Rechtsprechung
| BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1, § 22 Nr. 3, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 8; AO § 165; FGO § 74
- Bundesfinanzhof
Kein Zusammenhang mit der Einkunftsart allein durch Verwenden von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Verfassungmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG - keine Aussetzung des Rechtsstreits nach § 74 FGO einvernehmlicher vorläufiger Steuerfestsetzung
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1, § 22 Nr. 3, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 8; AO § 165; FGO § 74
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kein Ausgleich von Verlusten aus Devisentermingeschäften mit Vermietungseinkünften - Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung bei sonstigen Einkünften
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Zusammenhang mit der Einkunftsart allein durch Verwenden von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG; keine Aussetzung des Rechtsstreits nach § 74 FGO einvernehmlicher vorläufiger Steuerfestsetzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kein Zusammenhang mit der Einkunftsart allein durch Verwenden von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Verfassungmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG - keine Aussetzung des Rechtsstreits nach § 74 FGO einvernehmlicher vorläufiger Steuerfestsetzung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Devisenoptionsgeschäft - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und Einkünfte aus Leistungen - Verlustausgleichsbeschränkung - kein Zusammenhang des Devisenoptionsgeschäfts mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Kurzfassungen/Presse (11)
- IWW (Pressemitteilung)
Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spekulieren mit Mieteinnahmen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur Einkunftsart Vermietung und Verpachtung
- aok-business.de (Kurzinformation)
Durch Optionsverluste keine Mieteinnahmen reduzieren
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Verluste aus Verwendung von Mieteinnahmen
- info-m.de (Leitsatz)
Einkünfte aus VuV: Gehören auch die Ergebnisse von Optionsgeschäften dazu, wenn sie aus Mieteinnahmen stammen?
- kanzlei-klumpe.de
, S. 12 (Kurzinformation)
Zur Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Mieteinnahmen und mit Mieteinnahmen getätigten Devisenoptionsgeschäften
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Verluste aus Optionsgeschäften im Rahmen einer Vermietung keine Werbungskosten
- deubner-steuern.de (Pressemitteilung)
Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur Einkunftsart Vermietung und Verpachtung
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Verwendung von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Einnahmen aus Vermietung nicht mit Verlusten aus Optionsgeschäften verrechenbar
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verluste aus Optionsgeschäften: Kein Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung! (IMR 2007, 410)
- caesar-preller.de (Entscheidungsbesprechung)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 29.09.2005 - 16 K 1482/03
- BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 219, 81
- BB 2007, 2491
- DB 2007, 2460
- BStBl II 2008, 26
- IMR 2007, 410
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 …
Auch die Finanzgerichte haben die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen bejaht (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2004 14 K 2210/03 Kg, EFG 2004, 1306, rkr.; das vorinstanzliche Urteil des FG München; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005 16 K 1483/03 E, Revision anhängig unter IX R 43/05; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005 16 K 1482/03 E, EFG 2006, 468, Revision anhängig unter IX R 42/05). - BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen
- BFH, 07.11.2006 - IX R 45/04
Vertikaler Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit
Auch die Finanzgerichte haben die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen bejaht (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2004 14 K 2210/03 Kg, EFG 2004, 1306, rkr.; FG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2004 7 K 7500/02, EFG 2004, 1842, Revision unter IX R 31/04 anhängig; FG München, Urteil vom 22. Juli 2005 8 K 4787/03, EFG 2006, 27, bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005 16 K 1483/03 E, Revision anhängig unter IX R 43/05; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005 16 K 1482/03 E, EFG 2006, 486, Revision anhängig unter IX R 42/05).
- BFH, 18.09.2007 - IX R 43/05
Verwendung von Mieteinnahmen für Optionsgeschäfte
Der Senat verweist, um Wiederholungen zu vermeiden, zur weiteren Begründung auf sein zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenes Urteil in der Sache IX R 42/05 zwischen denselben Beteiligten. - FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04
Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen
Die Wertpapiere des Kl wurden nicht bereits durch ihren Erwerb mit betrieblichen Mitteln zum notwendigen Betriebsvermögen des Kl. Die Verwendung betrieblicher Mittel für den Kauf der Wertpapiere begründet für sich allein keine betriebliche Veranlassung im Sinne eines unmittelbaren Einsetzens im ärztlichen Betrieb des K.l Weder die Mittelherkunft noch die beabsichtigte Verwendung der mittels der Wertpapiergeschäfte eingenommenen Beträge zur Reinvestition schaffen einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart, aus welcher die Einkünfte stammen (vgl. Urteil des BFH vom 18. September 2007 IX R 42/05, dokumentiert [...]). - FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4752/05
Werbungskostenabzug bei Rückübertragung von aufgrund seines Dienstverhältnisses …
Die Anteile bilden insbesondere kein - wie auch immer geartetes - Einkunftserzielungsvermögen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (die Frage der Existenz eines Einkunftserzielungsvermögens hat der BFH bislang indessen offen gelassen, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 18. September 2007 IX R 42/05, BStBl II 2008, 26). - FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
Verteilung der Feststellungslast für den Inhalt vorgenommener Buchungen; …
Er hat zwar noch offen gelassen, ob ein erst im Rahmen des Klageverfahrens aufgenommener Vorläufigkeitsvermerk das Rechtsschutzbedürfnis nachträglich entfallen lässt, abermit Urteil vom 18. September 2007 (IX R 42/05, DStR 2007, 2005-2007) ausdrücklich so erkannt. - FG Münster, 17.03.2011 - 11 K 2624/09 Des Weiteren hat der BFH zwischenzeitlich die Urteile der Finanzgerichte, die diese Regelung ebenfalls für verfassungsgemäß halten, bestätigt (siehe Finanzgericht Berlin…, Urteil vom 22. Juni 2004 7 K 7000/02, EFG 2004, 1842 bestätigt durch BFH-Urteil vom 6. März 2007, IX R 31/04, BFH/NV 2007, 1478; Finanzgericht München, Urteil vom 22. Juli 2005, VIII K 4787/03, EFG 2006, 27, bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006, IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl. II 2007, 259; Finanzgericht Düsseldorf…, Urteil vom 29. September 2005, 16 K 1483/03 E, bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. September 2007 IX R 43/05, BFH/NV 2008, 40 und Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005, 16 K 4184/03 E, EFG 2006, 486, bestätigt durch Urteil des BFH vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl. II 2008, 26).
Für Blogger: