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   BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08   

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BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08 (https://dejure.org/2009,1037)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2009 - VII R 49/08 (https://dejure.org/2009,1037)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - VII R 49/08 (https://dejure.org/2009,1037)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    InsO § 35 Abs. 1 und 2, § 36 Abs. 1, § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 60, § 80; AO § 34, § 69

  • openjur.de

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die von der GmbH geschuldeten Lohnsteuern nicht abgeführt hat

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    InsO § 35 Abs. 1 und 2, § 36 Abs. 1, § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 60, § 80; AO § 34, § 69

  • Betriebs-Berater

    Lohnsteuerhaftung des Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsO § 35 Abs. 2; ; InsO § 38; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH mit Haftungsbescheid durch das Finanzamt aufgrund einer Haftungsschuld des Geschäftsführers; Haftungsschuld des Geschäftsführers einer GmbH aufgrund der Nichtabführung ...

  • rechtsportal.de

    Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH mit Haftungsbescheid durch das Finanzamt aufgrund einer Haftungsschuld des Geschäftsführers; Haftungsschuld des Geschäftsführers einer GmbH aufgrund der Nichtabführung ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die von der GmbH geschuldeten Lohnsteuern nicht abgeführt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsführerhaftung für den Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH mit Haftungsbescheid durch das Finanzamt aufgrund einer Haftungsschuld des Geschäftsführers; Haftungsschuld des Geschäftsführers einer GmbH aufgrund der Nichtabführung ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 35, 36, 38, 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 60, 80; AO §§ 34, 69
    Zur Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen eines GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuern in der GmbH

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Lohnsteuerhaftung bei Pflichtverletzungen des Schuldners

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz - Haftung des Insolvenzverwalters für nicht abgeführte GmbH-Lohnsteuern

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 69, AO § 34, InsO § 35, InsO § 55 Abs 1 Nr 1
    Geschäftsführerhaftung; Haftung; Insolvenzverwalter; Masseverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 97
  • ZIP 2009, 2208
  • NZI 2010, 37
  • NZI 2010, 64
  • BB 2009, 2395
  • DB 2009, 2583
  • BStBl II 2010, 13
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08
    Die Arbeitskraft des Schuldners gehört aber nicht zur Insolvenzmasse (BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - IX ZB 249/07, ZVI 2009, 170 = DZWIR 2009, 204, unter II 2 b aa (3)).
  • BFH, 23.04.2009 - VI R 81/06

    Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08
    [16] (2) Auch wenn der Geschäftsführer seine Funktion im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses ausgeübt hat und diese nach den Umständen des Einzelfalls nicht als nichtselbstständige Tätigkeit zu qualifizieren sein sollte (vgl. BFH, Urt. v. 23.4.2009 - VI R 81/06, BFH/NV 2009, 1311), könnten nachinsolvenzlich daraus herrührende Haftungsschulden nicht Masseverbindlichkeiten sein.
  • BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03

    Zum rechtlich geschützten Interesse eines Neugläubigers an der Eröffnung eines

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08
    Für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hat der BGH in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass es in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse gehört (BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - IX ZB 189/03, ZVI 2004, 518 = ZInsO 2004, 739 m.w.N., dazu EWiR 2004, 987 (Hölzle)).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08
    Zwar konnte der Insolvenzverwalter schon vor Inkrafttreten des InsVereinfG aufgrund seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach pflichtgemäßem Ermessen (§§ 80, 60 InsO) mit dem Schuldner vereinbaren, dass er ihm die für die Fortführung dieser Tätigkeit erforderlichen Mittel aus der bereits vorhandenen Insolvenzmasse oder aus den zukünftigen, gleichfalls zur Masse gehörigen Einkünften zur Verfügung stellt (vgl. BGH, Beschl. v. 20.3.2003 - IX ZB 388/02, ZVI 2003, 170 = ZInsO 2003, 413 = NJW 2003, 2167, dazu EWiR 2003, 593 (Tetzlaff)).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08
    Die nach Insolvenzeröffnung neu erworbenen Lohn- und Gehaltsansprüche sind nicht anders zu berücksichtigen als jene, auf die bereits bei Eröffnung des Verfahrens ein Anspruch bestand (zum Neuerwerb von Vermögenswerten vgl. BGH, Urt. v. 1.2.2007 - IX ZR 178/05, ZIP 2007, 1020 = HFR 2008, 77 m.w.N., dazu EWiR 2008, 183 (Kexel)).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Die Entstehung der Schuld muss auf eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).

    Der Kläger hatte auch keine Pflicht zum Tätigwerden, da er als Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder keine Möglichkeit hat, die Tätigkeit zu unterbinden oder zu beeinflussen (BFH-Urteil in BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).

    Der Umkehrschluss ist jedoch nicht ohne weiteres möglich (BFH-Urteil in BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).

    Zu den steuerrechtlichen gesetzlichen Verpflichtungen i.S. des § 850e ZPO gehört jedoch nur die laufende Lohnsteuer, nicht aber eine auf das Gesamteinkommen zu leistende Abschlusszahlung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 1979  4 AZR 805/77, Der Betrieb 1980, 835; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850e Rz 5) oder Lohnsteuerhaftungsbeträge (BFH-Urteil in BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift müsste der Anspruch auf eine - wie auch immer geartete - Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; Braun/Bäuerle, Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2007, § 55 Rz. 15).

    Aber auch die Arbeitskraft gehört nach allgemeiner Auffassung nicht zur Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; Beschluss des BGH vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 2009, 204, unter II.2.b aa(3)).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die daraus fließenden Einnahmen als sog. Neuerwerb (§ 35 Abs. 1 2. Halbsatz InsO; vgl. BFH-Urteile vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, und vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; BGH-Urteil vom 20.03.2003 IX ZB 388/02, DB 2003, 1507) in die Insolvenzmasse fließen.

    All diese Beispiele zeigen, dass auch die "in anderer Weise" begründeten Verbindlichkeiten nur dann Masseverbindlichkeiten sind, wenn sie in einer irgendwie gearteten Weise auf die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter zurückzuführen sind (so auch BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).

    Nach der im Streitjahr maßgeblichen Rechtslage erfüllt die (bloße) Duldung der selbstständigen Tätigkeit nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, und vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

    Da keine Erklärungspflicht des Insolvenzverwalters gesetzlich geregelt war, konnte in dem bloßen Unterlassen solcher Vereinbarungen keine Verwaltungsmaßnahme liegen, die eine Masseverbindlichkeit entstehen ließ (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

    Im Übrigen hat der X. BFH-Senat in seiner Entscheidung in dem Verfahren X R 11/09 (BFH/NV 2010, 2114) - ebenfalls am 18.5.2010 - die Ausführungen des VII. BFH-Senats im Urteil vom 21.7.2009 (VII R 49/08, BStBl II 2010, 13) bestätigt, wonach selbst im Fall der (wissentlichen) Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt.2 InsO nicht erfüllt ist.

    Die Einbeziehung der Einnahmen in die Insolvenzmasse rechtfertigte nämlich vor Inkrafttreten der im Streitfall noch nicht einschlägigen Regelung in § 35 Abs. 2 InsO i.d.F. des InsVereinfG nicht die vom Beklagten vertretene Gesamtbetrachtung der aus "dem Arbeitseinsatz" des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris).

    Für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hat der BGH in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass es in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse gehört (vgl. BGH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, ZInsO 2004, 739, m.w.N.; BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift müsste der Anspruch auf eine - wie auch immer geartete - Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; Braun/Bäuerle, Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2007, § 55 Rz 15).

    Aber auch die Arbeitskraft gehört nach allgemeiner Auffassung nicht zur Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; Beschluss des BGH vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 2009, 204, unter II.2.b aa(3)).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die daraus fließenden Einnahmen als sog. Neuerwerb (§ 35 Abs. 1 2. Halbsatz InsO; vgl. BFH-Urteile vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, und vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; BGH-Urteil vom 20.03.2003 IX ZB 388/02, DB 2003, 1507) in die Insolvenzmasse fließen.

    All diese Beispiele zeigen, dass auch die "in anderer Weise" begründeten Verbindlichkeiten nur dann Masseverbindlichkeiten sind, wenn sie in einer irgendwie gearteten Weise auf die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter zurückzuführen sind (so auch BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).

    Nach der im Streitjahr maßgeblichen Rechtslage erfüllt die (bloße) Duldung der selbstständigen Tätigkeit nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, und vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

    Da keine Erklärungspflicht des Insolvenzverwalters gesetzlich geregelt war, konnte in dem bloßen Unterlassen solcher Vereinbarungen keine Verwaltungsmaßnahme liegen, die eine Masseverbindlichkeit entstehen ließ (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

    Im Übrigen hat der X. BFH-Senat in seiner Entscheidung in dem Verfahren X R 11/09 (BFH/NV 2010, 2114) - ebenfalls am 18.5.2010 - die Ausführungen des VII. BFH-Senats im Urteil vom 21.7.2009 (VII R 49/08, BStBl II 2010, 13) bestätigt, wonach selbst im Fall der (wissentlichen) Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt.2 InsO nicht erfüllt ist.

