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   BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04   

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https://dejure.org/2007,1178
BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04 (https://dejure.org/2007,1178)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2007 - IV R 42/04 (https://dejure.org/2007,1178)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - IV R 42/04 (https://dejure.org/2007,1178)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Jubiläumsleistungen - Bildung einer Rückstellung

  • Judicialis

    HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; EStG i.d.F. des StRefG 1990 § 5 Abs. 4; ; EStG i.d.F. des StRefG 1990 § 52 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellungen für Verpflichtungen zu einer Zuwendung anlässlich eine Dienstjubiläums

  • datenbank.nwb.de

    Rückstellungen für Verpflichtungen zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückstellung für Jubiläumsleistungen ? Anforderungen an die Zusage: Rechtsverbindlichkeit, Unwiderruflichkeit und Vorbehaltslosigkeit nicht zwingend erforderlich ? Betriebsvereinbarung als ungewisse Verbindlichkeit ? Wahrscheinlichkeit der Entstehung der Verbindlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Jubiläumsrückstellungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanzierung - Jubiläumsrückstellungen sind zulässig

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH weist Verwaltung in die Schranken - Rückstellung für künftige Dienstjubiläen auch bei widerruflicher Zusage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jubiläumsrückstellungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freiwillige Jubiläumsleistungen - Rückstellung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückstellungen für Verpflichtungen zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums; Verpflichtung des Dienstberechtigten zur Leistung; Auslegung der Regelung des § 5 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Jubiläumsrückstellung auch bei widerruflicher Zusage zulässig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen setzen keine unwiderrufliche Zusage voraus

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Rückstellung auch für freiwillige Jubiläumsleistungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Jubiläumsrückstellung auch ohne unwiderrufliche Leistungszusage

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5 Abs 4, EStG § 52 Abs 6
    Jubiläumszuwendung; Rückstellung; Widerrufsvorbehalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 340
  • BB 2007, 539
  • BB 2007, 657
  • BB 2008, 40
  • DB 2007, 548
  • BStBl II 2008, 956
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Februar 1987 IV R 81/84 (BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845 unter 1.a der Entscheidungsgründe) ausgeführt hat, ist für Dienstjubiläumszusagen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) i.d.F. des Bilanzrichtlinien-Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl I 1985, 2355; früher § 152 Abs. 7 des Aktiengesetzes --AktG-- 1965) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, soweit die Voraussetzungen einer ungewissen Verbindlichkeit erfüllt sind und die zugesagten Jubiläumszuwendungen auf Leistungen der Arbeitnehmer in der Vergangenheit entfallen.

    Auch im Falle einer erst in Zukunft entstehenden Verbindlichkeit muss ggf. eine Rückstellung gebildet werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845, unter 1.b der Gründe, m.w.N).

    Der Senat hält insoweit auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des BMF an der im Senatsurteil in BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845 geäußerten Meinung fest.

    Rückstellungen für Zuwendungen, die dem Berechtigten nur zustünden, wenn das Dienstverhältnis nicht vor dem Jubiläum endet, sollten entgegen der Änderung der Rechtsprechung durch das Senatsurteil in BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845 nicht mit steuerlicher Wirkung zugelassen werden.

    f) Den genannten Gesetzesmaterialien lässt sich danach entnehmen, dass der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 4 EStG --der Rechtsprechung des Senats folgend (BFH-Urteil in BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845)-- die prinzipielle Gleichwertigkeit von Jubiläumsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Streitjahr zu Grunde liegt (BFH-Vorlagebeschluss in BFHE 189, 479, BStBl II 2000, 131, unter B.III.1.).

    Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet lediglich den Anteil, den der Zuwendungsberechtigte nach dem 31. Dezember 1992, auch unter Berücksichtigung von vorherigen Altzusagen (so BMF-Schreiben vom 29. Oktober 1993 IV B 2 -S 2175- 47/93, BStBl I 1993, 898, unter Nr. 4 d; a.A. Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 5 Rz 414), erdient hat, und damit den Teil, der ab diesem Zeitpunkt wirtschaftlich verursacht ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845, unter 1.c der Gründe).

