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   BFH, 26.11.2008 - X R 31/07   

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https://dejure.org/2008,472
BFH, 26.11.2008 - X R 31/07 (https://dejure.org/2008,472)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2008 - X R 31/07 (https://dejure.org/2008,472)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2008 - X R 31/07 (https://dejure.org/2008,472)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 22 Nr. 1, § 2 Abs. 1; BGB § 844 Abs. 2

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 22 Nr. 1; ; BGB § 844 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1; EStG § 22; BGB § 844 Abs. 2
    Einordnung einer die durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschäden ausgleichenden Schadensersatzrente gem. § 844 Abs. 2 BGB unter die Einkommensteuerpflicht gem. § 22 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Rechtsnatur einer Rente nach § 844 Abs. 2 BGB

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuerpflicht von Schadenersatzrenten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtsteuerbarkeit einer Schadensersatzrente wegen entgangenen Unterhalts und entfallener Haushaltsführung (§ 844 Abs. 2 BGB) ? Bestätigung der Rspr. zur nicht steuerpflichtigen Mehrbedarfsrente (§ 849 Abs. 1 BGB) ? Abweichung von der Verwaltungsauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • IWW (Kurzinformation)

    Schadenersatzrente für getöteten Ehegatten steuerfrei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreie Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung einer die durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschäden ausgleichenden Schadensersatzrente gem. § 844 Abs. 2 BGB unter die Einkommensteuerpflicht gem. § 22 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Rechtsnatur einer Rente nach § 844 Abs. 2 BGB

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine Einkommensteuer für Schadenersatzrente

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arztfehler: Schadensersatzrente nicht steuerpflichtig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsrente nicht einkommensteuerpflichtig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwe durch ärztlichen Kunstfehler - Ihre Schadenersatzrente unterliegt nicht der Einkommensteuer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der Einkommensteuer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Unterhaltsrente ist steuerfrei

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit für Unterhaltsrenten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrente unterliegt nicht der Einkommenssteuerpflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rente als Schadensersatz nicht steuerpflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der Einkommensteuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der Einkommensteuer - Leistung ersetzt keine anderen steuerbaren Einnahmen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 4.2.2009)

    Rente als Schadensersatz nicht steuerpflichtig

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Arztfehler: Schadensersatzrente nicht steuerpflichtig

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1, EStG § 2 Abs 1, BGB § 844 Abs 2
    Rente; Schadensersatz; Unterhalt

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Getöteter Ehegatte und Schadensersatzrente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 471
  • NJW 2009, 1229
  • FamRZ 2009, 424
  • DB 2009, 485
  • BStBl II 2009, 651
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.11.1992 - X R 187/87

    Wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe nur mit Zinsanteil steuerbar

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Bei der Anwendung und Auslegung des § 22 Nr. 1 EStG sind die normativen Grundaussagen des § 2 Abs. 1 EStG zu beachten (Senatsurteil vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, 101, BStBl II 1993, 298).

    Diese Vorschrift gestaltet das Objekt "Einkommen" in der Weise aus, dass die Erwerbsgrundlage unvermindert erhalten bleibt; erfasst wird von der Einkommensteuer grundsätzlich nur ein "erzielter" Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (vgl. z.B. Senatsurteile in BFHE 170, 98, 101, BStBl II 1993, 298; vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BFHE 176, 402, BStBl II 1995, 410, jeweils m.w.N.).

    Wird ein Vermögensanspruch in wiederkehrenden Leistungen erfüllt, umfassen diese zwar grundsätzlich von Beginn an einen --steuerbaren-- Zinsanteil (Senatsurteil in BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298, 299).

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Der VIII. Senat des BFH hat im Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91 (BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121) im Hinblick auf die Mehrbedarfsrente nach § 843 Abs. 1 BGB seine zur Steuerbarkeit von Schadensersatzrenten vertretene Rechtsprechung auf die Fälle eingeschränkt, in denen Ersatz für andere, steuerbare Einkünfte geleistet wird.

    Auch das sog. Korrespondenzprinzip gebietet nicht die Steuerbarkeit einer Unterhaltsrente; aus dem EStG lässt sich die generelle Geltung eines solchen Prinzips für die wiederkehrenden Bezüge nicht entnehmen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95; BFH-Urteil in BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121; a.A. BMF-Schreiben in BStBl I 1995, 705).

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Damit liegt dem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde mit der Folge, dass auch das FG-Urteil keinen Bestand haben kann (s. dazu BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden daher nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats (BFH-Urteil in BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02

    Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten;

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    War der Getötete zum Barunterhalt verpflichtet, hat der Ersatzverpflichtete den gesetzlich geschuldeten fiktiven Unterhalt auszugleichen (vgl. z.B. BGH-Urteil vom 4. November 2003 VI ZR 346/02, NJW 2004, 358).

    Alle vorhersehbaren Veränderungen der Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten und der (hypothetischen) Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, wäre er noch am Leben, sind bei der Bemessung der Unterhaltsrente einzubeziehen (BGH-Urteil in NJW 2004, 358).

  • BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Insoweit sind dieselben Grundsätze wie bei langfristiger Stundung eines Zahlungsanspruchs anwendbar; dort beinhaltet die jeweilige Teilleistung einen Zinsanteil (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1974 VIII R 131/70, BFHE 114, 79, BStBl II 1975, 173, 174).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 106/92

    Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. Mehrbedarfsrenten

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Diese Vorschrift gestaltet das Objekt "Einkommen" in der Weise aus, dass die Erwerbsgrundlage unvermindert erhalten bleibt; erfasst wird von der Einkommensteuer grundsätzlich nur ein "erzielter" Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (vgl. z.B. Senatsurteile in BFHE 170, 98, 101, BStBl II 1993, 298; vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BFHE 176, 402, BStBl II 1995, 410, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Ist eine Leistung als Einmalzahlung nicht steuerbar, wird sie es nicht dadurch, dass sie als zeitlich gestreckt vereinbart wird (Senatsurteil vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Auch das sog. Korrespondenzprinzip gebietet nicht die Steuerbarkeit einer Unterhaltsrente; aus dem EStG lässt sich die generelle Geltung eines solchen Prinzips für die wiederkehrenden Bezüge nicht entnehmen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95; BFH-Urteil in BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121; a.A. BMF-Schreiben in BStBl I 1995, 705).
  • BGH, 23.04.1974 - VI ZR 188/72

    Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Die Rente gemäß § 844 Abs. 2 BGB ist ihrer Rechtsnatur nach kein Unterhalt, sondern Schadensersatz (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 23. April 1974 VI ZR 188/72, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1974, 1373).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03

    Verwirkung von Schadensersatzleistungen

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
    Zudem sind die für den Unterhaltsanspruch geltenden speziellen Vorschriften nicht anwendbar (BGH-Beschluss vom 3. Februar 2004 VI ZR 119/03, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2004, 526).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05

    Berücksichtigung einer Schadensersatzrente bei Berechnung der Einkommensteuer;

  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

    Da es jedoch nicht an einem Verfahrensmangel leidet und die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts unberührt bleiben, bedarf es keiner Zurückverweisung nach § 127 FGO (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 41/12

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer

    Dies ist bisher entschieden worden für Schadensersatzrenten, die einen schädigungsbedingten Mehrbedarf (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121, und vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BFHE 176, 402, BStBl II 1995, 410) oder wegfallende Unterhaltsleistungen ausgleichen sollen (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651); ferner für wiederkehrende Leistungen im Gegenzug für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82, und vom 9. Februar 2010 VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818) sowie für wiederkehrende Leistungen, bei deren Ermittlung ein Kapitalbetrag --anders als im Regelfall-- nicht verrentet, sondern schlicht durch die Anzahl der voraussichtlichen Zahlungsjahre dividiert worden ist, weil dann in den einzelnen Zahlungen kein Zinsanteil enthalten ist (BFH-Urteil vom 20. November 2012 VIII R 57/10, BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56).

    Umgekehrt ist eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge nach § 22 Nr. 1 (Satz 1 oder Satz 3) EStG dann geboten, wenn diese Leistungen wegfallende steuerpflichtige Einkünfte ersetzen sollen oder in ihnen ein Zinsanteil enthalten ist (Senatsurteil in BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.2.a).

    Soweit das Senatsurteil in BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651 (unter II.2.a) dahingehend verstanden werden könnte, dass eine Besteuerung nach § 22 Nr. 1 EStG überhaupt nur in den dort genannten Fallgruppen (Ersatz von Einnahmen, Fälle der Korrespondenz, Vorhandensein eines Zinsanteils) zulässig sei, hält der Senat an dieser --durch den damaligen Streitfall nicht veranlassten-- Aussage nicht fest.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Damit liegt dem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde mit der Folge, dass auch dieses Urteil keinen Bestand haben kann (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651).
  • BFH, 20.01.2016 - VI R 14/13

    Durch Vergleich entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

    Denn diese Schadensersatzleistungen sind nicht steuerbar (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121; vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651).
  • BFH, 08.07.2020 - X R 6/19

    Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums

    Demzufolge hat der BFH u.a. steuerbare Zuflüsse abgelehnt für Schadensersatzrenten, die einen schädigungsbedingten Mehrbedarf (BFH-Urteile in BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121, und vom 14.12.1994 - X R 106/92, BFHE 176, 402, BStBl II 1995, 410) oder wegfallende Unterhaltsleistungen ausgleichen sollen (Senatsurteil vom 26.11.2008 - X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651), ferner für wiederkehrende Leistungen im Gegenzug für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht (BFH-Urteile vom 20.10.1999 - X R 132/95, BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82, und vom 09.02.2010 - VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818).

    Umgekehrt ist eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG geboten, wenn diese Leistungen wegfallende steuerpflichtige Einkünfte ersetzen sollen oder in ihnen ein Zinsanteil enthalten ist (Senatsurteil in BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.2.a).

  • BFH, 13.12.2016 - X R 18/12

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines

    Einer Zurückverweisung nach § 127 FGO bedarf es gleichwohl nicht, da das Urteil nicht an einem Verfahrensmangel leidet und die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderung der angefochtenen Verwaltungsakte unberührt bleiben (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.1., m.w.N.; vom 12. November 2014 X R 4/13, BFHE 247, 570, BStBl II 2016, 38).
  • BFH, 12.11.2014 - X R 4/13

    Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr

    Da das Urteil jedoch nicht an einem Verfahrensmangel leidet und die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts unberührt bleiben, bedarf es keiner Zurückverweisung nach § 127 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (vgl. zum Ganzen, Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    Auch in nicht steuerbaren wiederkehrenden Leistungen enthaltene Zinsanteile führen zu steuerpflichtigen Zinseinkünften, wenn sich --wie im Streitfall-- der Lebenssachverhalt als darlehensähnliche Kapitalüberlassung darstellt (Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651; in BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 62/14

    Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der

    Die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs sind durch die Änderung unberührt geblieben und bilden weiterhin die Grundlage für die Entscheidung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.1.).
  • BFH, 14.04.2015 - IX R 35/13

    Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Sicherung eines Darlehens in

    § 22 Nr. 1 EStG ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn die Leistungen andere steuerbare Einnahmen ersetzen (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651).
  • BFH, 19.08.2013 - X R 35/11

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu

  • BFH, 20.03.2017 - X R 65/14

    Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen -

  • FG Niedersachsen, 14.02.2019 - 10 K 247/17

    Keine Steuerpflicht für Zahlungen im Rahmen eines Stipendiums bei einer

  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 23/17

    Verfahrensgegenstand bei Ergehen mehrerer Änderungsbescheide während des

  • FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer

  • FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 13 K 614/17

    Steuerbarkeit von Stipendienzahlungen als wiederkehrende Bezüge

  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei

  • BFH, 12.04.2011 - X B 132/10

    Rente aus einer privaten Unfallversicherung ist steuerbar

  • BFH, 05.12.2016 - X B 91/16

    Steuerbarkeit einer Hinterbliebenenrente trotz abstrakter

  • FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09

    Erziehungsrente unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer

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