    Die Einbeziehung der Einnahmen in die Insolvenzmasse rechtfertigte nämlich vor Inkrafttreten der im Streitfall noch nicht einschlägigen Regelung in § 35 Abs. 2 InsO i.d.F. des InsVereinfG nicht die vom Beklagten vertretene Gesamtbetrachtung der aus "dem Arbeitseinsatz" des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris).

    Für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hat der BGH in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass es in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse gehört (vgl. BGH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, ZInsO-- 2004, 739, m.w.N.; BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    a) Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die Verbindlichkeit auf eine --wie auch immer geartete-- Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, unter II.1.b aa).

    cc) Eine Verwaltungsmaßnahme liegt unter Geltung des § 35 InsO a.F. auch dann nicht vor, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit (wissentlich) duldet, aber keine darüber hinausgehenden Aktivitäten entfaltet (BFH-Urteile in BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13; vom 18. September 2012 VIII R 47/09, BFH/NV 2013, 411, Rz 26; zu § 35 InsO n.F. s. Lohmann in Heidelberger Kommentar, Insolvenzordnung, 7. Aufl., § 55 Rz 9; Schmidt/Lüdtke in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, a.a.O., § 35 InsO Rz 249).

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14

    Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA

    Ob die restlichen Steuerschulden --wie ebenfalls zwischen den Beteiligten unstreitig-- als Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO anzusehen oder stattdessen einem insolvenzfreien Bereich zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2014 X B 89/14, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 271; BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759; zu § 3 Abs. 1 und § 57 der Konkursordnung BFH-Urteil vom 23. März 1984 IV R 271/83, BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602; vgl. auch Senatsurteile vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336, und vom 26. November 2014 VII R 32/13, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2015, 532; für eine vollständige Zuordnung der Steuerschulden zum insolvenzfreien Bereich BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520 bezüglich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, und BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411 bezüglich Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; offengelassen im Senatsurteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13), kann im Streitfall dahingestellt bleiben.
  • BFH, 18.05.2010 - X R 11/09

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des

    Selbst im Fall der (wissentlichen) Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter ist das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).
  • BFH, 16.07.2015 - III R 32/13

    Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren - Einkommensteuer als

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die Verbindlichkeit insoweit auf eine --wie auch immer geartete-- Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, unter II.1.b aa; Braun/Bäuerle, Insolvenzordnung, 3. Aufl., § 55 Rz 15).
  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1737/12
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die Verbindlichkeit auf eine - wie auch immer geartete - Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

    Eine Verwaltungsmaßnahme liegt ferner unter Geltung des § 35 InsO a.F. auch dann nicht vor, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit (wissentlich) duldet, aber keine darüber hinausgehenden Aktivitäten entfaltet (BFH-Urteile vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; vom 18. September 2012 VIII R 47/09, BFH/NV 2013, 411, Rz 26).

    Selbst im Falle der (wissentlichen) Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter ist das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).

    Dies erklärt sich daraus, dass die Arbeitskraft eines Insolvenzschuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört (z.B. BGH-Beschluss vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, ZInsO 2009, 299), weshalb der Insolvenzverwalter keine Möglichkeit hat, die Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu unterbinden oder zu beeinflussen (BFH-Urteile vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, unter II.a; in BFH/NV 2010, 2114, unter II.3.c; vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, unter II.1.b bb; BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 38/10, BStBl II 2012, 270; vom 27. Juli 2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).

  • BFH, 08.09.2011 - V R 38/10

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners

    Halbsatz InsO, weil die Arbeitskraft des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört (z.B. BGH-Beschluss vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, ZInsO 2009, 299) und der Insolvenzverwalter keine Möglichkeit hat, die Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu unterbinden oder zu beeinflussen (BFH-Urteile vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, unter II.a; in BFH/NV 2010, 2114, unter II.3.c; vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, unter II.1.b bb).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO erfüllte die bloße Duldung einer Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 21.07.2009 - VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, Rz 17; vom 17.03.2010 - XI R 2/08, BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196, Rz 28; vom 08.09.2011 - V R 38/10, BFHE 235, 488, BStBl II 2012, 270, Rz 20).
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum

  • BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine

  • FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10

    Massezugehörigkeit von Einkommensteuerschulden auf Kapitalvermögen und VuV

  • FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete

  • FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 613/13

    Berücksichtigung einer Einkommensteuerschuld sowie von auf die nach Eröffnung des

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

  • FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3566/14

    Insolvenzordnung: Zur Abgrenzung von Aufklärungsmaßnahmen zu Verwaltungshandeln

  • FG Köln, 09.12.2016 - 7 K 1860/16

    Behandlung von Umsatzsteuerschulden eines Insolvenzschuldners als

  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

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