  • BFH, 10.11.1999 - X R 60/95

    Jahr

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    Bis zu diesem Zeitpunkt verdiente Jubiläumsrückstellungen seien steuerlich über drei Jahre, beginnend mit der Bilanz des nach dem 30. Dezember 1988 endenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen (BTDrucks 11/2536, 1, 86; zu den verfassungsrechtlichen Bedenken betreffend diese im Streitfall nicht einschlägige Übergangsregelung vgl. den Vorlagebeschluss des X. Senats des BFH vom 10. November 1999 X R 60/95, BFHE 189, 479, BStBl II 2000, 131).

    f) Den genannten Gesetzesmaterialien lässt sich danach entnehmen, dass der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 4 EStG --der Rechtsprechung des Senats folgend (BFH-Urteil in BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845)-- die prinzipielle Gleichwertigkeit von Jubiläumsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Streitjahr zu Grunde liegt (BFH-Vorlagebeschluss in BFHE 189, 479, BStBl II 2000, 131, unter B.III.1.).

  • FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01

    Rückstellung; Jubiläumszuwendung; Jubiläumsverpflichtung - Rückstellung bei

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    Das Urteil vom 30. März 2004 10 K 731/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 521 veröffentlicht.

    das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30. März 2004 10 K 731/01 und die Einspruchsentscheidung vom 18. Januar 2001 aufzuheben sowie den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 29. September 1999 dahin gehend abzuändern, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb mit 1 912 132 DM festgestellt wird.

  • BFH, 05.06.2002 - I R 96/00

    Nachbetreuung erfordert Rückstellung

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    der Gründe; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736; vom 19. August 2002 VIII R 30/01, BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131, und vom 25. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25).
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 30/01

    Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    der Gründe; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736; vom 19. August 2002 VIII R 30/01, BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131, und vom 25. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25).
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    Denn es kommt hier nicht darauf an, ob der Anspruch ggf. erst mit der Auszahlung an den Jubilar entsteht (zur Entstehung des Anspruchs bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt vgl. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 12. Januar 2000 10 AZR 840/98, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts -Arbeitsrechtliche Praxis- --AP-- Nr. 223 zu § 611 BGB Gratifikation, Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht --EzA-- § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 158) oder bereits entstanden und widerruflich ist (vgl. Reiserer, DB 1997, 426, 429f.; aus jüngerer Zeit zum Widerrufsvorbehalt in Betriebsvereinbarungen BAG-Urteil vom 1. Februar 2006 5 AZR 187/05, EzA-SD 2006, Nr. 9, 5 bis 6, Betriebs-Berater --BB-- 2006, 1057).
  • BFH, 27.11.1997 - IV R 95/96

    Rückstellung wegen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    Diese Voraussetzung ist nicht nach den subjektiven Erwartungen des Steuerpflichtigen zu prüfen, sondern auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbarer Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44, und vom 27. November 1997 IV R 95/96, BFHE 185, 160, BStBl II 1998, 375, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    Diese Voraussetzung ist nicht nach den subjektiven Erwartungen des Steuerpflichtigen zu prüfen, sondern auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbarer Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44, und vom 27. November 1997 IV R 95/96, BFHE 185, 160, BStBl II 1998, 375, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Bestehen einer dem Betrage nach ungewissen Verbindlichkeit oder die Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit dem Grunde nach --deren Höhe zudem ungewiss sein kann-- sowie ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (BFH-Urteile vom 8. November 2000 I R 6/96, BFHE 193, 399, BStBl II 2001, 570, unter II.1.
  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
    der Gründe; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736; vom 19. August 2002 VIII R 30/01, BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131, und vom 25. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

  • BFH, 08.07.1982 - IV R 158/81
  • FG Münster, 01.10.2014 - 9 K 4169/10

    Berechtigung einer AG zur Bildung von Rückstellungen wegen eines

    Wahrscheinlich ist das Entstehen einer Verbindlichkeit dem Grunde nach nur dann, wenn mehr Gründe dafür als dagegen sprechen; wenn also das Entstehen dem Grunde nach eher zu erwarten ist ("51 %") als das Nichtentstehen (BFH-Urteil vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 956).

    Zwar müsse der die Verpflichtung auslösende Tatbestand im Wesentlichen bereits vor dem Bilanzstichtag erfüllt worden sein; dies könne aber dann nicht gelten, wenn die Voraussetzungen für die Verpflichtung kontinuierlich, insbesondere im Zeitablauf geschaffen würden (BFH-Urteil vom 05.02.1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845 zur Rechtslage vor Einfügung des § 5 Abs. 4 EStG; BFH-Urteil vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 956 zur Rechtslage nach Einfügung des § 5 Abs. 4 EStG).

    Denn für eine Rückstellungsbildung kommt es nicht entscheidend darauf an, ob sich der Schuldner einer ihn belastenden Verbindlichkeit entziehen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 956 zu nicht rechtsverbindlichen und widerruflichen Jubiläumszusagen; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 33. Aufl., § 5 Rz. 385).

    Ist dieser Erfolg zu einem bestimmten, nach dem Bilanzstichtag liegenden Tag nicht eingetreten, entfällt die Sonderzahlung vollständig (und wird nicht etwa wie in den Fällen einer Jubiläumszuwendung in Form von Aktien nur in ihrem Wert gemindert, vgl. zu Letzterem BFH-Urteil vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 219, 340, BStBl II 2008, 956).

  • FG Münster, 16.11.2022 - 13 K 3467/19

    Einkommensteuer - Zur Bildung einer Rückstellung für Mitarbeiterboni

    Wahrscheinlich ist das Entstehen einer Verbindlichkeit dem Grunde nach nur dann, wenn mehr Gründe dafür als dagegen sprechen; wenn also das Entstehen dem Grunde nach eher zu erwarten ist als das Nichtentstehen (BFH-Urteil vom 18.1.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 956, Rz. 22).

    Dem Begriff des Wahrscheinlichen ist es wesenseigen, dass das, was als wahrscheinlich bezeichnet wird, das Übergewicht der Gründe ("51 %") für sich hat (BFH-Urteile vom 18.1.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 956, Rz. 22; vom 8.7.1982 IV R 158/81, juris, Rz. 22; FG Münster, Urteil vom 1.10.2014 9 K 4169/10 K,F, EFG 2015, 933, Rz. 87).

    Diese Voraussetzung ist nicht nach den subjektiven Erwartungen des Steuerpflichtigen zu prüfen, sondern auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbarer Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu beurteilen (BFH-Urteil vom 18.1.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 956, Rz. 22; vom 27.11.1997 IV R 95/96, BFHE 185, 160, BStBl II 1998, 375, unter 1. der Gründe).

  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Auch eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darf --neben anderen Voraussetzungen-- nur gebildet werden, wenn die Geltendmachung der Verpflichtung nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist (BFH-Urteil vom 19. September 2012 IV R 45/09, BFHE 239, 66, BStBl II 2013, 123), weil mehr Gründe für als gegen die Inanspruchnahme bestehen (Senatsurteile vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44; vom 6. Dezember 1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406; BFH-Urteile vom 27. November 1997 IV R 95/96, BFHE 185, 160, BStBl II 1998, 375; vom 18. Januar 2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 956; Crezelius in Kirchhof, a.a.O., § 5 Rz 121).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 17 Kap 1/09

    Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und einen früheren

    Dem Begriff des Wahrscheinlichen ist es wesenseigen, dass das, was als wahrscheinlich bezeichnet wird, das Übergewicht der Gründe ("51 %") für sich hat (BFH Urteil vom 18.01.2007 - IV R 42/04, DStR 2007, 385; Urteil vom 08.07.1982 - IV R 158/81, jeweils zitiert nach juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.09.2012 - 3 K 77/11

    Bildung einer Rückstellung im Fall einer gegen den Unternehmer gerichteten Klage

    Für eine steuerliche Anerkennung der Rückstellung gehe der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bereits "dem Grunde nach" mehr Gründe für das Bestehen der Verbindlichkeit als gegen das Bestehen der Verbindlichkeit sprechen müssen (BFH, IV R 158/81, Juris; BFH, IV R 42/04, Bundesteuerblatt -BStBl- II 2008, 956 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 6/11

    Keine erweiterte Berücksichtigung von Kosten einer Strafverteidigung

    Aus diesem Grund ist beispielsweise nicht entscheidend, ob ein Steuerpflichtiger deshalb in Verdacht geraten ist, weil allein Arbeitnehmer in der Lage waren, die ihnen vorgeworfenen Straftat zu begehen (BFH - Urteil vom 18.10.2007, IV R 42/04, BStBl. II 2008, 223; Beschluss vom 30.06.2004, VIII B 265/03, BFH/NV 2004, 1639).
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für

    Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht nicht für die Rückstellungsbildung aus (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2013 I B 60/12, juris; BFH-Urteile vom 25.11.2009 X R 28/05, juris; vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 996).
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 309/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fehlen von klaren im Voraus getroffener

    (4) Denn eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit darf nur gebildet werden, soweit deren wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag liegt (BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 IV R 42/04, BStBl II 2008, 956).
  • KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10

    Einlagensicherung: Ausweisung von im Wege eines Kommissionsgeschäfts begründeten

    Eine Bilanz ist nach der Rechtsprechung des BFH auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbarer Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns aufzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 18. Januar 2007 - IV R 42/04, Rn. 22).
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