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   BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07   

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https://dejure.org/2008,321
BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07 (https://dejure.org/2008,321)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2008 - XI R 58/07 (https://dejure.org/2008,321)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - XI R 58/07 (https://dejure.org/2008,321)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 4 Nr. 28 Buchst. b, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a, Art. 17 Abs. 2

  • openjur.de

    Kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten bei zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendetem Gebäude; Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 4 Nr. 28 Buchst. b, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a, Art. 17 Abs. 2

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UStG 1993 §§ 1, 4, 15; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6, 17
    Kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten bei zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendetem Gebäude - Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen

  • Betriebs-Berater

    Kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten bei zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendetem Gebäude - Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen

  • Betriebs-Berater

    Kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten bei zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendetem Gebäude - Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen

  • Judicialis

    UStG i.d.F. von 1993 § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;... ; UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 3 Abs. 9; ; UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a; ; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten bei zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendetem Gebäude - Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten bei zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendetem Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemischt genutztes Gebäude: Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug bei steuerfreier Vermietung und Privatnutzung ? Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung ? Steuerbarkeit der Nutzung einer Wohnung für private Zwecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - BFH: Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug bei steuerfreier Vermietung und Eigennutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes einer Grundstücksgemeinschaft bei teilweiser Vermietung und Überlassung für private Wohnzwecke; Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei steuerfreier Vermietung von Praxisräumen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug bei steuerfreier Vermietung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Neues zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Gebäude

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gemischt genutzte Gebäude

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug für ein Gebäude, das teils steuerfrei vermietet und im Übrigen für private Wohnzwecke genutzt wird

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kein Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerfreier gemischter Gebäudenutzung

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unentgeltliche Wertabgabe
    Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe
    Anschaffung oder Herstellung von Grundstücken vor dem 1.1.2011
    Grundsätzliches zum Ansatz einer Wertabgabe

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1993 § 15 Abs 4, UStG 1993 § 4 Nr 12 Buchst a, UStG 1999 § 3 Abs 9a Nr 1
    Absicht; Gemischtgenutztes Grundstück; Unternehmensvermögen; Vorsteuerabzug; Wahlrecht; Zuordnung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1993 § 15 Abs 4, UStG 1993 § 4 Nr 12 Buchst a, UStG 1999 § 3 Abs 9a Nr 1
    Absicht; gemischt genutztes Grundstück; Unternehmensvermögen; Vorsteuerabzug; Wahlrecht; Zuordnung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 487
  • NZM 2009, 326
  • BB 2009, 299
  • BB 2009, 538
  • DB 2009, 323
  • BStBl II 2009, 394
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 --Seeling-- (Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378).

    Zur Begründung der Revision trägt die Klägerin unter Berufung auf das EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378 im Wesentlichen vor, die aus der Nutzung des Gebäudes zu privaten Wohnzwecken resultierende unentgeltliche Wertabgabe sei umsatzsteuerpflichtig und berechtige daher zum Abzug der geltend gemachten Vorsteuerbeträge.

    Etwas anderes ergibt sich --entgegen der Ansicht der Klägerin-- auch nicht aus dem EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378 (Seeling).

  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Ist ein Gegenstand --wie im Streitfall das von der Klägerin errichtete Gebäude-- sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (sog. gemischte Nutzung), hat der Unternehmer nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Zuordnungswahlrecht (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-4101, Randnr. 40, m.w.N.; BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).

    Die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b, m.w.N.).

    Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, und in BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).

  • BFH, 28.02.2002 - V R 25/96

    Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Ist ein Gegenstand --wie im Streitfall das von der Klägerin errichtete Gebäude-- sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (sog. gemischte Nutzung), hat der Unternehmer nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Zuordnungswahlrecht (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-4101, Randnr. 40, m.w.N.; BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).

    Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, und in BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Die Zuordnungsentscheidung ist bereits "bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Gegenstands" zu treffen (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2008 V R 10/07, zur Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1773, unter II.3.c, m.w.N.).

    Spätere Absichtsänderungen eines Steuerpflichtigen wirken nicht auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs zurück und führen deshalb nicht dazu, dass für Eingangsleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge nachträglich als Vorsteuer abziehbar sind (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1773, unter II.3.d cc, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 5 K 3659/04

    Steuerliche Berücksichtigung der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1385.
  • EuGH, 27.06.1989 - 50/88

    Kühne / Finanzamt München III

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Aus der Systematik der Richtlinie 77/388/EWG ergebe sich, dass diese Bestimmung die Nichtbesteuerung eines zu privaten Zwecken verwendeten Betriebsgegenstands verhindern wolle und demgemäß die Besteuerung der privaten Nutzung eines solchen Gegenstands nur dann verlange, wenn er zum Abzug der Steuer berechtigt habe, mit der er beim Erwerb belastet gewesen sei (vgl. EuGH-Urteile vom 27. Juni 1989 Rs. 50/88 --Kühne--, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8; vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91 --Mohsche--, Slg. 1993, I-2615, BStBl II 1993, 812, Randnr. 8).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH bezweckt Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, die Gleichbehandlung des Steuerpflichtigen und des Endverbrauchers sicherzustellen (vgl. EuGH-Urteile vom 26. September 1996 Rs. C-230/94 --Enkler--, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 35; vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 --Fillibeck--, Slg. 1997, I-5577, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-434/03

    Charles und Charles-Tijmens - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird, oder ihn auch nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einbeziehen (vgl. EuGH-Urteile vom 21. April 2005 Rs. C-25/03 --HE--, Slg. 2005, I-3123; vom 14. Juli 2005 Rs. C-434/03 --Charles und Charles-Tijmens--, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 23, m.w.N., jeweils zu gemischtgenutzten Gebäuden).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH bezweckt Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, die Gleichbehandlung des Steuerpflichtigen und des Endverbrauchers sicherzustellen (vgl. EuGH-Urteile vom 26. September 1996 Rs. C-230/94 --Enkler--, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 35; vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 --Fillibeck--, Slg. 1997, I-5577, Randnr. 25).
  • BFH, 24.07.2003 - V R 39/99

    Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
    Die teilweise Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Unternehmers ist keine steuerfreie Grundstücksvermietung i.S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG, sondern begründet einen Eigenverbrauch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BFHE 203, 206, BStBl II 2004, 371, m.w.N.).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-415/98

    Bakcsi

  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

    Auch wenn § 6 EStG 2002 insoweit einen eigenständigen und vom Handelsrecht losgelösten Begriffsinhalt aufweist (Senatsurteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394), erscheint eine unterschiedliche Auslegung doch nur dann sachgerecht, wenn die Abweichung von spezifisch steuerrechtlichen Gesichtspunkten getragen wird; an solchen fehlt es hier.

    bb) Für den Fall eines Kursverfalls bei im Anlagevermögen gehaltenen börsennotierten Aktien hat der erkennende Senat zwar eine Teilwertabschreibung für geboten erachtet (Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394).

  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

    c) Wird ein Gegenstand --wie im Streitfall das Gebäude der Klägerin, auf das die Aufwendungen entfallen--- sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für private Zwecke genutzt (sog. gemischte Nutzung), hat der Unternehmer nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH ein Zuordnungswahlrecht (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 --Seeling--, Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378, Randnr. 40, m.w.N.; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, m.w.N.).

    Spätere Absichtsänderungen eines Steuerpflichtigen wirken nicht auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs zurück und führen deshalb nicht dazu, dass für Eingangsleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge nachträglich als Vorsteuerbeträge abziehbar sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II. 3. d cc der Gründe, und in BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2011 - V R 21/10

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen -

    Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011; BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 798, und vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741; vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853; vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, und vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).
  • BFH, 11.03.2009 - XI R 69/07

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes

    Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem 1. April 1999 keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten des Gebäudes (vgl. für die Zeit bis zum 1. April 1999 BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07).

    Der Senat hat zu einem Sachverhalt, der mit dem des Streitfalls vergleichbar ist, mit Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07 (BFH/NV 2009, 519) entschieden, dass eine teilweise Nutzung zu privaten Wohnzwecken keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes begründet, wenn die Umsätze aus der unternehmerischen Nutzung steuerfrei sind.

    Für den Streitfall ergibt sich ein anderes Ergebnis nicht daraus, dass in dem BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 519 die Privatnutzung zu einem nach § 4 Nr. 28 Buchst. b UStG 1993 steuerfreien Eigenverbrauch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG 1993 geführt hatte und die letztgenannte Vorschrift mit Wirkung ab dem 1. April 1999 aufgehoben worden ist (vgl. Art. 7 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb i.V.m. Art. 18 Abs. 2 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 --StEntlG 1999/2000/2002--, BGBl. I 1999, 402).

    Danach führt --wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFH/NV 2009, 519 entschieden hat-- die unentgeltliche Nutzung eines unternehmerischen Gegenstands für den privaten Bedarf nur unter der Voraussetzung zu einem "besteuerten Umsatz" i.S. des Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, dass der verwendete Gegenstand bei seinem Erwerb oder seiner Herstellung wegen der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung zum Abzug der Vorsteuerbeträge berechtigt hat.

  • BFH, 26.06.2009 - V B 34/08

    Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen

    Ist eine Lieferung sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmens vorgesehen (sog. gemischte Nutzung), hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815; vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BFH/NV 2008, 1773, und vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, m.w.N.).

    Der Unternehmer kann den Gegenstand insgesamt oder im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 21. April 2005 Rs. C-25/03, HE, Slg. 2005, I-3123, BFH/NV Beilage 2005, 196 Rdnr. 46; vom 14. Juli 2005 Rs. C-434/03, Charles und Charles-Tijmens, Slg. 2005, I-7037, BFH/NV Beilage 2005, 328 Rdnr. 23; z.B. BFH-Urteil in BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, m.w.N., jeweils zu gemischt genutzten Gebäuden).

    Die Zuordnungsentscheidung eines Gegenstandes zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei "Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Gegenstandes"; dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, unter II. 1. b bb, m.w.N.).

    Das Urteil des FG weicht aber nicht von dem Urteil des BFH in BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394 ab.

  • BFH, 07.02.2018 - V B 105/17

    Grundsätzliche Bedeutung: Stromspeicher keine wesentliche Komponente einer

    Die vom Kläger behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen in BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430 und vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07 (BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394) sowie zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 20. Juni 2013 C-219/12 (EU:C:2013:413) ist weder hinreichend dargelegt noch liegt sie tatsächlich vor.

    Nicht mit dem Streitfall vergleichbar ist auch die Entscheidung des BFH in BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, die den maßgeblichen Zeitpunkt der Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmensvermögen behandelt.

  • BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09

    Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur

    bb) Aus dem Grundsatz des Sofortabzugs der Vorsteuer folgt, dass die Zuordnungsentscheidung schon bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu treffen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.3.c, m.w.N.; vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, unter II.1.b; vom 18. April 2012 XI R 14/10, unter II.3.b).
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 755/16

    Höhe der Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgabe aus dem Betrieb eines

  • FG München, 02.03.2011 - 3 K 2880/08

    Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes - Berechnung

  • BFH, 28.10.2010 - V R 35/09

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bei Errichtung eines Dachgeschosses auf einem

  • BFH, 11.03.2009 - XI R 21/08

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13

    Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche

  • BFH, 15.12.2011 - V R 48/10

    Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • BFH, 18.03.2010 - V R 44/08

    Verwendung eines Grundstücks für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2350/07

    Vorsteuerabzug bei Option

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 268/20

    Werklohn für die Durchführung von Betonarbeiten und Mauerarbeiten; Zweckrichtung

  • FG München, 27.07.2011 - 3 K 829/08

    Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes -

  • BFH, 20.09.2012 - V B 109/11

    Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Grundstücken

  • FG Düsseldorf, 10.07.2013 - 5 K 3463/10

    Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung - Verhinderung der

  • FG Nürnberg, 09.03.2015 - 2 V 687/14

    Vorsteuerabzug: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

  • FG München, 27.09.2017 - 3 K 1399/15

    Anwendung des inzwischen erhöhten Umsatzsteuersatzes beim Ansatz einer

  • FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Form von Schuldzinsen und Vorsteuern aus

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