Rechtsprechung
   BFH, 02.09.2008 - X R 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1267
BFH, 02.09.2008 - X R 8/06 (https://dejure.org/2008,1267)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2008 - X R 8/06 (https://dejure.org/2008,1267)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2008 - X R 8/06 (https://dejure.org/2008,1267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4; GewStG § 7

  • openjur.de

    Verwendung von Provisionseinnahmen für Teilnahme an einer betrieblichen Losveranstaltung; Lotteriegewinn führt nicht zu Einkünften aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltung Betriebseinnahmen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 8 Abs. 1; ; GewStG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 1 § 4 Abs. 4; GewStG § 7
    Verwendung von Provisionseinnahmen für Teilnahme an einer betrieblichen Losveranstaltung; Lotteriegewinn führt nicht zu Einkünften aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Verwendung von Provisionseinnahmen für Teilnahme an einer betrieblichen Losveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Lotterie

  • IWW (Kurzinformation)

    "Wettbewerbsauslosung" durch eine Bausparkasse - Hauptgewinn ist beim selbstständigen Bezirksleiter steuerfrei!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Lotterie

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb von Losen i.R.e. betrieblichen Losveranstaltung als Teil der Einkommensverwendung bei unmittelbarem Einbehalt des Losentgelts aus einer Provision; Steuerlich relevanter Zusammenhang zwischen den durch die Einkommensverwendung erworbenen Vorteilen und der ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Lotteriegewinn auf Grund Kauf eines Loses nicht steuerpflichtig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen führen nicht immer zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Behandlung der Gewinne aus Losen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen: Keine Betriebseinnahmen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 3, EStG § 8 Abs 1, BGB § 762, BGB § 763
    Betriebseinnahme; Losgewinn; Verlosung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 31
  • DB 2008, 2683
  • BStBl II 2010, 548
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93

    Bei einer vom Arbeitgeber betriebsintern veranstalteten Verlosung ist nicht

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
    Das von dem FA angeführte BFH-Urteil vom 25. November 1993 VI R 45/93 (BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254) sei zu einem anders zu bewertenden Sachverhalt ergangen.

    Führt ein Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens eine Verlosung durch, an der alle Arbeitnehmer teilnehmen, die einen Verbesserungsvorschlag eingereicht haben, so sind die verlosten Sachpreise Arbeitslohn der jeweiligen Gewinner (BFH-Urteil in BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254).

    Die Entscheidung in BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254 betraf eine Verlosung im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens.

  • BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75

    Gewinne aus Verlosung - Veranstaltung durch Arbeitgeber - Steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
    Nach dem BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75 (BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239) sei darauf abzustellen, ob der Losgewinn auf das Arbeitsverhältnis oder auf das der Verlosung innewohnende Zufallsmoment zurückzuführen sei.

    Die Entscheidung in BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239 betraf interne Verlosungen, für die der Arbeitnehmer nichts aufzuwenden hatte und mit denen das Fehlen von Fehlzeiten prämiert wurde.

  • BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71

    Verlosungsgewinn - Veranstaltender Arbeitgeber - Wirtschaftlich verbundener

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
    e) In der Entscheidung vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181) erhielt ein Tankstellen-Lehrling für den Verkauf von Öl sog. Glücksmarken, die an einer Verlosung teilnahmen.
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
    Er verwies dazu auf §§ 762, 763 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 1988 III R 175/85 (BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995).
  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
    Betriebseinnahmen können auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige als Betriebsinhaber unentgeltliche Zuwendungen erhält, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch erfüllt, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll (BFH-Urteil vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 25/07

    Verpflichtung einer Handelsvertreterin zur Versteuerung eines Losgewinns im

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
    Im Unterschied dazu wurden in dem Fall, der der Senatsentscheidung vom 2. September 2008 X R 25/07 (zur Veröffentlichung bestimmt) zugrunde lag, die Lose für die Erbringung bestimmter Umsatzleistungen gewährt; sie waren als Gegenleistung für betriebliche Leistungen einzuordnen.
  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R

    Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus -

    Die somit ebenfalls anwendbare Vorschrift des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt den Gewinn für nicht zur Buchführung Verpflichtete als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, wobei zu den Betriebseinnahmen alle durch den Betrieb veranlassten Wirtschaftsgüter in Form von Geld oder Geldwert zählen (sog Veranlassungsprinzip, vgl BFHE 223, 31, 33, und BFH Urteil vom 6.10.2004 - X R 36/03 - BFH/NV 2005, 682, 683 mwN).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 25/07

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall von der mit Urteil vom 2. September 2008 X R 8/06 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschiedenen Sache, in der ein Losegewinn auf einer nachträglichen Einkommensverwendung beruhte.
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen

    Indem sie ihrer Schwester die Provision weiterleitete, verwendete die Klägerin ihr Einkommen (vgl. zur Einkommensverwendung BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl II 2008, 26, und vom 2. September 2008 X R 8/06, zur Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 62).
  • BFH, 14.03.2012 - X R 24/10

    Behandlung von Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen

    Daher ist für den Ansatz einer Betriebseinnahme nicht erforderlich, dass es sich aus der Sicht des Steuerpflichtigen um Entgelt für eine konkrete betriebliche Leistung handelt, dass der Vermögenszuwachs sich im Betriebsvermögen auswirkt oder verwendet wird, oder dass der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf die Einnahme hat (vgl. zusammenfassend Senatsurteile vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618, m.w.N., und vom 2. September 2008 X R 8/06, BFHE 223, 31, BStBl II 2010, 548, unter II.1.).
  • BFH, 22.01.2009 - X B 144/08

    Darlegung eines Zulassungsgrundes: Mehrfachbegründung eines Urteils, Rüge

    Indem sie ihrer Schwester die Provision weiterleitete, verwendete die Klägerin ihr Einkommen (vgl. zur Einkommensverwendung BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl II 2008, 26, und vom 2. September 2008 X R 8/06, BFHE 223, 31, BFH/NV 2009, 62).
  • FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 15 K 349/04
    Die Revision wird nach § 115 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung (auch im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren X R 8/06) zugelassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht