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   BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07   

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BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07 (https://dejure.org/2008,1900)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2008 - VII R 43/07 (https://dejure.org/2008,1900)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - VII R 43/07 (https://dejure.org/2008,1900)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AO § 130 Abs. 2 und 3, § 131 Abs. 2; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2

  • openjur.de

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts; Änderung der Anrechnungsverfügung bei Änderung der Steuerfestsetzung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 130 Abs. 2 und 3, § 131 Abs. 2; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2

  • Betriebs-Berater

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts

  • Judicialis

    AO § 130 Abs. 2; ; AO § 130 Abs. 3; ; AO § 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung/Änderung der Anrechnung von Lohnsteuer bei der ESt-Festsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Änderung der Anrechnungsverfügung bei Änderung der Steuerfestsetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts ? Änderung der Anrechnungsverfügung bei Änderung der Steuerfestsetzung durch Widerruf ? Jahresfrist des § 130 Abs. 3 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 130 Abs. 2 Abgabenordnung (AO); Rechtswidrigkeit eines ursprünglich rechtmäßigen Verwaltungsaktes durch eine nachträgliche Änderung der Sachlage oder Rechtslage; Vermeidung einer ...

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 493 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Anrechnung von Lohnsteuer auf nicht im ESt-Bescheid erfassten Lohn

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 344
  • NVwZ 2009, 860
  • BB 2009, 467
  • DB 2009, 1278
  • BStBl II 2009, 344
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07
    Deshalb beginnt die vorgenannte Jahresfrist erst dann, wenn das FA tatsächlich die Erkenntnis gewonnen hat, dass ein Verwaltungsakt zurückgenommen bzw. widerrufen werden kann (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 19. Dezember 1984 GrSen 1 und 2/84, BVerwGE 70, 356, und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Urteil vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751, und Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490).

    Deshalb kommt es im Streitfall nicht darauf an, ob das FA, d.h. in diesem Zusammenhang: der für die Besteuerung der Kläger zuständige Sachbearbeiter (vgl. BVerwG-Beschluss in BVerwGE 70, 356), sogleich hätte erkennen können, dass aufgrund des bei der Außenprüfung aufgedeckten Sachverhalts eine Änderung des Einkommensteuerbescheids von 1996 wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich ist.

  • BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99

    Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07
    Deshalb beginnt die vorgenannte Jahresfrist erst dann, wenn das FA tatsächlich die Erkenntnis gewonnen hat, dass ein Verwaltungsakt zurückgenommen bzw. widerrufen werden kann (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 19. Dezember 1984 GrSen 1 und 2/84, BVerwGE 70, 356, und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Urteil vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751, und Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490).
  • BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07
    Deshalb beginnt die vorgenannte Jahresfrist erst dann, wenn das FA tatsächlich die Erkenntnis gewonnen hat, dass ein Verwaltungsakt zurückgenommen bzw. widerrufen werden kann (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 19. Dezember 1984 GrSen 1 und 2/84, BVerwGE 70, 356, und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Urteil vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751, und Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490).
  • BFH, 10.01.1995 - VII R 41/94

    Anrechnung der vom Arbeitslohn einbehaltenen Lohnsteuer auf die

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07
    Ist jedoch der Lohn bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mit Steuer belastet worden, weil die betreffenden Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung nicht erfasst worden sind, liefe es den Gesichtspunkten der Steuergerechtigkeit und der möglichst zutreffenden Gesamtbelastung des Steuerpflichtigen zuwider, gleichwohl die Lohnsteuer auf seine Einkommensteuerschuld anzurechnen (vgl. Urteile des Senats vom 19. Dezember 2000 VII R 69/99, BFHE 194, 162, BStBl II 2001, 353, und vom 10. Januar 1995 VII R 41/94, BFH/NV 1995, 779).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 69/99

    Lohnsteuer-Anrechnung nur bei Erfassung der Einkünfte

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07
    Ist jedoch der Lohn bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mit Steuer belastet worden, weil die betreffenden Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung nicht erfasst worden sind, liefe es den Gesichtspunkten der Steuergerechtigkeit und der möglichst zutreffenden Gesamtbelastung des Steuerpflichtigen zuwider, gleichwohl die Lohnsteuer auf seine Einkommensteuerschuld anzurechnen (vgl. Urteile des Senats vom 19. Dezember 2000 VII R 69/99, BFHE 194, 162, BStBl II 2001, 353, und vom 10. Januar 1995 VII R 41/94, BFH/NV 1995, 779).
  • BFH, 13.01.2005 - VII B 147/04

    Zulässigkeit der Revision wegen willkürlicher FG-Entscheidung;

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07
    Dagegen mag allenfalls sprechen, dass die Erfassung bestimmter Einkünfte in dem betreffenden Einkommensteuerbescheid zwar der materiell-rechtliche Grund für die in der Anrechnungsverfügung vorgenommenen Anrechnung durch Steuerabzug auf diese Einkünfte erhobener Einkommensteuer ist, dies aber in der Anrechnungsverfügung nicht eigens zum Ausdruck kommt, sondern, soweit ersichtlich, von den Finanzämtern ebenso wie in den Fällen des § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG bei der Anrechnung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder z.B. der Verrechnung von Steuerguthaben des Steuerschuldners (welche nach dem Beschluss des Senats vom 13. Januar 2005 VII B 147/04, BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457, an der Bestandskraft einer Anrechnungsverfügung allerdings ohnehin nicht teilnähme) die Anrechnung kommentarlos vorgenommen wird, der Adressat also nur aufgrund des Inhalts des Veranlagungsbescheids und des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG sich dieses beschränkten Regelungsgehaltes der Anrechnungsverfügung bewusst werden könnte.
  • BFH, 13.01.2005 - II R 48/02

    Änderung des Vermögensteuerbescheides wegen erhöhter Einkommensteuerschulden nach

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07
    "Tatsache" ist demnach nicht nur im umgangssprachlichen Sinne rein Tatsächliches, sondern auch die steuerrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts in einem anderen Bescheid --hier dem Steuerfestsetzungsbescheid--, wenn dieser Bescheid Bindungswirkung für den gemäß § 131 AO zu widerrufenden Bescheid hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2005 II R 48/02, BFHE 208, 392, BStBl II 2005, 451; Klein/Rüsken, a.a.O., § 173 Rz 27).
  • FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17

    Berücksichtigung von Aktiendividenden bei der Ermittlung des Einkommens;

    Jedoch beinhaltet "nachträgliche eingetretene Tatsache" (im Sinne von § 131 Abs. 2 Nr. 3 AO) auch die steuerrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts in einem anderen Bescheid hier dem Steuerfestsetzungsbescheid , wenn dieser Bescheid Grundlagenwirkung für den gemäß § 131 AO zu widerrufenden Bescheid hat (BFH, Urteil vom 09.12.2008 - VII R 43/07 -, BFHE 223, 344, BStBl II 2009, 344).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 6 A 11831/16

    Zeitliche Grenze der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen

    Der Begriff "Tatsache" in § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO bezeichnet nicht nur im umgangssprachlichen Sinn etwas rein Tatsächliches, sondern auch die abgabenrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts (BFH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - VII R 43/07 -, BFHE 223, 344).
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    b) Rechtswidrig i.S. des § 130 Abs. 1 AO ist ein Verwaltungsakt, wenn bei seinem Erlass von einem tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt ausgegangen oder das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht unrichtig angewandt worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 09.12.2008 - VII R 43/07, BFHE 223, 344, BStBl II 2009, 344, unter II.1., Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2010 - I R 90/09

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge - Auslegung des § 7 Abs. 7

    Diese Vorschrift greift nach der Rechtsprechung des BFH u.a. dann ein, wenn eine Verfügung über die Anrechnung von Lohnsteuer inhaltlich an einen Einkommensteuerbescheid anschließt und jener Bescheid in der Folge dahin geändert wird, dass bislang dort erfasste Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht mehr berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BFHE 223, 344, BStBl II 2009, 344); in einem solchen Fall darf deshalb die Anrechnungsverfügung in der Weise widerrufen werden, dass die Finanzbehörde nunmehr von einer Anrechnung der Lohnsteuer absieht.
  • BFH, 14.06.2016 - VII B 47/15

    Wechsel der Veranlagungsart

    Ebenso kann offen bleiben, ob die zum Erhebungsverfahren gehörende Anrechnungsverfügung durch die Aufhebung des Steuerfestsetzungsbescheids bereits automatisch entfällt, da sie (stillschweigend) unter einer entsprechenden auflösenden Bedingung stand (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BFHE 223, 344, BStBl II 2009, 344), und wie weit die ähnlich einem Grundlagenbescheid bindende Wirkung des Steuerfestsetzungsbescheids für die Anrechnungsverfügung reicht (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 2013 VII R 68/11, BFHE 243, 111, BStBl II 2016, 115; vom 12. November 2013 VII R 28/12, BFH/NV 2014, 339).

