindert wäre.
  • FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 211/03

    Anspruch auf Gewährung von Eigenheimzulage; Übernahme der auf die Wohnung des

  • FG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 3 K 1948/08

    Zuordnung der Mehrzahlungen im Rahmen einer übertragenden Sanierung

  • VG Oldenburg, 01.07.2008 - 12 A 666/07

    Vollstreckung nach Hofübergabe; Vollstreckungsabwehr; Vorweggenommene Erbfolge;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht