Rechtsprechung
   BFH, 19.04.2007 - V R 48/04   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 347 Abs. 1 Satz 2; FGO § 40 Abs. 1 Satz 1, § 44 Abs. 1, § 46; UStG 1999 § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • Bundesfinanzhof

    Untätigkeitsklage - Untätigkeitseinspruch - kein Vorsteuerabzug bei Leistungen im "Umsatzsteuerkarussell" - Zulässigkeit einer Klagehäufung - Sachentscheidung des BFH trotz Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 347 Abs. 1 Satz 2; FGO § 40 Abs. 1 Satz 1, § 44 Abs. 1, § 46; UStG 1999 § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 1 Nr. 1

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorsteuerabzug bei Lieferungen in einem "Umsatzsteuerkarussell"

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch; kein Vorsteuerabzug bei Leistungen im "Umsatzsteuerkarussell"; Zulässigkeit einer Klagehäufung; Sachentscheidung des BFH trotz Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Untätigkeitsklage - Untätigkeitseinspruch - kein Vorsteuerabzug bei Leistungen im "Umsatzsteuerkarussell" - Zulässigkeit einer Klagehäufung - Sachentscheidung des BFH trotz Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorsteuerabzug bei Briefkastenfirma und Umsatzsteuerbetrug in einer Lieferkette - Zulässigkeit einer Untätigkeitsverpflichtungsklage

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug trotz Beteiligung an Umsatzsteuerkarussell?

  • IWW (Pressemitteilung)

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerkarussell

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Ungewollt "Karussell" gefahren ist verzeihlich

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

  • jed.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug: Gerätenummer als handelsübliche Bezeichnung

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem Umsatzsteuerkarussell

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unwissentlich in ein "Umsatzsteuerkarussell" einbezogene Unternehmer verlieren nicht ihr Recht zum Vorsteuerabzug

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerbetrug - Zur Verschuldensabhängigkeit und Beweislastverteilung beim Vorsteuerabzug

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1999, UStG § 14 J: 1999, UStDV § 6 a, UStDV § 17c Abs 4
    Innergemeinschaftliche Lieferung; Rechnung; Scheinlieferung; Scheinrechnung; Steuerfreiheit; Umsatzsteuerkarussell; Vorsteuerabzug

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 19.04.2007, Az.: V R 48/04 (Vorsteuerabzug bei Einbeziehung in Umsatzsteuerkarussell)" von Redaktion der DStR, original erschienen in: DStR 2007, 1524 - 1530.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 217, 194
  • BB 2007, 1941
  • DB 2007, 2125
  • BStBl II 2009, 315



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Wird zitiert von ... (58)  

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07  

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfinden, reicht als zutreffende Anschrift nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620; vom 19. April 2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315, unter II.C.1.a; in BFHE 221, 55, BStBl II 2008, 695, unter II.3.c).

    Diese Rechtsprechung, der sich der Senat im Urteil in BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315, unter II.C.2.

  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05  

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn besondere, detaillierte Feststellungen die Annahme eines "Scheinsitzes" rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620; BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2003 V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; vom 19. April 2007 V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2007 - 6 K 1713/06  

    Geltendmachung von Vorsteuern aus Rechnungen für die angebliche Anschaffung von

    An dieser Rechtsprechung hat der BFH festgehalten (vgl. BFH-Beschluss vom 04.02.2003, V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035 unter C. 1. a) der Gründe).

    Hieraus folgert der Senat, dass die EuGH-Entscheidung C-73/06 - Planzer auch für den Streitfall anzuwenden sind, da in ihr die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze zur Beurteilung des Sitzes einer Gesellschaft und damit der Unternehmereigenschaft des Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung und Rechnungserstellung zusammengefasst worden sind (vgl. auch Martin, Anm. zu BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, BFH/PR 2007, 429).

    Soweit der BFH in früheren Entscheidungen sog. Briefkastenfirmen als Sitz von Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen für ausreichend erachtete (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, BStBl. II 1996, 620; BFH-Beschluss vom 04.02.2003, V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; BFH-Urteil vom 19.04.2004 V R 48/04, BFH/NV 2007), ist nach Ansicht des Senats diese Rechtsprechung durch die Entscheidung des EuGH nicht aufgehoben oder eingeschränkt, sondern lediglich gemeinschaftsrechtlich ausgeformt worden.

    b) Nach dem Urteil des BFH vom 19.04.2007 (V R 48/04, a.a.O.) muss der Unternehmer alle Maßnahmen treffen, die vernünftiger Weise von ihm verlangt werden können, um sicher zu stellen, dass die Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind.

    Ebenso wie nach der o.g. EuGH-Rechtsprechung setzt auch nach dem BFH-Urteil vom 19.04.2007 - V R 48/04 das Abheben auf das Wissen, bzw. Wissen müssen des den Vorsteuerabzug begehrenden eine Lieferkette voraus, an der es hier gerade fehlt.

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  • FG Sachsen, 01.12.2008 - 3 K 1308/01  

    Keine Vorsteuerabzug bei fahrlässiger Einbindung in eine der

    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Scheinsitzes könnten sich dann ergeben, wenn am Ort des eingetragenen Firmensitzes keinerlei Geschäftsleitungs- und Arbeitgeberfunktion, Behördenkontakt und Zahlungsverkehr stattfinde (vgl. BFH, Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, BStBl II 1996, 620 ; Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, BStBl II 2004, 622 und Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035 ).

    Es sind dann weder die Eingangsumsätze dem Vorsteuerabzug zugänglich, noch sind die Ausgangsumsätze zu versteuern (einer Haftung nach Maßgabe des § 14 c UStG (im Streitjahr: § 14 Abs. 3 UStG (steht dies aber nicht entgegen; so BFH, Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035 unter Übernahme der Rechtsprechung des EuGH vom 12.01.2006 C-354/03, C-355/03, C-484/03, Optigen Ltd., Fulcrum Electronics Ltd. und Bond House Systems Ltd., vom 11.05.2006 C-384/04 Federation of Technological Industries u.a. und vom 06.07.2006 C-439/04 und C-440/04 Axel Kittel und Recolta Recycling SPRL.

    Denjenigen, der sich auf das Nichtvorliegen von Tatsachen beruft, kann die Feststellungslast erst dann treffen, wenn der Gegner (hier also das FA) substantiiert Tatsachen vorgetragen hat, die für das Vorliegen des Positivums sprechen (BFH vom 19.04.2007 a.a.O.).

    Dies hat auch der BFH bei der Übernahme der Rechtsprechung des EuGH zu den umsatzsteuerrechtlichen Folgen einer Einbindung in eine auf Umsatzsteuerbetrug angelegte Lieferkette nicht zur Voraussetzung erhoben (der BFH fragt in dem Urteil vom 19.04.2007 a.a.O. deshalb auch nur, ob die Klägerin von der Einbindung der Lieferungen in einen Umsatzsteuerbetrug wissen konnte).

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2009 - 1 K 510/04  

    Fortführung einer Untätigkeitsklage gegen negativen Feststellungsbescheid nach

    Nichts anderes kann - so der BFH - gelten, wenn das Finanzamt im Rahmen einer im Anschluss an einen erfolglosen Untätigkeitseinspruch erhobenen zulässigen Untätigkeitsklage zwar den ausstehenden Verwaltungsakt erlässt, dieser aber dem Begehren des Klägers ganz oder teilweise nicht entspricht (so BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 47/04, BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035).

    So konnte der BFH in dem mit Urteil vom 19.04.2007 entschiedenen Fall (V R 47/04, BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035) offen lassen, ob der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, das Verfahren gegen den zwischenzeitlich erlassenen Verwaltungsakt fortzusetzen oder gegen den Verwaltungsakt Einspruch einzulegen und das Klageverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären, oder ob das Finanzgericht das Verfahren zur Herbeiführung einer Rechtsbehelfsentscheidung aussetzen muss.

    So hat der BFH im Urteil vom 19.04.2007 (V R 47/04, BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035) ausgeführt, dass § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO ersichtlich von der Wertung ausgehe, dass der Kläger nicht durch den Erlass eines Verwaltungsaktes, der seinem Antrag ganz oder teilweise nicht stattgibt, aus einem zulässigen Verfahren gedrängt und auf ein neues Einspruchsverfahren verwiesen werden soll.

    Auch der BFH geht insoweit mit Urteil vom 19.04.2007 (V R 48/04, BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035) nicht von einer Klageänderung im Sinne des § 67 FGO aus.

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07  

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

    aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen in Slg. 2006, I-483 und in Slg. 2006, I-6161 ist nach dem BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315) der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.

    cc) Die Würdigung des FG, Y und Z hätten zumindest wissen müssen, dass die Klägerin sich mit ihrem jeweiligen Erwerb an einem Umsatz beteiligt habe, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen gewesen sei, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315, unter II. 3. a).

  • BFH, 08.10.2008 - V R 63/07  

    Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe sich in seinem Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035) dieser Rechtsprechung angeschlossen.

    Diese Rechtsprechung, der sich der Senat im Urteil in BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035, unter II.C.2.

  • BFH, 26.02.2008 - II B 6/08  

    Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in

    Sollte die GmbH, wie das FA ersichtlich befürchtet, in ein sog. Umsatzsteuerkarussell einbezogen werden, steht ihr unter den im BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035) genannten Voraussetzungen kein Vorsteuerabzug zu.

    Die GmbH trägt dabei nach den maßgebenden Beweisregeln die Feststellungslast (objektive Beweislast) für die Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Vorsteuerabzug, und zwar grundsätzlich auch hinsichtlich des den Vorsteuerabzug ausschließenden Wissens oder Wissenkönnens vom Tatplan eines Vor- oder Nachlieferanten (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035, unter II.C.3.b).

  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09  

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) steht allein der Umstand, dass eine Lieferung an einen Steuerpflichtigen vorgenommen wird, der weder wissen konnte noch wissen musste, dass der betreffende Umsatz in einen vom Verkäufer begangen "Mehrwertsteuerbetrug" einbezogen war, dem Vorsteuerabzug nicht entgegen (vgl. die Nachweise bei BFH DStR 2007, 1524, 1528).

    Wirtschaftsteilnehmer, die alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in einen Betrug - sei es eine Mehrwertsteuerhinterziehung oder ein sonstiger Betrug - einbezogen sind, können auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen, ohne Gefahr zu laufen, ihr Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren (EuGH, Urt. vom 6. Juli 2006, C-439/04 und C-440/04, Kittel u.a., DStR 2006, 1274, Rz. 52; vom 12. Januar 2006, C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Optigen Ltd. u.a., DStR 2006, 133, Rz. 55; vgl. auch EuGH, Urt. vom 11. Mai 2006, C-384/04, Federation of Technological Industries, DStR 2006, 897, 900, Rz. 33; BFH DStR 2007, 1524, 1528; DStRE 2005, 43).

  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07  

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Unabhängig davon wäre der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststünde, dass der Kläger wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb der Fahrzeuge an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315, m.w.N.).

    Das gilt grundsätzlich auch für das Wissen oder Wissenkönnen vom Tatplan eines Vor- oder Nachlieferanten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315, m.w.N.).

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 65/09  

    Verfahrensrecht - Rechtmittelbeschwer in Höhe der auszuweisenden Umsatzsteuer

  • BFH, 11.05.2011 - V B 113/10  

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung

  • FG Düsseldorf, 31.03.2011 - 14 K 797/09  

    Hinzuschätzungen in Bankenfällen

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 12 K 2724/08  

    Kein Vorsteuerabzug bei Mehrwertsteuerhinterziehung - Unzulässigkeit eines

  • BFH, 26.03.2009 - V S 8/07  

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09  

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 51/07  

    Kein Gutglaubensschutz bei unzutreffender Rechnungsanschrift des Leistenden -

  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10  

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

  • BFH, 01.09.2010 - V R 39/08  

    Innergemeinschaftlicher Erwerb; Vorsteuerabzug - Ort des innergemeinschaftlichen

  • FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07  

    Kein Vorsteuerabzug, wenn Rechnungsaussteller Scheinfirmen sind -

  • BFH, 17.06.2010 - XI B 88/09  

    Versagen des Vorsteuerabzugs bei "wissen können" von Einbindung in betrügerische

  • FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07  

    Kein Vorsteuerabzug bei Leistungen im "Umsatzsteuerkarussell" unter

  • FG Nürnberg, 04.03.2008 - II 26/05  

    Kein Vorsteuerabzug bei unberechtigten Auftreten des liefernden Unternehmers

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03  

    Anerkennung von Vorsteuerbeträgen im Falle eines Handels mit Computerteilen

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 345/03  

    Anerkennung von Vorsteuerbeträgen im Falle eines Handels mit Computerteilen

  • FG Köln, 14.05.2009 - 2 K 2241/02  

    Anwendung des "alten" Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens auf "ausländische"

  • BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06  

    Kein Gutglaubensschutz, wenn Nichterfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten durch

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 346/03  

    Feststellungslast des den Vorsteuerabzug begehrenden Leistungsempfängers für das

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04  

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11  

    Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Geschäfte mit als Missing-Trader

  • FG München, 28.01.2009 - 3 K 3141/05  

    Höhe des Vorsteuerabzugs einer Holding für nur zum Teil für das Unternehmen

  • BFH, 17.04.2008 - XI B 248/07  

    Vorliegen einer Divergenz - Mindestangaben in der Eingangsrechnung zur erbrachten

  • FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08  

    Kein Vorsteuerabzug bei Zwischenschaltung eines abrechnenden aber die Lieferungen

  • BFH, 05.11.2009 - V B 5/09  

    Rechnungsangaben

  • BFH, 16.12.2010 - V R 40/08  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01. 09. 2010 V R 39/08 - Zum

  • BFH, 24.08.2011 - V S 16/11  

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage -

  • FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07  

    Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen

  • FG Hamburg, 14.04.2011 - 3 KO 201/10  

    FGO/ZPO/RVG-VV: Gebühren für Untätigkeitseinspruch und für Besprechung vor

  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04  

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

  • FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2097/06  

    Umsatzbesteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Mobilfunktelefonen;

  • FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07  

    Umsatzbesteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Mobilfunktelefonen;

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 2356/06  

    Sorgfaltspflichten im Umsatzsteuerkarussell

  • FG Hamburg, 13.08.2012 - 1 K 268/11  

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Ausländers für

  • FG Düsseldorf, 14.08.2007 - 6 K 447/07  

    Zulässigkeit der Anfechtung eines eine Steuer von 0 DM festsetzenden

  • FG Nürnberg, 10.11.2009 - II 18/06  

    Vorsteuerabzug: Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts - Unternehmerfähigkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08  

    Bestimmungsort im Verbringungsnachweis

  • FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06  

    Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 15 Abs. 1 Nr. 3

  • FG München, 11.02.2009 - 8 K 2914/08  

    Bezeichnung einer nach ausländischem Recht gegründeten Gesellschaft; Rechtsnatur

  • FG München, 30.06.2010 - 3 K 1532/08  

    Vorsteueraufteilung bei steuerpflichtigen sowie beabsichtigten steuerfreien

  • FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07  

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines "Hochpreisers"

  • FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 1129/05  

    Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen; Rechtlicher Missbrauch

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08  

    Buch- und Belegnachweis bei Angabe nur des Bestimmungslandes in der Versicherung

  • FG Hamburg, 23.05.2011 - 6 K 77/10  

    Aufwendungen für eine Koffer eines Piloten als Werbungskosten

  • FG Hessen, 30.03.2006 - 6 V 1359/05  

    Verrechnungsguthaben; Grobe Fahrlässigkeit; Sicherheitsleistung;

  • FG München, 21.06.2010 - 14 K 4034/07  

    Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz

  • FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08  

    Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch

  • FG München, 29.03.2012 - 14 K 3020/10  

    Versteuerung des von einer Briefkastenfirma getätigten Umsatzes am Wohnort der

  • FG München, 21.04.2010 - 3 K 3736/07  

    Vorsteuerabzug aus Vergütungsrechnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

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