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   BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06   

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https://dejure.org/2008,281
BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06 (https://dejure.org/2008,281)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - IX R 29/06 (https://dejure.org/2008,281)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - IX R 29/06 (https://dejure.org/2008,281)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 171 Abs. 3a; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 9, § 10d Abs. 4, § 52 Abs. 39 Satz 7

  • openjur.de

    Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zeitraums des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar; kein Ausschluss von Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs aus dem Anwendungsbereich; kein strukturelles Vollzugsdefizit

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 171 Abs. 3a; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 9, § 10d Abs. 4, § 52 Abs. 39 Satz 7

  • Judicialis

    AO § 171 Abs. 3a; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 9; ; EStG § 10d Abs. 4; ; EStG § 52 Abs. 39 Satz 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zeitraums des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar; kein Ausschluss von Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs aus dem Anwendungsbereich; kein strukturelles Vollzugsdefizit

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zeitraums des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Private Veräußerungsgeschäfte ? Steuerliche Berücksichtigung des Verlusts aus der Veräußerung eines gebrauchten Pkw nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verlust aus Veräußerung von Gebrauchsgütern ist steuerlich anzuerkennen

  • IWW (Kurzinformation)

    Verlust aus Verkauf eines Gebrauchtwagens steuerlich ansetzbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Private Veräußerungsgeschäfte - Pkw-Verkauf: Verluste sind festzustellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtwagenverkauf im ersten Jahr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbarkeit der Veräußerung eines Gebrauchtkraftwagens innerhalb eines Jahres nach dessen Anschaffung; Einkommensteuerliche Berücksichtigung des Verlustes aus der Veräußerung eines Fahrzeugs; Einordnung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs als steuerbare ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verlust bei Verkauf eines Pkws innerhalb eines Jahres mindert Einkommensteuer

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Veräußerungsverlust aus Kfz-Verkauf abziehbar

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gebrauchsgüter: Verlust aus Veräußerung ist steuerlich relevant

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagen-Verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist steuerbar

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Verluste aus Gebrauchtwagenverkauf innerhalb Jahresfrist nach Anschaffung steuerlich absetzbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.6.2008)

    Wertverlust des Autos kürzt private Spekulationsgewinne // Verkäufe binnen Jahresfrist

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Private Spekulationsgeschäfte - Verkauf von Gebrauchsgütern: Verluste sollten noch in 2008 realisiert werden

  • wgk.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Verlustabzug bei Wirtschaftsgütern des täglichen Lebens

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlustverrechnung: Nur noch ein Mal Steuern sparen! - Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zum Jahresende steuerlich absetzbar

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuersparmodell: Pkw-Verkauf senkt Spekulationssteuer und Abgeltungsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2
    Kfz; Pkw; Spekulationsgeschäft; Spekulationsverlust

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 97
  • NJW 2008, 3087
  • DB 2008, 1409
  • BStBl II 2009, 296
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 31.08.1994 - X R 66/92

    Wert der Eigenleistung bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Seither ist es herrschende Meinung in der Rechtsprechung, dass eine besondere Spekulationsabsicht nicht erforderlich ist (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 9. Juli 1969 2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302, BStBl II 1970, 156).

    Das bedeutet: Verkauft jemand innerhalb der Frist ein von ihm angeschafftes Wirtschaftsgut, ist das Ergebnis steuerbar; subjektive Merkmale sind nicht zu prüfen (dazu eingehend BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 391, m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 5 K 429/02

    Privat genutzter PKW kein Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Wenn das Gesetz als andere Wirtschaftsgüter nach "insbesondere" die Wertpapiere hervorhebt, erwähnt es einen besonderen Fall, dem aber nicht die Bedeutung beigemessen werden kann, das Begriffsverständnis des allgemeinen Begriffs "Wirtschaftsgut" einzuschränken, etwa auf Wertgegenstände (so aber Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 2. Oktober 2003 5 K 429/02, EFG 2004, 265; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 23 Rz 27).

    bb) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist entgegen der Auffassung des FG nicht teleologisch insoweit zu reduzieren, als Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs mangels objektiven Wertsteigerungspotentials aus seinem Anwendungsbereich herauszunehmen sind (a.A. Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2004, 265; Blümich/Glenk, § 23 EStG Rz 61; Korn/Carlé, § 23 EStG Rz 41.3; Valentin, EFG 2004, 267; so im Ergebnis auch die Finanzverwaltung allerdings in Bezug auf die Einkünfteerzielungsabsicht, z.B. Oberfinanzdirektion Hannover, Verfügung vom 12. März 2001, Finanz-Rundschau 2001, 556).

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Das FG darf die Feststellung des Verlustes -wie das FA in seiner Revisionserwiderung vorgetragen hat- nicht schon deshalb verweigern, weil das Einkommensteuergesetz keine Rechtsgrundlage für ein Feststellungsverfahren über im Streitjahr nicht ausgleichbare Verluste aus den Einkünften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorsieht und über deren Berücksichtigung erst in denjenigen Veranlagungszeiträumen zu entscheiden ist, in denen der Steuerpflichtige positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. September 2005 IX R 21/04, BFHE 212, 41, BStBl II 2007, 158).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/03

    Privates Veräußerungsgeschäft - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Hierbei war jedoch vor allem die Zielsetzung der gesetzlichen Freistellung, die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Aufgabe eines Wohnsitzes zu vermeiden (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Seither ist es herrschende Meinung in der Rechtsprechung, dass eine besondere Spekulationsabsicht nicht erforderlich ist (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 9. Juli 1969 2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302, BStBl II 1970, 156).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96

    Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Dieses Merkmal des Steuertatbestandes gilt bei allen Einkunftsarten (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c aa (2)), wird allerdings einkunftsarts- und damit bereichspezifisch ausgestaltet (z.B. für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) und für die Einkünfte gemäß § 23 EStG durch die verhältnismäßig kurzen Fristen in typisierender Weise objektiviert (BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469, und vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26).
  • BFH, 14.11.1978 - VIII R 72/76

    Abtretung des Rückkaufsanspruchs ist Veräußerungsgewinn, der nicht der

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Das BMW-Cabrio ist als körperlicher Gegenstand eine Sache (§ 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und damit ein Wirtschaftgut (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. November 1978 VIII R 72/76, BFHE 127, 9, BStBl II 1979, 298, und vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614), das innerhalb der maßgeblichen Jahresfrist angeschafft und wieder veräußert wurde.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Dieses Merkmal des Steuertatbestandes gilt bei allen Einkunftsarten (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c aa (2)), wird allerdings einkunftsarts- und damit bereichspezifisch ausgestaltet (z.B. für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) und für die Einkünfte gemäß § 23 EStG durch die verhältnismäßig kurzen Fristen in typisierender Weise objektiviert (BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469, und vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 73/98

    Spekulationsgeschäfte bei Festgeldanlage in Fremdwährung

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Das BMW-Cabrio ist als körperlicher Gegenstand eine Sache (§ 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und damit ein Wirtschaftgut (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. November 1978 VIII R 72/76, BFHE 127, 9, BStBl II 1979, 298, und vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614), das innerhalb der maßgeblichen Jahresfrist angeschafft und wieder veräußert wurde.
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
    Zur Gleichheitswidrigkeit führt aber nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, sondern nur das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (Urteil des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 9. Februar 2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BGBl I 2004, 591).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

  • FG Hessen, 25.04.2006 - 12 K 594/03

    Spekulationsgeschäfte - Wertminderung von Gegenständen des täglichen Bedarfs -

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1996/19

    Steuerpflicht nach § 23 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen

    Die Regelung betrifft alle Wirtschaftsgüter im Privatvermögen (BFH-Urteil vom 22.04.2008 IX R 29/06, BStBl II 2009, 296).
  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2018 - 5 K 2508/17

    Keine Besteuerung von Gewinnen aus dem privaten Verkauf kontingentierter,

    Eintrittskarten stellen als körperlicher Gegenstand eine Sache (§ 90 BGB) und somit bereits aus diesem Grund ein Wirtschaftsgut dar (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2008 - IX R 29/06 -, BStBl II 2009, 296).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 10/18

    Weiterveräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League

    Die Regelung betrifft alle Wirtschaftsgüter im Privatvermögen (Senatsurteil vom 22.04.2008 - IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296, unter II.1.b aa, Rz 14), mithin Sachen und Rechte i.S. des BGB sowie tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten, d.h. sämtliche vermögenswerten Vorteile, deren Erlangung sich der Steuerpflichtige etwas kosten lässt (vgl. Senatsurteil vom 21.09.2004 - IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12, unter II.1.b bb, beginnend ab Rz 20, m.w.N., und Blümich/Ratschow, § 23 EStG Rz 62, m.w.N.) und die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29.06.2004 - IX R 26/03, BFHE 206, 418, BStBl II 2004, 995, unter II.1.a aa, Rz 28).

    Der Senat hat bereits zur Vorgängerregelung entschieden, dass die dortige Hervorhebung von "Wertpapieren" den allgemeinen Begriff "Wirtschaftsgut" nicht einzuschränken vermochte (vgl. Senatsurteil in BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296, unter II.1.b aa, Rz 14).

    Der Gesetzgeber reagierte mit der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auf das Senatsurteil in BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296.

    In diesem Urteil hat der Senat entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. nicht teleologisch insoweit zu reduzieren ist, als Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs mangels objektiven Wertsteigerungspotentials aus seinem Anwendungsbereich herauszunehmen sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296, unter II.1.b bb, Rz 15).

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