Rechtsprechung
| BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 15 Abs. 2
- openjur.de
Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks; Einräumung eines Vorkaufsrechts; Erzielung von Spekulationsgewinnen durch vermögensverwaltende Personengesellschaft
- Bundesfinanzhof
Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks - Einräumung eines Vorkaufsrechts - Erzielung von Spekulationsgewinnen durch vermögensverwaltende Personengesellschaft
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kein gewerblicher Grundstückshandel - Erfordernis einer nachhaltigen Tätigkeit - Abschluss zweier Verträge mit demselben Käufer in zeitlichem Zusammenhang - Ein-Objekt-Fall - Beauftragung eines Generalunternehmers - Bedeutung des Vorhandenseins einer Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Bebauung
- NWB SteuerXpert START
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedeutung des zeitlichen Zusammenhangs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Indizwirkung für Veräußerungsabsicht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Gewerblicher Grundstückshandel - Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks; Einräumung eines Vorkaufsrechts; Erzielung von Spekulationsgewinnen durch vermögensverwaltende Personengesellschaft
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerblicher Grundstückshandel
- info-m.de (Leitsatz)
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung: Wo ist die Grenze?
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel wegen engem zeitlichen Zusammenhang?
- kanzlei-klumpe.de
, S. 9 (Kurzinformation)
Zur Frage, wann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedeutung des zeitlichen Zusammenhangs
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks
- luther-lawfirm.com
, S. 7 (Kurzinformation)
"gewerblicher Grundstückshandel": Voraussetzungen für die Annahme einer unbedingten Veräußerungsabsicht
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedeutung des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb und Veräußerung eines Grundstücks (IMR 2009, 294)
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb mit "unbedingter Veräußerungsabsicht"?
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2
Drei-Objekt-Grenze; Generalunternehmer; Gewerblicher Grundstückshandel; Nachhaltigkeit - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 27.11.2008, Az.: IV R 38/06 (Gewerblicher Grundstückshandel: Zeitlicher Zusammenhang allein als Indiz nicht ausreichend)" von PräsFG Hessen Lothar Aweh, original erschienen in: EStB 2009, 85 - 86.
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02
- BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 223, 476
- NZM 2009, 831 (Ls.)
- DB 2009, 261
- BStBl II 2009, 278
- IMR 2009, 294
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Steuerrecht - Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels
Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278;… vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BFH/NV 2009, 477).Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278;… vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BFH/NV 2009, 1011).
ee) Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278;… vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
- BFH, 16.09.2009 - X R 48/07
Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …
Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2009, 311).Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, DStR 2009, 963).
Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BStBl II 2009, 529;… vom 19. Februar 2009 IV R 9/07, BFH/NV 2009, 923).
- BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch dann zu bejahen sein, wenn --wie im Streitfall-- weniger als vier Objekte veräußert werden, aber aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit wieder zu verkaufen (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BStBl II 2009, 795).Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Steuerpflichtige rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791;… vom 19. Februar 2009 IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926;… vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 212;… vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245).
Sie kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (BFH-Urteile in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278, und in BFH/NV 2009, 923, jeweils zu Veräußerungen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Bauvertrags; allgemein bereits: Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.4.).
- FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05
Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn
Auf Grund objektiver Umstände muss feststehen, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen; eine bedingte Veräußerungsabsicht ist nicht ausreichend (BFH vom 1.12.2005, IV R65/04, BStBl. II 2006, 259; vom 27.11.2008, IV R 38/06, [...]; vom 7.5.2008, X R 49/04, BStBl. II 2008, 711;… vom 17.12.2008, IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477).Allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung ist ohne weitere objektive Umstände, wie z.B. eine kurzfristige Finanzierung, nicht ausreichend, eine unbedingte Veräußerungsabsicht anzunehmen (BFH vom 27.11.2008, IV R 38/06, [...]; vom 7.5.2008, X R 49/04, BStBl. II 2008, 711).
Die Kürze der Zeit zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung kann die Indizwirkung der anderen objektiven Umstände nur verstärken (BFH vom 27.11.2008, IV R 38/06, BStBl. II 2009, 278).
- BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 27. November 2008 IV R 38/06 (BFH/NV 2009, 472). - BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 27. November 2008 IV R 38/06 (BFH/NV 2009, 472). - BFH, 18.08.2009 - X R 41/06
Gewerblicher Grundstückshandel
Die Veräußerung eines bebauten Grundstücks in unmittelbarem Anschluss an die Fertigstellung des Gebäudes lässt jedoch für sich genommen noch nicht den Schluss zu, es habe bereits bei Erwerb oder bei der Bebauung eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestanden (BFH-Urteile vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278, …und vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923;… IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926). - FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 …
Allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung ist ohne weitere objektive Umstände, wie z. B. eine kurzfristige Finanzierung, nicht ausreichend, eine unbedingte Veräußerungsabsicht anzunehmen (BFH-Urteile vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 7. Mai 2008 X R 49/04, BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711). - BFH, 19.02.2009 - IV R 8
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 27. November 2008 IV R 38/06 (BFHE 223, 476, BFH/NV 2009, 472). - FG Düsseldorf, 17.03.2010 - 7 K 1138/09 Nur wenn bereits andere Umstände dafür sprechen, dass schon beim Erwerb oder bei der Bebauung des Grundstücks eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestand, kann die Indizwirkung dieser Umstände durch die Kürze der zwischen Erwerb oder Bebauung und Verkauf liegenden Zeit verstärkt werden (BFH vom 27.11.2008 IV R 38/06 BStBl II 2009, 278).