    Denn eine Aufhebung des Steuerfestsetzungsbescheids führt jedenfalls dazu, dass die Anrechnungsverfügung gemäß § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO widerrufen werden kann (Senatsurteile in BFHE 223, 344, BStBl II 2009, 344, und in BFH/NV 2014, 339; BFH-Urteil vom 8. September 2010 I R 90/09, BFHE 231, 97, BStBl II 2013, 11).

  • FG Saarland, 06.08.2010 - 2 K 1207/10

    Beginn der Zahlungsverjährung - Änderung einer Anrechnungsverfügung nach Ablauf

    Soweit die Kläger vortragen, alle anspruchsbegründenden Tatsachen seien dem Finanzamt bereits bei Erlass der ursprünglichen Anrechnungsverfügung bekannt gewesen, ist dies für die Berechnung der Frist unbeachtlich, da es dabei auf die Kenntnis der rechtswidrigen Umsetzung der Tatsachen ankommt (vgl. BVerwG vom 19. Dezember 1984 GrS 1 und 2/84, NJW 1985, 819 und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751, vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490, vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344).
  • FG Hamburg, 15.06.2011 - 3 K 135/10

    Vergleiche über und Berechnung von Lohnsteueranrechnung

    Zwar war das FA grundsätzlich befugt, aufgrund der Änderung der festgesetzten Einkommensteuer die Lohnsteueranrechnung an die Änderung der Festsetzung anzupassen, wobei offen bleiben kann, ob man hier argumentativ eine auflösende Bedingung der ursprünglichen Anrechnungsverfügung sieht (BFH Urteil vom 9. Dezember 2008, VII R 43/07, BStBl II 2009, 344, Juris Rn. 16) oder eine nachträglich eingetretene Tatsache i. S. v. § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO (BFH a. a. O. Juris Rn. 22).

    Könne die Festsetzung nur aus formalen Gründen, z. B. Festsetzungsverjährung, nicht mehr in der materiell-rechtlich gebotenen Weise geändert werden, seien entsprechende Steuerabzüge von der Anrechnung ausgeschlossen (BFH Urteil vom 9. Dezember 2008, VII R 43/07, BStBl II 2009, 344, Juris Rn. 20).

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    b) Rechtswidrig i.S. des § 130 Abs. 1 AO ist ein Verwaltungsakt, wenn bei seinem Erlass von einem tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt ausgegangen oder das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht unrichtig angewandt worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 09.12.2008 - VII R 43/07, BFHE 223, 344, BStBl II 2009, 344, unter II.1., Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2009 - III B 25/09

    Kindergeld: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung von

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07 (BFHE 223, 344, BStBl II 2009, 344) könne eine Tatsache auch die steuerrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts in einem anderen Bescheid sein.

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des BFH in BFHE 223, 344, BStBl II 2009, 344, das zu § 131 AO ergangen ist.

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2375/16

    Rücknahme der Genehmigung zur Ist-Versteuerung

    Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn bei seinem Erlass von einem tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt ausgegangen oder das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht unrichtig angewandt worden ist; eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage hingegen macht einen ursprünglich rechtmäßigen Verwaltungsakt grundsätzlich nicht im Sinne des § 130 AO rechtswidrig (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344).
  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16

    Rücknahme der Gestattung der Ist-Versteuerung; Berechnung der Steuer des

  • FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 1498/11

    Korrespondenzprinzip

  • FG München, 26.05.2009 - 13 K 3451/07

    Anrechnung gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG einbehaltener Zinsabschlagsteuer:

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08

    Neuregelung des KAG RP § 3 Abs 1 Nr 4 ermöglicht Widerruf begünstigender

  • VG Cottbus, 27.05.2020 - 6 K 2021/15
  • FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Spendenabzugs durch das Finanzamt; Bezug der

  • FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 K 62/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rücknahme einer Anrechnungsverfügung durch

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2012 - 3 K 480/11

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über Zinsen zur Umsatzsteuer bei

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2319/16

    Maßgeblicher Umsatz für die Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

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